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   EuGH, 04.12.2008 - C-330/07   

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https://dejure.org/2008,5462
EuGH, 04.12.2008 - C-330/07 (https://dejure.org/2008,5462)
EuGH, Entscheidung vom 04.12.2008 - C-330/07 (https://dejure.org/2008,5462)
EuGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - C-330/07 (https://dejure.org/2008,5462)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit Steuerrecht Investitionsprämie Nationale Regelung, die die Gewährung einer Steuerbegünstigung Wirtschaftsgütern vorbehält, die in einer inländischen Betriebsstätte verwendet werden Ausschluss von Wirtschaftsgütern, ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Jobra

    Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Investitionsprämie - Nationale Regelung, die die Gewährung einer Steuerbegünstigung Wirtschaftsgütern vorbehält, die in einer inländischen Betriebsstätte verwendet werden - Ausschluss von ...

  • EU-Kommission PDF

    Jobra Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH gegen Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs.

    Art. 49 EG
    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Steuerrecht - Rechtfertigung -Missbrauchsbekämpfung - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Jobra Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH gegen Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Unabhängiger Finanzsenat, Außenstelle Wien - Österreich. Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Investitionsprämie - Nationale Regelung, die die Gewährung einer Steuerbegünstigung Wirtschaftsgütern vorbehält, ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ablehnung einer Investitionszuwachsprämie für die Anschaffung von Lastkraftwagen wegen deren überwiegenden Einsatzes in anderen Mitgliedsstaaten; Rechtmäßigkeit einer Gewährung von Steuerbegünstigungen nur für in einer inländischen Betriebsstätte ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EG Art. 49
    Dienstleistungsfreiheit: Eine Steuerbegünstigung - Investitionsprämie - darf nicht deshalb versagt werden, weil die entgeltlich überlassenen begünstigten Wirtschaftsgüter überwiegend in der Betriebsstätte eines anderen Mitgliedstaates eingesetzt werden

  • Judicialis

    EG Art. 43; ; EG Art. 49

  • datenbank.nwb.de

    Zur Zulässigkeit nationaler steuerlicher Investitionsprämien für die Anschaffung körperlicher Wirtschaftsgüter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Jobra

    Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Investitionsprämie - Nationale Regelung, die die Gewährung einer Steuerbegünstigung Wirtschaftsgütern vorbehält, die in einer inländischen Betriebsstätte verwendet werden - Ausschluss von ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Unabhängigen Finanzsenats, Außenstelle Wien (Österreich), eingereicht am 16. Juli 2007 - Jobra Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH gegen Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Unabhängiger Finanzsenat - Auslegung der Art. 43 EG und 49 EG - Nationale Regelung, nach der eine steuerliche Begünstigung für die Anschaffung ungebrauchter körperlicher Wirtschaftsgüter (Investitionszuwachsprämie) nur Unternehmern gewährt wird, ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 83
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus EuGH, 04.12.2008 - C-330/07
    In Bezug auf den ersten von der österreichischen und der deutschen Regierung vorgetragenen Rechtfertigungsgrund trifft es zwar zu, dass der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung die ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten in Verbindung mit anderen Rechtfertigungsgründen als ein berechtigtes Erfordernis anerkannt hat (vgl. u. a. Urteile vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Randnrn.

    Daher ist nicht anzunehmen, dass das Recht der Republik Österreich, ihre Besteuerungszuständigkeit in Bezug auf die in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführten Tätigkeiten auszuüben, ohne die im Ausgangsverfahren fragliche Regelung gefährdet wäre (vgl. auch Urteile Marks & Spencer, Randnr. 46, und Rewe Zentralfinanz, Randnr. 42).

  • EuGH, 29.03.2007 - C-347/04

    DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN

    Auszug aus EuGH, 04.12.2008 - C-330/07
    45, 46 und 51, vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz, C-347/04, Slg. 2007, I-2647, Randnr. 41, vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, Slg. 2007, I-6373, Randnr. 51, und vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium, C-414/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 42).

    Daher ist nicht anzunehmen, dass das Recht der Republik Österreich, ihre Besteuerungszuständigkeit in Bezug auf die in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführten Tätigkeiten auszuüben, ohne die im Ausgangsverfahren fragliche Regelung gefährdet wäre (vgl. auch Urteile Marks & Spencer, Randnr. 46, und Rewe Zentralfinanz, Randnr. 42).

