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   EuGH, 04.06.2015 - C-579/13   

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https://dejure.org/2015,12327
EuGH, 04.06.2015 - C-579/13 (https://dejure.org/2015,12327)
EuGH, Entscheidung vom 04.06.2015 - C-579/13 (https://dejure.org/2015,12327)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 2015 - C-579/13 (https://dejure.org/2015,12327)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    P und S

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Richtlinie 2003/109/EG - Art. 5 Abs. 2 und Art. 11 Abs. 1 - Nationale Rechtsvorschriften, durch die Drittstaatsangehörigen, die die Rechtsstellung eines ...

  • Europäischer Gerichtshof

    P und S

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Richtlinie 2003/109/EG - Art. 5 Abs. 2 und Art. 11 Abs. 1 - Nationale Rechtsvorschriften, durch die Drittstaatsangehörigen, die die Rechtsstellung eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2003/109/EG Art. 5 Abs. 2, RL 2003/109/EG Art. 11 Abs. 1
    Vorabentscheidungsverfahren, Daueraufenthaltsrichtlinie, Daueraufenthaltsberechtigte, langfristig aufenthaltsberechtigt, langfristig Aufenthaltsberechtigte, Integration, Integrationsanforderungen, Bußgeld, Geldbuße, Integrationspflicht, Integrationsprüfung, ...

  • doev.de PDF

    P u. S - Integrationspflicht von Drittstaatsangehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - Richtlinie 2003/109/EG - Art. 5 Abs. 2 und Art. 11 Abs. 1 - Nationale Rechtsvorschriften, durch die Drittstaatsangehörigen, die die Rechtsstellung eines ...

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung von Drittstaatsangehörigen mit langfristiger Aufenthaltsberechtigten zur erfolgreichen Ablegung einer Integrationsprüfung ; Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Centrale Raad van Beroep

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Die Mitgliedstaaten dürfen langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige zur erfolgreichen Ablegung einer Integrationsprüfung verpflichten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Integrationsprüfung für langfristig aufenthaltsberechtigte Ausländer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Integrationsprüfung: Mitgliedstaaten dürfen testen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Ablegung einer Integrationsprüfung

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Die Mitgliedstaaten dürfen langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige zur erfolgreichen Ablegung einer Integrationsprüfung verpflichten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Integrationsprüfung für Ausländer außerhalb der EU rechtens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Integrationsprüfungen von EU-Mitgliedsstaaten für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatenangehörige zulässig - Modalitäten für Umsetzung der Pflichten wie Geldbußen und Prüfungsegbühren dürfen dabei Ziele der Richtlinie nicht gefährden

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    P und S

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Verzoek om een prejudiciële beslissing - Centrale Raad van Beroep - Uitlegging van de artikelen 5, lid 2, en 11, lid 1, van richtlijn 2003/109/EG van de Raad van 25 november 2003 betreffende de status van langdurig ingezeten onderdanen van derde landen (PB 2004, L 16, ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 549
  • DÖV 2015, 710
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 26.04.2012 - C-508/10

    Ein Mitgliedstaat darf von langfristig aufenthaltsberechtigten

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-579/13
    In jedem Fall ist hinzuzufügen, dass die Mitgliedstaaten keine nationale Regelung anwenden dürfen, die die Verwirklichung der mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele gefährden und dieser damit ihre praktische Wirksamkeit nehmen könnte (vgl. Urteil Kommission/Niederlande, C-508/10, EU:C:2012:243, Rn. 65).

    Wie aus den Erwägungsgründen 4, 6 und 12 der Richtlinie 2003/109 hervorgeht, ist deren vorrangiges Ziel die Integration von Drittstaatsangehörigen, die in den Mitgliedstaaten langfristig ansässig sind (vgl. Urteil Kommission/Niederlande, C-508/10, EU:C:2012:243, Rn. 66).

