Rechtsprechung
   EuGH, 04.06.2009 - C-142/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4401
EuGH, 04.06.2009 - C-142/05 (https://dejure.org/2009,4401)
EuGH, Entscheidung vom 04.06.2009 - C-142/05 (https://dejure.org/2009,4401)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - C-142/05 (https://dejure.org/2009,4401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Richtlinie 94/25/EG - Rechtsangleichung - Sportboote - Verbot des Führens von Wassermotorrädern außerhalb öffentlicher Wasserstraßen - Art. 28 EG und 30 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Marktzugang - Hemmnis - Umweltschutz - Verhältnismäßigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Mickelsson und Roos

    Richtlinie 94/25/EG - Rechtsangleichung - Sportboote - Verbot des Führens von Wassermotorrädern außerhalb öffentlicher Wasserstraßen - Art. 28 EG und 30 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Marktzugang - Hemmnis - Umweltschutz - Verhältnismäßigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Mickelsson und Roos

    Richtlinie 94/25/EG - Rechtsangleichung - Sportboote - Verbot des Führens von Wassermotorrädern außerhalb öffentlicher Wasserstraßen - Art. 28 EG und 30 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Marktzugang - Hemmnis - Umweltschutz - Verhältnismäßigkeit

  • EU-Kommission

    Mickelsson und Roos

    Richtlinie 94/25/EG - Rechtsangleichung - Sportboote - Verbot des Führens von Wassermotorrädern außerhalb öffentlicher Wasserstraßen - Art. 28 EG und 30 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Marktzugang - Hemmnis - Umweltschutz - Verhältnismäßigkeit“

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer nationalen Regelung der Nutzungsbeschränkung für Wassermotorräder auf bestimmte Wasserstraßen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer nationalen Regelung der Nutzungsbeschränkung für Wassermotorräder auf bestimmte Wasserstraßen - [?klagaren gegen Percy Mickelsson u.a.]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Mickelsson und Roos

    Richtlinie 94/25/EG - Rechtsangleichung - Sportboote - Verbot des Führens von Wassermotorrädern außerhalb öffentlicher Wasserstraßen - Art. 28 EG und 30 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Marktzugang - Hemmnis - Umweltschutz - Verhältnismäßigkeit

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Luleå Tingsrätt vom 21. März 2005 in dem Verfahren Staatsanwaltschaft gegen Percy Mickelsson und Joakim Roos

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Luleå Tingsrätt (Schweden) - Richtlinie 2003/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 zur Änderung der Richtlinie 94/25/EG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 617
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-142/05
    Ebenfalls unter diesen Begriff fällt jede sonstige Maßnahme, die den Zugang zum Markt eines Mitgliedstaats für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten behindert (vgl. Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 37).

    Auch wenn die fragliche nationale Regelung weder bezwecken noch bewirken sollte, Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten weniger günstig zu behandeln, was das vorlegende Gericht prüfen muss, kann die Beschränkung der Verwendung eines Erzeugnisses, die sie im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats auferlegt, je nach ihrer Tragweite erheblichen Einfluss auf das Verhalten der Verbraucher haben, das sich wiederum auf den Zugang des Erzeugnisses zum Markt des Mitgliedstaats auswirken kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien, Randnr. 56).

    Verbraucher, die wissen, dass die von einer derartigen Regelung gestattete Benutzung sehr begrenzt ist, haben nämlich nur ein geringes Interesse daran, das fragliche Erzeugnis zu kaufen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien, Randnr. 57).

    Außerdem muss die nationale Bestimmung in beiden Fällen geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was dazu erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist es zwar im vorliegenden Fall nicht ausgeschlossen, dass andere Maßnahmen als das in § 2 der nationalen Verordnung vorgesehene Verbot ein gewisses Maß an Umweltschutz gewährleisten können; doch kann den Mitgliedstaaten nicht die Möglichkeit abgesprochen werden, ein Ziel wie den Schutz der Umwelt durch die Einführung allgemeiner Regeln zu verwirklichen, die zum einen angesichts der geografischen Besonderheiten des betroffenen Mitgliedstaats notwendig und zum anderen von den nationalen Behörden einfach gehandhabt und kontrolliert werden können (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Italien, Randnr. 67).

