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   EuGH, 04.09.2014 - C-533/12 P, C-536/12 P   

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https://dejure.org/2014,23566
EuGH, 04.09.2014 - C-533/12 P, C-536/12 P (https://dejure.org/2014,23566)
EuGH, Entscheidung vom 04.09.2014 - C-533/12 P, C-536/12 P (https://dejure.org/2014,23566)
EuGH, Entscheidung vom 04. September 2014 - C-533/12 P, C-536/12 P (https://dejure.org/2014,23566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    "Rechtsmittel - Umstrukturierungsbeihilfe - Entscheidungsspielraum der Europäischen Kommission - Umfang der gerichtlichen Nachprüfung durch das Gericht der Europäischen Union - Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers - Erfordernis einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    SNCM / Corsica Ferries France

    Rechtsmittel - Umstrukturierungsbeihilfe - Entscheidungsspielraum der Europäischen Kommission - Umfang der gerichtlichen Nachprüfung durch das Gericht der Europäischen Union - Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers - Erfordernis einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Umstrukturierungsbeihilfe - Entscheidungsspielraum der Europäischen Kommission - Umfang der gerichtlichen Nachprüfung durch das Gericht der Europäischen Union - Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers - Erfordernis einer ...

  • rechtsportal.de

    Umstrukturierungsbeihilfen der Französischen Republik auf dem Markt für Schifffahrtsverbindungen nach Korsika; Grundsätze zum Vergleich der Zuwendungen des Staates als Anteilseigner des begünstigten Unternehmens und Zuwendungen nichtstaatlicher Geldgeber; unzureichende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - Der Gerichtshof bestätigt die teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung, mit der die Kommission verschiedene Maßnahmen Frankreichs zugunsten von SNCM gebilligt hatte

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Billigung verschiedener Maßnahmen Frankreichs zugunsten von SNCM teilweise nichtig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Maßnahmen Frankreichs zugunsten von SNCM

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    SNCM / Corsica Ferries France

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 11. September 2012, Corsica Ferries France SAS/Kommission (T"565/08), mit dem das Gericht Art. 1 Abs. 2 und 3 der Entscheidung der Kommission vom 8. Juli 2008 über die Maßnahmen C 58/02 (ex N 118/02) Frankreichs ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 05.06.2012 - C-124/10

    Der Gerichtshof bestätigt die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-533/12
    Somit werden die Voraussetzungen, die eine Maßnahme erfüllen muss, um unter den Begriff "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 AEUV zu fallen, nicht erfüllt, wenn das begünstigte öffentliche Unternehmen denselben Vorteil, der ihm aus Staatsmitteln gewährt wurde, unter Umständen, die normalen Marktbedingungen entsprechen, hätte erhalten können, wobei diese Beurteilung bei öffentlichen Unternehmen grundsätzlich unter Anwendung des Kriteriums des privaten Kapitalgebers erfolgt (vgl. Urteil Kommission/EDF, C-124/10 P, EU:C:2012:318, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Anwendbarkeit des Kriteriums des privaten Kapitalgebers hängt letztlich davon ab, ob der betroffene Mitgliedstaat einem ihm gehörenden Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil nicht in seiner Eigenschaft als Träger öffentlicher Gewalt, sondern in seiner Eigenschaft als Anteilseigner gewährt (vgl. Urteile Spanien/Kommission, EU:C:1994:325, Rn. 22, sowie Kommission/EDF, EU:C:2012:318, Rn. 80 und 81).

    Dabei sind nur die Vorteile und Verpflichtungen zu berücksichtigen, die mit der Eigenschaft des Staates als Anteilseigner zusammenhängen, nicht aber jene, die sich an seine Eigenschaft als Träger von öffentlicher Gewalt knüpfen (Urteil Kommission/EDF, EU:C:2012:318, Rn. 79).