  • EuGH, 17.01.2008 - C-105/07

    Lammers & Van Cleeff - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus EuGH, 04.12.2008 - C-330/07
    Eine solche Überlassung kann auch keine allgemeine Vermutung für das Vorliegen einer missbräuchlichen Praxis begründen und keine Maßnahme rechtfertigen, die die Ausübung einer vom Vertrag garantierten Grundfreiheit beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteile Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, Randnr. 73, und vom 17. Januar 2008, Lammers & Van Cleef, C-105/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 13.03.2007 - C-524/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN

    Auszug aus EuGH, 04.12.2008 - C-330/07
    51 und 55, und vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 74).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    Auszug aus EuGH, 04.12.2008 - C-330/07
    Zur Rechtfertigung mit der Notwendigkeit, missbräuchliche Praktiken zu verhindern, ist festzustellen, dass eine nationale Maßnahme, die den freien Dienstleistungsverkehr beschränkt, gerechtfertigt werden kann, wenn sie sich speziell auf rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltungen bezieht, die allein auf die Erlangung einer Steuerbegünstigung ausgerichtet sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Randnrn.
  • EuGH, 13.03.2008 - C-248/06

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 04.12.2008 - C-330/07
    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs nach den Art. 43 EG und 49 EG solche Maßnahmen sind, die die Ausübung dieser Freiheiten verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien, C-439/99, Slg. 2002, I-305, Randnr. 22, vom 30. März 2006, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, Slg. 2006, I-2941, Randnr. 31, und vom 13. März 2008, Kommission/Spanien, C-248/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 21).
  • EuGH, 21.03.2002 - C-451/99

    Cura Anlagen

    Auszug aus EuGH, 04.12.2008 - C-330/07
    Die Vermietung von Fahrzeugen stellt eine Dienstleistung im Sinne des Art. 50 EG dar (vgl. u. a. Urteil vom 21. März 2002, Cura Anlagen, C-451/99, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 18).
  • EuGH, 15.05.2008 - C-414/06

    Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung

    Auszug aus EuGH, 04.12.2008 - C-330/07
    45, 46 und 51, vom 29. März 2007, Rewe Zentralfinanz, C-347/04, Slg. 2007, I-2647, Randnr. 41, vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, Slg. 2007, I-6373, Randnr. 51, und vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium, C-414/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 42).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Auszug aus EuGH, 04.12.2008 - C-330/07
    Der Gerichtshof hat nämlich im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gemeinschaftsgerichten und den nationalen Gerichten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die Vorlagefragen einfügen, von den Feststellungen in der Vorlageentscheidung auszugehen (vgl. u. a. Urteile vom 25. Oktober 2001, Ambulanz Glöckner, C-475/99, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 10, vom 2. Juni 2005, Dörr und Ünal, C-136/03, Slg. 2005, I-4759, Randnr. 46, und vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 19).
  • EuGH, 14.02.2008 - C-244/06

    FSK-Altersfreigabekennzeichen und freier Warenverkehr (Art. 28 EG)

    Auszug aus EuGH, 04.12.2008 - C-330/07
    Der Gerichtshof hat nämlich im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gemeinschaftsgerichten und den nationalen Gerichten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die Vorlagefragen einfügen, von den Feststellungen in der Vorlageentscheidung auszugehen (vgl. u. a. Urteile vom 25. Oktober 2001, Ambulanz Glöckner, C-475/99, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 10, vom 2. Juni 2005, Dörr und Ünal, C-136/03, Slg. 2005, I-4759, Randnr. 46, und vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 19).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-231/05

    Oy AA - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

  • EuGH, 10.03.2005 - C-39/04

    Laboratoires Fournier - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs

  • EuGH, 02.06.2005 - C-136/03

    Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG -

  • EuGH, 15.01.2002 - C-439/99

    Kommission / Italien

  • EuGH, 30.03.2006 - C-451/03

    DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT DER ITALIENISCHEN STEUERBEISTANDSZENTREN ZUR

  • EuGH, 05.06.1997 - C-398/95

    Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias

  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von

    Der Gerichtshof hat nämlich im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Unionsgerichten und den nationalen Gerichten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die Vorlagefragen einfügen, von den Feststellungen in der Vorlageentscheidung auszugehen (Urteile vom 29. April 2004, 0rfanopoulos und Oliveri, C-482/01 und C-493/01, Slg. 2004, I-5257, Randnr. 42, vom 4. Dezember 2008, Jobra, C-330/07, Slg. 2008, I-9099, Randnr. 17, sowie vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-3071, Randnr. 48).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-287/10

    Tankreederei I - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr -

    Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs sind solche nationalen Maßnahmen, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. u. a. Urteil vom 4. Dezember 2008, Jobra, C-330/07, Slg. 2008, I-9099, Randnr. 19).

