Rechtsprechung
   EuGH, 05.02.2010 - C-361/09 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31205
EuGH, 05.02.2010 - C-361/09 P (https://dejure.org/2010,31205)
EuGH, Entscheidung vom 05.02.2010 - C-361/09 P (https://dejure.org/2010,31205)
EuGH, Entscheidung vom 05. Februar 2010 - C-361/09 P (https://dejure.org/2010,31205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,31205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Klage einer natürlichen oder juristischen Person gegen einen Mitgliedstaat - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts

  • Europäischer Gerichtshof

    Molter / Deutschland

    Rechtsmittel - Klage einer natürlichen oder juristischen Person gegen einen Mitgliedstaat - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts

  • EU-Kommission PDF

    Molter / Deutschland

    Verfahren

  • EU-Kommission

    Molter / Deutschland

    Rechtsmittel - Klage einer natürlichen oder juristischen Person gegen einen Mitgliedstaat - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts“

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Molter / Deutschland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 12. August 2009 in der Rechtssache Molter/Deutschland (T"141/09), mit dem das Gericht die Klage auf Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts auf dem ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuGH, 05.02.2010 - C-361/09
    Die Bestimmungen über die Rechtsbehelfe vor den Gerichten der Europäischen Union sind zwar im Licht dieses Grundsatzes auszulegen, eine solche Auslegung kann jedoch nicht dazu führen, dass den Zuständigkeiten, die dem Gericht nach diesen Bestimmungen zugewiesen sind, eine weitere Zuständigkeit hinzugefügt wird, nämlich die, über Klagen von natürlichen und juristischen Personen gegen Mitgliedstaaten zu entscheiden (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. I-6677, Randnr. 44).
  • EuG, 12.08.2009 - T-141/09

    Molter / Deutschland - Offensichtliche Unzuständigkeit

    Auszug aus EuGH, 05.02.2010 - C-361/09
    Herr Molter begehrt mit seinem Rechtsmittel die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. August 2009, Molter/Deutschland (T-141/09), mit dem das Gericht seine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Vorlage einer Vorabentscheidungsfrage an den Gerichtshof sowie Ersatz des Schadens, den er aufgrund der Verletzung der Verpflichtung der deutschen Gerichte zu einer solchen Vorlage erlitten habe, wegen offensichtlicher Unzuständigkeit abgewiesen hat.
  • EuGH, 03.06.2005 - C-396/03

    Killinger / Deutschland u.a. - Rechtsmittel - Juristen mit deutschem

    Auszug aus EuGH, 05.02.2010 - C-361/09
    Angesichts dieser Feststellungen ist das Gericht zu Recht zu dem Ergebnis gekommen, dass es für die Entscheidung über die Klage von Herrn Molter offensichtlich unzuständig ist, da diese von einer natürlichen Person gegen einen Mitgliedstaat erhoben worden war (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 3. Juni 2005, Killinger/Deutschland u. a., C-396/03 P, Slg. I-4969, Randnrn. 15 und 26).
  • BGH, 23.07.2015 - III ZR 4/15

    Altersdiskriminierung von Polizeivollzugsbeamten: Anwendbarkeit der

    Die Mitgliedstaaten können jedoch - unabhängig von den nachfolgend erörterten Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 RL (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - C-229/08 - Wolf, Slg. 2010, I-18 Rn. 45) - nach Art. 4 Abs. 1 RL eine Ungleichbehandlung wegen eines bestimmten Merkmals vorsehen, wenn es aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt.

    Dies ist dessen Urteilen vom 16. Oktober 2007 (C-411/05 - Palacios de la Villa, Slg. 2007, I-8566 Rn. 27), 12. Januar 2010 (C-229/08 - Wolf, Slg. 2010, I-18 Rn. 12) und 21. Juli 2011 (C-159/10 und 160/10, Fuchs und Köhler - Slg. 2011, I-6922 Rn. 12) zu entnehmen, denen jeweils feste Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand (Urteile vom 16. Oktober 2007 und vom 21. Juli 2011 jew. aaO) beziehungsweise für die Einstellung in das Beamtenverhältnis (Urteil vom 12. Januar 2010 aaO) zugrunde lagen, ohne dass der Gerichtshof hiergegen Bedenken geäußert hat.

  • EuG, 13.12.2018 - T-493/18

    Comprojecto-Projectos e Construções u.a./ Portugal

    En effet, accepter un tel renvoi ne serait manifestement pas dans l'intérêt d'une bonne administration de la justice (voir, en ce sens, ordonnance du 12 août 2009, Molter/Allemagne, T-141/09, non publiée, EU:T:2009:291, et, sur pourvoi, ordonnance du 5 février 2010, Molter/Allemagne, C-361/09 P, non publiée, EU:C:2010:63 ; ordonnance du 15 mai 2017, Double "W' Enterprises/Espagne, T-899/16, non publiée, EU:T:2017:356, et, sur pourvoi, ordonnance du 14 décembre 2017, Double "W' Enterprises/Espagne, C-401/17 P, non publiée, EU:C:2017:967).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht