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   EuGH, 04.03.2021 - C-193/19 A gg. Schweden   

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https://dejure.org/2021,3791
EuGH, 04.03.2021 - C-193/19 A gg. Schweden (https://dejure.org/2021,3791)
EuGH, Entscheidung vom 04.03.2021 - C-193/19 A gg. Schweden (https://dejure.org/2021,3791)
EuGH, Entscheidung vom 04. März 2021 - C-193/19 A gg. Schweden (https://dejure.org/2021,3791)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Migrationsverket

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - Schengener Durchführungsübereinkommen - Abfrage des Schengener Informationssystems (SIS) bei der Bearbeitung eines Antrags auf einen ...

  • doev.de PDF

    A - Familienzusammenführung; Verpflichtung zur Vorlage eines Reisedokuments

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SDÜ Art. 25, SGK Art. 6
    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Einreiseverweigerung, Schengener Informationssystem, Identitätsnachweis, Identitätsklärung, Identitätsfeststellung, Pass, Schweden, A

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - Schengener Durchführungsübereinkommen - Abfrage des Schengener Informationssystems (SIS) bei der Bearbeitung eines Antrags auf einen ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 383
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 16.01.2018 - C-240/17

    E - Vorlage zur Vorabentscheidung - Drittstaatsangehöriger, der sich illegal im

    Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-193/19
    Diese Bestimmungen sollen somit verhindern, dass ein Aufenthaltstitel einem Drittstaatsangehörigen erteilt wird, der gleichzeitig im SIS zur Verweigerung der Einreise in den Schengen-Raum ausgeschrieben ist (vgl. u. a. Urteil vom 16. Januar 2018, E, C-240/17, EU:C:2018:8, Rn. 38).

    Die zuständige Behörde des ausschreibenden Mitgliedstaats ist ihrerseits gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit nach Art. 4 Abs. 3 EUV verpflichtet, zur Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung des Aufenthaltstitels des betreffenden Drittstaatsangehörigen innerhalb einer angemessenen Frist Stellung zu nehmen; diese Frist muss an den Einzelfall angepasst sein, damit der Behörde des ausschreibenden Mitgliedstaats die für die Sammlung der relevanten Informationen nötige Zeit zur Verfügung steht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Januar 2018, E, C-240/17, EU:C:2018:8, Rn. 53).

  • EuGH, 19.12.2019 - C-502/19

    Vorrechte und Befreiungen

    Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-193/19
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 97, sowie vom 19. Dezember 2019, Junqueras Vies, C-502/19, EU:C:2019:1115, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.10.2009 - C-261/08

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN - MUSS ABER NICHT - EINEN DRITTSTAATSANGEHÖRIGEN

    Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-193/19
    Daraus folgt, dass der Schengener Grenzkodex nicht die Situation von Drittstaatsangehörigen regelt, die sich - wie der Kläger des Ausgangsverfahrens - bereits im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhalten und dort einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Familienzusammenführung besitzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Oktober 2009, Zurita García und Choque Cabrera, C-261/08 und C-348/08, EU:C:2009:648, Rn. 45).
  • EuGH, 19.11.2019 - C-585/18

    Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des

    Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-193/19
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteile vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 97, sowie vom 19. Dezember 2019, Junqueras Vies, C-502/19, EU:C:2019:1115, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-390/18

    Frankreich darf von Airbnb nicht verlangen, dass sie über einen Gewerbeausweis

    Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-193/19
    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 19. Dezember 2019, Airbnb Ireland, C-390/18, EU:C:2019:1112, Rn. 29, sowie vom 24. Oktober 2018, XC u. a., C-234/17, EU:C:2018:853, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.10.2018 - C-234/17

    XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - Loyale

    Auszug aus EuGH, 04.03.2021 - C-193/19
    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 19. Dezember 2019, Airbnb Ireland, C-390/18, EU:C:2019:1112, Rn. 29, sowie vom 24. Oktober 2018, XC u. a., C-234/17, EU:C:2018:853, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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