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   EuGH, 04.10.2017 - C-273/16   

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https://dejure.org/2017,37263
EuGH, 04.10.2017 - C-273/16 (https://dejure.org/2017,37263)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.2017 - C-273/16 (https://dejure.org/2017,37263)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - C-273/16 (https://dejure.org/2017,37263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Federal Express Europe

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiung von der Mehrwertsteuer - Art. 86 Abs. 1 Buchst. b und Art. 144 - Befreiung von Waren mit geringem Wert oder nicht kommerzieller Art von den Eingangsabgaben ...

  • Betriebs-Berater

    Mehrwertsteuerpflicht für Nebenkosten von nicht der Steuer unterliegenden Gegenständen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiung von der Mehrwertsteuer - Art. 86 Abs. 1 Buchst. b und Art. 144 - Befreiung von Waren mit geringem Wert oder nicht kommerzieller Art von den Eingangsabgaben ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Federal Express Europe

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiung von der Mehrwertsteuer - Art. 86 Abs. 1 Buchst. b und Art. 144 - Befreiung von Waren mit geringem Wert oder nicht kommerzieller Art von den Eingangsabgaben ...

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 86 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 144, EWGRL 388/77 Art 14 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 14 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 11 Teil B Abs 3
    Italien, Inlandsbeförderung, Einfuhr von Gegenständen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Federal Express Europe

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.07.2015 - C-584/13

    Mapfre asistencia und Mapfre warranty - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern -

    Auszug aus EuGH, 04.10.2017 - C-273/16
    Ein einheitlicher Umsatz liegt u. a. vor, wenn die Leistung des Steuerpflichtigen aus zwei oder mehreren Elementen oder Handlungen besteht, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (Urteil vom 16. Juli 2015, Mapfre asistencia und Mapfre warranty, C-584/13, EU:C:2015:488, Rn. 50).
  • EuGH, 21.03.2013 - C-91/12

    PFC Clinic - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiungen - Art. 132

    Auszug aus EuGH, 04.10.2017 - C-273/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs muss die Auslegung der zur Bezeichnung der Steuerbefreiungen verwendeten Begriffe mit den Zielen im Einklang stehen, die mit den Befreiungen verfolgt werden, deren Wirksamkeit gewährleisten und den Erfordernissen der steuerlichen Neutralität entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2013, PFC Clinic, C-91/12, EU:C:2013:198, Rn. 23).
  • EuGH, 17.01.2013 - C-224/11

    BGŻ Leasing - Mehrwertsteuer - Leasingleistung, die zusammen mit einer vom

    Auszug aus EuGH, 04.10.2017 - C-273/16
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass im Hinblick auf die Mehrwertsteuer jede Leistung in der Regel als eigene und selbständige Leistung zu betrachten ist, wie sich aus Art. 1 Abs. 2 Unterabs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Januar 2013, BGZ Leasing, C-224/11, EU:C:2013:15, Rn. 29).
  • EuGH, 02.07.2009 - C-7/08

    Har Vaessen Douane Service - Befreiung von Eingangsabgaben - Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 04.10.2017 - C-273/16
    Zur Befreiung von Waren mit geringem Wert von den Eingangsabgaben hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass sie einer Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Zollbereich dient (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2009, Har Vaessen Douane Service, C-7/08, EU:C:2009:417, Rn. 33).
  • EuGH, 18.10.2018 - C-153/17

    Volkswagen Financial Services

    Ein einheitlicher Umsatz liegt vor, wenn die Leistung des Steuerpflichtigen aus zwei oder mehreren Elementen oder Handlungen besteht, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. April 2016, Gabarel, C-555/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:272, Rn. 44, und Urteil vom 4. Oktober 2017, Federal Express Europe, C-273/16, EU:C:2017:733, Rn. 37 und 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-605/20

    Suzlon Wind Energy Portugal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Die Pflicht zur Umsetzung der inhaltlich unveränderten Bestimmungen ergibt sich aus den bisherigen Richtlinien." (Urteil vom 4. Oktober 2017, Federal Express Europe, C-273/16, EU:C:2017:733, Rn. 29).

    In Ermangelung inhaltlicher Änderungen gegenüber der Sechsten Richtlinie 77/388 ist davon auszugehen, dass Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie am 1. Januar 2007 bereits in das portugiesische Recht umgesetzt war (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Oktober 2017, Federal Express Europe, C-273/16, EU:C:2017:733, Rn. 30).

    Folglich ist Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112 insofern auf das Ausgangsverfahren zeitlich anwendbar, als sich der Ausgangsrechtsstreit auf die Erhebung der für das Jahr 2009 geschuldeten Mehrwertsteuer bezieht (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Oktober 2017, Federal Express Europe, C-273/16, EU:C:2017:733, Rn. 31).

  • EuGH, 07.09.2023 - C-461/21

    Cartrans Preda

    Zum einen muss diese Leistung mit der Einfuhr des betreffenden Gegenstands in Zusammenhang stehen, und zum anderen muss der Wert dieser Leistung in der Steuerbemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer auf den eingeführten Gegenstand enthalten sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2017, Federal Express Europe, C-273/16, EU:C:2017:733, Rn. 39 und 40).
  • EuGH, 09.03.2023 - C-42/22

    Generali Seguros

    Folglich ist die Mehrwertsteuerrichtlinie auf das Ausgangsverfahren anwendbar, da sich dieses auf Nacherhebungsbescheide für das Jahr 2007 bezieht (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Oktober 2017, Federal Express Europe, C-273/16, EU:C:2017:733, Rn. 30 und 31).
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