Rechtsprechung
EuGH, 04.06.2009 - C-8/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Vorabentscheidungsersuchen - Art. 81 Abs. 1 EG - Begriff 'abgestimmte Verhaltensweise' - Kausalzusammenhang zwischen der Abstimmung und dem Marktverhalten der Unternehmen - Beurteilung anhand der Regeln des nationalen Rechts - Ausreichen einer einzigen Zusammenkunft oder ...
- Europäischer Gerichtshof
T-Mobile Netherlands u.a.
Vorabentscheidungsersuchen - Art. 81 Abs. 1 EG - Begriff "abgestimmte Verhaltensweise" - Kausalzusammenhang zwischen der Abstimmung und dem Marktverhalten der Unternehmen - Beurteilung anhand der Regeln des nationalen Rechts - Ausreichen einer einzigen Zusammenkunft oder ...
- EU-Kommission
T-Mobile Netherlands u.a.
Vorabentscheidungsersuchen - Art. 81 Abs. 1 EG - Begriff "abgestimmte Verhaltensweise" - Kausalzusammenhang zwischen der Abstimmung und dem Marktverhalten der Unternehmen - Beurteilung anhand der Regeln des nationalen Rechts - Ausreichen einer einzigen Zusammenkunft oder ...
- EU-Kommission
T-Mobile Netherlands u.a.
Vorabentscheidungsersuchen - Art. 81 Abs. 1 EG - Begriff ‚abgestimmte Verhaltensweise‘ - Kausalzusammenhang zwischen der Abstimmung und dem Marktverhalten der Unternehmen - Beurteilung anhand der Regeln des nationalen Rechts - Ausreichen einer einzigen ...
- Wolters Kluwer
Begriff der "abgestimmten Verhaltensweise" i.S. von Art. 81 Abs. 1 EG; Voraussetzungen für die Annahme; Kausalzusammenhang zwischen der Abstimmung und Marktverhalten der Unternehmen; Beurteilung anhand der innerstaatlichen Regeln
- kanzlei.biz
Für Kartellrechtsverstoß reicht nur eine Zusammenkunft zwischen Unternehmen aus
- Betriebs-Berater
Abgestimmtes Verhalten von Wettbewerbern
- Betriebs-Berater
Begründung eines abgestimmten Verhaltens durch ein einziges Treffen zwischen Unternehmen
- Judicialis
EG Art. 81 Abs. 1
- kanzlei.biz
Für Kartellrechtsverstoß reicht nur eine Zusammenkunft zwischen Unternehmen aus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 81 Abs. 1
Begriff der "abgestimmten Verhaltensweise" i.S. von Art. 81 Abs. 1 EG; Voraussetzungen für die Annahme [einzige Zusammenkunft oder länger andauernde und regelmäßigen Abstimmung]; Kausalzusammenhang zwischen der Abstimmung und Marktverhalten der Unternehmen; Beurteilung ... - datenbank.nwb.de
Kausalzusammenhang zwischen der Abstimmung und dem Marktverhalten von Unternehmen - Beurteilung anhand der Regeln des nationalen Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Wettbewerb - EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE BEGRÜNDEN, DIE GEGEN DAS WETTBEWERBSRECHT DER GEMEINSCHAFT VERSTÖSST
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
T-Mobile Netherlands u.a.
Vorabentscheidungsersuchen - Art. 81 Abs. 1 EG - Begriff "abgestimmte Verhaltensweise" - Kausalzusammenhang zwischen der Abstimmung und dem Marktverhalten der Unternehmen - Beurteilung anhand der Regeln des nationalen Rechts - Ausreichen einer einzigen Zusammenkunft oder ...
- lehofer.at (Kurzinformation und Auszüge)
T-Mobile Netherlands ua: einmaliges Treffen lässt abgestimmtes Verhalten vermuten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nur ein einziges Treffen
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Bereits ein Treffen zwischen Unternehmen kann eine wettbewerbswidrige. Abstimmung begründen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Wettbewerbsbehinderung bereits bei einem Treffen marktbeherrschender Unternehmen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Absprache bereits bei einem Treffen über punktuelle Abstimmung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Begründung eines abgestimmten Verhaltens durch ein einziges Treffen zwischen Unternehmen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Einmaliges Treffen reicht für Kartellrechts-Verstoß aus
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Ein einziges Treffen zwischen Unternehmen kann eine abgestimmte Verhaltensweise begründen, die gegen das Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft verstösst
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Informationsaustausch zwischen Unternehmen - Kommunikation am Rande des Kartellverbots
- captain-huk.de (Auszüge)
Informationsaustausch zwischen Unternehmen - Kommunikation am Rande des Kartellverbots
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidriges abgestimmtes Verhalten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ein einzelnes Treffen zwischen Konkurrenzunternehmen kann abgestimmte Verhaltensweise begründen - Einmalige Kontaktaufnahme bietet ausreichende Grundlage, um wettbewerbswidrigen Zweck in die Tat umzusetzen
- 123recht.net (Pressemeldung, 4.6.2009)
EuGH für scharfe Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts // Kartellverstoß bereits nach einem Treffen
Besprechungen u.ä. (2)
- nomos.de (Entscheidungsbesprechung)
Der "Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern" im Wettbewerbs- und Kartellrecht
- kartellblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Bußgeld wegen Beschränkung des Internethandels und Preis”pflege”
