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   EuGH, 05.06.1986 - 103/84   

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https://dejure.org/1986,1376
EuGH, 05.06.1986 - 103/84 (https://dejure.org/1986,1376)
EuGH, Entscheidung vom 05.06.1986 - 103/84 (https://dejure.org/1986,1376)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juni 1986 - 103/84 (https://dejure.org/1986,1376)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - STREITGEGENSTAND - BESTIMMUNG DURCH DIE MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME - DEM MITGLIEDSTAAT GESETZTE FRIST - SPÄTERE ABSTELLUNG DER VERTRAGSVERLETZUNG - RECHTSSCHUTZINTERESSE FÜR DIE FORTSETZUNG DES VERFAHRENS - EVENTÜLLE HAFTUNG ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Verlangen des Erwerbs von Fahrzeugen aus inländischer Produktion durch die städtischen Verkehrsbetriebe zur Erlangung von Beihilfen in Italien; Handelsregelung eines Mitgliedstaates als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung; Maßnahme mit ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 92; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; Gesetz Nr. 308 Art. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - STREITGEGENSTAND - BESTIMMUNG DURCH DIE MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME - DEM MITGLIEDSTAAT GESETZTE FRIST - SPÄTERE ABSTELLUNG DER VERTRAGSVERLETZUNG - RECHTSSCHUTZINTERESSE FÜR DIE FORTSETZUNG DES VERFAHRENS - EVENTÜLLE HAFTUNG DES ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen gleicher Wirkung - Beihilfen für den Erwerb von Fahrzeugen aus inländischer Produktion.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 07.02.1973 - 39/72

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 05.06.1986 - 103/84
    Wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1973, 101) ergibt, wird bei einer nach Artikel 169 erhobenen Klage der Streitgegenstand durch die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission bestimmt; auch wenn der darin gerügte Mangel nach Ablauf der aufgrund des Artikels 169 Absatz 2 gesetzten Frist behoben wird, ist für die Klage noch ein Rechtsschutzinteresse gegeben.

    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, kann dieses Interesse darin bestehen, die Grundlage für eine Haftung zu schaffen, die möglicherweise einen Mitgliedstaat infolge seiner Pflichtverletzung gegenüber denjenigen trifft, die aus dieser Pflichtverletzung Rechte herleiten (Urteile vom 7. Februar 1973, a. a. O., und vom 20. Februar 1986 in der Rechtssache 309/84, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1986, 599).

    Zu diesem Punkt ist darauf hinzuweisen, daß Artikel 36 EWG-Vertrag nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes eng auszulegen ist, daß die dort genannten Ausnahmen nicht auf andere als die abschließend aufgeführten Fälle ausgedehnt werden können und daß diese Vorschrift Tatbestände nichtwirtschaftlicher Art betrifft (Urteile vom 19. Dezember 1961 in der Rechtssache 7/61, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1961, 695, und vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 238/82, Duphar/Niederländischer Staat, Slg. 1984, 523).

  • EuGH, 14.03.1985 - 269/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 05.06.1986 - 103/84
    Denn selbst wenn Artikel 13 des Gesetzes Nr. 308 als Maßnahme mit relativ geringer wirtschaftlicher Bedeutung eingestuft werden könnte, was nicht der Fall ist, da die Beihilfe in Höhe von 20 % des Kaufpreises eines Fahrzeugs gewährt wird und geeignet ist, sich angesichts der bedeutenden verfügbaren Summen auf den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten auszuwirken, ist daran zu erinnern, daß, wie der Gerichtshof mehrfach ausgeführt hat, eine nationale Maßnahme nicht allein deshalb dem Verbot des Artikels 30 entgeht, weil die Behinderung der Einfuhr geringfügig ist und noch andere Möglichkeiten des Vertriebs der eingeführten Erzeugnisse bestehen (Urteile vom 5. April 1984 in den Rechtssachen 177 und 178/82, Van de Haar u. a., Slg. 1984, 1797, und vom 14. März 1985 in der Rechtssache 269/83, Kommission/Französische Republik, Slg. 1985, 837).

    1 Z 17/84|Europäisches Patentamt; 31.07.1986; J 18/84|RG; 05.02.1884; 18/84">18/84 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1985, 1339) entschieden hat, Artikel 92 keinesfalls dazu dienen, die Vorschriften des EWG- Vertrages über den freien Warenverkehr außer Kraft zu setzen.

