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   EuGH, 04.05.2017 - C-274/15   

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https://dejure.org/2017,13284
EuGH, 04.05.2017 - C-274/15 (https://dejure.org/2017,13284)
EuGH, Entscheidung vom 04.05.2017 - C-274/15 (https://dejure.org/2017,13284)
EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - C-274/15 (https://dejure.org/2017,13284)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Luxemburg

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f - Befreiung von Dienstleistungen, die selbständige Zusammenschlüsse von Personen an ihre Mitglieder erbringen, von der Mehrwertsteuer - Art. 168 ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Befreiung von Dienstleistungen, die selbständige Zusammenschlüsse von Personen an ihre Mitglieder erbringen, von der Mehrwertsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f - Befreiung von Dienstleistungen, die selbständige Zusammenschlüsse von Personen an ihre Mitglieder erbringen, von der Mehrwertsteuer - Art. 168 ...

  • rechtsportal.de

    Luxemburgisches Mehrwertsteuersystem für selbständige Zusammenschlüsse von Personen

  • datenbank.nwb.de

    Luxemburgische Mehrwertsteuer bei Personenzusammenschlüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Steuerrecht - Luxemburg hat die Regeln der Mehrwertsteuerrichtlinie in Bezug auf selbständige Zusammenschlüsse von Personen in zu extensiver Weise umgesetzt

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Kommission / Luxemburg

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f - Befreiung von Dienstleistungen, die selbständige Zusammenschlüsse von Personen an ihre Mitglieder erbringen, von der Mehrwertsteuer - Art. 168 ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Luxemburgische Mehrwertsteuer-Regelung in Bezug auf selbständige Zusammenschlüsse von Personen verstößt gegen EU-Recht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Luxemburg hat die Regeln der Mehrwertsteuerrichtlinie in Bezug auf selbständige Zusammenschlüsse von Personen in zu extensiver Weise umgesetzt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befreiung von Dienstleistungen, die selbständige Zusammenschlüsse von Personen an ihre Mitglieder erbringen, von der Mehrwertsteuer

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Steuerbefreiung für die Dienstleistungen selbständiger Zusammenschlüsse für ihre Mitglieder

  • datev.de (Kurzinformation)

    Luxemburgische Mehrwertsteuer bei selbständigen Personenzusammenschlüssen

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Luxemburg

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst f, EGRL 112/2006 Art 1 Abs 2, EGRL 112/2006 Art 168 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 178 Buchst a, EGRL 112/2006 A... rt 14 Abs 2 Buchst c, EGRL 112/2006 Art 28
    Luxemburg, Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuerbefreiung, Dienstleistung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f - Befreiung von Dienstleistungen, die selbständige Zusammenschlüsse von Personen an ihre Mitglieder erbringen, von der Mehrwertsteuer - Art. 168 ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 14.07.2011 - C-464/10

    Henfling u.a. - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6 Abs. 4 -

    Auszug aus EuGH, 04.05.2017 - C-274/15
    Die Kommission stützt sich hierzu auf das Urteil vom 14. Juli 2011, Henfling u. a. (C-464/10, EU:C:2011:489).

    Der Mitgliedstaat macht geltend, dass die von der Kommission zwischen der Rechtssache, in der das Urteil vom 14. Juli 2011, Henfling u. a. (C-464/10, EU:C:2011:489), ergangen sei und dem vorliegenden Fall hergestellte Analogie nicht relevant sei, weil die beiden Situationen grundlegend verschieden seien.

    Gemäß dieser Fiktion wird der Wirtschaftsteilnehmer, der bei der Erbringung von Dienstleistungen hinzutritt und Kommissionär ist, so behandelt, als ob er zunächst die fraglichen Dienstleistungen von dem Wirtschaftsteilnehmer, für dessen Rechnung er tätig wird und der Kommittent ist, erhalten hätte und anschließend diese Dienstleistungen dem Kunden selbst erbrächte (Urteil vom 14. Juli 2011, Henfling u. a., C-464/10, EU:C:2011:489, Rn. 35).