  • EuGH, 07.07.2009 - C-558/07

    S.P.C.M. u.a. - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Chemische Stoffe - Registrierung,

    Auszug aus EuGH, 04.06.2015 - C-579/13
    Im Hinblick hierauf ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteil S.P.C.M. u. a., C-558/07, EU:C:2009:430, Rn. 74 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2018 - C-257/17

    Generalanwalt Mengozzi schlägt dem Gerichtshof vor zu entscheiden, dass das

    Der Gerichtshof habe diese Frage in zwei Urteilen, dem Urteil vom 4. Juni 2015, P und S (C-579/13, im Folgenden: Urteil P und S, EU:C:2015:369), und dem Urteil K und A, teilweise beantwortet, jedoch könne aus diesen Urteilen keine umfassende Antwort für die Ausgangsverfahren abgeleitet werden.

    Dieser terminologische Unterschied erklärt bereits, warum ich wie das vorlegende Gericht der Auffassung bin, dass weder das Urteil K und A, das die Einstufung einer Integrationsprüfung als "Integrationsmaßnahme" im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/86 betraf, noch das Urteil P und S, das die Auslegung des Begriffs "Integrationsanforderungen" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2003/109 betraf, eine Antwort für die Auslegung der Formulierung "Bedingungen für die Erteilung ... eines eigenen Aufenthaltstitels" in Art. 15 Abs. 4 der Richtlinie 2003/86 liefern, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob diese Formulierung eine Bedingung abdecken kann, die an das erfolgreiche Ablegen einer zweiten Integrationsprüfung geknüpft ist, wie dies für die Ausgangsverfahren gilt.

    21 Vgl. in diesem Sinne Urteil P und S (Rn. 38) und Urteil K und A (Rn. 52 bis 55).

    24 Der Begriff wird vom Gerichtshof im Urteil P und S in den Rn. 34 bis 38 erörtert.

    39 Vgl. entsprechend Urteil P und S (Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    41 Urteil P und S (Rn. 47 und 48) und Urteil K und A (Rn. 54 und 55).

    45 Vgl. entsprechend Urteil P und S (Rn. 49) und Urteil K und A(Rn. 58 bis 60).

  • EuGH, 09.07.2015 - C-153/14

    Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass Drittstaatsangehörige vor einer

    Auch kann nicht bestritten werden, dass der Erwerb von Kenntnissen der Sprache des Aufnahmemitgliedstaats den Zugang der Drittstaatsangehörigen zu Arbeitsmarkt und Berufsausbildung erleichtert (vgl. zur Auslegung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen [ABl. 2004, L 16, S. 44], Urteil P und S, C-579/13, EU:C:2015:369, Rn. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20

    Land Oberösterreich (Aide au logement)

    Dazu hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Juni 2015, P und S (C-579/13, EU:C:2015:369), entschieden, dass ein Mitgliedstaat einen Drittstaatsangehörigen, der bereits die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erlangt hat, grundsätzlich verpflichten kann, eine Integrationsprüfung abzulegen, sofern die Modalitäten der Umsetzung dieser Pflicht nicht so gestaltet sind, dass sie die Verwirklichung der mit der Richtlinie verfolgten Ziele gefährden(47).

    26 In Rn. 32 des Urteils vom 4. Juni 2015, P und S (C-579/13, EU:C:2015:369), hat der Gerichtshof auf die Bedeutung hingewiesen, die der Unionsgesetzgeber Integrationsmaßnahmen beimisst.

    42 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2015, P und S (C-579/13, EU:C:2015:369 Rn. 45).

    45 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2015, P und S (C-579/13, EU:C:2015:369, Rn. 46 und 47).

    46 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2015, P und S (C-579/13, EU:C:2015:369, Rn. 48).