    Soweit es im Übrigen unmöglich ist, die Situation eines öffentlichen Unternehmens mit der eines privaten Unternehmens zu vergleichen, sind die zwangsläufig hypothetischen "normalen Marktbedingungen" anhand der verfügbaren objektiven und nachprüfbaren Faktoren zu ermitteln (Urteile Chronopost u. a./Ufex u. a., C-83/01 P, C-93/01 P und C-94/01 P, EU:C:2003:388, Rn. 38, und Kommission/EDF, EU:C:2012:318, Rn. 101 und 102).

  • EuGH, 08.05.2003 - C-328/99

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-533/12
    Nach ständiger Rechtsprechung können Kapitalzuweisungen der öffentlichen Hand an Unternehmen, in welcher Form auch immer sie erfolgen, staatliche Beihilfen darstellen, wenn die Voraussetzungen des Art. 87 EG erfüllt sind (Urteile Spanien/Kommission, C-278/92 bis C-280/92, EU:C:1994:325, Rn. 20, sowie Italien und SIM 2 Multimedia/Kommission, C-328/99 und C-399/00, EU:C:2003:252, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Allerdings folgt nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Unternehmen, dass Mittel, die der Staat einem Unternehmen unter Umständen, die den normalen Marktbedingungen entsprechen, unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung stellt, nicht als staatliche Beihilfen anzusehen sind (Urteil Italien und SIM 2 Multimedia/Kommission, EU:C:2003:252, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher ist zu prüfen, ob ein privater Investor von vergleichbarer Größe wie die Einrichtungen des öffentlichen Sektors in vergleichbarer Lage hätte veranlasst werden können, Kapitalhilfen dieses Umfangs zu gewähren (Urteil Italien und SIM 2 Multimedia/Kommission, EU:C:2003:252, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 15.06.2005 - T-349/03

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, WONACH DIE GEPLANTE UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFE

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-533/12
    7 [Corsica Ferries] erhob am 13. Oktober 2003 vor dem Gericht eine Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung von 2003 ([Urteil des Gerichts Corsica Ferries France/Kommission, T-349/03, EU:T:2005:221]).

    10 Mit [seinem Urteil Corsica Ferries France/Kommission (EU:T:2005:221)] erklärte das Gericht die Entscheidung von 2003 aufgrund einer hauptsächlich auf Fehler bei der Berechnung des Nettoertrags der Veräußerungen zurückzuführenden fehlerhaften Beurteilung des Minimalcharakters der Beihilfe für nichtig, wies jedoch sämtliche andere Klagegründe, die sich auf einen Begründungsmangel und einen Verstoß gegen Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG sowie gegen die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. 1999, C 288, S. 2, im Folgenden: Leitlinien) stützten, zurück.

    Entsprechend Randnr. 320 des Urteils [Corsica Ferries France/Kommission (EU:T:2005:221)] bewertete sie diese Kapitalzuführung im Licht des Urteils Altmark [Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (EU:C:2003:415)] und kam in Randnr. 257 der [streitigen] Entscheidung zum Ergebnis, dass es sich tatsächlich um eine staatliche Beihilfe handele, die jedoch nach Art. 86 Abs. 2 EG mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sei.

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-533/12
    Nach ständiger Rechtsprechung können Kapitalzuweisungen der öffentlichen Hand an Unternehmen, in welcher Form auch immer sie erfolgen, staatliche Beihilfen darstellen, wenn die Voraussetzungen des Art. 87 EG erfüllt sind (Urteile Spanien/Kommission, C-278/92 bis C-280/92, EU:C:1994:325, Rn. 20, sowie Italien und SIM 2 Multimedia/Kommission, C-328/99 und C-399/00, EU:C:2003:252, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Anwendbarkeit des Kriteriums des privaten Kapitalgebers hängt letztlich davon ab, ob der betroffene Mitgliedstaat einem ihm gehörenden Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil nicht in seiner Eigenschaft als Träger öffentlicher Gewalt, sondern in seiner Eigenschaft als Anteilseigner gewährt (vgl. Urteile Spanien/Kommission, EU:C:1994:325, Rn. 22, sowie Kommission/EDF, EU:C:2012:318, Rn. 80 und 81).