    Wenn demzufolge die Erbringung von Dienstleistungen, bei der ein Wirtschaftsteilnehmer hinzutritt, der Mehrwertsteuer unterliegt, fällt die rechtliche Beziehung zwischen diesem Wirtschaftsteilnehmer und dem Wirtschaftsteilnehmer, für dessen Rechnung er handelt, auch unter die Mehrwertsteuer (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Juli 2011, Henfling u. a., C-464/10, EU:C:2011:489, Rn. 36).

  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei

    Auszug aus EuGH, 04.05.2017 - C-274/15
    In Bezug auf das Erfordernis des Besitzes einer Rechnung führt das Großherzogtum Luxemburg aus, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 21. April 2005, HE (C-25/03, EU:C:2005:241), einem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug zuerkannt, der nicht über eine Rechnung auf seinen eigenen Namen verfügt habe.

    Das vom Großherzogtum Luxemburg angeführte Urteil vom 21. April 2005, HE(C-25/03, EU:C:2005:241), ist in dieser Hinsicht nicht relevant, weil sich der Sachverhalt der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen ist, stark von dem der vorliegenden Rechtssache unterscheidet.

    Insbesondere aus Rn. 81 des zitierten Urteils geht nämlich hervor, dass im Unterschied zu einem Zusammenschluss, der die Eigenschaft eines Mehrwertsteuerpflichtigen besitzt und dessen Mitglieder alle eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die von der Miteigentümergemeinschaft zwischen Ehegatten gebildeten Gemeinschaft in der Rechtssache, in der das Urteil vom 21. April 2005, HE (C-25/03, EU:C:2005:241), ergangen ist, selbst nicht die Eigenschaft eines Mehrwertsteuerpflichtigen hatte, und nur einer der Ehegatten eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübte.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-77/01

    EDM

    Auszug aus EuGH, 04.05.2017 - C-274/15
    Das Großherzogtum Luxemburg ist der Auffassung, das Verhältnis zwischen den Mitgliedern eines Zusammenschlusses und diesem Zusammenschluss könne nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen des gebildeten Zusammenschlusses analog zu dem der Mitglieder eines Konsortiums sein, wie es der Gerichtshof im Urteil vom 29. April 2004, EDM (C-77/01, EU:C:2004:243), beurteilt habe.

    Die vom Großherzogtum Luxemburg geltend gemachte Analogie zu der Rechtssache, in der das Urteil vom 29. April 2004, EDM (C-77/01, EU:C:2004:243), ergangen ist, vermag ebenfalls nicht zu überzeugen.

  • EuGH, 18.07.2013 - C-26/12

    PPG Holdings - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 17 und 13

    Auszug aus EuGH, 04.05.2017 - C-274/15
    Das Großherzogtum Luxemburg bringt vor, dass gemäß dem Urteil vom 18. Juli 2013, PPG Holdings (C-26/12, EU:C:2013:526), ein Steuerpflichtiger die Mehrwertsteuer auf Beträge abziehen dürfe, die ihm für Gegenstände oder Leistungen zugunsten einer anderen Einheit in Rechnung gestellt worden seien, sofern nachgewiesen werde, dass diese Beträge mit der steuerbaren Tätigkeit des Steuerpflichtigen in Zusammenhang stünden.

    Diese Feststellung wird nicht durch das vom Großherzogtum Luxemburg angeführte Urteil vom 18. Juli 2013, PPG Holdings (C-26/12, EU:C:2013:526), in Frage gestellt, in dem der Gerichtshof im Wesentlichen in den Rn. 24 bis 26 und 29 befunden hat, dass ein Steuerpflichtiger, der in Erfüllung einer ihm als Arbeitgeber nach nationalen Rechtsvorschriften obliegenden Verpflichtung einen Rentenfonds in Form einer rechtlich und steuerlich getrennten Einheit errichtet hat, zum Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt ist, die er für die Dienstleistungen bezüglich der Verwaltung und Bewirtschaftung dieses Rentenfonds entrichtet hat.

