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   EuGH, 05.07.2005 - C-376/03   

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https://dejure.org/2005,398
EuGH, 05.07.2005 - C-376/03 (https://dejure.org/2005,398)
EuGH, Entscheidung vom 05.07.2005 - C-376/03 (https://dejure.org/2005,398)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - C-376/03 (https://dejure.org/2005,398)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Steuerrecht - Vermögensteuer - Anspruch auf einen Freibetrag - Unterschiedliche Behandlung von gebietsansässigen und gebietsfremden Steuerpflichtigen - Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

  • Europäischer Gerichtshof

    D.

    Steuerrecht - Vermögensteuer - Anspruch auf einen Freibetrag - Unterschiedliche Behandlung von gebietsansässigen und gebietsfremden Steuerpflichtigen - Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

  • EU-Kommission PDF

    D.

    Steuerrecht - Vermögensteuer - Anspruch auf einen Freibetrag - Unterschiedliche Behandlung von gebietsansässigen und gebietsfremden Steuerpflichtigen - Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

  • EU-Kommission

    D

    Freier Kapitalverkehr

  • IWW
  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 73b; ; EG-Vertrag Art. 73d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 73b; EG-Vertrag Art. 73d
    Ersuchen um Vorabentscheidung: Gerechtshof te 's-Hertogenbosch - Niederlande. - Steuerrecht - Vermögensteuer - Anspruch auf einen Freibetrag - Unterschiedliche Behandlung von gebietsansässigen und gebietsfremden Steuerpflichtigen - Abkommen zur Vermeidung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Vermögensteuer: Unterschiedliche Behandlung von gebietsansässigen und gebietsfremden Steuerpflichtigen und Nichtanwendung von DBA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    D.

    Steuerrecht - Vermögensteuer - Anspruch auf einen Freibetrag - Unterschiedliche Behandlung von gebietsansässigen und gebietsfremden Steuerpflichtigen - Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    EuGH erteilt Meistbegünstigung eine Absage

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Urteil des Gerechtshof Herzogenbusch vom 24. Juli 2003 in dem Rechtsstreit D gegen den Inspecteur der Abteilung Belastingdienst/Particulieren/Ondernemingen Buitenland

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Freibetrag; Prozesskosten; Vermögensteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2005, 700
  • DVBl 2005, 1218 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 05.07.2005 - C-376/03
    21 Es gebe keinen objektiven Gesichtspunkt, der geeignet sei, die Ungleichbehandlung dieser beiden Gruppen von Steuerpflichtigen im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225) zu rechtfertigen.

    22 Weiterhin sei die Vermögensteuer von der Einkommensteuer zu unterscheiden, um die es in der Rechtssache, die zum Urteil Schumacker geführt habe, gegangen sei.

    26 Wie der Gerichtshof entschieden hat, befinden sich Gebietsansässige und Gebietsfremde im Hinblick auf die direkten Steuern in der Regel nicht in einer vergleichbaren Situation (Urteil Schumacker, Randnr. 31).

    Im Übrigen verfügt im Allgemeinen dieser Staat über alle erforderlichen Informationen, um die Gesamtsteuerkraft des Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung seiner persönlichen Lage und seines Familienstands zu beurteilen (Urteil Schumacker, Randnr. 33).

    Zwischen der Situation eines solchen Gebietsfremden und der eines Gebietsansässigen, der eine vergleichbare nichtselbständige Beschäftigung ausübt, besteht kein objektiver Unterschied, der eine Ungleichbehandlung hinsichtlich der Berücksichtigung der persönlichen Lage und des Familienstands des Steuerpflichtigen bei der Besteuerung rechtfertigen könnte (vgl. u. a. Urteile Schumacker, Randnrn.

  • EuGH, 21.09.1999 - C-307/97

    Saint-Gobain ZN

    Auszug aus EuGH, 05.07.2005 - C-376/03
    52 Wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, steht es den Mitgliedstaaten frei, im Rahmen bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen die Anknüpfungspunkte für die Aufteilung der Steuerhoheit festzulegen (vgl. Urteil vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-307/97, Saint-Gobain ZN, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 57).

    56 So hat der Gerichtshof für den Fall eines zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittland geschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung entschieden, dass der Grundsatz der Inländerbehandlung den an diesem Abkommen beteiligten Mitgliedstaat verpflichtet, die in dem Abkommen vorgesehenen Vorteile den Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften unter den gleichen Voraussetzungen wie denen inländischer Gesellschaften zu gewähren (vgl. Urteil Saint-Gobain ZN, Randnr. 59).

  • EuGH, 12.05.1998 - C-336/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus EuGH, 05.07.2005 - C-376/03
    50 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-336/96 (Gilly, Slg. 1998, I-2793, Randnr. 23) festgestellt, dass - abgesehen vom Übereinkommen 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (ABl. 1990, L 225, S. 10) - bisher auf Gemeinschaftsebene keine Vereinheitlichungs- oder Harmonisierungsmaßnahme zur Beseitigung der Doppelbesteuerung erlassen worden ist und dass die Mitgliedstaaten kein multilaterales Übereinkommen nach Artikel 293 EG mit diesem Ziel geschlossen haben.

    Der Gerichtshof hat außerdem festgestellt, dass eine aus dieser Aufteilung folgende Ungleichbehandlung zwischen Angehörigen der beiden vertragschließenden Staaten keine gegen Artikel 39 EG verstoßende Diskriminierung darstellen kann (vgl. Urteil Gilly, Randnr. 30).

  • EuGH, 01.07.2004 - C-169/03

    Wallentin

    Auszug aus EuGH, 05.07.2005 - C-376/03
    36 und 37, und vom 1. Juli 2004 in der Rechtssache C-169/03, Wallentin, Slg. 2004, I-6443, Randnr. 17).

    42 Es ist hinzuzufügen, dass sich der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens von dem unterscheidet, der dem Urteil Wallentin zugrunde lag, da es sich bei den Unterhaltsleistungen, die Herr Wallentin von seinen Eltern erhielt, und dem ihm vom deutschen Staat gewährten Stipendium ihrem Wesen nach im Rahmen des deutschen Steuerrechts um steuerfreie Einkünfte handelte.

  • EuGH, 14.09.1999 - C-391/97

    Gschwind

    Auszug aus EuGH, 05.07.2005 - C-376/03
    30 So hat es der Gerichtshof für zulässig gehalten, dass ein Mitgliedstaat die Gewährung einer Vergünstigung an Gebietsfremde davon abhängig macht, dass mindestens 90 % ihres Welteinkommens in diesem Staat der Steuer unterliegen (Urteil vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-391/97, Gschwind, Slg. 1999, I-5451, Randnr. 32).
  • EuGH, 12.06.2003 - C-234/01

    Gerritse

    Auszug aus EuGH, 05.07.2005 - C-376/03
    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, bildet dieser Staat meistens den Mittelpunkt der persönlichen Interessen und Vermögensinteressen eines solchen Steuerpflichtigen (vgl. Urteil vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-234/01, Gerritse, Slg. 2003, I-5933, Randnr. 43).
  • EuGH, 23.09.2003 - C-452/01

    DER FREIE KAPITALVERKEHR VERWEHRT ES NICHT, DASS DER ERWERB LANDWIRTSCHAFTLICHER

    Auszug aus EuGH, 05.07.2005 - C-376/03
    Diese Nomenklatur hat ihren Hinweischarakter für die Definition des Begriffes "Kapitalverkehr" behalten (vgl. Urteil vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-452/01, Ospelt und Schlössle Weissenberg, Slg. 2003, I-9743, Randnr. 7).
  • BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15

    BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von

    (2) Allerdings ist eine auf einem unionsinternen bilateralen Abkommen beruhende Beschränkung von Vergünstigungen auf die Angehörigen der Vertragsstaaten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nur dann diskriminierend, wenn sich die nicht begünstigten Angehörigen anderer Mitgliedstaaten in einer objektiv vergleichbaren Lage befinden (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - C-376/03, Slg. 2005, I-5821 = EWS 2005, 360 Rn. 59; Urteil vom 12. Dezember 2006 - C-374/04, Slg. 2006, I-11673 = IStR 2007, 138 Rn. 83 - Test Claimants in Class IV of the act group Litigation).

    Bildet die vertragliche Vergünstigung einen integralen Bestandteil des Abkommens und trägt sie zu seiner allgemeinen Ausgewogenheit bei, so befindet sich ein Angehöriger der vertragschließenden Mitgliedstaaten nicht in der gleichen Lage wie derjenige eines anderen Mitgliedstaats (vgl. EuGH, EWS 2005, 360 Rn. 61 f.; IStR 2007, 138 Rn. 90 f. - Test Claimants in Class IV of the act group Litigation).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2017 - C-284/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet ist die in dem Investitionsschutzabkommen

    Die Rechtssache, in der das Urteil vom 5. Juli 2005, D. (C-376/03, EU:C:2005:424)(59), ergangen ist, betraf die Weigerung der niederländischen Behörden, einem deutschen Staatsangehörigen, der in unbewegliches Vermögen in den Niederlanden investiert hatte, einen Freibetrag auf die Vermögenssteuer zu gewähren.

    Meines Erachtens besteht eine vollkommene Analogie zwischen der vorliegenden Rechtssache und der Rechtssache, in der das Urteil vom 5. Juli 2005, D. (C-376/03, EU:C:2005:424), ergangen ist, da der Vergleich, den die Slowakische Republik und die Kommission gezogen haben, auch zwei nicht slowakische Investoren betrifft, von denen dem einen (im vorliegenden Fall dem niederländischen) der materiell-rechtliche Schutz durch das BIT zugutekommt und dem anderen nicht.

    Darüber hinaus stellt Art. 8 des BIT, genau wie Art. 25 Abs. 3 des DBA Niederlande/Belgien, auf den sich der Gerichtshof in Rn. 62 seines Urteils vom 5. Juli 2005, D. (C-376/03, EU:C:2005:424), bezieht, keine Vergünstigung dar, die sich vom Rest des BIT trennen ließe, sondern ist so sehr integraler Bestandteil, dass ein BIT ohne ISDS-Mechanismus sinnlos wäre, da er sein Ziel, zu ausländischen Investitionen zu ermutigen und solche Investitionen anzuziehen, nicht erreichen würde.

    Nach Ansicht der Kommission kann die vorliegende Rechtssache jedoch von der Rechtssache, in der das Urteil vom 5. Juli 2005, D. (C-376/03, EU:C:2005:424), ergangen ist, durch deren steuerlichen Streitgegenstand abgegrenzt werden(69).

  • EuGH, 07.09.2006 - C-470/04

    N - Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG -

    20 Außerdem führt der Gerechtshof Arnheim aus: "Was die Beantwortung der Frage betrifft, ob in dem Fall, in dem einem Steuerpflichtigen in einem Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht Recht gegeben wird, die niederländische Regelung der Prozesskostenerstattung (eine pauschale Regelung) gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, so schließt sich der Gerechtshof der entsprechenden Frage des Gerechtshof 's-Hertogenbosch an den Gerichtshof in der Rechtssache C-376/03 [die dem Urteil vom 5. Juli 2005, D., Slg. 2005, I-5821, zugrunde liegt] an.".
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