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   EuGH, 04.03.2010 - C-197/08, C-198/08, C-221/08   

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https://dejure.org/2010,3638
EuGH, 04.03.2010 - C-197/08, C-198/08, C-221/08 (https://dejure.org/2010,3638)
EuGH, Entscheidung vom 04.03.2010 - C-197/08, C-198/08, C-221/08 (https://dejure.org/2010,3638)
EuGH, Entscheidung vom 04. März 2010 - C-197/08, C-198/08, C-221/08 (https://dejure.org/2010,3638)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung durch Erhebung anderer Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer; Europäische Kommission gegen Französische Republik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung durch Erhebung anderer Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer; Europäische Kommission gegen Französische Republik

  • datenbank.nwb.de

    Staatlich festgelegte Mindestpreise für Tabakerzeugnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Steuerrecht - Die Regelungen Frankreichs, Österreichs und Irlands, mit denen Kleinverkaufsmindestpreise für Zigaretten festgesetzt werden, verstoßen gegen Unionsrecht

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kleinverkaufsmindestpreise für Zigaretten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    EU-Gericht verbietet Mindestpreise für Zigaretten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kleinverkaufsmindestpreise für Tabakwaren nicht mit EU-Richtlinien vereinbar - Vorgegebene Gesundheitsschutzziele auch durch Anhebung der Verbrauchsteuer erreichbar

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 14. Mai 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (ABl. L 291, S. 40) - Festsetzung von Mindestpreisen - Behinderung des ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.10.2000 - C-216/98

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-197/08
    Denn zum einen erfasse der Ausdruck "einzelstaatliche Rechtsvorschriften über die Preisüberwachung" in dieser Bestimmung nationale Preisregelungen sowohl allgemeiner Art als auch, wie hier, spezieller Art. Die Französische Republik tritt daher der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, Slg. 2000, I-8921), entgegen, wonach dieser Ausdruck nicht so ausgelegt werden könne, als behalte er den Mitgliedstaaten eine andere Befugnis als diejenige vor, die allgemeinen einzelstaatlichen Vorschriften zur Eindämmung des Preisanstiegs nach ihrem Ermessen zu erlassen.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs könnten die Mitgliedstaaten nationale Bestimmungen anwenden, die den innergemeinschaftlichen Handel einschränkten, um die Gesundheit von Menschen zu schützen, wie aus dem Urteil Kommission/Griechenland hervorgehe.

    Zu diesem Zweck bestimmt Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 95/59, dass in der Gemeinschaft hergestellte Zigaretten und aus Drittländern eingeführte Zigaretten in jedem Mitgliedstaat einer nach dem Kleinverkaufshöchstpreis einschließlich Zöllen berechneten proportionalen Verbrauchsteuer sowie einer nach Erzeugniseinheit berechneten spezifischen Verbrauchsteuer unterliegen (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 19).

    Insoweit sieht Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie vor, dass die Hersteller bzw. ihre Vertreter oder Beauftragten in der Gemeinschaft sowie die Einführer aus Drittländern für jedes ihrer Erzeugnisse den Kleinverkaufshöchstpreis frei bestimmen, um sicherzustellen, dass zwischen ihnen tatsächlich Wettbewerb herrscht (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 20).

    Hinsichtlich dieser Bestimmung ist nämlich darauf hinzuweisen, dass der Ausdruck "Preisüberwachung" dahin ausgelegt worden ist, dass damit allgemeine einzelstaatliche Vorschriften gemeint sind, wie z. B. solche zur Eindämmung des Preisanstiegs (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Ausdruck "Einhaltung der vorgeschriebenen Preise" ist im Rahmen des Systems der Tabakbesteuerung so zu verstehen, dass er einen Preis bezeichnet, der nach Festlegung durch den Hersteller oder Importeur und Billigung durch die staatliche Behörde als Höchstpreis vorgeschrieben ist und als solcher auf allen Ebenen des Vertriebssystems bis hin zum Verkauf an den Verbraucher einzuhalten ist, wobei dieses System der Preisfestsetzung verhindern soll, dass die Integrität der Steuereinnahmen durch die Überschreitung des vorgeschriebenen Preises gefährdet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Steuervorschriften bei Tabakwaren ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums dieser Waren und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit darstellen (Urteil vom 5. Oktober 2006, Valesko, C-140/05, Slg. 2006, I-10025, Randnr. 58) und dass das Ziel, sicherzustellen, dass für diese Waren hohe Preise festgesetzt werden, in angemessener Weise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren verfolgt werden kann, da sich die Verbrauchsteuererhöhungen früher oder später in einer Erhöhung der Kleinverkaufspreise niederschlagen müssen, ohne dass dies den Grundsatz der freien Preisfestsetzung antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 31).

  • EuGH, 04.03.2010 - C-198/08

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-197/08
    Ein System von Kleinverkaufsmindestpreisen für Tabakwaren kann daher nicht als mit Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/59 vereinbar angesehen werden, wenn seine Ausgestaltung es nicht unter allen Umständen ausschließt, dass der Wettbewerbsvorteil, der sich für bestimmte Hersteller oder Einführer solcher Erzeugnisse aus niedrigeren Gestehungskosten ergeben könnte, beeinträchtigt wird und es dadurch zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt (vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Österreich, C-198/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 30, und Kommission/Irland, C-221/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 41).