  • EuGH, 14.02.2008 - C-450/06

    Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-142/05
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass in einem Verfahren nach Art. 234 EG, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, jede Beurteilung des Sachverhalts in die Zuständigkeit des vorlegenden Gerichts fällt (Urteil vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, Slg. 2008, I-581, Randnr. 23).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-142/05
    Um diesem eine sachdienliche Antwort zu geben, kann ihm der Gerichtshof jedoch im Geist der Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten alle Hinweise geben, die er für erforderlich hält (vgl. u. a. Urteil vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 30).
  • EuGH, 26.06.1997 - C-368/95

    Familiapress

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-142/05
    6, 14 und 15, vom 26. Juni 1997, Familiapress, C-368/95, Slg. 1997, I-3689, Randnr. 8, und vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband, C-322/01, Slg. 2003, I-14887, Randnr. 67).
  • EuGH, 03.05.2005 - C-387/02

    IN EINEM STRAFVERFAHREN WEGEN BILANZFÄLSCHUNG KÖNNEN SICH DIE BEHÖRDEN EINES

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-142/05
    Sollte ferner das vorlegende Gericht feststellen, dass die Durchführungsmaßnahmen innerhalb einer vernünftigen Frist, aber nach dem Sachverhalt des Ausgangsverfahrens erlassen worden sind und dass diese Maßnahmen die Gewässer, in denen die Angeklagten des Ausgangsverfahrens Wassermotorräder geführt haben, weswegen es zu Strafverfolgungsmaßnahmen gegen sie gekommen ist, als schiffbare Bereiche bezeichnen, müssen sich diese Angeklagten, damit die Verhältnismäßigkeit und damit die im Hinblick auf das Ziel des Schutzes der Umwelt gegebene Rechtfertigung der nationalen Maßnahme gewahrt bleiben, auf diese Bezeichnung berufen können, was im Übrigen auch ein Gebot des allgemeinen Grundsatzes des Gemeinschaftsrechts ist, je nach Fall die günstigere Strafvorschrift und die leichtere Strafe rückwirkend anzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, Slg. 2005, I-3565, Randnr. 68).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-142/05
    6, 14 und 15, vom 26. Juni 1997, Familiapress, C-368/95, Slg. 1997, I-3689, Randnr. 8, und vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband, C-322/01, Slg. 2003, I-14887, Randnr. 67).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-142/05
    Als "Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen" im Sinne des Art. 28 EG sind diejenigen Maßnahmen eines Mitgliedstaats anzusehen, mit denen bezweckt oder bewirkt wird, Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten weniger günstig zu behandeln, sowie Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen, selbst dann, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", 120/78, Slg. 1979, 649, Randnrn.
  • EuGH, 11.12.2008 - C-524/07

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-142/05
    Nach ständiger Rechtsprechung kann außerdem das Ziel des Umweltschutzes nationale Maßnahmen rechtfertigen, die geeignet sind, den Handel in der Gemeinschaft zu behindern, sofern diese Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen (vgl. Urteil vom 11. Dezember 2008, Kommission/Österreich, C-524/07, Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu

    Den Mitgliedstaaten kann aber nicht die Möglichkeit abgesprochen werden, das Ziel der Bekämpfung des Drogentourismus und der damit einhergehenden Belästigungen durch die Einführung allgemeiner Vorschriften zu verfolgen, die von den zuständigen Behörden einfach gehandhabt und kontrolliert werden können (vgl. entsprechend Urteile vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-519, Randnr. 67, und vom 4. Juni 2009, Mickelsson und Roos, C-142/05, Slg. 2009, I-4273, Randnr. 36).
  • EuGH, 13.01.2022 - C-177/19

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts über die teilweise Nichtigerklärung

