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   EuGH, 05.09.2019 - C-559/18   

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https://dejure.org/2019,27934
EuGH, 05.09.2019 - C-559/18 (https://dejure.org/2019,27934)
EuGH, Entscheidung vom 05.09.2019 - C-559/18 (https://dejure.org/2019,27934)
EuGH, Entscheidung vom 05. September 2019 - C-559/18 (https://dejure.org/2019,27934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    TDK-Lambda Germany

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion und gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Unterposition 8504 40 30 - Stromrichter - Einreihungskriterien - Wesentliche Zweckbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Zollunion und gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Unterposition 8504 40 30 - Stromrichter - Einreihungskriterien - Wesentliche Zweckbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 2658/87, EUV 1218/2012, KN Pos 8504 UPos 4030
    Kombinierte Nomenklatur, Zolltarif, Stromrichter, Telekommunikationsgeräte

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 2658/87 ; EUV 1218/2012 ; KN Pos 8504 UPos 4030

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.05.2016 - C-198/15

    Invamed Group u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus EuGH, 05.09.2019 - C-559/18
    Erstens ist darauf hinzuweisen, dass das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteil vom 26. Mai 2016, 1nvamed Group u. a., C-198/15, EU:C:2016:362, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zweitens kann der Verwendungszweck des Erzeugnisses ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften des Erzeugnisses beurteilen lassen muss (vgl. u. a. Urteil vom 26. Mai 2016, 1nvamed Group u. a., C-198/15, EU:C:2016:362, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.09.2018 - C-555/17

    2M-Locatel

    Auszug aus EuGH, 05.09.2019 - C-559/18
    Insoweit können die Erläuterungen zur KN ein wichtiges Instrument zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2018, 2M-Locatel, C-555/17, EU:C:2018:746, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum anderen ist zu beachten, dass Texte des abgeleiteten Rechts wie die KN nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit den von der Union geschlossenen völkerrechtlichen Verträgen auszulegen sind (Urteil vom 20. September 2018, 2M-Locatel, C-555/17, EU:C:2018:746, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.04.2016 - C-233/15

    Oniors Bio - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Auszug aus EuGH, 05.09.2019 - C-559/18
    Der Verwendungszweck eines Erzeugnisses kann jedoch nur dann ein erhebliches Kriterium sein, wenn die Tarifierung nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften dieses Erzeugnisses erfolgen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2016, 0niors Bio, C-233/15, EU:C:2016:305, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-480/13

    Sysmex Europe - Vorabentscheidungsersuchen - Tarifierung - Gemeinsamer Zolltarif

    Auszug aus EuGH, 05.09.2019 - C-559/18
    Ausreichend ist, dass die in der fraglichen Position genannte Verwendung die wesentliche Zweckbestimmung dieses Erzeugnisses ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2014, Sysmex Europe, C-480/13, EU:C:2014:2097, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 10.06.2020 - V R 6/18

    EuGH-Vorlage zum Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln

    Jedoch kann der Verwendungszweck nur dann ein erhebliches Kriterium sein, wenn die Tarifierung nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware erfolgen kann (EuGH-Urteil TDK-Lambda Germany vom 05.09.2019 - C-559/18, EU:C:2019:667, StEd 2019, 570, Rz 27).
  • BFH, 23.02.2023 - V R 38/21

    Steuersatzermäßigung für Werbelebensmittel

    Dabei kann der Verwendungszweck eines Erzeugnisses ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt, was anhand seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften zu beurteilen ist (BFH-Urteile vom 13.01.2015 - VII R 25/13, BFH/NV 2015, 712, Rz 6, m.w.N., und in BFH/NV 2016, 1594, Rz 13; EuGH-Urteile Mikrotikls, EU:C:2022:814, Rz 22; PRODEX, EU:C:2022:312, Rz 28; Hydro Energo vom 18.06.2020 - C-340/19, EU:C:2020:488, Rz 35; TDK-Lambda Germany vom 05.09.2019 - C-559/18, EU:C:2019:667, Rz 27).

