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   EuGH, 04.04.1995 - C-348/93   

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EuGH, 04.04.1995 - C-348/93 (https://dejure.org/1995,801)
EuGH, Entscheidung vom 04.04.1995 - C-348/93 (https://dejure.org/1995,801)
EuGH, Entscheidung vom 04. April 1995 - C-348/93 (https://dejure.org/1995,801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-Vertrag, Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 2
    1. Vertragsverletzungsverfahren; Nichtbefolgung einer Entscheidung der Kommission über eine staatliche Beihilfe; Gültigkeit der Entscheidung aufgrund der Abweisung einer Nichtigkeitsklage; Verteidigungsmittel; Völlige Unmöglichkeit der Durchführung

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Gewährung einer Beihilfe vonseiten der italienischen Regierung an den Alfa-Romeo-Konzern; Überprüfung der Rüge einer mangelnden Rückzahlung von Beihilfen seitens der staatlichen Holdinggesellschaft IRI an den italienischen Staat; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 93 Abs. 2 Unterabs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 92

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Europarecht; Gemeinsame Wettbewerbsregeln; Wettbewerbsregeln für Unternehmen; Grundsätze zu Art. 85 ff. EWG -Vertrag; Die Aufsicht über staatliche Beihilfen; Rückforderung gemeinschaftsrechtswidrig gewährter staatlicher Beihilfen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung - Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfe - Rückforderung - Staatliche Holdinggesellschaft.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.04.1995 - C-348/93
    26 Die Verpflichtung des Staates, eine von der Kommission als unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt angesehene Beihilfe aufzuheben, dient nach ständiger Rechtsprechung zur Wiederherstellung der früheren Lage (vgl. Urteil vom 14. September 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-278/92, C-279/92 und C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 75, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.03.1991 - C-305/89

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.04.1995 - C-348/93
    4 Durch Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603) wies der Gerichtshof die gegen die Entscheidung erhobene Nichtigkeitsklage ab.
  • EuGH, 23.02.1995 - C-349/93

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 04.04.1995 - C-348/93
    16 Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Mitgliedstaat zur Verteidigung gegen eine von der Kommission gemäß Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages erhobene Vertragsverletzungsklage nur geltend machen, daß es völlig unmöglich gewesen sei, die Entscheidung richtig durchzuführen (vgl. zuletzt Urteil vom 23. Februar 1995 in der Rechtssache C-349/93, Kommission/Italien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    STAATLICHE BEIHILFEN

    23 Die Verpflichtung des Staates, eine von der Kommission als unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt angesehene Beihilfe aufzuheben, dient zur Wiederherstellung der früheren Lage (vgl. u. a. Urteil vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 26).
  • EuGH, 17.06.1999 - C-75/97

    Belgien / Kommission

    In einem solchen Fall müssen die Kommission und der Mitgliedstaat gemäß dem Grundsatz, daß den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen gegenseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit obliegen, wie er namentlich Artikel 10 EG zugrunde liegt, redlich zusammenwirken, um die Schwierigkeiten unter vollständiger Beachtung der Bestimmungen des Vertrages, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (Urteil vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93

    Bundesrepublik Deutschland, Hanseatische Industrie-Beteiligungen GmbH und Bremer

    Siehe auch das (in Fußnote 88) bereits angeführte Urteil Kommission/Belgien (Randnr. 16), das (in Fußnote 6) bereits angeführte Urteil Italien/Kommission (Randnrn. 56 ff.) und aus der neueren Rechtsprechung die Urteile vom 23. Februar 1995 in der Rechtssache C-349/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-343, Randnr. 12), vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnrn.

    Siehe auch die (in den Fußnoten 83 und 87) bereits angeführten Urteile Deufil (Randnr. 24) und Spanien/Kommission (Randnr. 75) sowie die beiden (in Fußnote 95) bereits angeführten Urteile vom 4. April 1995 (Randnr. 26 des Urteils in der Rechtssache C-348/93 und Randnr. 21 des Urteils in der Rechtssache C-350/93).

    (103) - Siehe die (in Fußnote 95) bereits angeführten Urteile C-348/93 (Randnr. 27) und C-350/93 (Randnr. 22).

    (108) - Siehe die (in Fußnote 95) bereits angeführten beiden Urteile vom 4. April 1995 (C-348/93, Randnr. 27, und C-350/93, Randnr. 22).

