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   EuGH, 04.09.2014 - C-119/13, C-120/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23650
EuGH, 04.09.2014 - C-119/13, C-120/13 (https://dejure.org/2014,23650)
EuGH, Entscheidung vom 04.09.2014 - C-119/13, C-120/13 (https://dejure.org/2014,23650)
EuGH, Entscheidung vom 04. September 2014 - C-119/13, C-120/13 (https://dejure.org/2014,23650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    "Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Europäisches Mahnverfahren - Keine wirksame Zustellung - Wirkungen - Für vollstreckbar erklärter Europäischer Zahlungsbefehl - Einspruch - Überprüfung in ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Eco cosmetics

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Europäisches Mahnverfahren - Keine wirksame Zustellung - Wirkungen - Für vollstreckbar erklärter Europäischer Zahlungsbefehl - Einspruch - Überprüfung in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Europäisches Mahnverfahren - Keine wirksame Zustellung - Wirkungen - Für vollstreckbar erklärter Europäischer Zahlungsbefehl - Einspruch - Überprüfung in ...

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls bei Kenntnis fehlender oder unwirksamer Zustellung erst nach der Vollstreckbarerklärung des Zahlungsbefehls; Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Wedding

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Einspruchsverfahren gegen Europäischen Zahlungsbefehl bei dessen fehlerhafter Zustellung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Einspruchsverfahren gegen Europäischen Zahlungsbefehl bei dessen fehlerhafter Zustellung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Eco cosmetics

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Amtsgericht Wedding - Auslegung von Art. 17 Abs. 1 und Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (ABl. L 399, S. 1) - Überprüfung - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2014, 916
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.04.2014 - C-119/13

    eco cosmetics - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Europäischer

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-119/13
    In den verbundenen Rechtssachen C-119/13 und C-120/13.

    Tetyana Bonchyk (C-120/13).

    Unter diesen Umständen hat das Amtsgericht Wedding beschlossen, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Fragen, die in den Rechtssachen C-119/13 und C-120/13 mit Ausnahme der nur die Rechtssache C-119/13 betreffenden zweiten Vorlagefrage denselben Wortlaut haben, zur Vorabentscheidung vorzulegen:.

    Durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 8. April 2013 sind die Rechtssachen C-119/13 und C-120/13 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuGH, 30.05.2013 - C-342/12

    Worten

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-119/13
    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteil Worten, C-342/12, EU:C:2013:355, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidungen, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands der Rechtsstreitigkeiten einer Auslegung bedürfen (Urteil Worten, EU:C:2013:355, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2022 - C-18/21

    Uniqa Versicherungen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

    Urteil vom 4. September 2014, eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen (C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 37).

    Urteil vom 4. September 2014, eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen (C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 41 bis 43 und 48).

    Urteile vom 4. September 2014, eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen (C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 43 und 44), sowie vom 6. September 2018, Catlin Europe (C-21/17, EU:C:2018:675, Rn. 54).

    14 Urteil vom 4. September 2014, eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen (C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 38).

    In Rn. 39 des Urteils vom 4. September 2014, eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen (C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144), hat der Gerichtshof klargestellt, dass aufgrund des Umstands, dass "die einem Europäischen Zahlungsbefehl zugrunde liegenden Forderungen mit dem Einspruch bestritten werden, ... das in der Verordnung Nr. 1896/2006 geregelte besondere Verfahren ... keine Anwendung mehr [findet], da sie nach ihrem Art. 1 Abs. 1 Buchst. a nur die "Vereinfachung und Beschleunigung der grenzüberschreitenden Verfahren im Zusammenhang mit unbestrittenen Geldforderungen und [die] Verringerung der Verfahrenskosten" zum Ziel hat".

    17 Urteil vom 4. September 2014, eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen (C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 44).

    23 Urteil vom 4. September 2014, eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen (C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 45).

    Im Licht des Urteils vom 4. September 2014, eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen (C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 45), kann Art. 20 Abs. 1 Buchst. b und Art. 20 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1896/2006 auf Fallgestaltungen, die sich in abstrakt-genereller Weise aus der COVID-19-Pandemie ergeben, nicht in entsprechender Weise angewendet werden.

  • AG Sinsheim, 26.02.2024 - 3 M 256/23
    Denn es darf gemäß Art. 18 Abs. 1 EuMahnVO den Europäischen Zahlungsbefehl nicht für vollstreckbar erklären, wenn die Zustellung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist (EuGH, Urteil vom 4. September 2014 - C-119/13 und C-120/13, juris Rn. 48).
  • EuGH, 06.09.2018 - C-21/17

    Catlin Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Darüber hinaus ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der Europäische Zahlungsbefehl im Fall einer nicht ordnungsgemäßen Zustellung, wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, nicht vollstreckbar geworden ist und dass die Einspruchsfrist für den Antragsgegner nicht zu laufen begonnen hat (vgl. entsprechend Urteil vom 4. September 2014, eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen, C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 41 bis 43 sowie Rn. 48).
  • AG Berlin-Wedding, 22.10.2014 - 70b C 17/14

    Europäischer Zahlungsbefehl: Rechtsmittel gegen einen nicht ordnungsgemäß

    Zur Frage, welches Rechtsmittel nach der Entscheidung des EuGH vom 4. September 2014, C-119/13 und C-120/13, Rpfleger 2015, 155 zulässig sein kann, wenn der Europäische Zahlungsbefehl nicht oder nicht wirksam zugestellt wurde.

    Art. 20 Abs. 1 oder Abs. 2 EuMVVO entsprechend angewandt werden können (Az. C-119/13 und C-121/13; das weitere Verfahren C-120/13 konnte zwischenzeitlich mit einem Vergleich beendet werden).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-300/14

    Imtech Marine Belgium - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung

    11 - C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144.

    14 - Urteil eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen, C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 46 und 47.

    15 - C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-21/17

    Catlin Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    16 Vgl. entsprechend Urteil vom 4. September 2014, eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen (C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 41 bis 43 und 48).

    20 Urteil vom 4. September 2014, eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen (C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 44).

  • EuGH, 23.04.2015 - C-38/14

    Zaizoune - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteil eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen, C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen, C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.05.2020 - C-267/19

    PARKING

    Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (vgl. Urteile vom 4. September 2014, eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen, C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 32, sowie vom 12. Dezember 2019, 1nstituto Nacional de la Seguridad Social [Rentenzulage für Mütter], C-450/18, EU:C:2019:1075, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2016 - C-544/15

    Fahimian - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie

    7 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. September 2014, eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen (C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 33), und vom 23. April 2015, Aykul (C-260/13, EU:C:2015:257, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.11.2019 - C-555/18

    K.H.K. (Saisie conservatoire des comptes bancaires) - Vorlage zur

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. entsprechend Urteile vom 4. September 2014, eco cosmetics und Raiffeisenbank St. Georgen, C-119/13 und C-120/13, EU:C:2014:2144, Rn. 33, sowie vom 26. September 2019, UTEP 2006., C-600/18, EU:C:2019:784, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.12.2019 - C-625/19

    Openbaar Ministerie (Parquet Suède) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2015 - C-245/14

    Thomas Cook Belgium - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts -

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