Rechtsprechung
EuGH, 04.05.2023 - C-487/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Recht der betroffenen Person auf Auskunft über ihre Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind - Art. 15 Abs. 3 - Zurverfügungstellung einer Kopie der Daten - Begriff "Kopie" - ...
- Betriebs-Berater
Zum Umfang und Inhalt des Rechts auf (Daten-)Kopie i. S. v. Art 15 Abs. 3 DSGVO
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Datenschutzrecht: F. F./Österreichische Datenschutzbehörde
Kurzfassungen/Presse (7)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten ausgefolgt wird
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Recht auf Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO umfasst originalgetreue und verständliche Reproduktion der personenbezogenen Daten des Betroffenen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Personenbezogene Daten - und der Anspruch auf eine "Kopie" dieser Daten
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Recht auf Kopie kann auch Dokumente umfassen
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
DSGVO: Was beinhaltet das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten?
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
DSGVO: Was beinhaltet das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten?
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
DSGVO: Was beinhaltet das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten?
Besprechungen u.ä.
- juris (Entscheidungsbesprechung)
Auslegung des Umfangs des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs, des Begriffs "Kopie" und des Begriffs "Informationen" durch den EuGH (jurisPR-BKR 5/2023 Anm. 1)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Österreichische Datenschutzbehörde
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21
- EuGH, 04.05.2023 - C-487/21
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 02.12.2022 - 19 Sa 756/22
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Auskunftsantrags gem. 15 Abs. 1 Hs. 2 …
e) Wegen der Unzulässigkeit des Haupt- und Hilfsantrags zu Ziffer 3. kann dahinstehen, in welchem Verhältnis der Auskunftsanspruch des Art. 15 Abs. 1 Halbs. 2 DSGVO und der Anspruch auf Herausgabe von Kopien nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO stehen und welche Reichweite dem Anspruch auf Herausgabe von Kopien nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO zukommt (vgl. Vorabentscheidungsersuchen des BGH an den EuGH C-307/22 und Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts Österreich an den EuGH C-487/21) . - FG Münster, 11.05.2022 - 9 K 848/20
Anspruch auf Vorlage von erhobenen und weiterverarbeiteten Daten nach Art. 15 …
Entscheidend ist vielmehr, dass Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 DSGVO nach Auffassung des Senats einen Vorlageanspruch expressis verbis auf die Daten bezieht, die Gegenstand der Verarbeitung --und eben nicht deren Resultat-- sind (siehe zu den insoweit bestehenden unterschiedliche Auffassungen auch die Vorlage an den EuGH durch das Bundesverwaltungsgericht der Republik Österreich vom 9.8.2021 - W211 2222613 - 2/12 E, EuGH-Rs. C-487/21, ABl.