    Er darf jedoch nur berücksichtigt werden, wenn die Tarifierung nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften eines Erzeugnisses erfolgen kann (EuGH-Urteile TDK-Lambda Germany, EU:C:2019:667, Rz 27; Oniors Bio vom 28.04.2016 - C-233/15, EU:C:2016:305, Rz 33; Skoma-Lux vom 16.12.2010 - C-339/09, EU:C:2010:781, Rz 47; Industriemetall LUMA GmbH vom 16.12.1976 - 38/76, EU:C:1976:190, Rz 7; vgl. auch BFH-Urteil vom 30.06.2020 - VII R 40/18, BFH/NV 2021, 203, Rz 11 f.).

  • FG Hamburg, 15.06.2021 - 4 K 249/16

    (1. Auflagen zu einer Bewilligung eines laufenden Zahlungsaufschubs

    Im Übrigen ist der Verwendungszweck der Ware nur dann ein erhebliches Kriterium, wenn die Einreihung nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware erfolgen kann (EuGH, Urteil vom 5. September 2019, C-559/18; Urteil vom 9. Juni 2016, C-288/15, jeweils in: juris; vgl. auch BFH, Urteil vom 26. September 2017, VII R 17/16, in: juris).

    Ausreichend ist, dass die in der fraglichen Position genannte Verwendung die wesentliche Zweckbestimmung dieser Ware ist (EuGH, Urteil vom 5. September 2019, C-559/18, in: juris).

    Vielmehr steht - was für die Einreihung als Spielzeug ausreichend ist, da nach den Erläuterungen Spielzeuge Waren sind, die im Wesentlichen zur Unterhaltung für Kinder oder Erwachsene bestimmt sind - der unterhaltende Aspekt der Laternen-Bastelsets durch das Basteln im Vordergrund, mag als Ergebnis der Basteltätigkeit auch eine Laterne entstehen und als solche dann für ein Laternenfest oder als Dekorationsobjekt genutzt werden (vgl. zur wesentlichen Zweckbestimmung der Verwendung einer Ware auch EuGH, Urteil vom 5. September 2019, C-559/18, in: juris).

    Vielmehr steht - was für die Einreihung als Spielzeug ausreichend ist, da nach den Erläuterungen Spielzeuge Waren sind, die im Wesentlichen zur Unterhaltung für Kinder oder Erwachsene bestimmt sind - auch hier der unterhaltende Aspekt der Laternen-Bastelsets durch das Basteln - hier durch die vereinfachten Bastelschritte speziell für kleinere Kinder - im Vordergrund, mag als Ergebnis der Basteltätigkeit auch eine Laterne entstehen und als solche dann für ein Laternenfest oder als Dekorationsobjekt genutzt werden (vgl. zur wesentlichen Zweckbestimmung der Verwendung einer Ware auch EuGH, Urteil vom 5. September 2019, C-559/18, in: juris).

  • FG Düsseldorf, 18.03.2020 - 4 K 3162/18
    Insoweit können die Erläuterungen zur KN ein wichtiges Instrument zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein (Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - Urteil vom 05. September 2019 C-559/18 Rz. 25 m.w.N.).

    Dabei kann der Verwendungszweck eines Erzeugnisses jedoch nur dann ein erhebliches Kriterium sein, wenn die Tarifierung nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften dieses Erzeugnisses erfolgen kann (EuGH Urteil v. 05. September 2019, C-559/18, Rz. 27).

    Nicht erforderlich ist es, dass die alleinige oder ausschließliche Zweckbestimmung des einzureihenden Erzeugnisses dieser Verwendung entspricht (EUGH Urteil v. 05. September 2019, C-559/18, Rz. 28).

    Dies ist für die Einreihung unerheblich (EUGH Urteil v. 05. September 2019, C-559/18, Rz. 28).

  • FG Hamburg, 23.11.2021 - 4 K 95/18

    Tarifierung von neuen Kautschukreifen

    Ausreichend ist, dass die in der fraglichen Position genannte Verwendung die wesentliche Zweckbestimmung dieses Erzeugnisses ist (gefestigte EuGH-Rechtsprechung, Urteile vom 5. September 2019, C-559/18, TDK-Lambda, Rn. 26 ff.; vom 17. Juli 2014, C-480/13, Sysmex Europe, Rn. 32, jeweils m.w.N).

    Die Einreihung in die Zweckposition sei angesichts dieser anderen Verwendungsmöglichkeiten ausgeschlossen (EuGH, Urteil vom 05. September 2019, C-559/18, TDK-Lambda Germany, Rn. 41, juris).

    Der EuGH legt die Formulierung "im Wesentlichen" indes erkennbar wie die Formulierung "von der für ... verwendeten Art" aus, wie sich dem Urteil in der Rechtssache TDK-Lambda entnehmen lässt (EuGH, Urteil vom 5. September 2019, C-559/18, TDK-Lambda, Rn. 26 ff.).

  • FG Hamburg, 23.11.2021 - 4 K 100/18

    Tarifierung von neuen Kautschukreifen

    Ausreichend ist, dass die in der fraglichen Position genannte Verwendung die wesentliche Zweckbestimmung dieses Erzeugnisses ist (gefestigte EuGH-Rechtsprechung, Urteile vom 5. September 2019, C-559/18, TDK-Lambda, Rn. 26 ff.; vom 17. Juli 2014, C-480/13, Sysmex Europe, Rn. 32, jeweils m.w.N).

    Die Einreihung in die Zweckposition sei angesichts dieser anderen Verwendungsmöglichkeiten ausgeschlossen (EuGH, Urteil vom 05. September 2019, C-559/18, TDK-Lambda Germany, Rn. 41, juris).

    Der EuGH legt die Formulierung "im Wesentlichen" indes erkennbar wie die Formulierung "von der für ... verwendeten Art" aus, wie sich dem Urteil in der Rechtssache TDK-Lambda entnehmen lässt (EuGH, Urteil vom 5. September 2019, C-559/18, TDK-Lambda, Rn. 26 ff.).

  • EuGH, 27.02.2020 - C-670/19

    Gardinia Home Decor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der

    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 3. März 2016, Customs Support Holland, C-144/15, EU:C:2016:133, Rn. 26 und 27, vom 16. Mai 2019, Estron, C-138/18, EU:C:2019:419, Rn. 50 und 51, sowie vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany, C-559/18, EU:C:2019:667, Rn. 26).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann die Einreihung zwar nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften der betreffenden Ware erfolgen, jedoch kann der Verwendungszweck der Ware - wobei nur der wesentliche Verwendungszweck berücksichtigt werden muss - ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen muss (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 17. Juli 2014, Sysmex Europe, C-480/13, EU:C:2014:2097, Rn. 31 und 32, vom 12. Mai 2016, Toorank Productions, C-532/14 und C-533/14, EU:C:2016:337, Rn. 35, sowie vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany, C-559/18, EU:C:2019:667, Rn. 27).

  • FG Hamburg, 20.11.2020 - 4 K 237/16

    Zolltarifliche Einreihung von Papierstreifensets zur Anfertigung von

    Im Übrigen ist der Verwendungszweck der Ware nur dann ein erhebliches Kriterium, wenn die Einreihung nicht allein auf der Grundlage der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware erfolgen kann (EuGH, Urteil vom 5. September 2019, C-559/18; Urteil vom 9. Juni 2016, C-288/15, jeweils in: juris; vgl. auch BFH, Urteil vom 26. September 2017, VII R 17/16, in: juris).

    Ausreichend ist, dass die in der fraglichen Position genannte Verwendung die wesentliche Zweckbestimmung dieser Ware ist (EuGH, Urteil vom 5. September 2019, C-559/18, in: juris).

    Vielmehr steht - was für die Einreihung als Spielzeug ausreichend ist, da nach den Erläuterungen Spielzeuge Waren sind, die im Wesentlichen zur Unterhaltung für Kinder oder Erwachsene bestimmt sind - der unterhaltende Aspekt der Papierstreifensets durch das Basteln im Vordergrund, mag als Ergebnis der Basteltätigkeit auch ein Dekorationsobjekt entstehen und als solches dann genutzt werden (vgl. zur wesentlichen Zweckbestimmung der Verwendung einer Ware auch EuGH, Urteil vom 5. September 2019, C-559/18, in: juris).

