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   EuGH, 05.05.1994 - C-421/92   

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https://dejure.org/1994,300
EuGH, 05.05.1994 - C-421/92 (https://dejure.org/1994,300)
EuGH, Entscheidung vom 05.05.1994 - C-421/92 (https://dejure.org/1994,300)
EuGH, Entscheidung vom 05. Mai 1994 - C-421/92 (https://dejure.org/1994,300)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt

    Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absätze 1 und 3, 3 Absatz 1 und 5 Absatz 1
    Sozialpolitik; Männliche und weibliche Arbeitnehmer; Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen; Gleichbehandlung; Vertrag auf unbestimmte Zeit, der sich auf Nachtarbeit bezieht und zwischen einem Arbeitgeber und einer schwangeren Arbeitnehmerin in beiderseitiger ...

  • EU-Kommission

    Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt

  • Wolters Kluwer

    Grudsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen; Beiderseitige Unkenntnis über eine Schwangerschaft; Anfechtung aufgrund eines Irrtums über die wesentlichen Eigenschaften einer Arbeitnehmerin; Nachtarbeitsverbot

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 134; ; MuSchG § 8; ; RL 76/207 Art. 3 Abs. 1; ; RL 76/207 Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Vertrag auf unbestimmte Zeit, der sich auf Nachtarbeit bezieht und zwischen einem Arbeitgeber und einer schwangeren Arbeitnehmerin in ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 76/207/EWG vom 9.2.1976 (ABl. L 39,40) Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 u. 5 Abs. 1
    Nachtarbeit von Schwangeren: Keine Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit des Arbeitsvertrags wegen Nachtarbeitsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2077
  • NZA 1994, 609
  • FamRZ 1994, 1620 (Ls.)
  • BB 1995, 761
  • DB 1994, 1089
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

    Auszug aus EuGH, 05.05.1994 - C-421/92
    1) Sind die Grundsätze in der Rechtssache C-177/88 des Urteils des Gerichtshofes vom 8. November 1990 zur Auslegung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 (ABl. L 39, S. 40) und ist der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 2 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen so auszulegen,.

    15 Es ist offensichtlich, daß die Beendigung eines Arbeitsvertrags wegen der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin, gleich, ob durch Nichtigerklärung oder Anfechtung, nur Frauen betrifft und daher eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt, wie der Gerichtshof für den Fall der Verweigerung der Einstellung einer Schwangeren oder der Entlassung einer Schwangeren entschieden hat (Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, und in der Rechtssache C-179/88, Handels- og Kontorfunktionärernes Forbund i Danmark, Slg. 1990, I-3979).

  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus EuGH, 05.05.1994 - C-421/92
    21 Zunächst ist zur Zielsetzung von Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie zu bemerken, daß diese Bestimmung, indem sie den Mitgliedstaaten das Recht vorbehält, Vorschriften zum Schutz der Frau "bei Schwangerschaft und Mutterschaft" beizubehalten oder einzuführen, in bezug auf den Gleichheitsgrundsatz zum einen die Berechtigung des Schutzes der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen die Berechtigung des Schutzes der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit, die an die Schwangerschaft und Entbindung anschließt, anerkennt (vgl. Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83, Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25).

    22 Wie der Gerichtshof entschieden hat (vgl. Urteil Hofmann, a. a. O., Randnr. 27), räumt die Richtlinie den Mitgliedstaaten ein Ermessen hinsichtlich der sozialen Maßnahmen ein, die zu ergreifen sind, um im Rahmen der Richtlinie den Schutz der Frau bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie den Ausgleich der für die Frau anders als für den Mann bestehenden tatsächlichen Nachteile im Hinblick auf die Beibehaltung des Arbeitsplatzes zu gewährleisten.

  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus EuGH, 05.05.1994 - C-421/92
    10 Ein nationales Gericht muß jedoch, soweit es bei der Anwendung des nationalen Rechts - gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - dieses Recht auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EWG-Vertrag nachzukommen (Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8).
  • EuGH, 08.11.1990 - 179/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund / Dansk Arbejdsgiverforening

    Auszug aus EuGH, 05.05.1994 - C-421/92
    15 Es ist offensichtlich, daß die Beendigung eines Arbeitsvertrags wegen der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin, gleich, ob durch Nichtigerklärung oder Anfechtung, nur Frauen betrifft und daher eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt, wie der Gerichtshof für den Fall der Verweigerung der Einstellung einer Schwangeren oder der Entlassung einer Schwangeren entschieden hat (Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, und in der Rechtssache C-179/88, Handels- og Kontorfunktionärernes Forbund i Danmark, Slg. 1990, I-3979).
  • BAG, 18.06.2015 - 8 AZR 848/13

    AGG-Diskriminierung eines Bewerbers - Status als Bewerber - Rechtsmissbrauch

    Der vorlegende Senat geht davon aus, dass diese Rechtsprechung zum "Bestandteil eines Motivbündels" für die sich benachteiligt sehende Partei im Schutzniveau mindestens gleich, im Ergebnis sogar stärker ist als die Vorgaben des Unionsrechts (zB EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT]; 5. Mai 1994 - C-421/92 - [Habermann-Beltermann] Rn. 14, Slg. 1994, I-1657; 8. November 1990 - C-177/88  - [Dekker] Rn. 10 und Rn. 17, Slg. 1990, I-3941) .
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01

    Fragerecht - Schwangerschaft - Anfechtung

    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 5. Mai 1994 (- Rs. C-421/92 - Gabriele Habermann - Beltermann/Arbeiterwohlfahrt - EUGHE I 1994, 1657 = AP EWG-Richtlinie Nr. 76/207 Art. 2 Nr. 3) schließen Art. 2 Abs. 1 iVm. den Artikeln 3 Abs. 1 und 5 Abs. 1 Richtlinie 76/207/EWG die Anfechtung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber nach § 119 Abs. 2 BGB aus, wenn die unbefristet eingestellte Arbeitnehmerin ihrer Tätigkeit wegen eines während der Schwangerschaft und des Stillens geltenden Nachtarbeitsverbotes zeitweise nicht nachgehen kann.
  • EuGH, 04.10.2001 - C-109/00

    Tele Danmark

    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, stellt die Entlassung einer Arbeitnehmerin aufgrund ihrer Schwangerschaft eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, die gegen Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 verstößt (Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, Slg. 1990, I-3979, Randnr. 13; vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 15, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 19).
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