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   EuGH, 04.05.2023 - C-99/22   

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EuGH, 04.05.2023 - C-99/22 (https://dejure.org/2023,9189)
EuGH, Entscheidung vom 04.05.2023 - C-99/22 (https://dejure.org/2023,9189)
EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 2023 - C-99/22 (https://dejure.org/2023,9189)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kapniki A. Michailidis

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Verordnung (EWG) Nr. 2062/92 - Art. 3 Abs. 3 - Gültigkeit - Gemeinsame Marktorganisation - Rohtabak - Prämien für Käufer von Tabakblättern - Kürzung dieser Prämien nach Maßgabe der erworbenen Menge Tabak niedrigerer ...

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.09.1998 - C-372/96

    Pontillo

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-99/22
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Wirtschaftsteilnehmer, auch wenn dieser Grundsatz zu den tragenden Grundsätzen der Union zählt, nicht berechtigterweise auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation vertrauen dürfen, die die Unionsorgane im Rahmen ihres Ermessens ändern können, was insbesondere auf einem Gebiet wie dem der gemeinsamen Marktorganisationen gilt, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 1994, Crispoltoni u. a., C-133/93, C-300/93 und C-362/93, EU:C:1994:364, Rn. 57, vom 17. September 1998, Pontillo, C-372/96, EU:C:1998:412, Rn. 22, und vom 26. Juni 2012, Polen/Kommission, C-335/09 P, EU:C:2012:385, Rn. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daraus folgt, dass sich die Wirtschaftsteilnehmer nicht auf ein wohlerworbenes Recht auf Beibehaltung eines Vorteils berufen können, der sich für sie aus der Einführung der gemeinsamen Marktorganisation ergibt und ihnen zu einem bestimmten Zeitpunkt zugutegekommen ist (Urteile vom 5. Oktober 1994, Crispoltoni u. a., C-133/93, C-300/93 und C-362/93, EU:C:1994:364, Rn. 58, und vom 17. September 1998, Pontillo, C-372/96, EU:C:1998:412, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies gilt erst recht, wenn, wie es im Ausgangsrechtsstreit der Fall ist, die anwendbare Unionsregelung, nämlich die Verordnung Nr. 727/70, den Rat verpflichtete, die Preise und Prämien für die verschiedenen Tabaksorten jährlich nach Maßgabe insbesondere der Marktentwicklung und der Schädlichkeit der Sorten festzusetzen, und ausdrücklich die Möglichkeit einer Kürzung dieser Preise und Prämien vorsah (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 1998, Pontillo, C-372/96, EU:C:1998:412, Rn. 24).

  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-99/22
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Wirtschaftsteilnehmer, auch wenn dieser Grundsatz zu den tragenden Grundsätzen der Union zählt, nicht berechtigterweise auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation vertrauen dürfen, die die Unionsorgane im Rahmen ihres Ermessens ändern können, was insbesondere auf einem Gebiet wie dem der gemeinsamen Marktorganisationen gilt, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 1994, Crispoltoni u. a., C-133/93, C-300/93 und C-362/93, EU:C:1994:364, Rn. 57, vom 17. September 1998, Pontillo, C-372/96, EU:C:1998:412, Rn. 22, und vom 26. Juni 2012, Polen/Kommission, C-335/09 P, EU:C:2012:385, Rn. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daraus folgt, dass sich die Wirtschaftsteilnehmer nicht auf ein wohlerworbenes Recht auf Beibehaltung eines Vorteils berufen können, der sich für sie aus der Einführung der gemeinsamen Marktorganisation ergibt und ihnen zu einem bestimmten Zeitpunkt zugutegekommen ist (Urteile vom 5. Oktober 1994, Crispoltoni u. a., C-133/93, C-300/93 und C-362/93, EU:C:1994:364, Rn. 58, und vom 17. September 1998, Pontillo, C-372/96, EU:C:1998:412, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.07.1991 - C-368/89

    Crispoltoni / Fattoria Autonoma Tabacchi di Città di Castello

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-99/22
    Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass die Verordnung Nr. 2062/92 einschließlich ihres Art. 3 Abs. 3 Rückwirkung entfaltete, da sie zu einem Zeitpunkt erlassen wurde, zu dem die natürlichen oder juristischen Personen, die Tabakblätter von den Erzeugern kauften, Letzteren gegenüber bereits verbindliche vertragliche Zusagen über den Ankauf ihrer Erzeugung abgegeben haben mussten (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Juli 1991, Crispoltoni, C-368/89, EU:C:1991:307, Rn. 14 bis 16).
  • EuGH, 30.04.2019 - C-611/17

    Italien/ Rat (Quota de pêche de l'espadon méditerranéen) - Nichtigkeitsklage -

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-99/22
    Vorab ist daran zu erinnern, dass es der Grundsatz der Rechtssicherheit zwar im Allgemeinen verbietet, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts der Union auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen, dass es sich aber ausnahmsweise dann anders verhalten kann, wenn ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist oder wenn aus Wortlaut, Zweck oder Aufbau der betreffenden Vorschriften eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (Urteil vom 30. April 2019, 1talien/Rat [Fangquoten für Schwertfisch im Mittelmeer], C-611/17, EU:C:2019:332, Rn. 106 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.06.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-99/22
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Wirtschaftsteilnehmer, auch wenn dieser Grundsatz zu den tragenden Grundsätzen der Union zählt, nicht berechtigterweise auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation vertrauen dürfen, die die Unionsorgane im Rahmen ihres Ermessens ändern können, was insbesondere auf einem Gebiet wie dem der gemeinsamen Marktorganisationen gilt, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 1994, Crispoltoni u. a., C-133/93, C-300/93 und C-362/93, EU:C:1994:364, Rn. 57, vom 17. September 1998, Pontillo, C-372/96, EU:C:1998:412, Rn. 22, und vom 26. Juni 2012, Polen/Kommission, C-335/09 P, EU:C:2012:385, Rn. 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LG Frankenthal, 24.01.2024 - 2 S 85/23

    Nachbarrecht: Kein Anspruch auf Rückschnitt einer Hecke wegen Treu und Glauben

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 26.04.2023, Az. 2h C 99/22, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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