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   EuGH, 04.06.2020 - C-828/18   

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https://dejure.org/2020,13347
EuGH, 04.06.2020 - C-828/18 (https://dejure.org/2020,13347)
EuGH, Entscheidung vom 04.06.2020 - C-828/18 (https://dejure.org/2020,13347)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 2020 - C-828/18 (https://dejure.org/2020,13347)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Trendsetteuse

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie 86/653/EWG - Art. 1 Abs. 2 - Begriff "Handelsvertreter" - Vermittlung des Verkaufs oder Ankaufs von Waren für den Unternehmer - Gewerbetreibender, der nicht über die Möglichkeit verfügt, die ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Selbständige Handelsvertreter; Richtlinie 86/653/EWG; Art. 1 Abs. 2; Begriff Handelsvertreter; Vermittlung des Verkaufs oder Ankaufs von Waren für den Unternehmer; Gewerbetreibender, der nicht über die Möglichkeit verfügt, die ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Handelsvertreter muss nicht notwendigerweise die Möglichkeit haben, die Preise zu ändern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Trendsetteuse -, DCA, Begriff des HV, Begriff vermitteln, Vermittlung, Sinn und Zweck der RiLi, Schutz der HV, Sicherheit des Handelsverkehrs, Erleichterung des Warenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Französische Handelsvertreter

Sonstiges (3)

Papierfundstellen

  • WM 2020, 1274
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.11.2018 - C-452/17

    ZAKO

    Auszug aus EuGH, 04.06.2020 - C-828/18
    Drittens muss sie eine Tätigkeit ausüben, die darin besteht, den Verkauf oder den Ankauf von Waren für den Unternehmer zu vermitteln oder diese Geschäfte in dessen Namen und für dessen Rechnung abzuschließen (Urteil vom 21. November 2018, Zako, C-452/17, EU:C:2018:935, Rn. 23).

    Wie sich aus den Erwägungsgründen 2 und 3 der Richtlinie ergibt, soll diese nämlich die Interessen der Handelsvertreter gegenüber den Unternehmern schützen, die Sicherheit des Handelsverkehrs fördern und den Warenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern, indem die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Handelsvertretungen angeglichen werden (Urteil vom 21. November 2018, Zako, C-452/17, EU:C:2018:935, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-516/17

    Die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse

    Auszug aus EuGH, 04.06.2020 - C-828/18
    Insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung die Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die vom Unionsrecht nicht definiert werden, entsprechend ihrem üblichen Sinn im gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang sie verwendet werden und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehören (vgl. u. a. Urteil vom 29. Juli 2019, Spiegel Online, C-516/17, EU:C:2019:625, Rn. 77).
  • EuGH, 07.04.2016 - C-315/14

    Marchon Germany - Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige Handelsvertreter -

    Auszug aus EuGH, 04.06.2020 - C-828/18
    Der Gegenstand der Tätigkeit des Handelsvertreters hängt daher vom Wortlaut des ihn mit dem Unternehmer verbindenden Vertrags und insbesondere von der Vereinbarung der Parteien hinsichtlich der Waren ab, die der Unternehmer mit Hilfe des Handelsvertreters verkaufen oder kaufen möchte (Urteil vom 7. April 2016, Marchon Germany, C-315/14, EU:C:2016:211, Rn. 31 und 32).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-523/18

    Engie Cartagena - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektrizitätsbinnenmarkt -

    Auszug aus EuGH, 04.06.2020 - C-828/18
    Ferner ist, da Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 86/653 hinsichtlich der Bedeutung des Begriffs "vermitteln" ("négocier") nicht auf nationale Rechtsordnungen verweist, davon auszugehen, dass dieser Begriff für Zwecke der Anwendung dieser Richtlinie ein im gesamten Unionsgebiet einheitlich auszulegender, autonomer Begriff des Unionsrechts ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2019, Engie Cartagena, C-523/18, EU:C:2019:1129, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-410/19

    The Software Incubator - Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige

    35 Vgl. z. B. Urteil vom 4. Juni 2020, Trendsetteuse (C-828/18, EU:C:2020:438, Rn. 36).

    53 Vgl. z. B. Urteil vom 4. Juni 2020, Trendsetteuse (C-828/18, EU:C:2020:438, Rn. 25).

    76 Vgl. in dieser Hinsicht Urteile vom 12. Dezember 1996, Kontogeorgas (C-104/95, EU:C:1996:492, Rn. 26), und vom 4. Juni 2020, Trendsetteuse (C-828/18, EU:C:2020:438, Rn. 33).

  • EuGH, 16.09.2021 - C-410/19

    The Software Incubator

    Hierzu ist die Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die vom Unionsrecht nicht definiert werden, entsprechend ihrem üblichen Sinn im gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang sie verwendet werden und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehören (Urteil vom 4. Juni 2020, Trendsetteuse, C-828/18, EU:C:2020:438, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-574/21

    02 Czech Republic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 86/653/EWG - Art.

    24 Vgl. Richtlinie 86/653, insbesondere Art. 1 Abs. 2, 3, 4 Abs. 3 und 17 Abs. 2 Buchst. a; Urteile vom 12. Dezember 1996, Kontogeorgas / Kartonpak (C-104/95, EU:C:1996:492, Rn. 26), und vom 4. Juni 2020, Trendsetteuse (C-828/18, EU:C:2020:438, Rn. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-64/21

    Rigall Arteria Management - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 86/653/EWG

    46 Vgl. dazu Urteil vom 4. Juni 2020, Trendsetteuse (C-828/18, EU:C:2020:438, Rn. 30).
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