Rechtsprechung
EuGH, 05.09.2019 - C-468/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
R () und obligation alimentaire)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen - Verordnung (EG) Nr. 4/2009 - Art. 3 Buchst. a und d sowie Art. 5 - Gericht, das mit drei zusammenhängenden, ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen - Verordnung (EG) Nr. 4/2009 - Art. 3 Buchst. a und d sowie Art. 5 - Gericht, das mit drei zusammenhängenden, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-468/18
- EuGH, 05.09.2019 - C-468/18
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 17.09.2020 - C-540/19
Landkreis Harburg (Subrogation d'un organisme public au créancier d'aliments) - …
Im Gegensatz zu den einschlägigen Bestimmungen des Brüsseler Übereinkommens, die der Gerichtshof in der Rechtssache geprüft hat, in der das Urteil vom 15. Januar 2004, Blijdenstein (C-433/01, EU:C:2004:21), ergangen ist, enthält dieser Art. 3 weder einen allgemeinen Grundsatz wie die Zuständigkeit des Gerichts des Wohnsitzes des Beklagten noch eng auszulegende Ausnahmeregelungen wie Art. 5 Nr. 2 des Brüsseler Übereinkommens, sondern mehrere Kriterien, die gleichrangig und alternativ nebeneinander stehen, wie der Gebrauch des gleichordnenden Bindeworts "oder" nach jedem von ihnen zeigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. September 2019, R [Zuständigkeit für elterliche Verantwortung und Unterhaltspflicht], C-468/18, EU:C:2019:666, Rn. 29).Somit bietet Art. 3 der Verordnung Nr. 4/2009 dem Unterhaltsberechtigten als Kläger die Möglichkeit, seine Klage in einer Unterhaltssache auf der Grundlage verschiedener Zuständigkeitstatbestände zu erheben, nämlich u. a. nach Art. 3 Buchst. a vor dem Gericht des Ortes, an dem der Beklagte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder nach Art. 3 Buchst. b vor dem Gericht des Ortes, an dem er selbst seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. September 2019, R [Zuständigkeit für elterliche Verantwortung und Unterhaltspflicht], C-468/18, EU:C:2019:666, Rn. 30 und 31).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-540/19
WV (Subrogation d'un organisme public au créancier d'aliments) - …
12 Urteile vom 16. Juli 2015, A (C-184/14, EU:C:2015:479), vom 15. Februar 2017, W und V (C-499/15, EU:C:2017:118), und vom 5. September 2019, R (Zuständigkeit für elterliche Verantwortung und Unterhaltspflicht) (C-468/18, EU:C:2019:666, im Folgenden: Urteil R).