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-533/12
    11 In einem Schreiben vom 7. April 2006 forderten die französischen Behörden die Kommission auf, zu berücksichtigen, dass ein Teil der im Rahmen des Plans von 2002 gewährten Umstrukturierungsbeihilfe, nämlich 53, 48 Mio. Euro, da es sich um eine Ausgleichszahlung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen handle, nicht als Maßnahme zu qualifizieren sei, die im Rahmen eines Umstrukturierungsplans erlassen worden sei, sondern als Maßnahme, die im Sinne des [Urteils Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00, EU:C:2003:415)] keine Beihilfe oder eine vom Plan von 2002 unabhängige Maßnahme im Sinne von Art. 86 Abs. 2 EG darstellt.

    Entsprechend Randnr. 320 des Urteils [Corsica Ferries France/Kommission (EU:T:2005:221)] bewertete sie diese Kapitalzuführung im Licht des Urteils Altmark [Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (EU:C:2003:415)] und kam in Randnr. 257 der [streitigen] Entscheidung zum Ergebnis, dass es sich tatsächlich um eine staatliche Beihilfe handele, die jedoch nach Art. 86 Abs. 2 EG mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sei.

  • EuGH, 02.09.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vorzugspreis für den

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-533/12
    Der Unionsrichter muss insbesondere nicht nur die sachliche Richtigkeit, die Zuverlässigkeit und die Kohärenz der angeführten Beweise prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteile Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, EU:C:2000:248, Rn. 25, Kommission/Scott, C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 64 und 65, sowie BNP Paribas und BNL/Kommission, C-452/10 P, EU:C:2012:366, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.03.1991 - 303/88

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-533/12
    Wenn die Kapitalzuschüsse eines öffentlichen Kapitalgebers jedoch selbst langfristig von jeder Aussicht auf Rentabilität absehen, sind sie gemäß der Rechtsprechung als Beihilfen im Sinne des Art. 107 AEUV anzusehen; sie sind mit dem Gemeinsamen Markt nur dann vereinbar, wenn sie den Kriterien dieser Bestimmung gerecht werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Italien/Kommission, C-303/88, EU:C:1991:136, Rn. 22).
  • EuGH, 21.06.2012 - C-452/10

    Die 2004 erlassene italienische Regelung über die Anpassung der steuerlichen

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-533/12
    Der Unionsrichter muss insbesondere nicht nur die sachliche Richtigkeit, die Zuverlässigkeit und die Kohärenz der angeführten Beweise prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteile Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, EU:C:2000:248, Rn. 25, Kommission/Scott, C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 64 und 65, sowie BNP Paribas und BNL/Kommission, C-452/10 P, EU:C:2012:366, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.05.2000 - C-83/98

    Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-533/12
    Der Unionsrichter muss insbesondere nicht nur die sachliche Richtigkeit, die Zuverlässigkeit und die Kohärenz der angeführten Beweise prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteile Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, EU:C:2000:248, Rn. 25, Kommission/Scott, C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 64 und 65, sowie BNP Paribas und BNL/Kommission, C-452/10 P, EU:C:2012:366, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.07.2003 - C-83/01

    Chronopost / Ufex u.a.

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-533/12
    Soweit es im Übrigen unmöglich ist, die Situation eines öffentlichen Unternehmens mit der eines privaten Unternehmens zu vergleichen, sind die zwangsläufig hypothetischen "normalen Marktbedingungen" anhand der verfügbaren objektiven und nachprüfbaren Faktoren zu ermitteln (Urteile Chronopost u. a./Ufex u. a., C-83/01 P, C-93/01 P und C-94/01 P, EU:C:2003:388, Rn. 38, und Kommission/EDF, EU:C:2012:318, Rn. 101 und 102).
  • EuG, 11.09.2012 - T-565/08

