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   EuGH, 04.12.1986 - 179/85   

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https://dejure.org/1986,1858
EuGH, 04.12.1986 - 179/85 (https://dejure.org/1986,1858)
EuGH, Entscheidung vom 04.12.1986 - 179/85 (https://dejure.org/1986,1858)
EuGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1986 - 179/85 (https://dejure.org/1986,1858)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - WEIN - BEZEICHNUNG UND AUFMACHUNG DER WEINE - KEINE ABSCHLIESSENDE REGELUNG DURCH DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN - ANWENDUNG DER NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Verbot des Inverkehrbringens von Getränken wie "petillant de raisin" in derselben Aufmachung wie im Ursprungsland; Hinnahme der von den Unterschieden der nationalen Regelungen herrührenden Hemmnisse für den freien Binnenhandel der Gemeinschaft; Vorbeugung einer ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; Weingesetz § 52 Abs. 2 Nr. 2; ; Schaumwein-Branntwein-Verordnung § 10 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 9 ff., Art. 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Durch Draht gesicherter pilzförmiger Stopfen-Verschluss bei Flaschen für Schaumwein; Typische Flaschenformen und Verschlüsse; "Petillant de raisin"

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 564
  • GRUR Int. 1987, 414
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1988 - 298/87

    Vergleichsverfahren gegen Smanor SA. - Verbot der Verwendung der Bezeichnung

    - Siehe außer dem Urteil vom 20. Februar 1979, "Cassis de Dijon", a. a. O., Randnr. 8, insbesondere das Bierurteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1987, ' 1227, Randnr. 28, und die Urteile vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79, Gilli, Slg. 1980, 2071, Randnr. 6, vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80, Italien, Slg. 1981, 3019, Randnr. 21, und vom 10. November 1982 in der Rechtssache 261/81, Rau, Slg. 1982, 3961, Randnr. 12.7 - Siehe neuestes Urteil "Milchersatzstoffe" vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 216/84, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 793, Randnr. 6.

    Eine solche Lösung erscheint um so zwingender, als das Sachverständigengutachten, mit dessen Erstattung der Forschungsleiter beim Institut national de recherches agronomiques (Staatliches Institut für agrarwissenschaftliche Forschung) Hermier im Rahmen der Klage beauftragt worden war, die die Smanor SA vor dem französischen Conseil d'État wegen des Dekrets Nr. 82-184 vom 22. Februar 1982 erhoben hatte, folgende Feststellung trifft: 9 - Siehe z. B. Urteil "pétillant de raisin" vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 179/85, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1986, 3879, Randnr. 11, Bicrurteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1987, 1227, Randnr. 35, und Urteil "Milchersatzstoffe" vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 216/84, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 793, Randnr. 10.10 - Siehe insbesondere Bierurteil vom 12. März 1987, Slg. 1987, 1227, Randnr. 35, das auf das Urteil vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80, Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, Randnr. 27, verweist.

    - Siehe insbesondere Urteile vom 26. November 1985 in der Rechtssache 182/84, Miro, Slg. 1985, 3731, Randnr. 29, und vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 179/85, "pétillant de raisin", Slg. 1986, 3879, Randnr. 11, die jeweils auf das Urteil vom 13. März 1984 in der Rechtssache 18/83, Prantl, Slg. 1984, 1299, verweisen.

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 33.89

    Irreführung - Gemeinschaftsrecht

    Es ist dabei durchaus sachgerecht, für die Auslegung die Gesichtspunkte heranzuziehen, die der Europäische Gerichtshof bezüglich des Verbraucherschutzes und der Verwechslungsgefahr zum Begriff der Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne des Art. 30 EWG-Vertrag entwickelt hat (vgl. nur EuGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - Rs 120/78 - in Slg. 1979, 649 ; Urteil vom 13. März 1984 - Rs 16/83 - in ZLR 1984, 166 ; Urteil vom 4. Dezember 1986 - Rs 179/85 - in ZLR 1987, 403 ; Urteil vom 2. Februar.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