    Darüber hinaus steht es den Mitgliedstaaten, wenn sie definitiv ausschließen möchten, dass die Hersteller oder die Einführer - auch vorübergehend - die Auswirkung der Steuern auf den Kleinverkaufspreis von Tabakwaren dadurch auffangen, dass sie diese nicht kostendeckend verkaufen, insbesondere frei, den Verkauf von Tabakwaren zu einem Preis, der unter der Summe der Gestehungskosten und der Gesamtheit der Abgaben liegt, zu verbieten, dabei aber den Herstellern und Einführern gleichzeitig zu ermöglichen, aus etwaigen niedrigeren Gestehungskosten tatsächlich einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen (vgl. Urteile Kommission/Österreich, Randnr. 43, und Kommission/Irland, Randnr. 55).

  • EuGH, 27.02.2002 - C-302/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-197/08
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Art. 30 EG nicht dahin verstanden werden kann, dass er andere als die in den Art. 28 EG und 29 EG genannten Maßnahmen der mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkung und Maßnahmen gleicher Wirkung zuließe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich, C-302/00, Slg. 2002, I-2055, Randnr. 33).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-140/05
    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-197/08
    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Steuervorschriften bei Tabakwaren ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums dieser Waren und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit darstellen (Urteil vom 5. Oktober 2006, Valesko, C-140/05, Slg. 2006, I-10025, Randnr. 58) und dass das Ziel, sicherzustellen, dass für diese Waren hohe Preise festgesetzt werden, in angemessener Weise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren verfolgt werden kann, da sich die Verbrauchsteuererhöhungen früher oder später in einer Erhöhung der Kleinverkaufspreise niederschlagen müssen, ohne dass dies den Grundsatz der freien Preisfestsetzung antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 31).
  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro

    Eine derartige Maßnahme kann daher die Wettbewerbsverhältnisse beeinträchtigen, indem sie bestimmte Hersteller oder Einführer daran hindert, niedrigere Gestehungskosten auszunutzen, um günstigere Einzelhandelspreise anzubieten (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Frankreich, C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 37, und Kommission/Irland, C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 40).

    Das Ziel, sicherzustellen, dass für diese Getränke hohe Preise festgesetzt werden, kann in angemessener Weise durch ihre erhöhte Besteuerung verfolgt werden, da sich die Verbrauchsteuererhöhungen früher oder später in einer Erhöhung der Einzelhandelspreise niederschlagen müssen, ohne dass dies den Grundsatz der freien Preisfestsetzung antasten würde (vgl. in diesem Zusammenhang Urteile Kommission/Griechenland, C-216/98, EU:C:2000:571, Rn. 31, und Kommission/Frankreich, C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 52).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-596/17

    Japan Tobacco International und Japan Tobacco International France - Vorlage zur

    5 Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111).

    7 Vgl. Urteile vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich (C-302/00, EU:C:2002:123), und vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111).

    10 Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 47).

    20 Vgl. u. a. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 36), und vom 21. September 2016, Etablissements Fr. Colruyt (C-221/15, EU:C:2016:704, Rn. 24).

    22 Vgl. Urteil vom 16. November 1977, GB-Inno-BM (13/77, EU:C:1977:185, Rn. 17), sowie die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den Rechtssachen Kommission/Irland, Kommission/Frankreich und Kommission/Österreich (C-197/08, C-198/08 und C-221/08, EU:C:2009:655, Nr. 23).

    23 Vgl. Urteile vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, EU:C:2000:571, Rn. 20), vom 4. März 2010, Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 28), vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 36), vom 4. März 2010, Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 39), und vom 24. Juni 2010, Kommission/Italien (C-571/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:367, Rn. 38).

    24 Vgl. Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den Rechtssachen Kommission/Irland, Kommission/Frankreich und Kommission/Österreich (C-197/08, C-198/08 und C-221/08, EU:C:2009:654, Nrn. 40 und 41).

    29 C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 55.

    30 Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 45), und Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 41).

    32 Vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 38), vom 4. März 2010, Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 30), vom 4. März 2010, Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 41), und vom 24. Juni 2010, Kommission/Italien (C-571/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:367, Rn. 40).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-221/15

    Etablissements Fr. Colruyt - Richtlinie 2011/64/EU - Verbrauchsteuern auf

    9 - Vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 36), und vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, EU:C:2000:571, Rn. 20).

    12 - Vgl. Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 41).

    14 - Vgl. Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    16 - Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 41 bis 44).

    19 - Vgl. Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    20 - Vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 43), und vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, EU:C:2000:571, Rn. 26).

  • EuGH, 21.09.2016 - C-221/15

    Etablissements Fr. Colruyt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs soll diese Vorschrift zum einen sicherstellen, dass die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der proportionalen Verbrauchsteuer auf Tabakwaren, d. h. der Kleinverkaufshöchstpreis dieser Erzeugnisse, in allen Mitgliedstaaten denselben Regeln unterliegt, und zum anderen die Freiheit der genannten Wirtschaftsteilnehmer erhalten, die es ihnen ermöglicht, aus etwaigen niedrigeren Gestehungspreisen tatsächlich einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen (vgl. entsprechend Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 36).