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des College van Beroep voor het bedrijfsleven (Niederlande) eingereicht am 9. Januar 2008 - 1. T-Mobile Netherlands, 2. KPN Mobile, 3. Raad van bestuur van de Nederlandse Mededigingsautoriteit, 4. Orange Nederland N.V.; Streithelferin: Vodafone ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des College van Beroep voor het bedrijfsleven - Auslegeung von Art. 81 EG - Begriff der abgestimmten Verhaltensweise - Notwendigkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen Abstimmung und Marktverhalten der Unternehmen - Beurteilung nach den ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-8/08
- EuGH, 04.06.2009 - C-8/08
Papierfundstellen
- EuZW 2009, 505
- BB 2009, 1305
- NZG 2009, 1022
Wird zitiert von ... (141) Neu Zitiert selbst (16)
- EuGH, 08.07.1999 - C-49/92
Kommission / Anic Partecipazioni
Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-8/08
Hinsichtlich des Kausalzusammenhangs zwischen der Abstimmung und dem Marktverhalten der genannten Betreiber bezweifelt das vorlegende Gericht schließlich, dass die in den Urteilen vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni (C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125), und Hüls/Kommission (C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287), aufgestellte Vermutung greife, wonach die an der Abstimmung beteiligten und weiterhin auf dem Markt tätigen Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen vorbehaltlich des den betroffenen Unternehmen obliegenden Gegenbeweises bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigten und dies umso mehr gelte, wenn die Abstimmung während eines langen Zeitraums regelmäßig stattfinde.Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die Begriffe "Vereinbarung", "Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen" und "abgestimmte Verhaltensweise" in subjektiver Hinsicht Formen der Kollusion erfassen, die in ihrer Art übereinstimmen, und dass sie sich nur in ihrer Intensität und ihren Ausdrucksformen unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, Randnr. 131).
T-Mobile, KPN und Vodafone vertreten im Wesentlichen die Auffassung, aus den oben angeführten Urteilen Kommission/Anic Partecipazioni und Hüls/Kommission könne nicht gefolgert werden, dass die Kausalitätsvermutung in allen Fällen gelte.
Demgegenüber sind die niederländische Regierung und die Kommission der Ansicht, aus der Rechtsprechung, insbesondere aus den oben genannten Urteilen Kommission/Anic Partecipazioni und Hüls/Kommission, gehe klar hervor, dass die Kausalitätsvermutung nicht von der Anzahl der Zusammenkünfte abhänge, die der Abstimmung zugrunde lägen.
- EuGH, 28.05.1998 - C-7/95
Deere / Kommission
Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-8/08
Was zweitens den Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern betrifft, sind die Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit, die Voraussetzungen für aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen sind, im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags zu verstehen, wonach jeder Unternehmer selbständig zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Gemeinsamen Markt betreiben will (vgl. Urteile Suiker Unie u. a./Kommission, Randnr. 173, vom 14. Juli 1981, Züchner, 172/80, Slg. 1981, 2021, Randnr. 13, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Randnr. 63, und vom 28. Mai 1998, Deere/Kommission, C-7/95 P, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 86).Zwar nimmt dieses Selbständigkeitspostulat den Unternehmen nicht das Recht, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Mitbewerber mit wachem Sinn anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, die geeignet ist, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potenziellen Mitbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Mitbewerber über das Verhalten ins Bild zu setzen, das man selbst auf dem betreffenden Markt an den Tag zu legen entschlossen ist oder in Erwägung zieht, wenn diese Kontakte bezwecken oder bewirken, dass Wettbewerbsbedingungen entstehen, die im Hinblick auf die Art der Waren oder erbrachten Dienstleistungen, die Bedeutung und Zahl der beteiligten Unternehmen sowie den Umfang des in Betracht kommenden Marktes nicht den normalen Bedingungen dieses Marktes entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteile Suiker Unie u. a./Kommission, Randnr. 174, Züchner, Randnr. 14, und Deere/Kommission, Randnr. 87).
Daraus folgt, dass der Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen kann, wenn er den Grad der Ungewissheit über das fragliche Marktgeschehen verringert oder beseitigt und dadurch zu einer Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen führt (vgl. Urteile Deere/Kommission, Randnr. 90, und vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 81).
- EuGH, 02.10.2003 - C-194/99
Thyssen Stahl / Kommission
Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-8/08
Daraus folgt, dass der Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen kann, wenn er den Grad der Ungewissheit über das fragliche Marktgeschehen verringert oder beseitigt und dadurch zu einer Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen führt (vgl. Urteile Deere/Kommission, Randnr. 90, und vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 81).