  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus EuGH, 05.06.1986 - 103/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes verfolgen die Bestimmungen über den freien Warenverkehr und diejenigen über die Beihilfen ein gemeinsames Ziel, das darin besteht, den freien Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen (Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76, Iannelli & Volpi, Slg. 1977, 557, und das erwähnte Urteil vom 7. Mai 1985).
  • EuGH, 05.04.1984 - 177/82

    Van de Haar

    Auszug aus EuGH, 05.06.1986 - 103/84
    Denn selbst wenn Artikel 13 des Gesetzes Nr. 308 als Maßnahme mit relativ geringer wirtschaftlicher Bedeutung eingestuft werden könnte, was nicht der Fall ist, da die Beihilfe in Höhe von 20 % des Kaufpreises eines Fahrzeugs gewährt wird und geeignet ist, sich angesichts der bedeutenden verfügbaren Summen auf den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten auszuwirken, ist daran zu erinnern, daß, wie der Gerichtshof mehrfach ausgeführt hat, eine nationale Maßnahme nicht allein deshalb dem Verbot des Artikels 30 entgeht, weil die Behinderung der Einfuhr geringfügig ist und noch andere Möglichkeiten des Vertriebs der eingeführten Erzeugnisse bestehen (Urteile vom 5. April 1984 in den Rechtssachen 177 und 178/82, Van de Haar u. a., Slg. 1984, 1797, und vom 14. März 1985 in der Rechtssache 269/83, Kommission/Französische Republik, Slg. 1985, 837).
  • EuGH, 19.12.1961 - 7/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

    Auszug aus EuGH, 05.06.1986 - 103/84
    Zu diesem Punkt ist darauf hinzuweisen, daß Artikel 36 EWG-Vertrag nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes eng auszulegen ist, daß die dort genannten Ausnahmen nicht auf andere als die abschließend aufgeführten Fälle ausgedehnt werden können und daß diese Vorschrift Tatbestände nichtwirtschaftlicher Art betrifft (Urteile vom 19. Dezember 1961 in der Rechtssache 7/61, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1961, 695, und vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 238/82, Duphar/Niederländischer Staat, Slg. 1984, 523).
  • EuGH, 07.05.1985 - 18/84

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 05.06.1986 - 103/84
    1 Z 17/84|Europäisches Patentamt; 31.07.1986; J 18/84|RG; 05.02.1884; 18/84">18/84 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1985, 1339) entschieden hat, Artikel 92 keinesfalls dazu dienen, die Vorschriften des EWG- Vertrages über den freien Warenverkehr außer Kraft zu setzen.
  • EuGH, 11.12.1985 - 192/84

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 05.06.1986 - 103/84
    24 Aufgrund dieser Erwägungen und unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich unter anderem aus dem Urteil vom 11. Dezember 1985 in der Rechtssache 192/84 (Kommission/Republik Griechenland, Slg. 1985, 3967) ergibt, ist die in Rede stehende italienische Vorschrift als eine durch Artikel 30 EWG-Vertrag verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen, da sie zum Erwerb von Fahrzeugen inländischer Produktion anspornt.
  • EuGH, 20.02.1986 - 309/84

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 05.06.1986 - 103/84
    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, kann dieses Interesse darin bestehen, die Grundlage für eine Haftung zu schaffen, die möglicherweise einen Mitgliedstaat infolge seiner Pflichtverletzung gegenüber denjenigen trifft, die aus dieser Pflichtverletzung Rechte herleiten (Urteile vom 7. Februar 1973, a. a. O., und vom 20. Februar 1986 in der Rechtssache 309/84, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1986, 599).
  • EuGH, 07.02.1984 - 238/82

    Duphar

    Auszug aus EuGH, 05.06.1986 - 103/84
    Zu diesem Punkt ist darauf hinzuweisen, daß Artikel 36 EWG-Vertrag nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes eng auszulegen ist, daß die dort genannten Ausnahmen nicht auf andere als die abschließend aufgeführten Fälle ausgedehnt werden können und daß diese Vorschrift Tatbestände nichtwirtschaftlicher Art betrifft (Urteile vom 19. Dezember 1961 in der Rechtssache 7/61, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1961, 695, und vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 238/82, Duphar/Niederländischer Staat, Slg. 1984, 523).
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