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der diese

  • LG Münster, 21.06.2018 - 11 O 334/12

    Nichtigkeit von Verträgen über den Ankauf von Holz aufgrund Verstoßes gegen ein

    Dafür muss festgestellt werden, ob ein marktwirtschaftlich handelnder Investor von vergleichbarer Größe genauso wie die staatliche Einrichtung unter den gleichen Bedingungen bereit gewesen wäre, die Unterstützung zu geben (sogenannter Privatinvestortest; vergleiche zum Beispiel EuGH, Urteil vom 04.09.2014, C-533/12 P und C-536/12 P, juris; Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, 63. EL Dezember 2017, Art. 107 AEUV Rn. 46-53; Birnstiel/Bungenberg/Heinrich, Europäisches Beihilfenrecht, 1. Auflage 2013, Art. 107 AEUV Rn. 105 ff.).
  • EuG, 12.05.2021 - T-816/17

    Kein selektiver Vorteil einer luxemburgischen Tochtergesellschaft des

    Deshalb hat der Unionsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (Urteile vom 4. September 2014, SNCM und Frankreich/Corsica Ferries France, C-533/12 P und C-536/12 P, EU:C:2014:2142, Rn. 15, vom 30. November 2016, Kommission/Frankreich und Orange, C-486/15 P, EU:C:2016:912, Rn. 87, und vom 24. September 2019, Niederlande u. a./Kommission, T-760/15 und T-636/16, EU:T:2019:669, Rn. 198).
  • EuGH, 07.03.2018 - C-127/16

    Frankreich muss einen Betrag von mehr als 642 Mio. Euro (ohne Zinsen) im Rahmen

    Nach diesem Kriterium sind die Voraussetzungen, die eine Maßnahme erfüllen muss, um unter den Begriff "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 AEUV zu fallen, somit nicht erfüllt, wenn das begünstigte öffentliche Unternehmen denselben Vorteil, der ihm aus Staatsmitteln gewährt wurde, unter Umständen, die normalen Marktbedingungen entsprechen, hätte erhalten können (vgl. u. a. Urteil vom 4. September 2014, SNCM und Frankreich/Corsica Ferries France, C-533/12 P und C-536/12 P, EU:C:2014:2142, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieses Kriterium berücksichtigt zwar die Verpflichtungen, denen die Wirtschaftsteilnehmer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2014, SNCM und Frankreich/Corsica Ferries France, C-533/12 P und C-536/12 P, EU:C:2014:2142, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 06.07.2017 - T-1/15

    SNCM / Kommission

    Par son arrêt du 4 septembre 2014, SNCM et France/Corsica Ferries France (C-533/12 P et C-536/12 P, EU:C:2014:2142), la Cour a rejeté dans leur intégralité les pourvois contre l'arrêt du 11 septembre 2012, Corsica Ferries France/Commission (T-565/08, EU:T:2012:415).

    En outre, l'arrêt du 11 septembre 2012, Corsica Ferries France/Commission (T-565/08, EU:T:2012:415), et l'arrêt du 4 septembre 2014, SNCM et France/Corsica Ferries France (C-533/12 P et C-536/12 P, EU:C:2014:2142), n'ayant pas précisé la nature des preuves à apporter dans le cadre du test de l'investisseur privé, la Commission disposait d'une certaine marge d'appréciation.

    En effet, il ressortirait de l'arrêt du 11 septembre 2012, Corsica Ferries France/Commission (T-565/08, EU:T:2012:415), et de l'arrêt du 4 septembre 2014, SNCM et France/Corsica Ferries France (C-533/12 P et C-536/12 P, EU:C:2014:2142), que la détermination des activités économiques concernées ne reposait pas sur la République française, mais bien sur la Commission.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-63/14

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche

    2 - Vgl. Urteil des Gerichtshofs SNCM und Frankreich/Corsica Ferries France (C-533/12 P und C-536/12 P, EU:C:2014:2142); Urteile des Gerichts Corsica Ferries France/Kommission (T-349/03, EU:T:2005:221), und Corsica Ferries France/Kommission (T-565/08, EU:T:2012:415); sowie Beschluss Corsica Ferries France/Kommission (T-231/05, EU:T:2006:2).