- EuGH, 13.07.2006 - C-295/04
Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …
Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-8/08
36 und 39, und vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a., C-295/04 bis C-298/04, Slg. 2006, I-6619, Randnrn. - EuGH, 01.06.1999 - C-126/97
Eco Swiss
Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-8/08
In diesem Zusammenhang ist zunächst daran zu erinnern, dass Art. 81 EG zum einen unmittelbare Wirkungen in den Beziehungen zwischen Einzelnen erzeugt und unmittelbar in deren Person Rechte entstehen lässt, die die Gerichte der Mitgliedstaaten zu wahren haben, und zum anderen eine für die Erfüllung der Aufgaben der Europäischen Gemeinschaft unerlässliche Vorschrift darstellt, die der öffentlichen Ordnung zuzurechnen ist und von den nationalen Gerichten von Amts wegen angewandt werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juni 1999, Eco Swiss, C-126/97, Slg. 1999, I-3055, Randnrn. - EuGH, 27.09.1988 - 89/85
Ahlström / Kommission
Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-8/08
In Bezug auf die Definition einer abgestimmten Verhaltensweise hat er entschieden, dass es sich dabei um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen handelt, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinn gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 26, und vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 63). - EuGH, 31.03.1993 - 89/85
Ahlström / Kommission
Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-8/08
In Bezug auf die Definition einer abgestimmten Verhaltensweise hat er entschieden, dass es sich dabei um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen handelt, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinn gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 26, und vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 63). - EuGH, 27.09.1988 - 129/85
Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-8/08
In Bezug auf die Definition einer abgestimmten Verhaltensweise hat er entschieden, dass es sich dabei um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen handelt, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinn gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 26, und vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 63). - EuGH, 16.12.1975 - 40/73
Suiker Unie u.a. / Kommission
Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-8/08
In Bezug auf die Definition einer abgestimmten Verhaltensweise hat er entschieden, dass es sich dabei um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen handelt, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinn gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 26, und vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 63). - EuGH, 08.11.1983 - 96/82
IAZ / Kommission
Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-8/08
Um zu beurteilen, ob eine abgestimmte Verhaltensweise wettbewerbswidrig ist, ist auf die objektiven Ziele, die sie zu erreichen sucht, sowie den wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhang, in den sie sich einfügt, abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 1983, 1AZ International Belgium u. a./Kommission, 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, Slg. 1983, 3369, Randnr. 25, und vom 20. November 2008, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, Slg. 2008, I-0000, Randnrn. - EuGH, 27.09.1988 - 125/85
- EuGH, 27.09.1988 - 116/85
- EuGH, 27.09.1988 - 114/85
- EuGH, 20.11.2008 - C-209/07
Beef Industry Development Society und Barry Brothers - Wettbewerb - Art. 81 Abs. …
- EuGH, 08.07.1999 - C-199/92
Hüls / Kommission
- EuGH, 14.07.1981 - 172/80
Züchner / Bayerische Vereinsbank
- BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14
Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat das Eingreifen der Vermutung einer andauernden Zuwiderhandlung demgemäß lediglich an die Voraussetzung geknüpft, dass eine Abstimmung vorliegt und dass die Unternehmen weiterhin auf dem Markt tätig sind (vgl. EuGH, Slg. 2009, I-4529 Rn. 58 - T-Mobile Netherlands BV).In der Sache "T-Mobile Netherlands BV" (Slg. 2009, I-4529) wurde im Anschluss an ein Abstimmungsgespräch von Wettbewerbern am 13. Juni 2001 ein unter ihnen abgestimmtes Verhalten angenommen, das am 1. November 2001 endete, wobei bis zum 1. Juli 2002 Umsätze aufgrund des Kartellrechtsverstoßes erzielt worden sind.
Damit stand auch bei der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache "T-Mobile Netherlands BV" (Slg. 2009, I-4529) keine Anwendung der Vermutung einer Fortsetzung der Zuwiderhandlung in Rede, die über die Zustellung einer kartellbehördlichen Verfügung hinausging.
- EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …
Erst in zweiter Linie, wenn die Prüfung des Inhalts der Vereinbarung keine hinreichende Beeinträchtigung des Wettbewerbs erkennen lässt, sind ihre Auswirkungen zu untersuchen, und es müssen, damit sie vom Verbot erfasst wird, Voraussetzungen vorliegen, aus denen sich insgesamt ergibt, dass der Wettbewerb tatsächlich spürbar verhindert, eingeschränkt oder verfälscht worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juni 2009, T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, Slg. 2009, I-4529, Randnr. 28, und vom 6. Oktober 2009, GlaxoSmithKline Services u. a./Kommission u. a., C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, Slg. 2009, I-9291, Randnr. 55). - EuG, 02.02.2022 - T-799/17
Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission …
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Begriffe "Vereinbarung", "Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen" und "abgestimmte Verhaltensweise" in subjektiver Hinsicht Formen der Kollusion erfassen, die in ihrer Art übereinstimmen, und dass sie sich nur in ihrer Intensität und ihren Ausdrucksformen unterscheiden (vgl. Urteil vom 4. Juni 2009, T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).In Bezug auf die Definition einer abgestimmten Verhaltensweise hat der Gerichtshof entschieden, dass es sich dabei um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen handelt, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinn gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (vgl. Urteil vom 4. Juni 2009, T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Was insbesondere den Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern betrifft, sind die Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit, die Voraussetzungen für aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen sind, im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags zu verstehen, wonach jeder Unternehmer selbständig zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Binnenmarkt betreiben will (Urteile vom 4. Juni 2009, T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 32, …und vom 19. März 2015, Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 119).