    Im vorliegenden Fall ist festzustellen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats, in dem das betreffende Unternehmen nicht ansässig ist, durchgeführte Investitionen steuerlich ungünstiger behandelt als im Inland durchgeführte Investitionen, geeignet ist, die inländischen Unternehmen davon abzuhalten, in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungen zu erbringen, für die der Einsatz von dort belegenen Investitionsgütern notwendig ist, oder zumindest diese Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen weniger attraktiv oder schwieriger zu machen als die Erbringung von Dienstleistungen im Inland mit Hilfe von dort belegenen Investitionsgütern (vgl. in diesem Sinne Urteil Jobra, Randnr. 24).

    Mithin wäre das Recht des Großherzogtums Luxemburg, seine Besteuerungsbefugnis in Bezug auf diese Tätigkeiten auszuüben, ohne die in Randnr. 11 des vorliegenden Urteils dargestellte Voraussetzung in keiner Weise gefährdet (vgl. in diesem Sinne Urteil Jobra, Randnrn. 32 und 33).

    Wie die Kommission hervorhebt, ergibt sich aus den dem Gerichtshof übermittelten Akten jedoch in keiner Weise, dass von der luxemburgischen Steuerregelung her gesehen ein unmittelbarer Zusammenhang bestünde zwischen der Gewährung einer Steuergutschrift für Investitionsgüter, die ein Unternehmen für Dienstleistungen wie die im Ausgangsverfahren fraglichen einsetzt, und der Finanzierung dieses Steuervorteils durch die Steuer auf die Einkünfte, die die Empfänger der mit Hilfe dieser Güter erbrachten Dienstleistungen erzielen (vgl. in diesem Sinne Urteil Jobra, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hinsichtlich der Notwendigkeit, missbräuchliche Praktiken zu verhindern, ergibt sich zwar aus ständiger Rechtsprechung, dass eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs gerechtfertigt werden kann, wenn sie sich speziell auf rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltungen bezieht, die allein auf die Erlangung einer Steuerbegünstigung ausgerichtet sind (vgl. u. a. Urteil Jobra, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Bestimmung betrifft jedoch jedes Unternehmen, das Investitionsgüter im Hoheitsgebiet eines anderen Staates als des Großherzogtums Luxemburg einsetzt, und zwar auch dann, wenn es, wie im Ausgangsverfahren, an objektiven Verdachtsmomenten für das Vorliegen einer solchen Gestaltung fehlt (vgl. in diesem Sinne Urteil Jobra, Randnrn. 36 bis 38).

    Unter diesen Umständen erübrigt sich die Prüfung der Frage, ob die Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Kapitalverkehr dieser nationalen Bestimmung ebenfalls entgegenstehen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil Jobra, Randnr. 42).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

    Der Gerichtshof hat nämlich im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gemeinschaftsgerichten und den nationalen Gerichten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die Vorlagefragen einfügen, von den Feststellungen in der Vorlageentscheidung auszugehen (vgl. Urteile vom 29. April 2004, 0rfanopoulos und Oliveri, C-482/01 und C-493/01, Slg. 2004, I-5257, Randnr. 42, vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, Slg. 2008, I-505, Randnr. 19, und vom 4. Dezember 2008, Jobra, C-330/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 17; ebenfalls in diesem Sinne Beschluss vom 12. Juni 2008, Vassilakis u. a., C-364/07, Slg. 2008, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 17.09.2009 - C-182/08

    Glaxo Wellcome - Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr -

    Zum Vorbringen, es bestehe die Notwendigkeit, Steuerumgehungen zu verhindern und künstliche Gestaltungen, mit denen die deutsche Steuerregelung umgangen werden solle, zu bekämpfen, ist festzustellen, dass eine nationale Maßnahme, die den freien Kapitalverkehr beschränkt, gerechtfertigt werden kann, wenn sie sich speziell auf rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltungen bezieht, die allein auf die Erlangung einer Steuerbegünstigung ausgerichtet sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, Randnrn. 51 und 55, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, Randnrn. 72 und 74, sowie vom 4. Dezember 2008, Jobra, C-330/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-135/17

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 und 57 EG -

    39 Vgl. insbesondere Urteile vom 4. Dezember 2008, Jobra (C-330/07, EU:C:2008:685, Rn. 35), und vom 22. Dezember 2010, Tankreederei I (C-287/10, EU:C:2010:827, Rn. 28).

