Rechtsprechung
EuGH, 05.03.2015 - C-343/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Modelo Continente Hipermercados
Vorlage zur Vorabentscheidung - Regelung der Verschmelzung von Aktiengesellschaften - Richtlinie 78/855/EWG - Verschmelzung durch Aufnahme - Art. 19 - Wirkungen - Übergang des gesamten Aktiv- und Passivvermögens der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende ...
- Europäischer Gerichtshof
Modelo Continente Hipermercados
Vorlage zur Vorabentscheidung - Regelung der Verschmelzung von Aktiengesellschaften - Richtlinie 78/855/EWG - Verschmelzung durch Aufnahme - Art. 19 - Wirkungen - Übergang des gesamten Aktiv- und Passivvermögens der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende ...
- Deutsches Notarinstitut
EWGRL 855/78 Artt. 3 Abs. 1, 19 Abs. 1
Haftung der übernehmenden Gesellschaft für Ordnungswidrigkeiten der übertragenden Gesellschaft bei Verschmelzung
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Regelung der Verschmelzung von Aktiengesellschaften; Richtlinie 78/855/EWG; Verschmelzung durch Aufnahme; Art. 19; Wirkungen; Übergang des gesamten Aktiv- und Passivvermögens der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft; ...
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Übergang der ordnungswidrigkeitsrechtlichen Haftung für noch nicht verhängte Geldbuße auf übernehmenden Rechtsträger bei Verschmelzung durch Aufnahme ("Modelo Continente Hipermercados")
- Betriebs-Berater
Verschmelzung durch Aufnahme - Übergang der ordnungswidrigkeitsrechtlichen Haftung der übertragenden Gesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verschmelzung durch Aufnahme - Übergang der ordnungswidrigkeitsrechtlichen Haftung der übertragenden Gesellschaft
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Haftung für Ordnungswidrigkeiten der übertragenden Gesellschaft bei Verschmelzung durch Aufnahme
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Modelo Continente Hipermercados
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal do Trabalho do Leiria - Auslegung von Art. 19 der Richtlinie 2011/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Verschmelzung von Aktiengesellschaften (ABl. L 110, S. 1) - Übergang des gesamten Aktiv- und ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2014 - C-343/13
- EuGH, 05.03.2015 - C-343/13
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 776
- EuZW 2015, 348
- BB 2015, 1294
- BB 2015, 717
- NZG 2015, 436
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 26.09.2013 - C-418/11
TEXDATA Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Elfte Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 05.03.2015 - C-343/13
In diesem Rahmen kann der Gerichtshof weder über die Auslegung nationaler Rechtsvorschriften befinden noch darüber entscheiden, ob diese vom nationalen Gericht zutreffend ausgelegt worden sind (vgl. Urteil Texdata Software, C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.12.2013 - C-279/12
Fish Legal und Shirley - Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus - …
Auszug aus EuGH, 05.03.2015 - C-343/13
Nach ständiger Rechtsprechung folgt jedoch aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteile Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 42, sowie Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 14). - EuGH, 03.09.2014 - C-201/13
Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der …
Auszug aus EuGH, 05.03.2015 - C-343/13
Nach ständiger Rechtsprechung folgt jedoch aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteile Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 42, sowie Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 14).