Zwar nimmt dieses Selbständigkeitspostulat den Wirtschaftsteilnehmern nicht das Recht, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Mitbewerber mit wachem Sinn anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, die geeignet ist, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potenziellen Mitbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Mitbewerber über das Verhalten ins Bild zu setzen, das man selbst auf dem betreffenden Markt an den Tag zu legen entschlossen ist oder in Erwägung zieht, wenn diese Kontakte bezwecken oder bewirken, dass Wettbewerbsbedingungen entstehen, die im Hinblick auf die Art der Waren oder erbrachten Dienstleistungen, die Bedeutung und Zahl der beteiligten Unternehmen sowie den Umfang des in Betracht kommenden Marktes nicht den normalen Bedingungen dieses Marktes entsprechen (Urteile vom 4. Juni 2009, T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 33, …und vom 19. März 2015, Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 120).
So hat der Gerichtshof entschieden, dass der Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen kann, wenn er den Grad der Ungewissheit über das fragliche Marktgeschehen verringert oder beseitigt und dadurch zu einer Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen führt (…Urteile vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, EU:C:2003:527, Rn. 81, vom 4. Juni 2009, T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 35, …und vom 19. März 2015, Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 121).
Insbesondere ist davon auszugehen, dass ein Informationsaustausch, der geeignet ist, die Unsicherheiten unter den Beteiligten hinsichtlich des Zeitpunkts, des Ausmaßes und der Modalitäten der von dem betreffenden Unternehmen vorzunehmenden Anpassung des Marktverhaltens auszuräumen, einen wettbewerbswidrigen Zweck verfolgt (…Urteil vom 19. März 2015, Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 122; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 4. Juni 2009, T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 41).
Der Wortlaut von Art. 101 Abs. 1 AEUV lässt nämlich nicht den Schluss zu, dass nur abgestimmte Verhaltensweisen verboten wären, die sich unmittelbar auf die von den Endverbrauchern zu zahlenden Preise auswirken (…Urteil vom 19. März 2015, Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 123; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 4. Juni 2009, T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 36).
Aus Art. 101 Abs. 1 Buchst. a AEUV geht im Gegenteil hervor, dass aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die in der "unmittelbare[n] oder mittelbare[n] Festsetzung der An- oder Verkaufspreise oder sonstiger Geschäftsbedingungen" bestehen, geeignet sind, einen wettbewerbswidrigen Zweck zu verfolgen (Urteile vom 4. Juni 2009, T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 37, …und vom 19. März 2015, Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 124).
Die Feststellung, dass mit einer abgestimmten Verhaltensweise ein wettbewerbswidriger Zweck verfolgt wird, setzt daher nicht voraus, dass ein unmittelbarer Zusammenhang mit den Verbraucherpreisen festgestellt wird (Urteile vom 4. Juni 2009, T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 38 und 39, …sowie vom 19. März 2015, Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 125).
Schließlich ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut von Art. 101 Abs. 1 AEUV, dass der Begriff der abgestimmten Verhaltensweise über die Abstimmung zwischen den Unternehmen hinaus ein dieser entsprechendes Marktverhalten und einen ursächlichen Zusammenhang zwischen beiden voraussetzt (Urteile vom 4. Juni 2009, T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 51, …und vom 19. März 2015, Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 126).
Insbesondere hat der Gerichtshof entschieden, dass eine abgestimmte Verhaltensweise selbst dann unter Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt, wenn auf diesem Markt keine wettbewerbswidrigen Wirkungen eintreten (Urteile vom 4. Juni 2009, T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 51, …und vom 19. März 2015, Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 127).
Der Umstand, dass Scania an dem Austausch mit ihren Wettbewerbern 14 Jahre lang und regelmäßig teilgenommen hat, zeigt den strategischen Wert, den diese Informationen für Scania hatten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2009, T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 51).
- OLG München, 15.01.2015 - U 1110/14
Zwischen Claudia P. und dem Internationalen Fachverband für Eisschnelllauf (ISU) …
Zu der für die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche maßgeblichen öffentlichen Ordnung i. S. d. Art. V Abs. 2 lit. b) UNÜ zählt auch die Einhaltung der grundlegenden Bestimmungen des Kartellrechts (vgl. EuGH Urt. v. 4. Juni 2009 - C-8/08 - T-Mobile Netherlands BV u. a./Raad van bestuur van de Nederlandse Mededingingsautoriteit, juris, Tz. 49; Urt. v. 13. Juli 2006 - C298/04 - VincenzoManfredi/LloydAdriatico Assicurazioni SpA u. a., juris, Tz. 31;. - BGH, 18.05.2021 - KVR 54/20
Booking.com - Zulässigkeit "enger" Bestpreisklauseln für Hotelbuchungsportale
Dies gilt namentlich für den unionsrechtlichen Begriff der Wettbewerbsbeschränkung, dem das Selbständigkeitspostulat zugrundeliegt, wonach jeder Unternehmer insbesondere selbst zu bestimmen hat, welche Preispolitik er auf dem Markt verfolgen will (vgl. nur EuGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - C-8/08, WuW/E EU-R 1589 Rn. 32 f. - T-Mobile Netherlands), und die Anforderungen an eine notwendige Nebenabrede zu einem kartellrechtlich unbedenklichen Vertrag (…vgl. nur EuGH, NZKart 2015, 44 Rn. 89-91 - MasterCard/Kommission;… NZKart 2018, 84 Rn. 69-71 - Hoffmann-La Roche/Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato). - BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19
LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell …
Ob und gegebenenfalls unter welchen weiteren Voraussetzungen auch bei einem bloßen Informationsaustausch über aktuelle und künftige Listenpreise eine tatsächliche Vermutung nicht nur dafür streitet, dass die an der Abstimmung beteiligten Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigen (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19, WuW 2020, 605 Rn. 40 - Bierkartell;… Urteile vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14, BGHZ 211, 146 Rn. 23 f. - Lottoblock II;… vom 12. April 2016 - KZR 31/14, NZKart 2016, 371 Rn. 44 - Gemeinschaftsprogramme;… Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 54/07, WM 2008, 1983 Rn. 43 - Lottoblock I; EuGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - C-8/08, Slg. 2009, I-4529 Rn. 52 - T-Mobile Netherlands/NMa;… Urteil vom 21. Januar 2016 - C-74/14, WuW 2016, 126 Rn. 33 - Eturas), sondern weitergehend auch dafür, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Preiseffekt eintritt, bedarf im Streitfall somit keiner Entscheidung. - BGH, 29.11.2022 - KZR 42/20
Schaden für Schlecker durch Drogeriekartell?