    15 - Urteil SNCM und Frankreich/Corsica Ferries France (C-533/12 P und C-536/12 P, EU:C:2014:2142).

    43 - Urteil SNCM und Frankreich/Corsica Ferries France (C-533/12 P und C-536/12 P, EU:C:2014:2142, Rn. 40 und 41).

  • EuG, 24.09.2019 - T-760/15

    Staatliche Beihilfen

    Deshalb hat der Unionsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (Urteile vom 4. September 2014, SNCM und Frankreich/Corsica Ferries France, C-533/12 P und C-536/12 P, EU:C:2014:2142, Rn. 15, und vom 30. November 2016, Kommission/Frankreich und Orange, C-486/15 P, EU:C:2016:912, Rn. 87).
  • EuG, 24.09.2019 - T-755/15

    Staatliche Beihilfen

    Deshalb hat der Unionsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (Urteile vom 4. September 2014, SNCM und Frankreich/Corsica Ferries France, C-533/12 P und C-536/12 P, EU:C:2014:2142, Rn. 15, und vom 30. November 2016, Kommission/Frankreich und Orange, C-486/15 P, EU:C:2016:912, Rn. 87).
  • EuG, 05.05.2021 - T-561/18

    ITD und Danske Fragtmænd/ Kommission

    Daher ist im Rahmen der Anwendung des Kriteriums des marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers zu prüfen, ob ein unter normalen marktwirtschaftlichen Bedingungen tätiger privater Investor von vergleichbarer Größe wie die Einrichtung des öffentlichen Sektors in vergleichbarer Lage und unter den gleichen Umständen hätte veranlasst werden können, Kapitalhilfen dieses Umfangs zu gewähren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2014, SNCM und Frankreich/Corsica Ferries France, C-533/12 P und C-536/12 P, EU:C:2014:2142, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wenn somit die Kapitalzuschüsse eines öffentlichen Kapitalgebers selbst langfristig von jeder Aussicht auf Rentabilität absehen, sind sie gemäß der Rechtsprechung als Beihilfen im Sinne des Art. 107 AEUV anzusehen; sie sind mit dem Binnenmarkt nur dann vereinbar, wenn sie den Kriterien dieser Bestimmung gerecht werden (vgl. Urteil vom 4. September 2014, SNCM und Frankreich/Corsica Ferries France, C-533/12 P und C-536/12 P, EU:C:2014:2142, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-385/18

    Arriva Italia u.a.

    22 Urteile vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF (C-124/10 P, EU:C:2012:318, Rn. 78 bis 81), und vom 4. September 2014, SNCM und Frankreich/Corsica Ferries France (C-533/12 P und C-536/12 P, EU:C:2014:2142, Rn. 30 und 31).

    41 Urteile vom 21. März 1991, 1talien/Kommission (C-303/88, EU:C:1991:136, Rn. 21 und 22), und vom 4. September 2014, SNCM und Frankreich/Corsica Ferries France (C-533/12 P und C-536/12 P, EU:C:2014:2142, Rn. 39).

  • EuG, 26.02.2019 - T-865/16

    Fútbol Club Barcelona / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der

    Deshalb hat der Unionsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (vgl. Urteil vom 4. September 2014, SNCM und Frankreich/Corsica Ferries France, C-533/12 P und C-536/12 P, EU:C:2014:2142, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.04.2017 - T-375/15

    Germanwings / Kommission

  • EuGH, 12.10.2016 - C-242/15

    Land Hessen / Pollmeier Massivholz - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 06.04.2017 - T-219/14

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr

  • EuG, 15.12.2016 - T-808/14

    Spanien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-331/20

    Volotea/ Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 18.09.2018 - T-93/17

    Duferco Long Products / Kommission - Staatliche Beihilfen - Stahlsektor -

  • EuG, 12.07.2018 - T-455/14

    Pirelli & C. / Kommission

  • EuG, 06.07.2017 - T-74/14

    Das Gericht bestätigt, dass die Kapitalzuführung und die

  • EuG, 30.06.2015 - T-186/13

    Niederlande / Kommission

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