  • BFH, 28.02.2023 - VII R 21/20

    Zolltarifliche Einreihung bestimmter Lenk- und Bockrollen

    Dieses Kriterium deckt sich mit den seitens der Rechtsprechung des EuGH erarbeiteten Anforderungen, wonach es für ein Tarifierungsmerkmal, das auf einer besonderen Verwendung der betreffenden Waren beruht, nicht erforderlich ist, dass die alleinige oder ausschließliche Zweckbestimmung des einzureihenden Erzeugnisses dieser Verwendung entspricht, sondern dass es ausreicht, wenn die in der fraglichen Position genannte Verwendung die wesentliche Zweckbestimmung dieses Erzeugnisses darstellt (EuGH-Urteil TDK-Lambda Germany vom 05.09.2019 - C-559/18, EU:C:2019:667, Rz 28, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 25.09.2023 - 4 K 22/20

    Zolltarif: Einreihung als Teil eines medizinischen Instruments

    Bestehen für ein Erzeugnis mehrere mögliche Verwendungszwecke, dann sind rein theoretische Möglichkeiten nicht einreihungsrelevant (gefestigte EuGH-Rechtsprechung, Urteile vom 5. September 2019, C-559/18, TDK-Lambda, Rn. 26 ff.; vom 17. Juli 2014, C-480/13, Sysmex Europe, Rn. 32, jeweils m.w.N).

    Diese Annahme folgt auch nicht aus der EuGH-Rechtsprechung (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 5. September 2019, C-559/18, TDK Lambda Rn. 34).

  • FG Hamburg, 20.02.2023 - 4 K 7/20

    Einreihung

  • EuGH, 18.06.2020 - C-340/19

    Hydro Energo

  • EuGH, 25.02.2021 - C-772/19

    Bartosch Airport Supply Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

  • EuGH, 11.03.2020 - C-192/19

    Rensen Shipbuilding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

  • FG Hamburg, 14.04.2022 - 4 K 116/17

    Einfuhrabgaben, Antidumpingzoll: Kein Antidumpingzoll auf bestimmte

  • FG Hamburg, 01.09.2020 - 4 K 19/17

    Zollrecht: Einreihung von gepolsterten Wärmekissenbezügen für Kirschkernkissen in

  • FG Düsseldorf, 23.08.2023 - 4 K 12/23

    Einreihung von Rundstäben aus Cermets: Verwendung für Werkzeuge - Zulässiger

  • FG Hamburg, 23.04.2021 - 4 K 7/17

    Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Scheiben aus vorbehandeltem

  • EuGH, 04.02.2021 - C-760/19

    JCM Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif -

  • FG Hamburg, 12.09.2023 - 4 K 98/21

    Zollrecht/Zolltarifrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung sog. "wattierter

  • FG Hamburg, 31.01.2023 - 4 K 48/20

    Zur zolltariflichen Einreihung von Karnevalskostümen als Kleidung i.S. der Kap.

  • FG Hamburg, 09.05.2022 - 4 K 98/16

    Zollrecht, Zolltarif: Einreihung von Wasserhängematte als Campingartikel oder

  • FG Hamburg, 19.03.2021 - 4 K 142/18

    (Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des

  • FG Hamburg, 19.03.2021 - 4 K 139/18

    Zollrecht: Tarifierung eines als Zahnfüllstoff verwendeten Kapselsystems - Zum

  • FG Hamburg, 19.03.2021 - 4 K 141/18

    (Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des

  • FG Hamburg, 19.03.2021 - 4 K 143/18

    (Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des

  • FG Hamburg, 02.10.2020 - 4 K 42/18

    Zollrecht: Einreihung einer Warnweste mit Hülle

  • FG Hamburg, 11.03.2022 - 4 K 75/17

    Einreihung von unfertigen Teilen von Scharnieren

  • FG Hamburg, 19.03.2021 - 4 K 140/18

    Zollrecht: Tarifierung eines als Zahnfüllstoff verwendeten Kapselsystems

  • FG Hamburg, 06.04.2023 - 4 V 111/22

    Zollrecht, Zolltarifrecht: Einreihung eines sog. Armroboters

  • FG Hamburg, 19.01.2023 - 4 K 84/20

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung einer sog.

  • FG Hamburg, 20.01.2021 - 4 K 157/16

    Zollrecht: Tarifierung eines sog. Handgleitmittelkonzentrats für die

  • FG Düsseldorf, 27.09.2019 - 4 K 1430/18

    Erstattung von Zoll bei Einfuhr von Inkontinenzunterlagen als Bettausstattungen

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