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   EuGH, 05.09.2013 - C-64/13 P   

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https://dejure.org/2013,24428
EuGH, 05.09.2013 - C-64/13 P (https://dejure.org/2013,24428)
EuGH, Entscheidung vom 05.09.2013 - C-64/13 P (https://dejure.org/2013,24428)
EuGH, Entscheidung vom 05. September 2013 - C-64/13 P (https://dejure.org/2013,24428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Untätigkeitsklage - Art. 265 AEUV - Schadensersatzklage - Unterlassene Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch das Parlament - Unterlassene Aufforderung des Parlaments an das OLAF, Ermittlungen aufzunehmen - Offensichtliche Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    H-Holding / Parlament

    Rechtsmittel - Untätigkeitsklage - Art. 265 AEUV - Schadensersatzklage - Unterlassene Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch das Parlament - Unterlassene Aufforderung des Parlaments an das OLAF, Ermittlungen aufzunehmen - Offensichtliche Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    H-Holding / Parlament

    Rechtsmittel - Untätigkeitsklage - Art. 265 AEUV - Schadensersatzklage - Unterlassene Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch das Parlament - Unterlassene Aufforderung des Parlaments an das OLAF, Ermittlungen aufzunehmen - Offensichtliche Unzulässigkeit“

  • Wolters Kluwer

    Untätigkeitsklage eines Unternehmens zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch das Europäische Parlament; Zurückweisung des Rechtsmittels gegen klageabweisenden Beschluss; Rechtsmittelentscheidung des Gerichtshofs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offensichtlich unzulässige Untätigkeitsklage eines Unternehmens zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch das Europäische Parlament; Zurückweisung des Rechtsmittels gegen klageabweisenden Beschluss; Rechtsmittelentscheidung des Gerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    H-Holding / Parlament

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. November 2012, H-Holding/Parlament (T"672/11), mit dem das Gericht die Klage auf Feststellung, dass auf die Petition der Klägerin vom 24. August 2011 das Parlament es in rechtswidriger Weise ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 27.11.2012 - T-672/11

    H-Holding / Parlament - Untätigkeitsklage - Schadensersatzklage - Klage, die

    Auszug aus EuGH, 05.09.2013 - C-64/13
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die H-Holding AG (im Folgenden: H-Holding) die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 27. November 2012, H-Holding/Parlament (T-672/11, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht ihre Klage auf Feststellung, dass das Europäische Parlament es in rechtswidriger Weise unterlassen hat, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik einzuleiten und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) aufzufordern, Ermittlungen in Bezug auf eine tschechische politische Partei aufzunehmen, sowie auf Ersatz des Schadens, der der Rechtsmittelführerin aufgrund dieser geltend gemachten Untätigkeit des Parlaments entstanden sein soll, als unzulässig abgewiesen hat.
  • EuGH, 12.06.1992 - C-29/92

    Asia Motor France / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.09.2013 - C-64/13
    Auch eine Klage gegen die Weigerung des für die Einleitung eines solchen Verfahrens zuständigen Organs, und zwar der Kommission, wäre im Übrigen unzulässig, da ein Einzelner nicht die Weigerung der Kommission angreifen kann, gegen einen Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 12. Juni 1992, Asia Motor France/Kommission, C-29/92, Slg. 1992, I-3935, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. Juni 2011, Grúas Abril Asistencia/Kommission, C-521/10 P, Randnr. 29, vom 15. Dezember 2011, Altner/Kommission, C-411/11 P, Randnr. 8, und vom 28. Februar 2013, H-Holding/Kommission, C-235/12 P, Randnr. 11).
  • EuGH, 26.11.1996 - C-68/95

    T. Port / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

    Auszug aus EuGH, 05.09.2013 - C-64/13
    Überdies ist festzustellen, dass sich Einzelne nach der Rechtsprechung zu Art. 265 AEUV auf dessen Abs. 3 nur berufen können, um die Feststellung zu erwirken, dass ein Organ, eine Einrichtung oder eine sonstige Stelle der Union es unter Verletzung des Vertrags unterlassen hat, andere Akte als Empfehlungen oder Stellungnahmen zu erlassen, deren Adressaten sie sein können oder die sie entweder unmittelbar oder gegebenenfalls unmittelbar und individuell betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 1996, T. Port, C-68/95, Slg. 1996, I-6065, Randnr. 59, und Beschluss vom 1. Oktober 2004, Pérez Escolar/Kommission, C-379/03 P, Randnr. 15).
  • EuGH, 01.10.2004 - C-379/03