    Vgl. Urteile vom 4. Dezember 2008, Jobra (C-330/07, EU:C:2008:685, Rn. 35), vom 17. September 2009, Glaxo Wellcome (C-182/08, EU:C:2009:559, Rn. 89 und 92), vom 22. Dezember 2010, Tankreederei I (C-287/10, EU:C:2010:827, Rn. 28), vom 10. Februar 2011, Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen (C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 165), vom 5. Juli 2012, SIAT (C-318/10, EU:C:2012:415, Rn. 41), vom 3. Oktober 2013, 1telcar (C-282/12, EU:C:2013:629, Rn. 34), vom 13. November 2014, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-112/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2369, Rn. 25), vom 24. November 2016, SECIL (C-464/14, EU:C:2016:896, Rn. 59), und vom 7. September 2017, Eqiom und Enka (C-6/16, EU:C:2017:641, Rn. 34).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-322/11

    K - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der bloße Umstand, dass ein gebietsansässiger Steuerpflichtiger eine in einem anderen Mitgliedstaat belegene Immobilie erwirbt und später mit Verlust veräußert, keine allgemeine Vermutung der Steuerhinterziehung begründen und keine Maßnahme rechtfertigen kann, die die Ausübung einer durch den Vertrag gewährleisteten Grundfreiheit beeinträchtigt (vgl. entsprechend Urteile vom 21. November 2002, X und Y, C-436/00, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 62, vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Randnr. 50, vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 73, vom 17. Januar 2008, Lammers & Van Cleeff, C-105/07, Slg. 2008, I-173, Randnr. 27, vom 4. Dezember 2008, Jobra, C-330/07, Slg. 2008, I-9099, Randnr. 37, sowie vom 5. Juli 2012, SIAT, C-318/10, Randnr. 38).
  • EuGH, 05.07.2012 - C-318/10

    SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Abzug der für die Vergütung

    Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs sind solche nationalen Maßnahmen, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. u. a. Urteile vom 4. Dezember 2008, Jobra, C-330/07, Slg. 2008, I-9099, Randnr. 19, und vom 22. Dezember 2010, Tankreederei I, C-287/10, Slg. 2010, I-14233, Randnr. 15).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nur zulässig, wenn mit ihr ein berechtigtes und mit dem EG-Vertrag zu vereinbarendes Ziel verfolgt wird und wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist, soweit sie in einem solchen Fall geeignet ist, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 1997, SETTG, C-398/95, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 21, vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, Slg. 2007, I-11767, Randnr. 101, und Jobra, Randnr. 27).

    Erstens ist hinsichtlich der Bekämpfung der Steuerhinterziehung darauf hinzuweisen, dass der bloße Umstand, dass ein gebietsansässiger Steuerpflichtiger die Dienste eines gebietsfremden Dienstleisters in Anspruch nimmt, keine allgemeine Vermutung für das Vorliegen einer missbräuchlichen Praxis begründen und keine Maßnahme rechtfertigen kann, die die Ausübung einer vom Vertrag garantierten Grundfreiheit beeinträchtigt (vgl. entsprechend Urteile vom 21. November 2002, X und Y, C-436/00, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 62, vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Randnr. 50, vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 73, vom 17. Januar 2008, Lammers & Van Cleeff, C-105/07, Slg. 2008, I-173, Randnr. 27, und Jobra, Randnr. 37).

  • EuGH, 13.10.2011 - C-9/11

    Waypoint Aviation - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht -

    Das vorlegende Gericht nimmt Bezug auf das Urteil vom 4. Dezember 2008, Jobra (C-330/07, Slg. 2008, I-9099).