    Im Übrigen könnten, wie sich aus der aus dem Urteil vom 4. Juni 2009, Mickelsson und Roos (C-142/05, EU:C:2009:336), hervorgegangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs und aus Rn. 53 des angefochtenen Urteils ergebe, Vorschriften wie diejenigen über die Warenverkehrsfreiheit und das unionsrechtlich nach Art. 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützte Eigentumsrecht zur Unverhältnismäßigkeit von Nutzungsbeschränkungen neu zugelassener Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß führen.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09

    Zur Frage des Erlöschens einer Betriebserlaubnis für ein Motorkraftrad durch

    Erfasst werden daher sogar straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die den Gebrauch von Kraftfahrzeugen beschränken, da derartige Regelungen die Nachfrage nach bestimmten Kraftfahrzeugen auf dem betreffenden Markt und damit deren Einfuhr behindern könnten (vgl. hierzu ausführlich EuGH, Urteile vom 10.02.2009 - Rs. C-110/05 - a.a.O.; sowie vom 04.06.2009 - Rs. C-142/05 - EuZW 2009, 617).
  • EuGH, 15.04.2010 - C-433/05

    Sandström - Richtlinien 94/25/EG und 2003/44/EG - Rechtsangleichung - Sportboote

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die im Ausgangsverfahren betroffene nationale Verordnung im Hinblick auf die Richtlinie 94/25 und die Art. 28 EG und 30 EG bereits weitgehend Gegenstand einer Prüfung durch den Gerichtshof im Urteil vom 4. Juni 2009, Mickelsson und Roos (C-142/05, Slg. 2009, I-0000), war.

    2 Abs. 2 der Richtlinie 94/25 stellt klar, dass deren Bestimmungen die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, unter Einhaltung der Vertragsbestimmungen im Hinblick auf den Umweltschutz und die Struktur der Wasserwege sowie zur Gewährleistung der Sicherheit auf den Wasserwegen Bestimmungen für die Schifffahrt auf bestimmten Gewässern zu erlassen, sofern dies keine Änderung von Wasserfahrzeugen im Sinne dieser Richtlinie zur Folge hat (Urteil Mickelsson und Roos, Randnr. 20).

    Somit steht diese Richtlinie gemäß ihrem Art. 2 Abs. 2 nationalen Bestimmungen nicht entgegen, die aus Gründen des Umweltschutzes die Benutzung von Wassermotorrädern auf bestimmten Gewässern untersagen, vorausgesetzt, diese Bestimmungen verstoßen nicht gegen die Regeln des Vertrags (Urteil Mickelsson und Roos, Randnr. 21).

    Um diesem eine sachdienliche Antwort zu geben, kann ihm der Gerichtshof jedoch im Geist der Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten alle Hinweise geben, die er für erforderlich hält (vgl. in diesem Sinne Urteil Mickelsson und Roos, Randnr. 41).

    Da sich dem Wortlaut der nationalen Verordnung selbst entnehmen lässt, dass die Benutzung von Wassermotorrädern auf einer Wasserfläche, die diesen Bedingungen entspricht, keine nicht hinnehmbaren Risiken oder Belästigungen für die Umwelt verursacht (vgl. Urteil Mickelsson und Roos, Randnr. 38), ist jedes Verbot der Benutzung von Wassermotorrädern auf einer solchen Wasserfläche, die sich aus dem Fehlen der Ausweisung der Wasserfläche in der Durchführungsmaßnahme ergibt, als eine Maßnahme anzusehen, die über das zur Erreichung des Ziels des Umweltschutzes notwendige Maß hinausgeht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-177/19

    Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Rechtsmittel gegen das Urteil des

    38 Urteil vom 4. Juni 2009 (C-142/05, EU:C:2009:336, Rn. 28).

    42 In dem Sinne, dass sie grundsätzlich unter Art. 34 AEUV fällt, während sie durchaus noch unter dem Aspekt des Umweltschutzes und/oder der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt werden kann, sofern sie verhältnismäßig ist - vgl. Urteile vom 4. Juni 2009, Mickelsson und Roos (C-142/05, EU:C:2009:336, Rn. 31 bis 40), und vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien (C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 59 bis 69).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-581/18

    Generalanwalt Bobek: Der Haftpflichtversicherungsschutz der PIP, einer

    46 Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien (C-110/05, EU:C:2009:66), zu einem Verbot der Verwendung eines Kradfahrzeugs zusammen mit einem Anhänger in Italien, und Urteil vom 4. Juni 2009, Mickelsson und Roos (C-142/05, EU:C:2009:336), zu schwedischen Rechtsvorschriften, die die Benutzung von Wassermotorrädern in Schweden beschränkten.