    Pérez Escolar / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.09.2013 - C-64/13
    Überdies ist festzustellen, dass sich Einzelne nach der Rechtsprechung zu Art. 265 AEUV auf dessen Abs. 3 nur berufen können, um die Feststellung zu erwirken, dass ein Organ, eine Einrichtung oder eine sonstige Stelle der Union es unter Verletzung des Vertrags unterlassen hat, andere Akte als Empfehlungen oder Stellungnahmen zu erlassen, deren Adressaten sie sein können oder die sie entweder unmittelbar oder gegebenenfalls unmittelbar und individuell betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 1996, T. Port, C-68/95, Slg. 1996, I-6065, Randnr. 59, und Beschluss vom 1. Oktober 2004, Pérez Escolar/Kommission, C-379/03 P, Randnr. 15).
  • EuGH, 22.06.2011 - C-521/10

    Grúas Abril Asistencia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.09.2013 - C-64/13
    Auch eine Klage gegen die Weigerung des für die Einleitung eines solchen Verfahrens zuständigen Organs, und zwar der Kommission, wäre im Übrigen unzulässig, da ein Einzelner nicht die Weigerung der Kommission angreifen kann, gegen einen Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 12. Juni 1992, Asia Motor France/Kommission, C-29/92, Slg. 1992, I-3935, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. Juni 2011, Grúas Abril Asistencia/Kommission, C-521/10 P, Randnr. 29, vom 15. Dezember 2011, Altner/Kommission, C-411/11 P, Randnr. 8, und vom 28. Februar 2013, H-Holding/Kommission, C-235/12 P, Randnr. 11).
  • EuGH, 15.12.2011 - C-411/11

    Altner / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.09.2013 - C-64/13
    Auch eine Klage gegen die Weigerung des für die Einleitung eines solchen Verfahrens zuständigen Organs, und zwar der Kommission, wäre im Übrigen unzulässig, da ein Einzelner nicht die Weigerung der Kommission angreifen kann, gegen einen Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 12. Juni 1992, Asia Motor France/Kommission, C-29/92, Slg. 1992, I-3935, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. Juni 2011, Grúas Abril Asistencia/Kommission, C-521/10 P, Randnr. 29, vom 15. Dezember 2011, Altner/Kommission, C-411/11 P, Randnr. 8, und vom 28. Februar 2013, H-Holding/Kommission, C-235/12 P, Randnr. 11).
  • EuGH, 28.02.2013 - C-235/12

    H-Holding / Kommission - Rechtsmittel - Untätigkeitsklage - Art. 265 AEUV

    Auszug aus EuGH, 05.09.2013 - C-64/13
    Auch eine Klage gegen die Weigerung des für die Einleitung eines solchen Verfahrens zuständigen Organs, und zwar der Kommission, wäre im Übrigen unzulässig, da ein Einzelner nicht die Weigerung der Kommission angreifen kann, gegen einen Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 12. Juni 1992, Asia Motor France/Kommission, C-29/92, Slg. 1992, I-3935, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 22. Juni 2011, Grúas Abril Asistencia/Kommission, C-521/10 P, Randnr. 29, vom 15. Dezember 2011, Altner/Kommission, C-411/11 P, Randnr. 8, und vom 28. Februar 2013, H-Holding/Kommission, C-235/12 P, Randnr. 11).
  • EuGH, 21.03.2013 - C-465/12

    Simov / Kommission und Bulgarien

    Auszug aus EuGH, 05.09.2013 - C-64/13
    Im Übrigen sind die weiteren, gegen die Stichhaltigkeit der Begründung des angefochtenen Beschlusses gerichteten Rechtsmittelgründe nicht hinreichend genau angegeben und erfüllen nicht die Anforderungen von Art. 58 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 168 Abs. 1 Buchst. d seiner Verfahrensordnung; sie sind daher als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Beschluss vom 21. März 2013, Simov/Kommission und Bulgarien, C-465/12 P, Randnr. 12).
  • AG Hamburg, 25.07.2014 - 10 C 24/14

    Konto nicht eindeutig der WEG zuzuordnen: Eigentümer muss nicht zahlen

    Unzweifelhaft konnte grundsätzlich auch bei personeller Verflechtung eine Erstbestellung eines Verwalters in der Teilungserklärung erfolgen (im Parallelfall und m. w. N.: AG Hamburg, Urteil vom 28.04.2014, Az: 102c C 64/13).
  • EuGH, 21.05.2019 - C-770/18

    Pint / Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des

    Denn nach ständiger Rechtsprechung, auf die das Gericht in Rn. 64 des angefochtenen Urteils zu Recht hingewiesen hat, verfügt ein Beschwerdeführer im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nicht über das Recht, von der Kommission eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinne zu verlangen oder die Weigerung der Kommission, ein solches Verfahren einzuleiten, anzufechten (Urteil vom 14. November 2013, LPN und Finnland/Kommission, C-514/11 P und C-605/11 P, EU:C:2013:738" Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschlüsse vom 12. Juni 1992, Asia Motor France/Kommission, C-29/92, EU:C:1992:264" Rn. 21, vom 5. September 2013, H-Holding/Parlament, C-64/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:557" Rn. 13, und vom 12. Februar 2015, Meister/Kommission, C-327/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:99" Rn. 26).
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