Für die abgestimmte Verhaltensweise ist nicht erforderlich, dass das Marktverhalten bei dem Abnehmer einen Nachteil herbeiführt (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Juni 2009, C-8/08, Slg. 2009, I-4529 = WuW/E EU-R 1589 Rn. 28-30 - T-Mobile Netherlands u.a./NMa).Dies entspricht der Rechtsprechung des Unionsgerichtshofs (vgl. EuGH, Slg. 2009, I-4529 Rn. 28-30 - T-Mobile Netherlands u.a./NMa;… Urteile vom 11. September 2014 - C-67/13 P, WuW/E EU-R 3090 Rn. 50 - Groupement des cartes bancaire/Kommission;… vom 2. April 2020 - C-228/18, WuW 2020, 261 Rn. 35 - Visa und Mastercard Ungarn, jeweils mwN).
(a) Da vermutet wird, dass die an der Abstimmung beteiligten Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigen (…vgl. EuGH, Urteile vom 8. Juli 1999 - C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125 = WuW/E EU-R 320 Rn. 121 - Anic Partecipazioni/Kommission; Slg. 2009, I-4529 Rn. 51 - T-Mobile Netherlands u.a./NMa; BGH…, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, WuW 2016, 536 Rn. 51 - Gemeinschaftsprogramme;… BGHZ 211, 146 Rn. 23 - Lottoblock II;… BGHSt 65, 75 Rn. 40 ff. - Bierkartell), ist auch bei einem reinen Informationsaustausch eine Beeinflussung der Marktmechanismen hoch wahrscheinlich.
Zwar passen Wettbewerber auch ohne einen kartellrechtswidrigen Informationsaustausch ihr Marktverhalten einem festgestellten oder erwarteten Verhalten der Wettbewerber mit wachem Sinn an (vgl. EuGH, Slg. 2009, I-4529 Rn. 33 - T-Mobile Netherlands u.a./NMa).
Wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, folgt aus einem durch einen kartellrechtswidrigen Informationsaustausch beeinflusstes Marktverhalten damit nicht zwangsläufig ein Nachteil für den Abnehmer (vgl. EuGH, Slg. 2009, I-4529 Rn. 31, 36 - T-Mobile Netherlands u.a./NMa).
Da vermutet wird, dass die an der Abstimmung beteiligten Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigen (…Rn. 47), ist, solange die beteiligten Unternehmen nicht den Nachweis dafür erbringen, dass sich diese Abstimmung nicht auf ihr Marktverhalten ausgewirkt hat (EuGH, Slg. 2009, I-4529 Rn. 61 - T-Mobile Netherlands u.a./NMa;… Urteil vom 5. Dezember 2013 - C-455/11 P, NZKart 2014, 63 Rn. 43 - Solvay/Kommission;… BGHSt 65, 75 Rn. 40 - Bierkartell), davon auszugehen, dass die zwischen Wettbewerbern ausgetauschte Information auch tatsächlich berücksichtigt wurde.
- EuGH, 19.03.2015 - C-286/13
Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission
Was insbesondere den Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern betrifft, sind die Kriterien der Koordinierung und der Zusammenarbeit, die Voraussetzungen für aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen sind, im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags zu verstehen, wonach jeder Unternehmer selbständig zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem Gemeinsamen Markt betreiben will (Urteil T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Zwar nimmt dieses Selbständigkeitspostulat den Wirtschaftsteilnehmern nicht das Recht, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Mitbewerber mit wachem Sinn anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, die geeignet ist, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potenziellen Mitbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Mitbewerber über das Verhalten ins Bild zu setzen, das man selbst auf dem betreffenden Markt an den Tag zu legen entschlossen ist oder in Erwägung zieht, wenn diese Kontakte bezwecken oder bewirken, dass Wettbewerbsbedingungen entstehen, die im Hinblick auf die Art der Waren oder erbrachten Dienstleistungen, die Bedeutung und Zahl der beteiligten Unternehmen sowie den Umfang des in Betracht kommenden Marktes nicht den normalen Bedingungen dieses Marktes entsprechen (Urteil T-Mobile Netherlands u. a., EU:C:2009:343, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
So hat der Gerichtshof entschieden, dass der Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen kann, wenn er den Grad der Ungewissheit über das fragliche Marktgeschehen verringert oder beseitigt und dadurch zu einer Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen führt (Urteile Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, EU:C:2003:527, Rn. 86, und T-Mobile Netherlands u. a., EU:C:2009:343, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Insbesondere ist davon auszugehen, dass ein Informationsaustausch, der geeignet ist, die Unsicherheiten unter den Beteiligten hinsichtlich des Zeitpunkts, des Ausmaßes und der Modalitäten der von dem betreffenden Unternehmen vorzunehmenden Anpassung auszuräumen, einen wettbewerbswidrigen Zweck verfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil T-Mobile Netherlands u. a., EU:C:2009:343, Rn. 41).
