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   EuGH, 05.09.2019 - C-239/19   

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https://dejure.org/2019,29397
EuGH, 05.09.2019 - C-239/19 (https://dejure.org/2019,29397)
EuGH, Entscheidung vom 05.09.2019 - C-239/19 (https://dejure.org/2019,29397)
EuGH, Entscheidung vom 05. September 2019 - C-239/19 (https://dejure.org/2019,29397)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Eli Lilly and Company

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel - Verordnung (EG) Nr. 469/2009 - Art. 3 Buchst. b - Bedingungen für die Erteilung - Genehmigung für das Inverkehrbringen - Einem Dritten ...

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BPatG, 19.09.2019 - 14 W (pat) 44/19

    Fungizide Wirkstoffzusammensetzung - Patentbeschwerdeverfahren - "Fungizide

    Soweit die von der Beschwerdeführerin formulierten Rechtsfragen für den Fall nicht entscheidungsrelevant waren bzw. die entsprechenden Voraussetzungen (synergistische Wirkung) ersichtlich nicht vorlagen, musste ein darauf gerichtetes Vorabentscheidungsersuchen bereits wegen fehlender Zulässigkeit unterbleiben (vgl. hierzu EuGH, Beschluss vom 5. September 2019, in der Rechtssache C-239/19, Eli Lilly and Company/Genentech, Rdn. 15 ff., veröffentlicht auf der Curia-Homepage des EuGH; sowie unter BeckRS 2019, 22614).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-659/18

    VW (Droit d'accès à un avocat en cas de non-comparution) - Justizielle

    9 Vgl. beispielsweise Beschluss vom 5. September 2019, Eli Lilly and Company (C-239/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:687).
  • BPatG, 26.06.2020 - 14 W (pat) 5/18

    Abraxis II

    Soweit sich die von ihr formulierten Rechtsfragen darüber hinaus teilweise für den vorliegenden Fall als nicht entscheidungsrelevant, sondern als hypothetisch erwiesen haben (Rechtsfragen 1, 2, 3 sowie die Teile der Rechtsfragen 5 und 6, die sich auf für die vorliegende Beschwerdesache nicht einschlägige Fallgestaltungen beziehen), musste ein Vorabentscheidungsersuchen bereits wegen fehlender Zulässigkeit unterbleiben (vgl. hierzu EuGH, Beschluss vom 5. September 2019, in der Rechtssache C-239/19, Eli Lilly and Company/Genentech, Rdn. 15 ff., veröffentlicht auf der Curia-Homepage des Gerichtshofs, sowie unter BeckRS 2019, 22614), da abstrakte, also für den konkreten Fall nicht entscheidungsrelevante Rechtsfragen nicht Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens sein können.
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