  • EuG, 15.12.1999 - T-132/96

    Freistaat Sachsen / Kommission

    43 und 45) sowie auf das Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1996 in der Rechtssache T-266/94 (Skibsværftsforeningen u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1399, Randnrn. 96 und 98) und führen aus, - nach Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag müsse die Kommission von jeder beabsichtigten Einführung einer Beihilfe vorab unterrichtet werden, um deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt aus der ex-ante-Sicht prüfen können; - für die Beurteilung der Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt sei der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Beeinflussung des Wettbewerbs stattfinde (vgl. für die Rückzahlung einer Beihilfe Urteil des Gerichtshofes vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 26); - die Beurteilung, ob ein Element staatlicher Beihilfe vorliege, insbesondere die Anwendung des Kriteriums des marktwirtschaftlich handelnden privaten Investors, müsse ex ante erfolgen (Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache Boussac, Randnrn. 43 bis 45, Tubermeuse II, und vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 19); - die ex-post-Sicht widerspreche dem Rechtsstaatsprinzip.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-304/09

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche

    In einem solchen Fall müssen der Mitgliedstaat und die Kommission gemäß dem Grundsatz, dass den Mitgliedstaaten und den Unionsorganen gegenseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit obliegen, wie er namentlich Art. 10 EG zugrunde liegt, redlich zusammenwirken, um die Schwierigkeiten unter vollständiger Beachtung der Bestimmungen des Vertrags, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (vgl. u. a. Urteile vom 4. April 1995, Kommission/Italien, C-348/93, Slg. 1995, I-673, Randnr. 17, vom 1. April 2004, Kommission/Italien, C-99/02, Slg. 2004, I-3353, Randnr. 17, vom 1. Juni 2006, Kommission/Italien, C-207/05, Randnr. 47, und vom 6. Dezember 2007, Kommission/Italien, C-280/05, Randnr. 20).

    Dieses Erfordernis wird dadurch bestätigt, dass eine beim Gericht erhobene Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung, mit der die Rückzahlung einer Beihilfe angeordnet wird, keinen Suspensiveffekt hinsichtlich der Verpflichtung zur Durchführung dieser Entscheidung hat (vgl. Urteil vom 6. Dezember 2007, Kommission/Italien, Randnr. 21).

    Der Antrag der Kommission auf Verurteilung der Italienischen Republik, weil sie die Kommission nicht über die in der vorstehenden Randnummer genannten Maßnahmen informiert habe, ist angesichts des dort dargelegten Ergebnisses nicht zu prüfen, da dieser Mitgliedstaat die Entscheidung 2006/261 gerade nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen durchgeführt hat (vgl. Urteile vom 4. April 1995, Kommission/Italien, Randnr. 31, vom 14. Dezember 2006, Kommission/Spanien, Randnr. 82, vom 20. September 2007, Kommission/Spanien, Randnr. 54, vom 6. Dezember 2007, Kommission/Italien, Randnr. 30, und vom 13. November 2008, Kommission/Frankreich, Randnr. 67).

  • EuGH, 02.07.2002 - C-499/99

    Kommission / Spanien

    Wenn die Entscheidung der Kommission, mit der die Aufhebung einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren staatlichen Beihilfe verlangt wird, nicht mit einer direkten Klage angefochten oder eine derartige Klage abgewiesen worden ist, so kann ein Mitgliedstaat zur Verteidigung gegen eine von der Kommission gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG erhobene Vertragsverletzungsklage nur geltend machen, dass es völlig unmöglich gewesen sei, die Entscheidung richtig durchzuführen (Urteile vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 16, und vom 22. März 2001 in der Rechtssache C-261/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2537, Randnr. 23).

    In einem solchen Fall müssen die Kommission und der Mitgliedstaat gemäß dem Grundsatz, dass den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen gegenseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit obliegen, wie er namentlich Artikel 10 EG zugrunde liegt, redlich zusammenwirken, um die Schwierigkeiten unter voller Beachtung der Bestimmungen des Vertrages, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, zu überwinden (Urteile Kommission/Italien, Randnr. 16; Kommission/Frankreich, Randnr. 24, und vom 3. Juli 2001 in der Rechtssache C-378/98, Kommission/Belgien, Slg. 2001, I-5107, Randnr. 31).