Der Wortlaut von Art. 81 Abs. 1 EG lässt nämlich nicht den Schluss zu, dass nur abgestimmte Verhaltensweisen verboten wären, die sich unmittelbar auf die von den Endverbrauchern zu zahlenden Preise auswirken (vgl. in diesem Sinne Urteil T-Mobile Netherlands u. a., EU:C:2009:343, Rn. 36).
Aus Art. 81 Abs. 1 Buchst. a EG geht im Gegenteil hervor, dass aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die in der "unmittelbare[n] oder mittelbare[n] Festsetzung der An- oder Verkaufspreise oder sonstiger Geschäftsbedingungen" bestehen, geeignet sind, einen wettbewerbswidrigen Zweck zu verfolgen (Urteil T-Mobile Netherlands u. a., EU:C:2009:343, Rn. 37).
Die Feststellung, dass mit einer abgestimmten Maßnahme ein wettbewerbswidriger Zweck verfolgt wird, setzt daher nicht voraus, dass ein unmittelbarer Zusammenhang mit den Verbraucherpreisen festgestellt wird (Urteil T-Mobile Netherlands u. a., EU:C:2009:343, Rn. 38 und 39).
Schließlich ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut von Art. 81 Abs. 1 EG, dass der Begriff der abgestimmten Verhaltensweise über die Abstimmung zwischen den Unternehmen hinaus ein dieser entsprechendes Marktverhalten und einen ursächlichen Zusammenhang zwischen beiden voraussetzt (Urteil T-Mobile Netherlands u. a., EU:C:2009:343, Rn. 51 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Insbesondere hat der Gerichtshof entschieden, dass eine abgestimmte Verhaltensweise selbst dann unter Art. 81 Abs. 1 EG fällt, wenn auf dem Markt keine wettbewerbswidrigen Wirkungen eintreten (Urteil T-Mobile Netherlands u. a., EU:C:2009:343, Rn. 51 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-373/14
Toshiba Corporation / Kommission
3 - Urteile Beef Industry Development Society und Barry Brothers (C-209/07, EU:C:2008:643), T-Mobile Netherlands u. a. (C-8/08, EU:C:2009:343), GlaxoSmithKline Services u. a./Kommission u. a. (C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, EU:C:2009:610), Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631), Pierre Fabre Dermo-Cosmétique (C-439/09, EU:C:2011:649), Allianz Hungária Biztosító u. a. (C-32/11, EU:C:2013:160), Siemens u. a./Kommission (C-239/11 P, C-489/11 P und C-498/11 P, EU:C:2013:866) sowie CB/Kommission (C-67/13 P, EU:C:2014:2204).4 - Urteile Beef Industry Development Society und Barry Brothers (…C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 15), T-Mobile Netherlands u. a. (C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 28) sowie GlaxoSmithKline Services u. a./Kommission u. a. (…C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, EU:C:2009:610, Rn. 55).
5 - Urteile LTM (56/65, EU:C:1966:38), Beef Industry Development Society und Barry Brothers (C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 15), T-Mobile Netherlands u. a. (C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 28), GlaxoSmithKline Services u. a./Kommission u. a. (C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, EU:C:2009:610, Rn. 55) sowie Allianz Hungária Biztosító u. a. (C-32/11, EU:C:2013:160, Rn. 33).
6 - Urteile LTM (56/65, EU:C:1966:38), Beef Industry Development Society und Barry Brothers (…C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 15), T-Mobile Netherlands u. a. (C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 28), GlaxoSmithKline Services u. a./Kommission u. a. (…C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, EU:C:2009:610, Rn. 55) sowie Allianz Hungária Biztosító u. a. (…C-32/11, EU:C:2013:160, Rn. 34).
7 - Urteile Consten und Grundig/Kommission (56/64 und 58/64, EU:C:1966:41), Beef Industry Development Society und Barry Brothers (…C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 16) sowie T-Mobile Netherlands u. a. (C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 29).
8 - Urteile T-Mobile Netherlands u. a. (C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 30), GlaxoSmithKline Services u. a./Kommission u. a. (…C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, EU:C:2009:610, Rn. 55) sowie Allianz Hungária Biztosító u. a. (…C-32/11, EU:C:2013:160, Rn. 34).
Vgl. auch zur abgestimmten Verhaltensweise Urteil T-Mobile Netherlands u. a. (C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 27).
10 - Urteile T-Mobile Netherlands u. a. (C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 27), GlaxoSmithKline Services u. a./Kommission u. a. (…C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, EU:C:2009:610, Rn. 58), Allianz Hungária Biztosító u. a. (…C-32/11, EU:C:2013:160, Rn. 37) sowie CB/Kommission (…C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 54).
