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   EuGH, 04.12.2008 - C-317/07   

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https://dejure.org/2008,23608
EuGH, 04.12.2008 - C-317/07 (https://dejure.org/2008,23608)
EuGH, Entscheidung vom 04.12.2008 - C-317/07 (https://dejure.org/2008,23608)
EuGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - C-317/07 (https://dejure.org/2008,23608)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2000/76/EG - Verbrennung von Abfällen - Reinigung und Verbrennung - Aus Abfällen hergestelltes Produktgas - Abfallbegriff - Verbrennungsanlage - Mitverbrennungsanlage

  • Europäischer Gerichtshof

    Lahti Energia

    Richtlinie 2000/76/EG - Verbrennung von Abfällen - Reinigung und Verbrennung - Aus Abfällen hergestelltes Produktgas - Abfallbegriff - Verbrennungsanlage - Mitverbrennungsanlage

  • EU-Kommission PDF

    Richtlinie 2000/76/EG - Verbrennung von Abfällen - Reinigung und Verbrennung - Aus Abfällen hergestelltes Produktgas - Abfallbegriff - Verbrennungsanlage - Mitverbrennungsanlage

  • EU-Kommission
  • Wolters Kluwer

    Vorhandensein einer Verbrennungslinie als notwendige Voraussetzung für die Einstufung einer Einheit als "Verbrennungsanlage"; Zulässigkeit der Einordnung eines durch Pyrolyse verschiedenartiger fester Abfälle in einer Vergaseranlage entstehende Gas als "Abfall"; ...

  • Judicialis

    Richtlinie 2000/76/EG Art. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Lahti Energia

    Richtlinie 2000/76/EG - Verbrennung von Abfällen - Reinigung und Verbrennung - Aus Abfällen hergestelltes Produktgas - Abfallbegriff - Verbrennungsanlage - Mitverbrennungsanlage

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 10. Juli 2007 - Lahti Energia Oy

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland) - Auslegung des Art. 3 Nrn. 1, 4 und 5 der Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen (ABl. L 332, S. 91) - Reinigung und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 151
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.09.2008 - C-251/07

    Gävle Kraftvärme - Umwelt - Richtlinie 2000/76/EG - Verbrennung von Abfällen -

    Auszug aus EuGH, 04.12.2008 - C-317/07
    Vorab ist festzustellen, dass bei einer Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage, die aus mehreren Kesseln besteht, für die Zwecke der Richtlinie 2000/76 jeder Kessel und die mit ihm verbundenen Ausrüstungsgegenstände als gesonderte Anlage anzusehen sind (Urteil vom 11. September 2008, Gävle Kraftvärme, C-251/07, Randnr. 33).

    Nach Art. 3 Nr. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2000/76 ist eine Anlage, deren Hauptzweck in der Energieerzeugung oder der Produktion stofflicher Erzeugnisse besteht und in der Abfall entweder als Regel- oder Zusatzbrennstoff verwendet oder im Hinblick auf die Beseitigung thermisch behandelt wird, als Mitverbrennungsanlage anzusehen (vgl. Urteil Gävle Kraftvärme, Randnr. 35).

    Nach Art. 3 Nr. 5 Abs. 2 der Richtlinie gilt eine Anlage als "Verbrennungsanlage" im Sinne von Art. 3 Nr. 4, wenn die Mitverbrennung in solch einer Weise erfolgt, dass der Hauptzweck der Anlage nicht in der Energieerzeugung oder der Produktion stofflicher Erzeugnisse, sondern in der thermischen Behandlung von Abfällen besteht (Urteil Gävle Kraftvärme, Randnr. 36).

    Wenn in einer Anlage, deren Hauptzweck in der Produktion stofflicher Erzeugnisse, im vorliegenden Fall gasförmiger Erzeugnisse, besteht, Abfälle im Hinblick auf die Beseitigung thermisch behandelt werden, ist eine solche Anlage gemäß dem System des Art. 3 Nrn. 4 und 5 der Richtlinie 2000/76, nach dem ihre Einstufung als Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage von ihrem Hauptzweck abhängt, als Mitverbrennungsanlage anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Gävle Kraftvärme, Randnr. 40).

