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   EuGH, 04.06.2002 - C-164/00   

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https://dejure.org/2002,2262
EuGH, 04.06.2002 - C-164/00 (https://dejure.org/2002,2262)
EuGH, Entscheidung vom 04.06.2002 - C-164/00 (https://dejure.org/2002,2262)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - C-164/00 (https://dejure.org/2002,2262)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen - Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmen von der Wahrung von Ansprüchen - Für den Fall der Entlassung vorgesehene Leistungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Beckmann

  • EU-Kommission PDF

    Beckmann

    Richtlinie 77/187 des Rates, Artikel 3 Absätze 1, 2 und 3
    1. Sozialpolitik Rechtsangleichung Übergang von Unternehmen Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer Richtlinie 77/187 Ausnahmen Betriebliche oder überbetriebliche Zusatzversorgungseinrichtungen Leistung bei Alter Begriff Altersrenten und Leistungen zur Verbesserung der ...

  • EU-Kommission

    Beckmann

  • Wolters Kluwer

    Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen; Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmen von der Wahrung von Ansprüchen; Für den Fall der Entlassung vorgesehene Leistungen

  • Judicialis

    Richtlinie 77/187/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen - Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmen von der Wahrung von Ansprüchen - Für den Fall der Entlassung vorgesehene Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England and Wales), Queen's Bench Division - Auslegung des Artikels 3 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1195
  • NJW 2003, 195 (Ls.)
  • EuZW 2002, 571
  • NZA 2002, 729
  • DVBl 2002, 1362 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus EuGH, 04.06.2002 - C-164/00
    Die Klägerin weist darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889) nicht zwischen bei Entlassung gezahlten Entschädigungsleistungen aus einer vorgezogenen Altersrente und unter den gleichen Umständen gewährten andersartigen Entschädigungsleistungen unterschieden und diese Leistungen als Entgelt der Arbeitnehmer im Sinne von Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) qualifiziert habe.
  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98

    Collino und Chiappero

    Auszug aus EuGH, 04.06.2002 - C-164/00
    Zunächst ist festzustellen, dass unter den Parteien des Ausgangsverfahrens und der Regierung des Vereinigten Königreichs unstreitig ist, dass die Beschäftigten des NHS trotz dessen Zugehörigkeit zum öffentlichen Sektor dem nationalen Arbeitsrecht unterliegen, so dass für sie die Bestimmungen der Richtlinie gelten (siehe dazu Urteil vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-343/98, Collino und Chiappero, Slg. 2000, I-6659, Randnr. 41).
  • EuGH, 07.02.1985 - 135/83

    Abels / Bedrijfsvereniging voor de Metaalindustrie en de Electrotechnische

    Auszug aus EuGH, 04.06.2002 - C-164/00
    Die Richtlinie sieht jedoch neben den Ausnahmen des Artikels 3 Absatz 3, die die darin genannten Leistungen bei Alter, bei Invalidität oder für Hinterbliebene betreffen, keine weiteren Ausnahmen von diesen Regeln vor; aus dem Bestehen einer solchen spezifischen Bestimmung ist zu schließen, dass sich Artikel 3 Absätze 1 und 2 auf alle darin genannten nicht unter diese Ausnahmen fallenden Ansprüche der Arbeitnehmer erstreckt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 135/83, Abels, Slg. 1985, 469, Randnr. 37).
  • EuGH, 26.02.1986 - 151/84

    Roberts / Tate & Lyle

    Auszug aus EuGH, 04.06.2002 - C-164/00
    Die Regierung des Vereinigten Königreichs trägt vor, dieser Standpunkt sei vom Gerichtshof im Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 151/84 (Roberts, Slg. 1986, 703) vertreten worden, in dem er festgestellt habe, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer vorgezogenen Altersrente im Rahmen kollektiver Verfahren zur Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen nicht den Voraussetzungen für die Gewährung normaler Altersrenten gleichzusetzen seien.
  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    Umfasst sind alle Rechtspositionen (abgesehen von den wenigen, in der Richtlinie 2001/23/EG konkret bezeichneten Ausnahmen, vgl. EuGH 4. Juni 2002 - C-164/00 - [Beckmann] Rn. 37, Slg. 2002, I-4893) aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, die im Zeitpunkt des Betriebsübergangs den Inhalt des Arbeitsverhältnisses bestimmen (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - Rn. 50, BAGE 134, 130) , nicht jedoch bloße Erwartungen und somit hypothetische Vergünstigungen (EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof] Rn. 29, aaO) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-4/01

    Martin u.a.

    L 61, S. 26.3: - Urteil vom 4. Juni 2002 in der Rechtssache C-164/00 (Katia Beckman, Slg. 2002, I-4893).