    Die Voraussetzung einer völligen Unmöglichkeit der Durchführung ist jedoch nicht erfüllt, wenn sich die beklagte Regierung darauf beschränkt, die Kommission über die mit der Durchführung der Entscheidung verbundenen rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten zu unterrichten, ohne gegenüber den betroffenen Unternehmen einen echten Schritt zur Rückforderung der Beihilfe zu unternehmen und ohne der Kommission andere Modalitäten zur Durchführung der Entscheidung vorzuschlagen, die es ermöglicht hätten, die Schwierigkeiten zu überwinden (in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 10, und vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache C-280/95, Kommission/Italien, Slg. 1998, I-259, Randnr. 14).

  • EuGH, 11.12.2012 - C-610/10

    Spanien wird, weil es ein Urteil des Gerichtshofs nicht durchgeführt hat, zur

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass mit der Rückforderung von Beihilfen, die für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt worden sind, die Wettbewerbsverzerrung beseitigt werden soll, die durch den Wettbewerbsvorteil verursacht wird, den der Empfänger dieser Beihilfen auf dem Markt gegenüber seinen Mitbewerbern besaß, und so die vor der Zahlung der Beihilfen bestehende Lage wiederhergestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. April 1995, Kommission/Italien, C-348/93, Slg. 1995, I-673, Randnr. 27, und Kommission/Polen, Randnr. 56).
  • BGH, 12.10.2006 - III ZR 299/05

    Rückforderung einer unzulässigen Stahlbeihilfe

    Die Rückerstattung zu Unrecht gewährter staatlicher Beihilfen dient in erster Linie der Beseitigung der Wettbewerbsverzerrung, die durch den mit der rechtswidrigen Beihilfe verbundenen wirtschaftlichen Vorteil verursacht wurde (z.B.: EuGH ZIP 2004, 1013, 1018, Rn. 75 f; vgl. auch EuGH Slg. 1995 I-699, 716, Rn. 21 f und Slg. 1995 I-673, 697, Rn. 26 f; EuG Slg. 1995 II-1675, 1712, Rn. 97).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-99/02

    Kommission / Italien

    16 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung kann ein Mitgliedstaat, wenn die Entscheidung der Kommission, mit der die Aufhebung einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren staatlichen Beihilfe verlangt wird, nicht im Klagewege angefochten oder eine derartige Klage abgewiesen worden ist, zur Verteidigung gegen eine von der Kommission gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG erhobene Vertragsverletzungsklage nur geltend machen, dass es völlig unmöglich gewesen sei, die Entscheidung richtig durchzuführen (Urteile vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 16, vom 22. März 2001 in der Rechtssache C-261/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2537, Randnr. 23, vom 2. Juli 2002 in der Rechtssache C-499/99, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6031, Randnr. 21, und vom 26. Juni 2003, Kommission/Spanien, oben in Randnr. 15 genannt, Randnr. 45).

    In einem solchen Fall müssen die Kommission und der Mitgliedstaat gemäß dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, der namentlich Artikel 10 EG zugrunde liegt und den Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsorganen gegenseitige Pflichten auferlegt, redlich zusammenwirken, um diese Schwierigkeiten unter Beachtung der Bestimmungen des EG-Vertrags, insbesondere derjenigen über die Beihilfen, auszuräumen (vgl. die oben in Randnr. 16 genannten Urteile Kommission/Italien, Randnr. 17, Kommission/Frankreich, Randnr. 24, vom 3. Juli 2001 in der Rechtssache C-378/98, Kommission/Belgien, Slg. 2001, I-5107, Randnr. 31, vom 2. Juli 2002, Kommission/Spanien, oben in Randnr. 16 genannt, Randnr. 24, und vom 26. Juni 2003, Kommission/Spanien, oben in Randnr. 15 genannt, Randnr. 46).

