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   EuGH, 04.05.2017 - C-502/15   

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https://dejure.org/2017,13321
EuGH, 04.05.2017 - C-502/15 (https://dejure.org/2017,13321)
EuGH, Entscheidung vom 04.05.2017 - C-502/15 (https://dejure.org/2017,13321)
EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - C-502/15 (https://dejure.org/2017,13321)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/271/EWG - Art. 3 bis 5 und 10 - Anhang I Abschnitte A, B und D - Behandlung von kommunalem Abwasser - Kanalisation - Zweitbehandlung oder gleichwertige Behandlung - Weitergehende Behandlung bei Einleitungen in ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/271/EWG - Art. 3 bis 5 und 10 - Anhang I Abschnitte A, B und D - Behandlung von kommunalem Abwasser - Kanalisation - Zweitbehandlung oder gleichwertige Behandlung - Weitergehende Behandlung bei Einleitungen in ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die

    27 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2017, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-502/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:334" Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.02.2018 - C-328/16

    Wegen Säumigkeit bei der Umsetzung des Unionsrechts über die Behandlung von

    Was das Vorbringen der Hellenischen Republik hinsichtlich der Schwierigkeiten angeht, mit denen sich dieser Mitgliedstaat konfrontiert gesehen habe, dem Urteil vom 24. Juni 2004, Kommission/Griechenland (C-119/02, nicht veröffentlicht, EU:C:2004:385), nachzukommen, ist darauf hinzuweisen, dass sich nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Mitgliedstaat nicht auf Schwierigkeiten seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der aus dem Unionsrecht folgenden Verpflichtungen zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2017, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-502/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:334, Rn. 48).
  • EuGH, 07.12.2023 - C-587/22

    Kommission/ Ungarn (Collecte des eaux urbaines résiduaires) - Vertragsverletzung

    Ebenso hat der Gerichtshof in Anbetracht des Zusammenhangs zwischen den Bestimmungen der Art. 4 bis 7 und Art. 3 der Richtlinie 91/271 entschieden, dass diese Bestimmungen als nicht beachtet anzusehen sind, wenn die Verpflichtung, sich vorab zu vergewissern, dass jede von Art. 3 der Richtlinie erfasste Gemeinde mit einer Kanalisation ausgestattet ist, die es ermöglicht, das gesamte in dieser Gemeinde anfallende kommunale Abwasser zu sammeln, nicht eingehalten worden ist (vgl. in diesem Sinne zu Art. 4 dieser Richtlinie Urteile vom 25. Oktober 2007, Kommission/Griechenland, C-440/06, EU:C:2007:642, Rn. 25, und vom 4. Mai 2017, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-502/15, EU:C:2017:334, Rn. 46, sowie zu Art. 5 der Richtlinie Urteil vom 28. März 2019, Kommission/Irland [Sammlung und Behandlung von Abwasser], C-427/17, EU:C:2019:269, Rn. 166 und 184).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2021 - C-22/20

    Kommission/ Schweden (Stations d'épuration)

    15 Urteile vom 18. Oktober 2012, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-301/10, EU:C:2012:633, Rn. 85, 86 und 93), und vom 4. Mai 2017, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-502/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:334, Rn. 44 bis 46).
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