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   EuGH, 04.07.1996 - C-295/94   

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https://dejure.org/1996,4388
EuGH, 04.07.1996 - C-295/94 (https://dejure.org/1996,4388)
EuGH, Entscheidung vom 04.07.1996 - C-295/94 (https://dejure.org/1996,4388)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - C-295/94 (https://dejure.org/1996,4388)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Zuchtpilzkonserven - Marktverwaltungsmaßnahmen.

  • EU-Kommission PDF

    Hüpeden / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Verordnung Nr. 1796/81, Artikel 2 § 1
    Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse; Marktverwaltungsmaßnahmen für Zuchtpilzkonserven; Erhebung eines Zusatzbetrags bei der Einfuhr; Festsetzung in einer Höhe, die auf ein Einfuhrverbot hinausläuft; ...

  • EU-Kommission

    Hüpeden / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Wolters Kluwer

    Marktverwaltungsmaßnahmen für Zuchtpilzkonserven; Rechtsgültigkeit des Art. 2 Abs. 1 der Verordnung 1796/81/EWG über Maßnahmen bei der Einfuhr von Zuchtpilzkonserven; Kontrolle der Einfuhren mittels Einfuhrlizenzen und Festsetzung von Zusatzbeträgen für den Fall der ...

  • Judicialis

    EGV Art. 177; ; Verordnung 1796/81/EWG Art. 2 Abs. 1; ; Verordnung 1796/81/EWG Art. 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Marktverwaltungsmaßnahmen für Zuchtpilzkonserven - Erhebung eines Zusatzbetrags bei der Einfuhr - Festsetzung in einer Höhe, die auf ein Einfuhrverbot hinausläuft - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Fehlende Umsetzung der Telekommunikationsrichtlinie in nationales Recht

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1997, 128
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 16.10.1991 - C-24/90

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Werner Faust

    Auszug aus EuGH, 04.07.1996 - C-295/94
    7 Der Gerichtshof erklärte durch Urteile vom 16. Oktober 1991 in den Rechtssachen C-24/90 (Werner Faust, Slg. 1991, I-4905), C-25/90 (Wünsche, Slg. 1991, I-4939) und C-26/90 (Wünsche, Slg. 1991, I-4961) den jeweiligen Artikel 1 der Verordnungen Nr. 3429/80, Nr. 796/81 und Nr. 1755/81 hinsichtlich des festgesetzten Zusatzbetrags wegen Verletzung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes für ungültig.

    24 Des weiteren vertreten der Rat und die Kommission die Auffassung, der Umstand, daß die streitige Verordnung keine zeitlich begrenzten Schutzmaßnahmen, sondern dauerhafte Marktverwaltungsmaßnahmen eingeführt habe, verbiete es, sie aus den vom Gerichtshof in den Urteilen Werner Faust und Wünsche angeführten Gründen für ungültig zu erklären.

  • EuGH, 16.10.1991 - C-25/90

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Wünsche

    Auszug aus EuGH, 04.07.1996 - C-295/94
    7 Der Gerichtshof erklärte durch Urteile vom 16. Oktober 1991 in den Rechtssachen C-24/90 (Werner Faust, Slg. 1991, I-4905), C-25/90 (Wünsche, Slg. 1991, I-4939) und C-26/90 (Wünsche, Slg. 1991, I-4961) den jeweiligen Artikel 1 der Verordnungen Nr. 3429/80, Nr. 796/81 und Nr. 1755/81 hinsichtlich des festgesetzten Zusatzbetrags wegen Verletzung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes für ungültig.

    Die streitige Verordnung soll nämlich nicht die über bestimmte Mengen hinausgehenden Einfuhren völlig ausschließen, sondern, auch über die festgelegten Mengen hinaus, die Möglichkeit der Erteilung von Einfuhrlizenzen gegen Zahlung eines Zusatzbetrags offenlassen (Urteil vom 12. April 1984 in der Rechtssache 345/82, Wünsche, Slg. 1984, 1995, Randnr. 25).

  • EuGH, 16.10.1991 - C-26/90

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Wünsche

    Auszug aus EuGH, 04.07.1996 - C-295/94
    7 Der Gerichtshof erklärte durch Urteile vom 16. Oktober 1991 in den Rechtssachen C-24/90 (Werner Faust, Slg. 1991, I-4905), C-25/90 (Wünsche, Slg. 1991, I-4939) und C-26/90 (Wünsche, Slg. 1991, I-4961) den jeweiligen Artikel 1 der Verordnungen Nr. 3429/80, Nr. 796/81 und Nr. 1755/81 hinsichtlich des festgesetzten Zusatzbetrags wegen Verletzung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes für ungültig.
  • EuGH, 11.07.1989 - 265/87

    Schräder / Hauptzollamt Gronau

    Auszug aus EuGH, 04.07.1996 - C-295/94
    Dabei ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen; ferner müssen die auferlegten Belastungen in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. namentlich Urteil vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87 , Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnr. 21).
  • EuGH, 12.04.1984 - 345/82

    Wünsche

    Auszug aus EuGH, 04.07.1996 - C-295/94
    Die streitige Verordnung soll nämlich nicht die über bestimmte Mengen hinausgehenden Einfuhren völlig ausschließen, sondern, auch über die festgelegten Mengen hinaus, die Möglichkeit der Erteilung von Einfuhrlizenzen gegen Zahlung eines Zusatzbetrags offenlassen (Urteil vom 12. April 1984 in der Rechtssache 345/82, Wünsche, Slg. 1984, 1995, Randnr. 25).
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