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   EuGH, 04.06.2020 - C-3/19   

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https://dejure.org/2020,13346
EuGH, 04.06.2020 - C-3/19 (https://dejure.org/2020,13346)
EuGH, Entscheidung vom 04.06.2020 - C-3/19 (https://dejure.org/2020,13346)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 2020 - C-3/19 (https://dejure.org/2020,13346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Asmel

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Zentrale Beschaffungsstellen - Kleine Gemeinden - Beschränkung auf lediglich zwei Organisationsmodelle für die zentralen Beschaffungsstellen - Verbot der Beauftragung einer privatrechtlichen ...

  • heuking.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betätigungsfeld einer zentralen Beschaffungsstelle ist lokal begrenzt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 664
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.10.2005 - C-264/03

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 04.06.2020 - C-3/19
    Diesem Ergebnis steht auch das Urteil vom 20. Oktober 2005, Kommission/Frankreich (C-264/03, EU:C:2005:620), nicht entgegen, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass es sich bei dem durch die französischen städtebaulichen Vorschriften geregelten Baubetreuungsauftrag, der die Rolle des Beauftragten abschließend aufgezählten Kategorien von juristischen Personen französischen Rechts vorbehält, um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die öffentliche Bauherrschaft und ihre Beziehungen zur privaten Bauleitung (ABl. 1992, L 209, S. 1) handelt und er, soweit er für die Auswahl des Beauftragten keinerlei Ausschreibungsverfahren vorsieht, gegen diese Richtlinie verstößt.

    Jedenfalls geht aus diesem Urteil hervor, dass die Betreuung durch die Beauftragten verschiedene Aufgaben umfasste, bei denen es sich um Dienstleistungen handelte, die nicht im Rahmen eines Vergabeverfahrens im Sinne der Richtlinie 92/50 übertragen worden waren (Urteil vom 20. Oktober 2005, Kommission/Frankreich, C-264/03, EU:C:2005:620, Rn. 46, 51 und 55).

  • EuGH, 27.11.2019 - C-402/18

    Tedeschi und Consorzio Stabile Istant Service

    Auszug aus EuGH, 04.06.2020 - C-3/19
    Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 27. November 2019, Tedeschi und Consorzio Stabile Istant Service, C-402/18, EU:C:2019:1023, Rn. 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.12.2016 - C-553/15

    Undis Servizi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 04.06.2020 - C-3/19
    Auf diese Weise wird die Erreichung des Hauptziels der Unionsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen, nämlich die Gewährleistung des freien Dienstleistungsverkehrs und die Öffnung für einen unverfälschten Wettbewerb in allen Mitgliedstaaten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2016, Undis Servizi, C-553/15, EU:C:2016:935, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), gewährleistet.
  • EuGH, 19.06.2019 - C-41/18

    Meca - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 04.06.2020 - C-3/19
    Hierzu ist allein das vorlegende Gericht befugt, das den innerstaatlichen rechtlichen Rahmen umreißt, es aber dem Gerichtshof überlässt, ihm alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es in die Lage versetzen, die Vereinbarkeit einer nationalen Rechtsvorschrift mit dem Unionsrecht zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2019, Meca, C-41/18, EU:C:2019:507, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.10.2017 - C-567/15

    LitSpecMet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Bau-, Liefer- und

    Auszug aus EuGH, 04.06.2020 - C-3/19
    Der Gerichtshof hat bereits klargestellt, dass Art. 1 Abs. 9 dieser Richtlinie den Begriff "öffentlicher Auftraggeber" weit und funktionell definiert, um die Erreichung der mit der Richtlinie verfolgten Ziele zu gewährleisten, mit denen die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber verhindert und zugleich die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, dass eine vom Staat, von Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanzierte oder kontrollierte Stelle sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet, C-567/15, EU:C:2017:736, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.12.2009 - C-305/08

    CoNISMa - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriffe

    Auszug aus EuGH, 04.06.2020 - C-3/19
    Eine solche Einrichtung übt nicht in erster Linie eine Gewinn erzielende Tätigkeit auf dem Markt aus (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2009, CoNISMa, C-305/08, EU:C:2009:807, Rn. 38).
  • EuGH, 10.12.2018 - C-621/18

    Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich

    Auszug aus EuGH, 04.06.2020 - C-3/19
    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung liegt die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen, sondern darin, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-155/19

    FIGC und Consorzio Ge.Se.Av. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    15 Urteil vom 4. Juni 2020, Asmel (C-3/19, EU:C:2020:423, Rn. 54): "... Art. 1 Abs. 9 dieser Richtlinie [2004/18 definiert] den Begriff ,öffentlicher Auftraggeber" weit und funktionell ..., um die Erreichung der mit der Richtlinie verfolgten Ziele zu gewährleisten, mit denen die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber verhindert und zugleich die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, dass eine vom Staat, von Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanzierte oder kontrollierte Stelle sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet, C-567/15, EU:C:2017:736, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).".
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