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   EuGH, 05.07.2007 - C-255/05   

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https://dejure.org/2007,12476
EuGH, 05.07.2007 - C-255/05 (https://dejure.org/2007,12476)
EuGH, Entscheidung vom 05.07.2007 - C-255/05 (https://dejure.org/2007,12476)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - C-255/05 (https://dejure.org/2007,12476)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Verwertung von Abfällen - Errichtung der 'dritten Linie' der Abfallverbrennungsanlage von Brescia - Publizität des Genehmigungsantrags - Richtlinien 75/442/EWG, ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Verwertung von Abfällen - Errichtung der "dritten Linie" der Abfallverbrennungsanlage von Brescia - Publizität des Genehmigungsantrags - Richtlinien 75/442/EWG, 85/337/EWG ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Verwertung von Abfällen - Errichtung der "dritten Linie" der Abfallverbrennungsanlage von Brescia - Publizität des Genehmigungsantrags - Richtlinien 75/442/EWG, 85/337/EWG ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Italienischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2 Abs. 1 und 4 Abs. 1 der Richtlinie 85/337/EWG durch die unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung einer Verbrennungsanlage; Auslegung einer Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit einer ...

  • Judicialis

    Richtlinie 85/337/EWG Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 85/337/EWG Art. 4 Abs. 1; ; Richtlinie 75/442/EWG; ; Richtlinie 2000/76/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwelt und Verbraucher: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Verwertung von Abfällen - Errichtung der 'dritten Linie' der Abfallverbrennungsanlage von Brescia - Publizität des Genehmigungsantrags - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Verwertung der Abfälle - Errichtung der "dritten Linie" der Abfallverbrennungsanlage von Brescia - Bekanntmachung des Genehmigungsantrags - Richtlinien 75/442/EWG, ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Italienische Republik, eingereicht am 16. Juni 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 2 Absatz 1 und 4 Absatz 1 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) in der durch ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 08.12.2005 - C-33/04

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 05.07.2007 - C-255/05
    14 und 15 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 65).

    Im Übrigen ist es Sache der Kommission, zu beurteilen, ob ein Einschreiten gegen einen Mitgliedstaat zweckmäßig ist, die ihrer Ansicht nach verletzten Bestimmungen zu benennen und den Zeitpunkt für die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens zu wählen, wobei die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, die Zulässigkeit der Klage nicht beeinflussen (vgl. Urteil vom 18. Juni 1998, Kommission/Italien, C-35/96, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 27, und Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 66).

    Dabei hat der Gerichtshof zu prüfen, ob die gerügte Vertragsverletzung vorliegt, ohne dass er über die Ausübung des Ermessens durch die Kommission zu entscheiden hätte (vgl. Urteile vom 13. Juni 2002, Kommission/Spanien, C-474/99, Slg. 2002, I-5293, Randnr. 25, und Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 67).

  • EuGH, 18.06.1998 - C-35/96

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 05.07.2007 - C-255/05
    Im Übrigen ist es Sache der Kommission, zu beurteilen, ob ein Einschreiten gegen einen Mitgliedstaat zweckmäßig ist, die ihrer Ansicht nach verletzten Bestimmungen zu benennen und den Zeitpunkt für die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens zu wählen, wobei die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, die Zulässigkeit der Klage nicht beeinflussen (vgl. Urteil vom 18. Juni 1998, Kommission/Italien, C-35/96, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 27, und Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 66).

    Als solche hätte die dritte Linie der Verbrennungsanlage vor ihrer Genehmigung einer Prüfung ihrer Umweltverträglichkeit unterzogen werden müssen, da Projekte, die unter diesen Anhang I fallen, nach Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 bis 10 dieser Richtlinie einer systematischen Prüfung unterzogen werden müssen (vgl. Urteil vom 23. November 2006, Kommission/Italien, Randnr. 45).

  • EuGH, 13.06.2002 - C-474/99

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 05.07.2007 - C-255/05
    Dabei hat der Gerichtshof zu prüfen, ob die gerügte Vertragsverletzung vorliegt, ohne dass er über die Ausübung des Ermessens durch die Kommission zu entscheiden hätte (vgl. Urteile vom 13. Juni 2002, Kommission/Spanien, C-474/99, Slg. 2002, I-5293, Randnr. 25, und Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 67).
  • EuGH, 01.02.2001 - C-333/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 05.07.2007 - C-255/05
    Ihr fällt nämlich kraft ihres Amtes im Allgemeininteresse die Aufgabe zu, die Ausführung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (vgl. Urteile vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, C-333/99, Slg. 2001, I-1025, Randnr. 23, vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, C-394/02, Slg. 2005, I-4713, Randnrn.
  • EuGH, 14.07.2005 - C-433/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aushandlung,

    Auszug aus EuGH, 05.07.2007 - C-255/05
    Selbst unter der Annahme, dass die Durchführung einer nachträglichen Umweltverträglichkeitsprüfung für die dritte Linie der Verbrennungsanlage zum Wegfall der gerügten Vertragsverletzung führen kann, ist auf jeden Fall festzustellen, dass eine solche Prüfung vor Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzten Frist, dem Zeitpunkt, anhand dessen die Lage des Mitgliedstaats bei der Beurteilung, ob eine Vertragsverletzung vorliegt, zu prüfen ist, nicht eingeleitet worden war (vgl. u. a. Urteil vom 14. Juli 2005, Kommission/Deutschland, C-433/03, Slg. 2005, I-6985, Randnr. 32).
  • EuGH, 23.11.2006 - C-486/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 05.07.2007 - C-255/05
    Die Italienische Republik bestreitet die gerügte Vertragsverletzung und gibt an, sie werde zu ihrer Verteidigung die Argumente wiederholen, die sie in der Rechtssache entwickelt habe, in der das Urteil vom 23. November 2006, Kommission/Italien (C-486/04, Slg. 2006, I-11025), ergangen sei.
  • EuGH, 02.06.2005 - C-394/02

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 05.07.2007 - C-255/05
    Ihr fällt nämlich kraft ihres Amtes im Allgemeininteresse die Aufgabe zu, die Ausführung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (vgl. Urteile vom 1. Februar 2001, Kommission/Frankreich, C-333/99, Slg. 2001, I-1025, Randnr. 23, vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, C-394/02, Slg. 2005, I-4713, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-261/18

    Kommission/ Irland (Parc éolien de Derrybrien)

    5 Vgl. im Sinne einer Eigenständigkeit der beiden Arten von Vertragsverletzung Urteil vom 5. Juli 2007, Kommission/Italien (C-255/05, EU:C:2007:406, Rn. 50 und 51).

    Allgemeiner weise ich darauf hin, dass der Gerichtshof mehrfach Vertragsverletzungen, die sich aus dem Verstoß gegen die Bestimmungen der Richtlinie 85/337 in Bezug auf einzelne Projekte ergaben, entweder isoliert oder gleichzeitig mit der Feststellung einer "systemischen" Vertragsverletzung festgestellt hat, vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile vom 10. Juni 2004, Kommission/Italien (C-87/02, EU:C:2004:363), vom 2. Juni 2005, Kommission/Italien (C-83/03, EU:C:2005:339), vom 16. März 2006, Kommission/Spanien (C-332/04, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:180), vom 23. November 2006, Kommission/Italien (C-486/04, EU:C:2006:732), vom 5. Juli 2007, Kommission/Italien (C-255/05, EU:C:2007:406), vom 24. November 2011, Kommission/Spanien (C-404/09, EU:C:2011:768), und vom 14. Januar 2016, Kommission/Bulgarien (C-141/14, EU:C:2016:8, betreffend die Richtlinie 2011/92).

    30 Vgl. u. a. Urteile Kommission/Italien (C-196/13, EU:C:2014:2407, Rn. 87) und Kommission/Griechenland (C-167/14, EU:C:2015:684, Rn. 47).

    31 Vgl. u. a. Urteile Kommission/Italien (C-196/13, EU:C:2014:2407, Rn. 95) und Kommission/Griechenland (C-167/14, EU:C:2015:684, Rn. 52).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2010 - C-497/10

    Mercredi - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit

    55 - Vgl. seltener Urteile vom 23. November 2006, Kommission/Italien (C-486/04, Slg. 2006, I-11025, Randnr. 44), vom 5. Juli 2007, Kommission/Italien (C-255/05, Slg. 2007, I-5767, Randnr. 60), und vom 6. November 2008, Kommission/Deutschland (C-247/06, Randnr. 30).
  • EuGH, 06.11.2008 - C-247/06

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Folglich muss dieser Begriff, der nicht gleichbedeutend ist mit dem Begriff "Abfallbeseitigung" im Sinne der Richtlinie 75/442, in einem weiten Sinne dahin verstanden werden, dass er die Gesamtheit der Vorgänge umfasst, die entweder zur Beseitigung der Abfälle im engen Wortsinn oder zu deren Verwertung führen (vgl. Urteil Kommission/Italien, Randnr. 44; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 5. Juli 2007, Kommission/Italien, C-255/05, Slg. 2007, I-5767, Randnrn.
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