  • EuGH, 22.09.2016 - C-525/14

    Die Tschechische Republik hat dadurch gegen das Unionsrecht verstoßen, dass sie

    Auszug aus EuGH, 04.05.2017 - C-274/15
    Es ist daran zu erinnern, dass eine Verwaltungspraxis eines Mitgliedstaats Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage sein kann, wenn es sich um eine in einem bestimmten Grad verfestigte und allgemeine Praxis handelt (Urteil vom 22. September 2016, Kommission/Tschechische Republik, C-525/14, EU:C:2016:714, Rn. 14).
  • EuGH, 11.12.2008 - C-407/07

    Stichting Centraal Begeleidingsorgaan voor de Intercollegiale Toetsing - Sechste

    Auszug aus EuGH, 04.05.2017 - C-274/15
    Die Rechtsprechung des Gerichtshofs hat nicht zum Ziel, eine Auslegung vorzuschreiben, die diese Befreiungen praktisch unanwendbar macht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2008, Stichting Centraal Begeleidingsorgaan voor de Intercollegiale Toetsing, C-407/07, EU:C:2008:713, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.04.2013 - C-85/11

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht -

    Auszug aus EuGH, 04.05.2017 - C-274/15
    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darlegung der Rügen im Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand, wie er in der mit Gründen versehenen Stellungnahme umschrieben ist, nicht erweitert oder geändert worden ist (Urteil vom 9. April 2013, Kommission/Irland, C-85/11, EU:C:2013:217, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.04.2015 - C-591/13

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht

    Auszug aus EuGH, 04.05.2017 - C-274/15
    Der Nachweis einer solchen überlangen Dauer obliegt dem betroffenen Mitgliedstaat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. April 2015, Kommission/Deutschland, C-591/13, EU:C:2015:230, Rn. 14).
  • EuGH, 22.10.2015 - C-277/14

    PPUH Stehcemp - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus EuGH, 04.05.2017 - C-274/15
    Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet somit die Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten, sofern diese Tätigkeiten grundsätzlich selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Oktober 2015, PPUH Stehcemp, C-277/14, EU:C:2015:719, Rn. 27).
  • EuGH, 28.01.2016 - C-398/14

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 04.05.2017 - C-274/15
    Vorab ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (Urteil vom 28. Januar 2016, Kommission/Portugal, C-398/14, EU:C:2016:61, Rn. 49).
  • EuGH, 15.09.2016 - C-400/15

    Landkreis Potsdam-Mittelmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2020 - C-231/19

    Blackrock Investment Management (UK)

    Allerdings macht BlackRock zur Stützung ihrer Auffassung, dass ein Pro-rata -Satz nach Maßgabe der Verwendung der Dienstleistungen anzuwenden sei, das Urteil Kommission/Luxemburg(68) geltend, das meines Erachtens nicht auf die vorliegende Rechtssache übertragbar ist.

    Meiner Meinung nach kann das Urteil Kommission/Luxemburg(73) nicht als Referenz für die vorliegende Rechtssache dienen.

    In Anbetracht dieser Erwägungen stellt das Urteil Kommission/Luxemburg(77) meiner Meinung nach kein Grundsatzurteil dar, das als Referenz für die vorliegende Rechtssache dienen könnte.