    (44) - Abgesehen von den Präzedenzfällen, in denen der Gerichtshof die Ansicht vertreten hat, daß die streitige staatliche Maßnahme nicht unterschiedslos anwendbar war oder tatsächliche beschränkende Wirkungen auf die Einfuhren hatte, siehe unter vielen anderen Urteile Kommission/Italien vom 9. Dezember 1981 (zitiert in Fußnote 34, Randnrn. 20 bis 26; Feststellung potentieller beschränkender Wirkungen, indem die Verkehrsbezeichnung "Essig" dem Weinessig vorbehalten bleibt und in Italien die Vermarktung von Essig landwirtschaftlichen Ursprungs verboten ist, der nicht aus der Essigsäuregärung des Weines stammt, aber in verschiedenen Mitgliedstaaten in bedeutendem Umfang hergestellt und verbraucht wird), Kommission/Italien vom 11. Juli 1984 (zitiert in Fußnote 34, Randnr. 18; Feststellung potentieller restriktiver Wirkungen der in Italien vorgeschriebenen Beschränkung der Vermarktung von Süßwaren, die mehr als 1 % Gelantine tierischen Ursprungs enthalten und in anderen Mitgliedstaaten rechtmässig hergestellt und in den Verkehr gebracht werden), vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 179/85, Kommission/Deutschland (Slg. 1986, 3879, Randnr. 8; Feststellung potentieller beschränkender Wirkungen des auf dem deutschen Markt geltenden Verbotes des Inverkehrbringens von Getränken wie "pétillant de raisins" in herkömmlichen Schaumweinflaschen, also unter Verwendung der Aufmachung, in der "pétillant" seit 1956 herkömmlicherweise in Frankreich hergestellt und vertrieben wird), vom 12. März 1987 in der Rechtssache 176/84 (Kommission/Griechenland, Slg. 1987, 1193, Randnrn.

    Generalanwalt Slynn hat seinerseits in der Rechtssache 179/85 (zitiert in Fußnote 44, 3892 und 3893) erklärt: "... mag das Kriterium der $lauteren Praxis und herkömmlichen Übung" in einem Fall wie der Rechtssache Prantl, in der sich die Frage der indirekten Ursprungsbezeichnung stellte, passen, braucht jedoch meines Erachtens nicht in jedem Fall vorzuliegen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2008 - C-110/05

    Kommission / Italien - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung -

    Vgl. auch Urteile vom 10. November 1982, Rau (261/81, Slg. 1982, 3961), zu der Verpflichtung, eine bestimmte Verpackungsform zu benutzen, vom 4. Dezember 1986, Kommission/Deutschland (179/85, Slg. 1986, 3879), zur Beschränkung des Gebrauchs bestimmter Flaschenformen, vom 2. Februar 1994, Verband Sozialer Wettbewerb ("Clinique-Urteil", C-315/92, Slg. 1994, I-317), zur Bezeichnung eines kosmetischen Mittels, vom 1. Juni 1994, Kommission/Deutschland (C-317/92, Slg. 1994, I-2039), zur Angabe des Verfallsdatums, vom 13. März 1997, Morellato (C-358/95, Slg. 1997, I-1431), zur Zusammensetzung von Brot, vom 18. September 2003, Morellato (C-416/00, Slg. 2003, I-9343), zu der Notwendigkeit, die Kennzeichnung der eingeführten Erzeugnisse zu ändern, sowie Alfa Vita Vassilopoulos und Carrefour-Marinopoulos zu einer nationalen Regelung, die den Verkauf von "Bake-off"-Erzeugnissen von denselben Erfordernissen abhängig macht, wie sie für das herkömmliche Brot und die herkömmlichen Backwaren gelten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1990 - C-238/89

    Pall Corp. gegen P. J. Dahlhausen & Co. - Freier Warenverkehr - Warenzeichenrecht

    Diese in einer umfangreichen Rechtsprechung verankerten Grundsätze sind vom Gerichtshof dahin gehend weiter ausgeführt worden, daß "im System eines gemeinsamen Marktes der Verbraucherschutz und die Lauterkeit des Handelsverkehrs ... unter allseitiger Achtung lauterer Praktiken und herkömmlicher Übungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleistet werden müssen" (siehe das Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 179/85, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1986, 3879, und das Urteil Prantl, a. a. O.).

    - Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1987, 1227, Randnr. 32.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.1996 - 7 B 12923/96
    Anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Antragstellerin (offenbar so auch: Koch, Weinwirtschaft 96, 10) auch nicht aus der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl.: EuGH, Rs. 179/85, NJW 86, 564 - pétillant de raisin" - und Rs. 16/83, NJW 84, 286 - Bocksbeutel -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.1995 - 6 B 12160/95
    Dazu trägt bereits die üblicherweise für Sekt und Champagner Verwendung findende Flaschenform bei, wenn diese auch nicht, wie die Antragstellerin vorträgt, ausschließlich auf diese Art von alkoholischen Getränken beschränkt sein mag (vgl. das von der Antragstellerin zitierte Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 04. Dezember 1986, Rechtssache 179/85, Bl. 164 d.GA).
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