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   EuGH, 05.02.2015 - C-117/14   

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https://dejure.org/2015,989
EuGH, 05.02.2015 - C-117/14 (https://dejure.org/2015,989)
EuGH, Entscheidung vom 05.02.2015 - C-117/14 (https://dejure.org/2015,989)
EuGH, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - C-117/14 (https://dejure.org/2015,989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nisttahuz Poclava

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Nationale Regelung, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Probezeit von einem Jahr vorsieht - Durchführung des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Nisttahuz Poclava

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Nationale Regelung, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Probezeit von einem Jahr vorsieht - Durchführung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Nationale Regelung, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Probezeit von einem Jahr vorsieht - Durchführung des ...

  • rechtsportal.de

    Unzuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union für die Beantwortung eines Vorabentscheidungsersuchens zur unionsrechtlichen Vereinbarkeit einer nationalen Regelung für unbefristete Arbeitsverträge mit einer Probezeit von einem Jahr; Vorabentscheidungsersuchen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Nisttahuz Poclava

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Nationale Regelung, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Probezeit von einem Jahr vorsieht - Durchführung des ...

Papierfundstellen

  • EuZW 2015, 439
  • NZA 2015, 349
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 27.11.1973 - 130/73

    Vandeweghe u.a. / Berufsgenossenschaft für die chemische Industrie

    Auszug aus EuGH, 05.02.2015 - C-117/14
    Hierzu ist festzustellen, dass der Gerichtshof nach Art. 267 AEUV nicht befugt ist, über die Auslegung völkerrechtlicher Bestimmungen zu entscheiden, die zwischen den Mitgliedstaaten Bindungen außerhalb des unionsrechtlichen Bereichs schaffen (vgl. Urteile Vandeweghe u. a., 130/73, EU:C:1973:131, Rn. 2, TNT Express Nederland, C-533/08, EU:C:2010:243, Rn. 61, Beschluss Corpul National al Politistilor, C-134/12, EU:C:2012:288, Rn. 14, sowie Urteil Qurbani, C-481/13, EU:C:2014:2101, Rn. 22).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-307/05

    Del Cerro Alonso - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung über

    Auszug aus EuGH, 05.02.2015 - C-117/14
    Wie die spanische Regierung und die Europäische Kommission ausgeführt haben, sind die Richtlinie 1999/70 und die Rahmenvereinbarung auf alle Arbeitnehmer anwendbar, die entgeltliche Arbeitsleistungen im Rahmen eines mit ihrem Arbeitgeber bestehenden befristeten Arbeitsverhältnisses erbringen (Urteile Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 28, Rosado Santana, C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 40, sowie Valenza u. a., C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 33).
  • EuGH, 16.01.2008 - C-361/07

    Polier

    Auszug aus EuGH, 05.02.2015 - C-117/14
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bei der Prüfung des französischen "Erstanstellungsvertrags" entschieden hat, dass zwar der Schutz der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsvertrags ein Mittel zur Erreichung der in Art. 151 AEUV festgelegten Ziele ist und der Unionsgesetzgeber nach Maßgabe von Art. 153 Abs. 2 AEUV in diesem Bereich zuständig ist, dass aber Sachverhalte, die nicht Gegenstand von auf der Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen Maßnahmen waren, nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen (Beschluss Polier, C-361/07, EU:C:2008:16, Rn. 13).
  • EuGH, 04.05.2010 - C-533/08

    TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

    Auszug aus EuGH, 05.02.2015 - C-117/14
    Hierzu ist festzustellen, dass der Gerichtshof nach Art. 267 AEUV nicht befugt ist, über die Auslegung völkerrechtlicher Bestimmungen zu entscheiden, die zwischen den Mitgliedstaaten Bindungen außerhalb des unionsrechtlichen Bereichs schaffen (vgl. Urteile Vandeweghe u. a., 130/73, EU:C:1973:131, Rn. 2, TNT Express Nederland, C-533/08, EU:C:2010:243, Rn. 61, Beschluss Corpul National al Politistilor, C-134/12, EU:C:2012:288, Rn. 14, sowie Urteil Qurbani, C-481/13, EU:C:2014:2101, Rn. 22).
  • EuGH, 08.09.2011 - C-177/10