    5 C-274/15, EU:C:2017:333.

    68 Urteil vom 4. Mai 2017 (C-274/15, EU:C:2017:333).

    69 Urteil vom 4. Mai 2017 (C-274/15, EU:C:2017:333).

    71 Urteil vom 4. Mai 2017 (C-274/15, EU:C:2017:333).

    72 Urteil vom 4. Mai 2017, Kommission/Luxemburg (C-274/15, EU:C:2017:333, Rn. 54).

    73 Urteil vom 4. Mai 2017 (C-274/15, EU:C:2017:333).

    74 Urteil vom 4. Mai 2017 (C-274/15, EU:C:2017:333).

    75 Urteil vom 4. Mai 2017 (C-274/15, EU:C:2017:333).

    77 Urteil vom 4. Mai 2017 (C-274/15, EU:C:2017:333).

  • BFH, 12.02.2020 - XI R 24/18

    Zum Vorsteuerabzug einer Holding (Konzeptionskosten einer Holdingstruktur) bei

    Zu letzteren gehören auch Belastungen der Gesellschaft durch einen seiner Gesellschafter mit Kosten, die diesem Gesellschafter im eigenen Namen, aber für Rechnung der Gesellschaft handelnd entstanden sind (vgl. EuGH-Urteil Kommission/Luxemburg vom 04.05.2017 - C-274/15, EU:C:2017:333, HFR 2017, 654, Rz 83).
  • BFH, 18.11.2021 - V R 38/19

    "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel

    Gemäß dieser Fiktion wird der Wirtschaftsteilnehmer, der bei der Erbringung von Dienstleistungen hinzutritt und Kommissionär ist, so behandelt, als ob er zunächst die fraglichen Dienstleistungen von dem Wirtschaftsteilnehmer, für dessen Rechnung er tätig wird und der Kommittent ist, erhalten hätte und anschließend diese Dienstleistungen dem Kunden selbst erbrächte (EuGH-Urteile Henfling u.a. vom 14.07.2011 - C-464/10, EU:C:2011:489, HFR 2011, 1163, Rz 35; Kommission/Luxemburg vom 04.05.2017 - C-274/15, EU:C:2017:333, HFR 2017, 654, Rz 86, und UCMR - ADA vom 21.01.2021 - C-501/19, EU:C:2021:50, HFR 2021, 424, Rz 43).

    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH bezieht sich die Fiktion nur auf die Leistungen selbst und deren Inhalt (s. EuGH-Urteile Henfling u.a., EU:C:2011:489, HFR 2011, 1163, Rz 35; Kommission/Luxemburg, EU:C:2017:333, HFR 2017, 654, Rz 86, und UCMR - ADA, EU:C:2021:50, HFR 2021, 424, Rz 43; s.a. BFH-Urteil in BFHE 261, 429, Rz 37); sie betrifft dagegen nicht die personenbezogenen Merkmale von Leistendem und Leistungsempfänger der in der fiktiven Leistungskette getätigten Leistungen.

  • BFH, 23.09.2020 - XI R 35/18

    Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder: Steuerbarkeit;

    Entscheidend ist nicht die Rechtsform des Zusammenschlusses, sondern der Umstand, dass er selbständiger Unternehmer ist (vgl. EuGH-Urteil Kommission/Luxemburg vom 04.05.2017 - C-274/15, EU:C:2017:333, Rz 61).
  • BFH, 31.05.2017 - XI R 40/14

    Kein Abzug anteiliger Vorsteuern aus der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes

    Sie sind mithin nicht im Besitz einer Rechnung, die ihren jeweiligen Namen als Erwerber oder Dienstleistungsempfänger enthält, um das Vorsteuerabzugsrecht ausüben zu können (vgl. dazu z.B. EuGH-Urteil Kommission/Luxemburg vom 4. Mai 2017 C-274/15, EU:C:2017:333, Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2017, 362, Rz 67; ferner BFH-Urteil vom 20. Oktober 2016 V R 26/15, BFHE 255, 348, UR 2017, 60, Rz 10 ff.).

    cc) Außerdem verstößt es nicht gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität, den Mitgliedern eines Zusammenschlusses gemäß Art. 168 Buchst. a MwStSystRL ein Abzugsrecht für die Mehrwertsteuer zu verweigern, die von diesem Zusammenschluss im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen des Zusammenschlusses, die gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL steuerbefreit sind und somit keinerlei Abzugsrecht verleihen, gezahlt worden ist (vgl. EuGH-Urteil Kommission/Luxemburg, EU:C:2017:333, MwStR 2017, 362, Rz 66).

    Die vom Kläger beantragte Vorlage an den EuGH scheidet aus, weil die unionsrechtliche Rechtslage zu den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs u.a. durch die EuGH-Urteile Faxworld (EU:C:2004:267, UR 2004, 362), Polski Trawertyn (EU:C:2012:107, UR 2012, 366), Malburg (EU:C:2014:147, UR 2014, 353) und Kommission/Luxemburg (EU:C:2017:333, MwStR 2017, 362) hinreichend geklärt ist.

  • BFH, 16.12.2020 - XI R 13/19

    Eingangsleistungen einer Kapitalanlagegesellschaft i.S. des InvG; kein

    bb) Dabei hat das FG zwar zutreffend dahin erkannt, dass § 3 Abs. 11 UStG, Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG, Art. 14 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem die juristische Fiktion zweier gleichartiger Dienstleistungen begründen, die nacheinander erbracht werden, wobei der Kommissionär so behandelt wird, als habe er zunächst die fraglichen Dienstleistungen von dem Dienstleistungserbringer erhalten und anschließend diese Dienstleistungen dem Wirtschaftsteilnehmer gegenüber, für dessen Rechnung er tätig geworden ist, erbracht (vgl. EuGH-Urteile Kommission/Luxemburg vom 04.05.2017 - C-274/15, EU:C:2017:333, Rz 88; Amarasti Land Investment vom 19.12.2019 - C-707/18, EU:C:2019:1136, Rz 37).
  • BFH, 16.05.2019 - XI B 13/19

    AdV; Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment; kein Vorsteuerabzug

    aa) Der Steuerpflichtige kann sein Recht auf Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG, Art. 178 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) nur dann ausüben, wenn er eine Rechnung besitzt (vgl. EuGH-Urteile Kommission/Luxemburg vom 4. Mai 2017 C-274/15, EU:C:2017:333, HFR 2017, 654, Rz 67; Volkswagen vom 21. März 2018 C-533/16, EU:C:2018:204, HFR 2018, 421, Rz 42 und 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-87/23

    Latvijas Informācijas un komunikācijas tehnoloģijas

    12 Siehe dazu nur die Rechtsprechung des Gerichtshofs, soweit er sich schon mit Art. 28 befasst hat: Urteile vom 30. März 2023, Gmina L. (C-616/21, EU:C:2023:280, Rn. 31 ff.), vom 4. Mai 2017, Kommission/Luxemburg (C-274/15, EU:C:2017:333, Rn. 85 ff.), und vom 14. Juli 2011, Henfling, Davin, Tanghe (C-464/10, EU:C:2011:489, Rn. 34 ff.).

    13 Urteile vom 21. Januar 2021, UCMR - ADA (C-501/19, EU:C:2021:50, Rn. 43), vom 12. November 2020, 1TH Comercial Timi?Ÿoara (C-734/19, EU:C:2020:919, Rn. 49 und 50), vom 19. Dezember 2019, Amara?Ÿti Land Investment (C-707/18, EU:C:2019:1136, Rn. 37 und 38), vom 16. September 2020, Valstybine mokesciu inspekcija (Vereinbarung über eine gemeinsame Tätigkeit) (C-312/19, EU:C:2020:711, Rn. 49), vom 4. Mai 2017, Kommission/Luxemburg (C-274/15, EU:C:2017:333, Rn. 85, 86 und 88), und vom 14. Juli 2011, Henfling, Davin, Tanghe (C-464/10, EU:C:2011:489, Rn. 35).

    14 Urteile vom 4. Mai 2017, Kommission/Luxemburg (C-274/15, EU:C:2017:333, Rn. 86), und vom 14. Juli 2011, Henfling, Davin, Tanghe (C-464/10, EU:C:2011:489, Rn. 35).

  • BFH, 31.05.2017 - XI R 39/14

    Zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Vorsteuern von Seelotsen einer

    Sie sind mithin nicht im Besitz einer Rechnung, die ihren jeweiligen Namen als Erwerber oder Dienstleistungsempfänger enthält, um das Vorsteuerabzugsrecht ausüben zu können (vgl. dazu z.B. EuGH-Urteil Kommission/Luxemburg vom 4. Mai 2017 C-274/15, EU:C:2017:333, Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2017, 362, Rz 67; ferner BFH-Urteil vom 20. Oktober 2016 V R 26/15, BFHE 255, 348, UR 2017, 60, Rz 10 ff.).

    cc) Außerdem verstößt es nicht gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität, den Mitgliedern eines Zusammenschlusses gemäß Art. 168 Buchst. a MwStSystRL ein Abzugsrecht für die Mehrwertsteuer zu verweigern, die von diesem Zusammenschluss im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen des Zusammenschlusses, die gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL steuerbefreit sind und somit keinerlei Abzugsrecht verleihen, gezahlt worden ist (vgl. EuGH-Urteil Kommission/Luxemburg, EU:C:2017:333, MwStR 2017, 362, Rz 66).

    Die von der Klägerin beantragte Vorlage an den EuGH scheidet aus, weil die unionsrechtliche Rechtslage zu den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs u.a. durch die EuGH-Urteile Faxworld (EU:C:2004:267, UR 2004, 362), Polski Trawertyn (EU:C:2012:107, UR 2012, 366), Malburg (EU:C:2014:147, UR 2014, 353) und Kommission/Luxemburg (EU:C:2017:333, MwStR 2017, 362) hinreichend geklärt ist.

  • BFH, 23.08.2023 - XI R 10/20

    EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Umsätzen, die über einen Appstore ausgeführt

    Rechtsfolge der Anwendung der § 3 Abs. 11 UStG, Art. 28 MwStSystRL ist die juristische Fiktion zweier gleichartiger Dienstleistungen, die nacheinander erbracht werden (vgl. EuGH-Urteil Kommission/Luxemburg vom 04.05.2017 - C-274/15, EU:C:2017:333, Rz 86).

    aa) Wenn die Erbringung einer Dienstleistung, bei der ein Wirtschaftsteilnehmer hinzutritt, der Mehrwertsteuer unterliegt, fällt die rechtliche Beziehung zwischen diesem Wirtschaftsteilnehmer und dem Wirtschaftsteilnehmer, für dessen Rechnung er handelt, auch unter die Mehrwertsteuer (vgl. EuGH-Urteil Kommission/Luxemburg vom 04.05.2017 - C-274/15, EU:C:2017:333, Rz 87).

  • EuGH, 12.11.2020 - C-734/19

    ITH Comercial Timisoara

  • EuGH, 02.07.2020 - C-231/19

    Blackrock Investment Management (UK)

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2019 - 3 K 114/15

    Körperschaftsteuerpflicht und Umsatzbesteuerung bei Abrechnungsleistungen über

  • EuGH, 18.11.2020 - C-77/19

    Kaplan International colleges UK - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-604/19

    Gmina Wroclaw (Conversion du droit d'usufruit) - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-501/19

    UCMR - ADA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer -

  • EuGH, 19.12.2019 - C-707/18

    Amarasti Land Investment - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-77/19

    Kaplan International colleges UK - Vorabentscheidungsersuchen -

  • EuGH, 27.03.2019 - C-620/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258

  • EuGH, 21.01.2021 - C-501/19

    UCMR - ADA

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 7 V 7073/21

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Umsatzsteuer 2018 und

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation)

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2022 - C-695/20

    Generalanwalt Rantos: Die Bestimmung der Durchführungsverordnung zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-616/21

    Gmina L. - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • FG Niedersachsen, 11.11.2021 - 5 K 62/19

    Herabsetzung der festgesetzten Umsatzsteuer auf null Euro

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-729/17

    Kommission/ Griechenland

  • EuGH, 13.06.2018 - C-530/16

    Kommission / Polen

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2021 - 7 K 7201/18

    Kein Vorsteuerabzug einer unberechtigt ausgewiesenen Umsatzsteuer in

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