    18 Völlige Unmöglichkeit der Durchführung liegt jedoch nicht vor, wenn sich die beklagte Regierung darauf beschränkt, die Kommission über die mit der Durchführung der Entscheidung verbundenen rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten zu unterrichten, ohne gegenüber den betroffenen Unternehmen echte Schritte zur Rückforderung der Beihilfe zu unternehmen und ohne der Kommission andere Modalitäten zur Durchführung der Entscheidung vorzuschlagen, die es erlauben würden, die Schwierigkeiten auszuräumen (vgl. Urteile vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175, Randnr. 10, vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache C-280/95, Kommission/Italien, Slg. 1998, I-259, Randnr. 14, vom 2. Juli 2002, oben in Randnr. 16 genannt, Randnr. 25, und vom 26. Juni 2003, Kommission/Spanien, oben in Randnr. 15 genannt, Randnr. 47).

  • EuG, 08.07.2004 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    132 Das Gericht erinnert daran, dass nach ständiger Rechtsprechung das Ziel, das die Kommission verfolgt, wenn sie die Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe anordnet, darin besteht, dass der Empfänger den Vorteil verliert, der ihm auf dem Markt gegenüber seinen Wettbewerbern zugute kam, und dass die Lage vor der Zahlung der Beihilfe wiederhergestellt wird (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 66, und vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 27).
  • EuG, 29.03.2007 - T-366/00

    Scott / Kommission - Staatliche Beihilfen - Kaufpreis eines Grundstücks -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2016 - C-164/15

    Kommission / Aer Lingus

  • EuGH, 17.11.2011 - C-496/09

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2004 - C-345/02

    Pearle u.a.

  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

  • EuGH, 27.06.2000 - C-404/97

    Kommission / Portugal

  • EuGH, 29.01.1998 - C-280/95

    Kommission / Italien

  • EuG, 15.09.2016 - T-220/13

    Scuola Elementare Maria Montessori / Kommission

  • EuG, 10.04.2003 - T-366/00

    Scott / Kommission

  • EuGH, 12.10.2000 - C-480/98

    Spanien / Kommission

  • EuG, 13.06.2000 - T-204/97

    EPAC / Kommission

  • EuGH, 18.10.2007 - C-441/06

    Kommission / Frankreich - Staatliche Beihilfen - Rückforderungspflicht - Pflicht

  • EuGH, 26.06.2003 - C-404/00

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 12.05.2005 - C-415/03

    GRIECHENLAND WIRD VERURTEILT, WEIL ES NICHT ALLE MASSNAHMEN ERGRIFFEN HAT, DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-526/04

    Laboratoires Boiron - Staatliche Beihilfen - Abgabenvergünstigung für Großhändler

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-404/97

    Kommission / Portugal

  • EuG, 13.09.2010 - T-415/05

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über staatliche Beihilfen

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1995 - C-350/93

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01

    International Power (früher National Power ) / Kommission

  • BGH, 23.02.2021 - EnVR 6/20

    Ermittlung des individuellen Netzentgelts für den Zugang zum

  • EuGH, 18.10.2002 - C-232/02

    Kommission / Technische Glaswerke Ilmenau

  • EuG, 12.12.2014 - T-487/11

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem die Rückforderung der

  • EuGH, 14.12.2006 - C-485/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit

  • EuG, 03.12.2002 - T-181/02

    Neue Erba Lautex / Kommission

  • EuGH, 03.07.2001 - C-378/98

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 20.09.2007 - C-177/06

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-310/99

    Italien / Kommission

  • EuGH, 22.03.2001 - C-261/99

    Kommission / Frankreich

  • VG Köln, 11.08.2006 - 6 L 736/06

    Internetwerbung für private Sportwetten weiter zulässig

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-232/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung - Keine Durchführung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2002 - C-409/00

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1998 - C-75/97

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 04.07.1996 - C-50/94

    Griechenland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2001 - C-53/00

    Ferring

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2015 - C-357/14

    Dunamenti Erőmű / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-278/00

    Griechenland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2003 - C-277/00

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 21.10.2014 - T-268/13

    Italie / Commission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-63/14

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2000 - C-480/98

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-378/98

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 14.12.2006 - C-486/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit

  • EuGH, 14.12.2006 - C-488/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit

  • VG Köln, 14.08.2006 - 6 L 957/06

    Ersetzung einer Individualverfügung durch eine Allgemeinverfügung; Einordnung

  • EuGH, 14.12.2006 - C-487/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit

  • EuGH, 14.12.2006 - C-489/03

    Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2001 - C-261/99

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 14.12.2006 - C-490/03

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1995 - C-109/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1995 - C-349/93

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

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