    Wird für die Beförderung von Berufsbeamten im Wege einer internen Ausschreibung

    Auszug aus EuGH, 05.02.2015 - C-117/14
    Wie die spanische Regierung und die Europäische Kommission ausgeführt haben, sind die Richtlinie 1999/70 und die Rahmenvereinbarung auf alle Arbeitnehmer anwendbar, die entgeltliche Arbeitsleistungen im Rahmen eines mit ihrem Arbeitgeber bestehenden befristeten Arbeitsverhältnisses erbringen (Urteile Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 28, Rosado Santana, C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 40, sowie Valenza u. a., C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 33).
  • EuGH, 10.05.2012 - C-134/12

    Corpul National al Politistilor

    Auszug aus EuGH, 05.02.2015 - C-117/14
    Hierzu ist festzustellen, dass der Gerichtshof nach Art. 267 AEUV nicht befugt ist, über die Auslegung völkerrechtlicher Bestimmungen zu entscheiden, die zwischen den Mitgliedstaaten Bindungen außerhalb des unionsrechtlichen Bereichs schaffen (vgl. Urteile Vandeweghe u. a., 130/73, EU:C:1973:131, Rn. 2, TNT Express Nederland, C-533/08, EU:C:2010:243, Rn. 61, Beschluss Corpul National al Politistilor, C-134/12, EU:C:2012:288, Rn. 14, sowie Urteil Qurbani, C-481/13, EU:C:2014:2101, Rn. 22).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-302/11

    Das Unionsrecht steht einer "Stabilisierung" des Arbeitsverhältnisses befristet

    Auszug aus EuGH, 05.02.2015 - C-117/14
    Wie die spanische Regierung und die Europäische Kommission ausgeführt haben, sind die Richtlinie 1999/70 und die Rahmenvereinbarung auf alle Arbeitnehmer anwendbar, die entgeltliche Arbeitsleistungen im Rahmen eines mit ihrem Arbeitgeber bestehenden befristeten Arbeitsverhältnisses erbringen (Urteile Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 28, Rosado Santana, C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 40, sowie Valenza u. a., C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 33).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus EuGH, 05.02.2015 - C-117/14
    Aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich im Wesentlichen, dass die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen und nicht außerhalb derselben Anwendung finden (Urteil Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-481/13

    Qurbani - Vorabentscheidungsersuchen - Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 über die

    Auszug aus EuGH, 05.02.2015 - C-117/14
    Hierzu ist festzustellen, dass der Gerichtshof nach Art. 267 AEUV nicht befugt ist, über die Auslegung völkerrechtlicher Bestimmungen zu entscheiden, die zwischen den Mitgliedstaaten Bindungen außerhalb des unionsrechtlichen Bereichs schaffen (vgl. Urteile Vandeweghe u. a., 130/73, EU:C:1973:131, Rn. 2, TNT Express Nederland, C-533/08, EU:C:2010:243, Rn. 61, Beschluss Corpul National al Politistilor, C-134/12, EU:C:2012:288, Rn. 14, sowie Urteil Qurbani, C-481/13, EU:C:2014:2101, Rn. 22).
  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16

    Ordentliche Kündigung - Organstellung

    Die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte finden zwar in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, nicht aber außerhalb derselben Anwendung (EuGH 5. Februar 2015 - C-117/14 - [Nisttahuz Poclava] Rn. 28, 29; 10. Juli 2014 - C-198/13 - [Julian Hernández ua.] Rn. 32) .
  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Institutionelles Recht

    Ebenso wenig gibt das vorlegende Gericht die Gründe an, aus denen es Zweifel an der Auslegung der übrigen in den Vorlagefragen 2 und 3 genannten Vorschriften und Rechtsakte hat, darunter insbesondere die Europäische Sozialcharta, zu deren Auslegung der Gerichtshof im Übrigen nicht befugt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Februar 2015, Nisttahuz Poclava, C-117/14, EU:C:2015:60, Rn. 43), sondern beschränkt sich im Wesentlichen darauf, insoweit - wie aus Rn. 20 des vorliegenden Urteils hervorgeht - die Fragen der Berufungskläger des Ausgangsverfahrens darzulegen, ohne seine eigene Einschätzung anzugeben.
  • ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16

    Fremdgeschäftsführer - Arbeitnehmereigenschaft - außerordentliche Kündigung

    So hat sich konsequenterweise auch der EuGH - in Anwendung von Art. 51 Abs. 1 GRC - in einem Fall für unzuständig gehalten, in dem es um einen nach nationalem Recht "unbefristeten Arbeitsvertrag zur Unterstützung der Unternehmer" ging (vgl. EuGH 5. Februar 2015 - C-117/04 - Rn. 27 ff. [Nisttahuz Poclava], NZA 2015, 349) .
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