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   EuGH, 04.05.1993 - C-17/92   

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https://dejure.org/1993,2266
EuGH, 04.05.1993 - C-17/92 (https://dejure.org/1993,2266)
EuGH, Entscheidung vom 04.05.1993 - C-17/92 (https://dejure.org/1993,2266)
EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 1993 - C-17/92 (https://dejure.org/1993,2266)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Federación de Distribuidores Cinematográficos / Spanish State

    EWG-Vertrag, Artikel 59 ff.
    1. Freier Dienstleistungsverkehr; Bestimmungen des Vertrages; Anwendungsbereich; In einem Mitgliedstaat im Kino oder im Fernsehen vorgeführte Filme, die in anderen Mitgliedstaaten hergestellt wurden; Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Federación de Distribuidores Cinematográficos / Spanish State

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Vorschriften des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag); Erteilung von Lizenzen für die Synchronisation von Filmen aus Drittländern ; Filmverleih in der Gemeinschaft; Aufhebung der Beschränkungen des freien ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 92; ; EWGV Art. 36; ; EWGV Art. 59; ; EWGV Art. 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - In einem Mitgliedstaat im Kino oder im Fernsehen vorgeführte Filme, die in anderen Mitgliedstaaten hergestellt wurden - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 1994, 299
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.04.1988 - 352/85

    Bond van Adverteerders / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 04.05.1993 - C-17/92
    16 Nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 26. April 1988 in der Rechtssache 352/85 (Bond van Adverteerders, Slg. 1988, 2085, Randnrn. 32 bis 34) und vom 25. Juli 1991 in den Rechtssachen Collectieve Antennevoorziening Gouda (Randnr. 10) und Kommission/Niederlande (Randnr. 15) sind innerstaatliche Rechtsvorschriften, die auf Dienstleistungen nicht ohne Rücksicht auf deren Ursprung unterschiedslos anwendbar sind, nur dann mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn sie unter eine ausdrückliche Ausnahmevorschrift wie Artikel 56 EWG-Vertrag fallen, auf den in Artikel 66 EWG-Vertrag verwiesen wird.
  • EuGH, 25.07.1991 - C-288/89

    Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus EuGH, 04.05.1993 - C-17/92
    13 Nach ständiger Rechtsprechung zu Artikel 59 EWG-Vertrag (siehe insbesondere Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89, Collectieve Antennevoorziening Gouda, Slg. 1991, I-4007, Randnr. 10, und in der Rechtssache C-353/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069, Randnr. 14) setzt der freie Dienstleistungsverkehr insbesondere die Beseitigung jeder Diskriminierung gegenüber dem Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstandes voraus, daß er in einem anderen als dem Mitgliedstaat niedergelassen ist, in dem die Dienstleistung zu erbringen ist.
  • EuGH, 25.07.1991 - C-353/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 04.05.1993 - C-17/92
    13 Nach ständiger Rechtsprechung zu Artikel 59 EWG-Vertrag (siehe insbesondere Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89, Collectieve Antennevoorziening Gouda, Slg. 1991, I-4007, Randnr. 10, und in der Rechtssache C-353/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069, Randnr. 14) setzt der freie Dienstleistungsverkehr insbesondere die Beseitigung jeder Diskriminierung gegenüber dem Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstandes voraus, daß er in einem anderen als dem Mitgliedstaat niedergelassen ist, in dem die Dienstleistung zu erbringen ist.
  • EuGH, 06.10.1982 - 262/81

    Coditel / Ciné-Vog Films

    Auszug aus EuGH, 04.05.1993 - C-17/92
    10 Nach dem Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81 (Coditel, Slg. 1982, 3381, Randnr. 11) ist für die Vorführung eines Films im Kino oder im Fernsehen kennzeichnend, daß der Urheber jede öffentliche Aufführung des Werkes von seiner Erlaubnis abhängig machen kann; der mit der Vergabe von Aufführungsrechten verbundene Vertrieb des Films in dieser Weise gehört daher zum freien Dienstleistungsverkehr.
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Er kann indessen dem vorlegenden Gericht Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben, die es diesem ermöglichen, die ihm vorliegende Rechtsfrage zu beantworten (Urteil vom 4. Mai 1993 in der Rechtssache C-17/92, Distribuidores Cinematográficos, Slg. 1993, I-2239, Randnr. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-222/07

    UTECA - Richtlinie 89/552/EWG "Fernsehen ohne Grenzen" - Europäische Werke -

    Meines Erachtens sollte aber das Urteil Distribuidores Cinematográficos nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.

    59 - Urteil vom 4. Mai 1993, Distribuidores Cinematográficos (C-17/92, Slg. 1993, I-2239, Randnr. 10).

    Anders noch das Urteil Distribuidores Cinematográficos (zitiert in Fn. 59, Randnr. 20), in dem der Gerichtshof "die Kulturpolitik" als Rechtfertigungsgrund im Sinne von Art. 56 Abs. 1 EWG-Vertrag (jetzt Art. 46 Abs. 1 EG) abgelehnt hatte, ohne auch nur ein Wort zu ihrer möglichen Anerkennung als zwingendem Grund des Allgemeininteresses zu verlieren.

    89 - Urteil Distribuidores Cinematográficos (zitiert in Fn. 59, Randnr. 20).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-490/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt der freie Dienstleistungsverkehr insbesondere die Beseitigung jeder Diskriminierung gegenüber dem Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands voraus, dass er in einem anderen als dem Mitgliedstaat niedergelassen ist, in dem die Dienstleistung zu erbringen ist (vgl. Urteile vom 25. Juli 1991, Collectieve Antennevoorziening Gouda, C-288/89, Slg. 1991, I-4007, Randnr. 10, Kommission/Niederlande, C-353/89, Slg. 1991, I-4069, Randnr. 14, und vom 4. Mai 1993, Distribuidores Cinematográficos, C-17/92, Slg. 1993, I-2239, Randnr. 13).
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