11 - Urteile T-Mobile Netherlands u. a. (C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 31) sowie Allianz Hungária Biztosító u. a. (…C-32/11, EU:C:2013:160, Rn. 38).
13 - Urteile Beef Industry Development Society und Barry Brothers (…C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 17), T-Mobile Netherlands u. a. (C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 29), Allianz Hungária Biztosító u. a. (…C-32/11, EU:C:2013:160, Rn. 35), CB/Kommission (…C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 50) sowie Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission (…C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 114).
30 - Urteile T-Mobile Netherlands u. a. (C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 30), GlaxoSmithKline Services u. a./Kommission u. a. (…C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, EU:C:2009:610, Rn. 55) sowie Allianz Hungária Biztosító u. a. (…C-32/11, EU:C:2013:160, Rn. 34).
31 - Urteile T-Mobile Netherlands u. a. (C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 27), GlaxoSmithKline Services u. a./Kommission u. a. (…C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, EU:C:2009:610, Rn. 58), Allianz Hungária Biztosító u. a. (…C-32/11, EU:C:2013:160, Rn. 37) sowie CB/Kommission (…C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 54).
32 - Urteile T-Mobile Netherlands u. a. (C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 27 zu einer abgestimmten Verhaltensweise) und GlaxoSmithKline Services u. a./Kommission u. a. (…C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, EU:C:2009:610, Rn. 58).
50 - Urteile T-Mobile Netherlands u. a. (C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 27), GlaxoSmithKline Services u. a./Kommission u. a. (…C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, EU:C:2009:610, Rn. 58), Allianz Hungária Biztosító u. a. (…C-32/11, EU:C:2013:160, Rn. 37) sowie CB/Kommission (…C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 54).
- EuGH, 21.01.2016 - C-74/14
Eturas u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Aufeinander …
Dieses Erfordernis der Selbständigkeit steht streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen solchen Wirtschaftsteilnehmern entgegen, die geeignet ist, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potenziellen Wettbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Wettbewerber über das Verhalten ins Bild zu setzen, zu dem man selbst auf dem betreffenden Markt entschlossen ist oder das man in Erwägung zieht, wenn diese Kontakte bezwecken oder bewirken, dass Wettbewerbsbedingungen entstehen, die nicht den normalen Bedingungen des betreffenden Marktes entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 32 und 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).[33] Der Gerichtshof hat zwar entschieden, dass sich die Vermutung eines Kausalzusammenhangs zwischen einer Abstimmung von Verhaltensweisen und dem Marktverhalten der daran beteiligten Unternehmen, wonach diese Unternehmen, wenn sie weiterhin auf diesem Markt tätig bleiben, die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Festlegung ihres Marktverhaltens berücksichtigen, aus Art. 101 Abs. 1 AEUV ergibt und daher integraler Bestandteil des Unionsrechts ist, das das nationale Gericht anzuwenden hat (vgl. in diesem Sinne Urteil T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 51 bis 53).
- EuGH, 13.12.2012 - C-226/11
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- EuGH, 06.10.2009 - C-501/06
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- EuGH, 14.01.2021 - C-450/19
Kilpailu- ja kuluttajavirasto
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Toshiba / Kommission
- LG Stuttgart, 12.12.2019 - 30 O 27/17
LKW-Kartell - Kartellschadensersatzklage des Lastkraftwagenkäufers aufgrund des …
- OLG Stuttgart, 23.02.2023 - 2 U 77/19
Lkw-Kartell - Kartellschadensersatz für Endkunden im LKW-Kartell: …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-591/16
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, die Geldbuße von fast 94 Mio. …
- EuG, 17.12.2014 - T-72/09
Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Beteiligung der …
- OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19
Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils im Kartellschadensprozess; …
- EuGH, 16.02.2017 - C-95/15
H&R ChemPharm / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer …
- EuG, 27.02.2014 - T-91/11
Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen InnoLux und LG Display wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-382/12
MasterCard u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 EG - …
- EuG, 14.04.2011 - T-461/07
Das Gericht bestätigt die Geldbuße in Höhe von 10,2 Millionen Euro, die gegen …
- LG Nürnberg-Fürth, 20.08.2020 - 19 O 9339/16
Schadensersatz im Zusammenhang mit sog. "Lkw-Kartell"
- EuGH, 05.12.2013 - C-455/11
Solvay / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung …
- EuG, 13.07.2011 - T-141/07
General Technic-Otis / Kommission
- EuG, 16.09.2013 - T-386/10
Dornbracht / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher, …
- EuG, 16.06.2011 - T-240/07
Heineken Nederland und Heineken / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-501/06
EIN PHARMAUNTERNEHMEN, DAS ZUR EINSCHRÄNKUNG DES PARALLELHANDELS ERHÖHTE …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2011 - C-439/09
Generalanwalt Mazák hält die strikte Weigerung des Kosmetikunternehmens …
- LG Nürnberg-Fürth, 20.08.2020 - 19 O 7770/18
Kartellrechtlicher Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Lkw-Kartell"
- EuGH, 16.02.2017 - C-90/15
Hansen & Rosenthal und H&R Wax Company Vertrieb / Kommission - Rechtsmittel - …
- EuG, 16.06.2011 - T-186/06
Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und …
- EuG, 16.06.2011 - T-235/07
Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen die Heineken NV und ihre …
- KG, 04.05.2021 - 5 U 126/19
Arthrose-Gel - Unterlassungsprozess wegen wettbewerbswidriger …
- OLG Düsseldorf, 12.01.2021 - 2 W 19/20
Verletzung des deutschen Teils eines Europäischen Patents Sofortige Beschwerde …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12
Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-457/10
AstraZeneca / Commisson - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- EuGH, 06.10.2009 - C-513/06
Kommission / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Kartelle - Begrenzung des …
- LG Nürnberg-Fürth, 22.04.2021 - 19 O 742/20
Kartellschadensersatz im Zusammenhang mit sog. Lkw-Kartell
- EuGH, 11.07.2013 - C-429/11
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel von fünf Unternehmen gegen die Urteile des …
- EuGH, 06.10.2009 - C-515/06
EAEPC / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Kartelle - Begrenzung des …
- EuG, 05.10.2020 - T-254/17
Intermarché Casino Achats/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-67/13
CB / Kommission
- OLG Stuttgart, 27.07.2023 - 2 U 115/22
Schadensersatzanspruch wegen LKW-Kartell auch bei Leasing
- EuG, 09.12.2014 - T-90/10
Ferriere Nord / Kommission
- EuG, 29.06.2012 - T-370/09
GDF Suez / Kommission
- EuG, 03.03.2011 - T-121/07
Alstom / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-515/06
EAEPC / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-226/11
Expedia - Wettbewerb - Art. 81 EG - Spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs - …
- EuG, 30.11.2011 - T-208/06
Das Gericht setzt die von der Kommission gegen bestimmte Unternehmen des …
- EuG, 10.12.2014 - T-90/11
Das Gericht bestätigt, dass der französische Ordre national des pharmaciens den …
- KG, 04.10.2022 - 5 U 1048/20
Ansprüche auf Unterlassung von unzulässiger Werbung für "Biform Pflanzliches …
- EuG, 30.03.2022 - T-340/17
Japan Airlines / Kommission
- LG Stuttgart, 23.12.2019 - 30 O 132/18
Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Bindungswirkung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-568/08
Combinatie Spijker Infrabouw-De Jonge Konstruktie u.a. - Öffentliche Aufträge - …
- LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 5/18
Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission …
- LG Stuttgart, 09.01.2020 - 30 O 120/18
Haftung eines Automobilkonzerns für eine Beteiligung am Lkw-Kartell
- LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 89/18
Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Tatsächliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-519/06
Aseprofar / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-513/06
Kommission / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des …
- EuG, 30.03.2022 - T-324/17
SAS Cargo Group u.a. / Kommission
- EuG, 17.05.2013 - T-154/09
MRI / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche …
- EuG, 12.07.2018 - T-438/14
Silec Cable und General Cable / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer …
- LG Nürnberg-Fürth, 20.08.2020 - 19 O 1361/18
Schadensersatz im Zusammenhang mit sog. "Lkw-Kartell"
- LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 393/17
Schadensersatzansprüche wegen eines vermeintlichen "LKW-Kartells"
- EuG, 09.09.2015 - T-84/13
Samsung SDI u.a. / Kommission
- EuG, 16.06.2011 - T-191/06
FMC Foret / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Perborat …
- EuG, 18.10.2023 - T-74/21
Teva Pharmaceutical Industries und Cephalon/ Kommission
- LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2020 - 19 O 4583/19
Kartellrechtlicher Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Lkw-Kartell"
- LG Nürnberg-Fürth, 20.02.2020 - 19 O 1506/19
Schadensersatzansprüche wegen eines vermeintlichen "LKW-Kartells"
- EuG, 29.02.2016 - T-264/12
UTi Worldwide u.a. / Kommission
- EuGH, 05.12.2013 - C-449/11
Solvay Solexis / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-375/09
Tele2 Polska - Wettbewerb - Verordnung (EG) Nr. 1/2003- Feststellung der …
- LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 116/18
Kartellschadensersatzanspruch eines Lastwagenkäufers: Bindungswirkung der …
- EuG, 15.12.2016 - T-421/09
DEI / Kommission
- EuG, 15.01.2015 - T-539/12
Ziegler / Kommission
- OLG Düsseldorf, 11.11.2022 - 2 Kart 2/20
- LG Frankfurt/Main, 03.08.2022 - 6 O 649/12
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2023 - C-298/22
Banco BPN/ BIC Português u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - …
- EuG, 12.04.2013 - T-401/08
Säveltäjäin Tekijänoikeustoimisto Teosto / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 15.09.2011 - T-234/07
Das Gericht erklärt die Geldbuße von 31,66 Mio. Euro für nichtig, die gegen die …
- LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 1360/18
Kartellrechtlicher Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Lkw-Kartell"
- EuG, 12.07.2018 - T-446/14
Taihan Electric Wire / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt …
- EuG, 12.04.2013 - T-432/08
AKM / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die …
- LG Nürnberg-Fürth, 20.02.2020 - 19 O 4404/18
Keine tatsächliche Vermutung für Kartellbetroffenheit eines Beschaffungsvorgangs …
- LG Stuttgart, 28.11.2019 - 30 O 269/17
Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Voraussetzungen …
- EuG, 12.07.2018 - T-439/14
LS Cable & System / Kommission