  • EuGH, 04.05.2016 - C-477/14

    Pillbox 38 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. insbesondere Urteil P und S, C-579/13, EU:C:2015:369, Rn. 41).
  • EuGH, 14.03.2019 - C-557/17

    Y.Z. u.a. (Fraude dans le regroupement familial)

    Zudem ergibt sich aus den Erwägungsgründen 2, 4, 6 und 12 der Richtlinie 2003/109, dass diese darauf abzielt, die Integration von Drittstaatsangehörigen sicherzustellen, die in den Mitgliedstaaten langfristig und rechtmäßig ansässig sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2014, Tahir, C-469/13, EU:C:2014:2094, Rn. 32, vom 4. Juni 2015, P und S, C-579/13, EU:C:2015:369, Rn. 46, sowie vom 2. September 2015, CGIL und INCA, C-309/14, EU:C:2015:523, Rn. 21), und zu diesem Ziel die Rechte dieser Drittstaatsangehörigen an die anzugleichen, über die die Unionsbürger verfügen, u. a. dadurch, dass die Gleichbehandlung mit den Unionsbürgern in vielen wirtschaftlichen und sozialen Bereichen herbeigeführt wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-557/17

    Y.Z. u.a.

    36 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2014, Tahir (C-469/13, EU:C:2014:2094, Rn. 32, vom 4. Juni 2015, P und S (C-579/13, EU:C:2015:369, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 2. September 2015, CGIL und INCA (C-309/14, EU:C:2015:523, Rn. 21).

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2015, P und S (C-579/13, EU:C:2015:369, Rn. 47): Es kann nicht bestritten werden, dass der Erwerb von Kenntnissen sowohl der Sprache als auch der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats die Verständigung zwischen den Drittstaatsangehörigen und den Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats deutlich erleichtert und darüber hinaus die Interaktion und die Entwicklung sozialer Beziehungen zwischen ihnen begünstigt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2020 - C-303/19

    Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (Prestations familiales pour les

    16 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar in der Rechtssache P und S (C-579/13, EU:C:2015:39, Nr. 29).

    18 Vgl. z. B. Urteile vom 4. Juni 2015, P und S (C-579/13, EU:C:2015:369, Rn. 46), und vom 3. Oktober 2019, X (Langfristig Aufenthaltsberechtigte - Ausreichende feste und regelmäßige Einkünfte) (C-302/18, EU:C:2019:830, Rn. 29).

  • EuGH, 07.11.2018 - C-257/17

    C und A

    Durch die Pflicht der erfolgreichen Ablegung einer Integrationsprüfung soll belegt werden können, dass die betroffenen Drittstaatsangehörigen Kenntnisse sowohl der Sprache als auch der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats erworben haben, die für die Gewährleistung ihrer Integration in diesem Mitgliedstaat unstreitig von Nutzen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juni 2015, P und S, C-579/13, EU:C:2015:369, Rn. 48, und vom 9. Juli 2015, K und A, C-153/14, EU:C:2015:453, Rn. 53 und 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-101/15

    Pilkington Group u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art.

    44 - Urteile Arcelor Atlantique et Lorraine u. a. (C-127/07, EU:C:2008:728, Rn. 23), Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission (C-550/07 P, EU:C:2010:512, Rn. 55), Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 51) sowie P und S (C-579/13, EU:C:2015:369, Rn. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-477/14

    Pillbox 38 - Rechtsangleichung - Art. 20 der Richtlinie 2014/40/EU - Herstellung,

    27 - Urteile Arcelor Atlantique et Lorraine u. a. (C-127/07, EU:C:2008:728, Rn. 23), S.P.C.M. u. a. (C-558/07, EU:C:2009:430, Rn. 74), Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission (C-550/07 P, EU:C:2010:512, Rn. 55), Sky Italia (C-234/12, EU:C:2013:496, Rn. 15) sowie P und S (C-579/13, EU:C:2015:369, Rn. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-752/22

    EP (Éloignement d'un résident de longue durée) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-76/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstößt die Garantie Belgiens für die

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-48/15

    NN (L)

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2019 - C-302/18

    X () und suffisantes)

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-558/14

    Khachab - Vorlage zur Vorabentscheidung - Recht auf Familienzusammenführung -

  • VG Berlin, 10.06.2015 - 4 K 385.14

    Erteilung eines Visums ohne Nachweis von Sprachkenntnissen

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