    7: - Zitiert in Fußnote 3.8: - Urteil Katia Beckman (zitiert in Fußnote 3, Randnrn. 29 bis 32).

    10: - Urteil Katia Beckman (zitiert in Fußnote 3, Randnrn. 37 f.).

    11: - Vgl. hierzu auch die Ausführungen unter Nr. 81 in meinen Schlussanträgen vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-164/00 (Katia Beckman, Slg. 2002, I-4896).

  • EuGH, 22.06.2017 - C-126/16

    Die Rechte der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen können bei Vereinbarung

    Angesichts dessen, dass Art. 5 Abs. 1 grundsätzlich zur Unanwendbarkeit der Regelung zum Schutz der Arbeitnehmer im Fall bestimmter Unternehmensübergänge führt und damit vom der Richtlinie 2001/23 zugrunde liegenden Hauptziel abweicht, ist er jedoch zwangsläufig eng auszulegen (vgl. zu Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 77/187 in der durch die Richtlinie 98/50 geänderten Fassung Urteil vom 4. Juni 2002, Beckmann, C-164/00, EU:C:2002:330, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-478/03

    Celtec

    Im Urteil Beckmann, das den Übergang eines Dienstes vom öffentlichen Sektor auf den privaten Sektor im Vereinigten Königreich betraf, im konkreten Fall des National Health Service (nationaler Gesundheitsdienst) auf die private Gesellschaft Dynamco Whicheloe Macfarlane, hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Bediensteten des NHS "trotz dessen Zugehörigkeit zum öffentlichen Sektor dem nationalen Arbeitsrecht unterliegen, so dass für sie die Bestimmungen der Richtlinie gelten" (18) .

    8 - Urteile vom 4. Juni 2002 in der Rechtssache C-164/00 (Beckmann, Slg. 2002, I-4893) und vom 6. November 2003 in der Rechtssache C-4/01 (Martin u. a., Slg. 2003, I-0000).

    18 - Urteil Beckmann, zitiert in Fußnote 8, Randnr. 27.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-674/18

    TMD Friction - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

    24 Vgl. beispielsweise Urteile vom 4. Juni 2002, Beckmann (C-164/00, EU:C:2002:330, Rn. 29), und vom 16. Mai 2019, Plessers (C-509/17, EU:C:2019:424, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-4/01

    Martin u.a.

    Im Urteil vom 4. Juni 2002 in der Rechtssache C-164/00 (Beckmann, Slg. 2002, I-4893) hat der Gerichtshof Artikel 3 der Richtlinie wie folgt ausgelegt: "29 Angesichts des allgemeinen Zweckes, die Rechte der Arbeitnehmer im Fall des Übergangs von Unternehmen zu schützen, den die Richtlinie in der Weise verfolgt, dass sie in Artikel 3 Absätze 1 und 2 vorsieht, dass die Rechte und Pflichten des Veräußerers aus dem Arbeitsvertrag, dem Arbeitsverhältnis oder Kollektivverträgen auf den Erwerber übergehen, ist die in Absatz 3 dieses Artikels vorgesehene Ausnahme von dieser Regel strikt auszulegen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2011 - L 1 R 51/10

    Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach Betriebsübergang

    Zwar sollen auch Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag oder Arbeitsverhältnis übergehen, die auf staatliche Akte zurückgehen oder durch staatliche Akte ausgestaltet werden (EuGH, Urteil vom 4. Juni 2002, Az: C-164/00, Sammlung der Rechtsprechung 2002 Seite I-04893), jedoch muss es sich auch dabei um aus dem Arbeitsvertrag resultierende Pflichten handeln.
  • EuGH, 28.01.2015 - C-688/13

    Gimnasio Deportivo San Andrés - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der

    Wie sich aus dem Wortlaut und der Struktur von Art. 3 dieser Richtlinie ergibt, umfasst der Übergang der Lasten, die der Veräußerer zum Zeitpunkt des Unternehmensübergangs zu tragen hat, weil er Arbeitnehmer beschäftigt, auf den Erwerber alle Ansprüche der Arbeitnehmer, sofern sie nicht unter eine in der Richtlinie ausdrücklich vorgesehene Ausnahme fallen (vgl. entsprechend Urteil Beckmann, C-164/00, EU:C:2002:330, Rn. 36 und 37).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-561/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Dabei ist unter Berücksichtigung der von der Richtlinie verfolgten allgemeinen Zielsetzung des Schutzes der Rechte der Arbeitnehmer beim Unternehmensübergang diese Ausnahme eng auszulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Juni 2002, Beckmann, C-164/00, Slg. 2002, I-4893, Randnr. 29).
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