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   EuGH, 05.06.2014 - C-24/12 und C-27/12   

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https://dejure.org/2014,12079
EuGH, 05.06.2014 - C-24/12 und C-27/12 (https://dejure.org/2014,12079)
EuGH, Entscheidung vom 05.06.2014 - C-24/12 und C-27/12 (https://dejure.org/2014,12079)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - C-24/12 und C-27/12 (https://dejure.org/2014,12079)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    "Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Ausschüttung von Dividenden aus einem Mitgliedstaat nach einem seiner überseeischen Gebiete - Räumlicher Geltungsbereich des Unionsrechts - Sonderregelung EU-ÜLG"

  • Europäischer Gerichtshof

    X BV

    Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Ausschüttung von Dividenden aus einem Mitgliedstaat nach einem seiner überseeischen Gebiete - Räumlicher Geltungsbereich des Unionsrechts - Sonderregelung EU-ÜLG

  • EU-Kommission

    X BV (C-24/12) und TBG Limited (C-27/12) gegen Staatssecretaris van Financiën.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Hoge Raad der Nederlanden - Niederlande. Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Ausschüttung von Dividenden aus einem Mitgliedstaat nach einem seiner überseeischen Gebiete - Räumlicher Geltungsbereich des Unionsrechts - Sonderregelung ...

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bekämpfung der Steuerumgehung im Kapitalverkehr zwischen einem Mitgliedstaat und seinen überseeischen Ländern und Gebieten; Besteuerung von Dividenden niederländischer Unternehmen an Muttergesellschaften mit Sitz auf den Niederländischen Antillen; ...

  • Betriebs-Berater

    'Ausschüttung von Dividenden aus einem Mitgliedstaat nach einem seiner überseeischen Gebiete - Freier Kapitalverkehr - Räumlicher Geltungsbereich des Unionsrechts - Sonderregelung EUâEUR''ÜLG'

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 56; AEUV Art. 267
    Bekämpfung der Steuerumgehung im Kapitalverkehr zwischen einem Mitgliedstaat und seinen überseeischen Ländern und Gebieten; Besteuerung von Dividenden niederländischer Unternehmen an Muttergesellschaften mit Sitz auf den Niederländischen Antillen; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 56, AEUV Art 63, EG Art 57 Abs 1, AEUV Art 64 Abs 1
    Ansässigkeit; Beteiligungsdividende; Drittstaat; Kapitalverkehr; Niederlande; Niederländische Antillen; Quellensteuer; Tochtergesellschaft

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung der Art. 63 und 64 AEUV - Räumlicher Geltungsbereich - Kapitalbewegungen aus einem Mitgliedstaat nach einem seiner überseeischen Gebiete - Frage, ob ein überseeisches Gebiet als Drittstaat anzusehen ist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1557
  • NZG 2015, 78
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 05.06.2014 - C-27/12

    TBG

    Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-24/12
    In den verbundenen Rechtssachen C-24/12 und C-27/12.

    TBG Limited (C-27/12).

    In der Rechtssache C-27/12 ist die Hollandsch-Amerikaansche Beleggingsmaatschappij Holland-American Investment Corporation NV (im Folgenden: HAIC) eine Gesellschaft des niederländischen Rechts mit Sitz in den Niederlanden und eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der TBG Holding NV (im Folgenden: TBG Holding), die ihren Sitz auf den Niederländischen Antillen hat.

    Unter diesen Umständen hat der Hoge Raad der Nederlanden beschlossen, die Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen, die in den beiden Rechtssachen C-24/12 und C-27/12 gleich lauten:.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 27. Februar 2012 sind die Rechtssachen C-24/12 und C-27/12 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuGH, 05.05.2011 - C-384/09

    Prunus und Polonium - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Art. 64 AEUV

    Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-24/12
    Der Gerichtshof habe im Urteil Prunus und Polonium (C-384/09, EU:C:2011:276) in Rn. 20 entschieden, dass diese Vorschrift angesichts ihres unbeschränkten räumlichen Anwendungsbereichs zwangsläufig für den Kapitalverkehr nach und aus den ÜLG gelte, und in den Rn. 30 sowie 31, dass die in Art. 56 EG vorgesehene Liberalisierung des Kapitalverkehrs den ÜLG in ihrer Eigenschaft als Drittstaaten zugutekomme, da der EU-Vertrag in seiner vor dem Vertrag von Lissabon geltenden Fassung und der EG-Vertrag keine ausdrückliche Bezugnahme auf den Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten und den ÜLG enthielten.

    Das vorlegende Gericht wirft jedoch die Frage nach der Anwendbarkeit des Urteils Prunus und Polonium (EU:C:2011:276) auf die bei ihm anhängigen Rechtsstreitigkeiten auf, da es in diesem Urteil nicht um Kapitalverkehr zwischen einem Mitgliedstaat und dessen ÜLG gegangen sei.

    Das Bestehen dieses besonderen Systems zwischen der Union und den ÜLG hat zur Folge, dass die allgemeinen Bestimmungen des EGË—Vertrags, also diejenigen, die nicht in dessen Viertem Teil aufgeführt sind, ohne ausdrückliche Verweisung nicht auf die ÜLG anwendbar sind (Urteile Leplat, C-260/90, EU:C:1992:66, Rn. 10, Eman und Sevinger, C-300/04, EU:C:2006:545, Rn. 46, sowie Prunus und Polonium, EU:C:2011:276, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Durch die Verweisung auf die Zahlungsbilanz und das Verbot zum einen jeder Beschränkung der Leistungsbilanzzahlungen in frei konvertierbarer Währung und zum anderen der Beschränkungen der Kapitalbewegungen im Zusammenhang mit Direktinvestitionen in Gesellschaften, die Kapitalbilanztransaktionen betreffen, hat Art. 47 Abs. 1 des ÜLG-Beschlusses eine besonders große Tragweite, die der Bedeutung von Art. 56 EG in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den Drittländern nahekommt (siehe hierzu und in Bezug auf Art. 63 AEUV Urteil Prunus und Polonium, EU:C:2011:276, Rn. 29 bis 31).

  • EuGH, 12.09.2006 - C-300/04

    Eman und Sevinger - Europäisches Parlament - Wahlen - Wahlrecht - Voraussetzungen

    Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-24/12
    Das Bestehen dieses besonderen Systems zwischen der Union und den ÜLG hat zur Folge, dass die allgemeinen Bestimmungen des EGË—Vertrags, also diejenigen, die nicht in dessen Viertem Teil aufgeführt sind, ohne ausdrückliche Verweisung nicht auf die ÜLG anwendbar sind (Urteile Leplat, C-260/90, EU:C:1992:66, Rn. 10, Eman und Sevinger, C-300/04, EU:C:2006:545, Rn. 46, sowie Prunus und Polonium, EU:C:2011:276, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.02.1992 - C-260/90

    Leplat / Territoire de la Polynésie française

    Auszug aus EuGH, 05.06.2014 - C-24/12
    Das Bestehen dieses besonderen Systems zwischen der Union und den ÜLG hat zur Folge, dass die allgemeinen Bestimmungen des EGË—Vertrags, also diejenigen, die nicht in dessen Viertem Teil aufgeführt sind, ohne ausdrückliche Verweisung nicht auf die ÜLG anwendbar sind (Urteile Leplat, C-260/90, EU:C:1992:66, Rn. 10, Eman und Sevinger, C-300/04, EU:C:2006:545, Rn. 46, sowie Prunus und Polonium, EU:C:2011:276, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-560/13

    Wagner-Raith - Nicht unterbreitete Vorfrage - Freier Kapitalverkehr - Art. 73c

    24 - Urteile Prunus und Polonium (C-384/09, EU:C:2011:276, Rn. 29) und X und TBG (C-24/12 und C-27/12, EU:C:2014:1385, Rn. 45).

    27 - EU:C:2014:1385, Rn. 48.

  • EuGH, 31.10.2019 - C-391/17

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Der Gerichtshof hat zwar entschieden, dass die allgemeinen Bestimmungen des EG-Vertrags, also diejenigen, die nicht in dessen Viertem Teil aufgeführt sind, ohne ausdrückliche Verweisung nicht auf die ÜLG anwendbar sind (Urteil vom 5. Juni 2014, X und TBG, C-24/12 und C-27/12, EU:C:2014:1385, Rn. 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 31.10.2019 - C-395/17

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel

    Der Gerichtshof hat zwar entschieden, dass die allgemeinen Bestimmungen des EG-Vertrags, also diejenigen, die nicht in dessen Viertem Teil aufgeführt sind, ohne ausdrückliche Verweisung nicht auf die ÜLG anwendbar sind (Urteil vom 5. Juni 2014, X und TBG, C-24/12 und C-27/12, EU:C:2014:1385, Rn. 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13

    Martens - Finanzmittel für eine Hochschulausbildung in überseeischen Gebieten -

    21 - Vgl. beispielsweise Urteil X und TBG (C-24/12 und C-27/12, EU:C:2014:1385, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-391/17

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Zu den Bestimmungen über den freien Kapitalverkehr Urteile vom 5. Mai 2011, Prunus und Polonium (C-384/09, EU:C:2011:276, Rn. 29 bis 31), und vom 5. Juni 2014, X und TBG (C-24/12 und C-27/12, EU:C:2014:1385, Rn. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-132/14

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklagen - Verordnung (EU) Nr. 1385/2013 - Richtlinie

    9 - Vgl. zu Art. 299 Abs. 2 EG Urteil X und TBG (C-24/12 und C-27/12, EU:C:2014:1385, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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