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EuGH, 04.09.2014 - C-152/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Bertazzi u.a.
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Bertazzi u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Paragraf 4 - Befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Sektor - ...
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 30.11.2023 - C-270/22
Ministero dell'Istruzione und INPS
Allerdings steht ebenfalls fest, dass die Verhinderung einer umgekehrten Diskriminierung keinen solchen sachlichen Grund darstellen kann, wenn die betreffende nationale Regelung die Berücksichtigung sämtlicher von den Arbeitnehmern im Rahmen befristeter Arbeitsverträge zurückgelegter Dienstzeiten bei der Festlegung ihres Dienstalters anlässlich ihrer unbefristeten Einstellung und somit der Höhe ihres Gehalts vollständig und unter allen Umständen ausschließt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2012, Valenza u. a., C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 62, und Beschluss vom 4. September 2014, Bertazzi u. a., C-152/14, EU:C:2014:2181, Rn. 16). - FG München, 28.10.2009 - 14 K 1466/06
Präferenzrecht: Warnhinweis der Kommission im Amtsblatt
Denn sie hat hinsichtlich Zucker der KN-Positionen 1701 und 1702, dessen Ursprung u. a. mit der Bundesrepublik Jugoslawien angegeben wird, am 26. Juni 2002 und damit vor den streitgegenständlichen Einfuhren an die Wirtschaftsbeteiligten der Gemeinschaft den Hinweis herausgegeben, dass hinsichtlich der ordnungsgemäßen Anwendung der Präferenzregelungen begründete Zweifel bestehen (ABl (EG) Nr. C 152/14 vom 26. Juni 2002).