    Außerdem ist diese Bestimmung Teil des Systems der Tabakbesteuerung, wonach der vom Hersteller oder vom Importeur festgelegte und behördlich gebilligte Preis als Höchstpreis vorgeschrieben ist und als solcher auf allen Ebenen des Vertriebssystems bis hin zum Verkauf an den Verbraucher einzuhalten ist, um zu verhindern, dass die Integrität der Steuereinnahmen durch die Überschreitung des vorgeschriebenen Preises gefährdet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 43).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-333/14

    The Scotch Whisky Association

    23 - Vgl. für einen Mindestverkaufspreis von Wacholder Urteil van Tiggele (82/77, EU:C:1978:10), für einen Mindestpreis für den Einzelhandelsverkauf von verarbeiteten Tabakerzeugnissen Urteile Kommission/Belgien (C-287/89, EU:C:1991:188), Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111), Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112), Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113) sowie Kommission/Italien (C-571/08, EU:C:2010:367), für einen Mindestpreis für den Einzelhandelsverkauf von Treibstoffen Urteil Cullet und Chambre syndicale des réparateurs automobiles et détaillants de produits pétroliers (231/83, EU:C:1985:29) und für einen Mindestverkaufspreis von Brot Urteil Edah (80/85 und 159/85, EU:C:1986:426).

    75 - Vgl. zuletzt Urteil Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 52).

  • EuGH, 04.03.2010 - C-221/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Ein System von Kleinverkaufsmindestpreisen für Tabakwaren kann daher nicht als mit Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/59 vereinbar angesehen werden, wenn seine Ausgestaltung es nicht unter allen Umständen ausschließt, dass der Wettbewerbsvorteil, der sich für bestimmte Hersteller oder Einführer solcher Erzeugnisse aus niedrigeren Gestehungskosten ergeben könnte, beeinträchtigt wird und es dadurch zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt (vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, C-197/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 38, und Kommission/Österreich, C-198/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 30).

    Darüber hinaus steht es den Mitgliedstaaten, wenn sie definitiv ausschließen möchten, dass die Hersteller oder die Einführer - auch vorübergehend - die Auswirkung der Steuern auf den Kleinverkaufspreis von Tabakwaren dadurch auffangen, dass sie diese nicht kostendeckend verkaufen, insbesondere frei, den Verkauf von Tabakwaren zu einem Preis, der unter der Summe der Gestehungskosten und der Gesamtheit der Abgaben liegt, zu verbieten, dabei aber den Herstellern und Einführern gleichzeitig zu ermöglichen, aus etwaigen niedrigeren Gestehungskosten tatsächlich einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen (vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, Randnr. 53, und Kommission/Österreich, Randnr. 43).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-126/15

    Kommission / Portugal - Steuerrecht - Verbrauchsteuer auf Tabakwaren - Richtlinie

    10 - Vgl. den 16. Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (ABl. L 176, S. 24) sowie Urteile Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 52), Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 45) und Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 54).

    11 - Vgl. Urteile Valesko (C-140/05, EU:C:2006:647, Rn. 58), Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 52), Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 45) und Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 54).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-400/19

    Kommission/ Ungarn (Marges bénéficiaires) - Vertragsverletzung eines

    Die Kommission verweist auf die Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111) und Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113), die sie als ein Beispiel für die Bedeutung ansieht, die dem Schutz der Freiheit der Marktteilnehmer im Bereich der Preisfestsetzung zukomme.

    In seinen Urteilen vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111) und Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113), habe der Gerichtshof entschieden, dass der von einem Mitgliedstaat festgesetzte Mindestpreis gegen das Unionsrecht verstoße, da er den Wettbewerb genau dadurch beeinträchtige, dass er bestimmte Hersteller oder Einführer daran hindere, "niedrigere Gestehungskosten" auszunutzen, um günstigere Einzelhandelspreise anzubieten(8).

  • EuGH, 29.06.2017 - C-126/15

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Zum letztgenannten Ziel hat der Gerichtshof außerdem bereits entschieden, dass die Steuervorschriften bei Tabakwaren ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums dieser Waren und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit darstellen (Urteile vom 5. Oktober 2006, Valesko, C-140/05, EU:C:2006:647, Rn. 58, und vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 52).
  • EuGH, 04.03.2010 - C-198/08

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG, MIT DER EINE STEUERBEFREIUNG FÜR AUS SLOWENIEN

    Ein System von Kleinverkaufsmindestpreisen für Tabakwaren kann daher nicht als mit Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/59 vereinbar angesehen werden, wenn seine Ausgestaltung es nicht unter allen Umständen ausschließt, dass der Wettbewerbsvorteil, der sich für bestimmte Hersteller oder Einführer solcher Erzeugnisse aus niedrigeren Gestehungskosten ergeben könnte, beeinträchtigt wird und es dadurch zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt (vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, C-197/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38, und Kommission/Irland, C-221/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).
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