    Das Leasing und die Vermietung von Flugzeugen stellen Dienstleistungen im Sinne von Art. 50 EG dar (vgl. entsprechend Urteile vom 21. März 2002, Cura Anlagen, C-451/99, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 18, und Jobra, Randnr. 22), so dass die Vorschriften des EG-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr auf einen Fall wie den des Ausgangsverfahrens Anwendung finden.

    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs solche nationalen Maßnahmen sind, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. u. a. Urteile Jobra, Randnr. 19, und Tankreederei I, Randnr. 15).

    Im vorliegenden Fall ist festzustellen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die die Einkünfte aus einem Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs eines Wirtschaftsguts, bei dem das Nutzungsrecht einem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat übertragen wird, steuerlich ungünstiger behandelt als Einkünfte aus einem Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs eines von einem Unternehmen mit Sitz im Inland genutzten Wirtschaftsguts, geeignet ist, die Unternehmen, die diesen Steuervorteil beanspruchen können, davon abzuhalten, Dienstleistungen zu erbringen, die der Finanzierung des Erwerbs von Wirtschaftsgütern dienen, bei denen das Nutzungsrecht an Wirtschaftsteilnehmer übertragen werden soll, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Jobra, Randnr. 24, und Tankreederei I, Randnr. 17).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-553/16

    TTL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Besteuerung

    Da die Vermietung von Fahrzeugen eine Dienstleistung im Sinne von Art. 57 AEUV darstellt (Urteile vom 21. März 2002, Cura Anlagen, C-451/99, EU:C:2002:195, Rn. 19, und vom 4. Dezember 2008, Jobra, C-330/07, EU:C:2008:685, Rn. 22), hat die Prüfung im Ausgangsverfahren unter dem Aspekt der Dienstleistungsfreiheit zu erfolgen.

    Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs sind solche nationalen Maßnahmen, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (Urteile vom 4. Dezember 2008, Jobra, C-330/07, EU:C:2008:685, Rn. 19, sowie vom 18. Januar 2018, Wind 1014 und Daell, C-249/15, EU:C:2018:21, Rn. 21).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nur zulässig, wenn mit ihr ein berechtigtes und mit dem AEU-Vertrag zu vereinbarendes Ziel verfolgt wird und wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist, soweit sie in einem solchen Fall geeignet ist, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteile vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, EU:C:2007:809, Rn. 101, vom 4. Dezember 2008, Jobra, C-330/07, EU:C:2008:685, Rn. 27, und vom 26 Mai 2016, NN [L] International, C-48/15, EU:C:2016:356, Rn. 58).

  • EuGH, 29.10.2009 - C-63/08

    SCHWANGEREN ARBEITNEHMERINNEN, DENEN GEKÜNDIGT WURDE, MUSS EIN WIRKSAMER

    Der Gerichtshof hat außerdem im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gemeinschaftsgerichten und den nationalen Gerichten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Kontext, in den sich die Vorlagefragen einfügen, von den Feststellungen in der Vorlageentscheidung auszugehen (vgl. u. a. Urteil vom 4. Dezember 2008, Jobra, C-330/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-498/10

    X - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Steuerrecht -Steuerabzug an

  • EuGH, 29.03.2011 - C-565/08

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und

  • EuGH, 29.03.2012 - C-417/10

    Die Einstellung von Steuerverfahren, die bei der Corte suprema di cassazione und

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2011 - C-318/10

    SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Direkte Besteuerung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-6/16

    Eqiom und Enka - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2010 - C-45/09

    Rosenbladt - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a - Unmittelbare

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-97/09

    Schmelz - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Kleinunternehmen - Steuerfreiheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-182/08

    Glaxo Wellcome - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

  • EuGH, 18.01.2018 - C-249/15

    Wind 1014 und Daell - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11

    Philips Electronics UK - Niederlassungsfreiheit - Nationale Steuergesetzgebung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-83/13

    Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2012 - C-350/11

    Argenta Spaarbank - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2010 - C-241/09

    Fluxys - Energiepolitik - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie 2003/55/EG - Verordnung

  • EuGH, 12.12.2013 - C-50/13

    Papalia

  • FG München, 20.07.2009 - 1 V 433/09

    Bildung einer Ansparrücklage für Investitionen, die zu erheblicher Ausweitung des

  • EuGH, 23.04.2009 - C-379/07

    Giannoudi - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der Rahmenvereinbarung

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