  • FG Düsseldorf, 14.01.2013 - 11 K 2439/10

    Vorsicht bei Spenden ins Ausland!

    Nach dem EuGH-Urteil vom 27. Januar 2009 (Rs. C-317/07 - Persche, BStBl II 2010, 440, Rn. 55 ff.) können die beteiligten Steuerbehörden vom Steuerpflichtigen alle Belege verlangen, die ihnen für die Beurteilung der Frage notwendig erscheinen, ob die Voraussetzungen für die Abziehbarkeit der Ausgaben nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt sind und der verlangte Abzug dementsprechend gewährt werden kann.

    Jedoch weist auch der EuGH im Urteil vom 27. Januar 2009 (Rs. C-317/07 - Persche, BStBl II 2010, 440, Rn. 55 ff.) darauf hin, dass der Spender zwar nicht selbst über alle nötigen Informationen verfüge, dass es ihm aber normalerweise möglich sei, von der Einrichtung entsprechende Unterlagen zu erhalten, aus denen der Betrag und die Art der Spende, die von der Einrichtung verfolgten Ziele und ihr ordnungsgemäßer Umgang mit den Spenden, die sie in den Vorjahren erhalten habe, hervorgingen (Rn. 57).

  • BVerwG, 25.10.2012 - 7 C 17.11

    Beladene Aktivkohle; Reaktivierung; Abfall; Drehrohrofen; thermische

    Das entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach eine Einheit, in der Abfälle thermisch behandelt werden, nur dann als "Verbrennungsanlage" eingestuft werden kann, wenn die beim Einsatz dieses thermischen Verfahrens entstehenden Stoffe anschließend verbrannt werden (EuGH, Urteil vom 4. Dezember 2008 - Rs. C-317/07, Lahti Energia Oy - Slg. 2008, I-9077 Rn. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-60/18

    Tallinna Vesi - Richtlinie 2008/98/EG - Abfälle - Ende der Abfalleigenschaft -

    15 Urteile vom 4. Dezember 2008, Lahti Energia (C-317/07, EU:C:2008:684, Rn. 35 und 36), und vom 25. Februar 2010, Lahti Energia II (C-209/09, EU:C:2010:98, Rn. 20 und 21).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2014 - 2 L 4/13

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Auch der EuGH hatte in seinem Urteil vom 04.12.2008 (Rs. C-317/07 Lahti Energia Oynoch) noch klargestellt, dass der Begriff "Abfall" in Art. 3 Nr. 1 der Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen keine gasförmigen Stoffe erfasst.
  • EuGH, 25.02.2010 - C-209/09

    Lahti Energia - Richtlinie 2000/76/EG - Verbrennung von Abfällen -

    Dieses Vorabentscheidungsersuchen führte zum Urteil vom 4. Dezember 2008, Lahti Energia (C-317/07, Slg. 2008, I-9051), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat:.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-212/18

    Prato Nevoso Termo Energy

    20 Vgl. Urteil vom 4. Dezember 2008, Lahti Energia (C-317/07, EU:C:2008:684, Rn. 35 und 36), in Verbindung mit Urteil vom 25. Februar 2010, Lahti Energia (C-209/09, EU:C:2010:98, Rn. 18 bis 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-358/11

    Lapin luonnonsuojelupiiri - Richtlinie 2008/98/EG - Gefährliche Abfälle - Ende

    35 - Urteile vom 4. Dezember 2008, Lahti Energia (C-317/07, Slg. 2008, I-9051, Randnr. 35), und vom 25. Februar 2010, Lahti Energia II (C-209/09, Slg. 2010, I-1429, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-251/07

    Gävle Kraftvärme - Richtlinie 2000/76 - Abfallverbrennung - Einstufung einer

    5 - Wie Anlagen ohne eigenen Verbrennungskessel zu behandeln sind, ist Gegenstand der demnächst vom Gerichtshof zu prüfenden Rechtssache C-317/07, Lahti Energia (siehe die Mitteilung im ABl. 2007, C 211, S. 26).
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