    47 Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien (C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 37 und 56), und Urteil vom 4. Juni 2009, Mickelsson und Roos (C-142/05, EU:C:2009:336, Rn. 24 und 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen -

    12 - Es wurde auf die Urteile vom 4. Juni 2009, Mickelsson und Roos (C-142/05, Slg. 2009, I-4273, Randnr. 33), und vom 25. Juli 2008, Janecek (C-237/07, Slg. 2008, I-6221, Randnr. 38), hingewiesen, in denen sich der Gerichtshof mit beiden Auffassungen auseinandersetzte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2015 - C-472/14

    Canadian Oil Company Sweden und Rantén - Registrierung, Bewertung, Zulassung und

    52 - Vgl. beispielsweise Urteile Kommission/Dänemark (302/86, EU:C:1988:421, Rn. 9 und 12), Kommission/Österreich (C-320/03, EU:C:2005:684, Rn. 70) und Mickelsson und Roos (C-142/05, EU:C:2009:336, Rn. 32).

    54 - Vgl. entsprechend Urteil Mickelsson und Roos (C-142/05, EU:C:2009:336, Rn. 33).

  • EuGH, 03.04.2014 - C-428/12

    Kommission / Spanien

    30 À cet égard, il y a lieu de constater que l'interdiction d'utilisation d'un véhicule dont la masse maximale autorisée dépasse 3, 5 tonnes et qui est âgé de plus de cinq mois à compter de sa première immatriculation en tant que premier véhicule de la flotte est susceptible d'avoir une influence considérable sur le comportement des entreprises désirant en faire usage dans le cadre du transport privé complémentaire, comportement qui est susceptible, à son tour, d'affecter l'accès de ce produit au marché de l'État membre en cause (voir, en ce sens, arrêts Commission/Italie, EU:C:2009:66, point 56, ainsi que Mickelsson et Roos, C-142/05, EU:C:2009:336, point 26).

    31 En effet, les entreprises, sachant que l'utilisation autorisée par l'arrêté de 2007 d'un véhicule dont la masse maximale autorisée dépasse 3, 5 tonnes et qui est âgé de plus de cinq mois à compter de sa première immatriculation est restreinte, n'ont qu'un intérêt limité à acquérir un tel véhicule dans le cadre de leurs activités de transport privé complémentaire (voir, en ce sens, arrêts Commission/Italie, EU:C:2009:66, point 57, ainsi que Mickelsson et Roos, EU:C:2009:336, point 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

    76 Vgl. Urteile vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a. (C-387/02, C-391/02 und C-403/02, EU:C:2005:270, Rn. 68), vom 8. März 2007, Campina (C-45/06, EU:C:2007:154, Rn. 32), vom 11. März 2008, Jager (C-420/06, EU:C:2008:152, Rn. 59), und vom 4. Juni 2009, Mickelsson und Roos (C-142/05, EU:C:2009:336, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2015 - C-72/14

    X - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Anwendbare Rechtsvorschriften -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2011 - C-454/10

    Jestel - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-28/09

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.10.2010 - C-400/08

    Kommission / Spanien - Niederlassungsfreiheit - Beschränkungen für die Schaffung

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-226/08

    Stadt Papenburg - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2014 - C-133/13

    Q - Steuerrecht - Freier Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1 AEUV) - Nationale

  • EuGH, 06.10.2011 - C-443/10

    Bonnarde - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-163/09

    Repertoire Culinaire - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuer auf Alkohol und

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-126/15

    Kommission / Portugal - Steuerrecht - Verbrauchsteuer auf Tabakwaren - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-352/08

    Modehuis A. Zwijnenburg - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht