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   EuGH, 05.07.2018 - C-217/17 P   

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https://dejure.org/2018,18377
EuGH, 05.07.2018 - C-217/17 P (https://dejure.org/2018,18377)
EuGH, Entscheidung vom 05.07.2018 - C-217/17 P (https://dejure.org/2018,18377)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - C-217/17 P (https://dejure.org/2018,18377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mast-Jägermeister/ EUIPO

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Anmeldung von Geschmacksmustern in der Form von Bechern - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Art. 36 Abs. 1 Buchst. c - Grafische Wiedergabe - Art. 45 und 46 - Zuerkennung eines Anmeldetags - Voraussetzungen - Verordnung (EG) Nr. ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Mast-Jägermeister/ EUIPO

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Anmeldung von Geschmacksmustern in der Form von Bechern - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Art. 36 Abs. 1 Buchst. c - Grafische Wiedergabe - Art. 45 und 46 - Zuerkennung eines Anmeldetags - Voraussetzungen - Verordnung (EG) Nr. ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Mast-Jägermeister/ EUIPO

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Anmeldung von Geschmacksmustern in der Form von Bechern - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Art. 36 Abs. 1 Buchst. c - Grafische Wiedergabe - Art. 45 und 46 - Zuerkennung eines Anmeldetags - Voraussetzungen - Verordnung (EG) Nr. ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.12.2002 - C-273/00

    Sieckmann

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-217/17
    Das Erfordernis der grafischen Wiedergabe dient dabei u. a. dazu, das Geschmacksmuster selbst festzulegen, um den genauen Gegenstand des Schutzes zu bestimmen, den das eingetragene Geschmacksmuster seinem Inhaber gewährt (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Dezember 2002, Sieckmann, C-273/00, EU:C:2002:748, Rn. 48).

    Zum einen müssen die zuständigen Behörden die Natur der Bestandteile, die ein Geschmacksmuster ausmachen, klar und eindeutig erkennen können, damit sie in der Lage sind, ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Vorprüfung der Anmeldungen sowie auf die Veröffentlichung und Fortführung eines zweckdienlichen und genauen Geschmacksmusterregisters nachzukommen (vgl. entsprechend Urteile vom 12. Dezember 2002, Sieckmann, C-273/00, EU:C:2002:748, Rn. 49 und 50, sowie vom 19. Juni 2012, Chartered Institute of Patent Attorneys, C-307/10, EU:C:2012:361, Rn. 47).

    Zum anderen müssen die Wirtschaftsteilnehmer klar und eindeutig in Erfahrung bringen können, welche Eintragungen oder Anmeldungen ihre gegenwärtigen oder potenziellen Wettbewerber veranlasst haben, und so einschlägige Informationen über die Rechte Dritter erlangen (vgl. entsprechend Urteile vom 12. Dezember 2002, Sieckmann, C-273/00, EU:C:2002:748, Rn. 51, sowie vom 19. Juni 2012, Chartered Institute of Patent Attorneys, C-307/10, EU:C:2012:361, Rn. 48).

  • EuGH, 19.06.2012 - C-307/10

    Der Gerichtshof konkretisiert die Anforderungen an die Angabe der Waren und

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-217/17
    Zum einen müssen die zuständigen Behörden die Natur der Bestandteile, die ein Geschmacksmuster ausmachen, klar und eindeutig erkennen können, damit sie in der Lage sind, ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Vorprüfung der Anmeldungen sowie auf die Veröffentlichung und Fortführung eines zweckdienlichen und genauen Geschmacksmusterregisters nachzukommen (vgl. entsprechend Urteile vom 12. Dezember 2002, Sieckmann, C-273/00, EU:C:2002:748, Rn. 49 und 50, sowie vom 19. Juni 2012, Chartered Institute of Patent Attorneys, C-307/10, EU:C:2012:361, Rn. 47).

    Zum anderen müssen die Wirtschaftsteilnehmer klar und eindeutig in Erfahrung bringen können, welche Eintragungen oder Anmeldungen ihre gegenwärtigen oder potenziellen Wettbewerber veranlasst haben, und so einschlägige Informationen über die Rechte Dritter erlangen (vgl. entsprechend Urteile vom 12. Dezember 2002, Sieckmann, C-273/00, EU:C:2002:748, Rn. 51, sowie vom 19. Juni 2012, Chartered Institute of Patent Attorneys, C-307/10, EU:C:2012:361, Rn. 48).

  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-217/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist bei der Auslegung von Vorschriften des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, EU:C:2000:467, Rn. 50, und vom 19. Oktober 2017, Raimund, C-425/16, EU:C:2017:776, Rn. 22).
  • EuGH, 19.10.2017 - C-425/16

    Raimund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-217/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist bei der Auslegung von Vorschriften des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, EU:C:2000:467, Rn. 50, und vom 19. Oktober 2017, Raimund, C-425/16, EU:C:2017:776, Rn. 22).
  • EuG, 09.02.2017 - T-16/16

    Mast-Jägermeister / EUIPO (Gobelets) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Anmeldung

    Auszug aus EuGH, 05.07.2018 - C-217/17
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Mast-Jägermeister SE die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 9. Februar 2017, Mast-Jägermeister/EUIPO (Becher) (T-16/16, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2017:68), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 17. November 2015 (Sache R 1842/2015-3) über die Anmeldung von Bechern als Gemeinschaftsgeschmacksmuster (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuGH, 02.03.2023 - C-684/21

    Papierfabriek Doetinchem - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum -

    Was insbesondere die Frage anbelangt, ob der Umstand, dass die Gestaltung eines Erzeugnisses dessen Mehrfarbigkeit ermöglicht, in dem Fall eines eingetragenen Geschmacksmusters berücksichtigt werden kann, wenn diese Mehrfarbigkeit in der betreffenden Eintragung nicht enthalten ist, ist darauf hinzuweisen, dass ein Geschmacksmuster durch seine Eintragung in ein öffentliches Register den zuständigen Behörden und den Verkehrskreisen, insbesondere den Wirtschaftsteilnehmern, zugänglich gemacht werden soll (Urteil vom 5. Juli 2018, Mast-Jägermeister/EUIPO, C-217/17 P, EU:C:2018:534, Rn. 53).

    Dieses Erfordernis soll somit Dritten Rechtssicherheit verschaffen (Urteil vom 5. Juli 2018, Mast-Jägermeister/EUIPO, C-217/17 P, EU:C:2018:534, Rn. 53 und 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das Erfordernis der grafischen Wiedergabe dient dabei u. a. dazu, das Geschmacksmuster selbst festzulegen, um den genauen Gegenstand des Schutzes zu bestimmen, den das eingetragene Geschmacksmuster seinem Inhaber gewährt (Urteil vom 5. Juli 2018, Mast-Jägermeister/EUIPO, C-217/17 P, EU:C:2018:534, Rn. 51 und 52), und um den in den Rn. 27 und 28 des vorliegenden Urteils genannten Zielen zu entsprechen.

  • EuGH, 28.10.2021 - C-123/20

    Ferrari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    In Bezug auf eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass das sich aus der Verordnung Nr. 6/2002 ergebende Gemeinschaftssystem für Geschmacksmuster verlangt, dass die Wiedergabe eines Geschmacksmusters dieses klar erkennen lassen muss, damit die Wirtschaftsteilnehmer einschlägige Informationen über die Rechte Dritter erlangen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 2018, Mast-Jägermeister/EUIPO, C-217/17 P, EU:C:2018:534, Rn. 54, 55 und 60).
  • BGH, 24.03.2022 - I ZR 16/21

    Schneidebrett - Auslegung eines Designs: Bestimmung des Schutzgegenstandes bei

    Auch diesem Gebot ist nicht genügt, wenn der vom Anmelder beanspruchte Schutzgegenstand in mehreren gedanklichen Schritten aus den Darstellungen im Register erschlossen werden muss (vgl. BGHZ 220, 344 [juris Rn. 17 bis 19] - Sporthelm; BGH, GRUR 2019, 835 [juris Rn. 31 bis 33] - Sportbrille; zum Erfordernis der klaren Erkennbarkeit des Schutzgegenstands nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. c GGV vgl. EuGH, Urteil vom 5. Juli 2018 - C-217/17, juris Rn. 49 bis 60 - Mast-Jägermeister/EUIPO; Ruhl in Ruhl/Tolkmitt aaO Art. 36 Rn. 15 bis 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-123/20

    Ferrari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftsgeschmacksmuster -

    25 Vgl. Urteil vom 5. Juli 2018, Mast-Jägermeister/EUIPO (C-217/17 P, EU:C:2018:534, Rn. 52 bis 54).

    34 Vgl. in Bezug auf Anmeldungen von Geschmacksmustern Art. 4 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 2245/2002 der Kommission vom 21. Oktober 2002 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (ABl. 2002, L 341, S. 28) und Urteil vom 5. Juli 2018, Mast-Jägermeister/EUIPO (C-217/17 P, EU:C:2018:534, Rn. 47 bis 55).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-382/21

    Generalanwältin Capeta: Eine internationale Übereinkunft, deren unmittelbare

    43 Vgl. Urteil vom 5. Juli 2018, Mast-Jägermeister/EUIPO (C-217/17 P, EU:C:2018:534, Rn. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2020 - C-654/18

    Interseroh - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Abfälle - Verbringung von

    41 Vgl. Urteil vom 5. Juli 2018, Mast-Jägermeister/EUIPO (C-217/17 P, EU:C:2018:534, Rn. 48).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2022 - 20 U 23/22
    Zwar muss das Geschmacksmuster aus der Eintragung eindeutig erkennbar sein, d.h. aus der Wiedergabe muss sich eindeutig ergeben, welche Merkmale zum geschützten Geschmacksmuster zählen und welche nicht (EuGH, Urteil vom 5. Juli 2018, Rs. C-217/17 (Jägermeister/EUIPO)).
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