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   EuGH, 05.10.1994 - C-381/93   

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https://dejure.org/1994,430
EuGH, 05.10.1994 - C-381/93 (https://dejure.org/1994,430)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.1994 - C-381/93 (https://dejure.org/1994,430)
EuGH, Entscheidung vom 05. Januar 1994 - C-381/93 (https://dejure.org/1994,430)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Verordnungen Nrn. 4055/86 des Rates und 3577/92 des Rates
    Verkehr; Seeverkehr; Freier Dienstleistungsverkehr; Beschränkungen; Für alle Schiffe unabhängig von der Nationalität des Leistungserbringers geltende Regelung, die zwischen Inlandsverkehr und dem Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten unterscheidet und dem Inlandsverkehr ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs im Rahmen der Seeschifffahrt zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern; Zulässigkeit der Erhebung der Gebühr für Passagiere von Handelsschiffen; Anwendbarkeit der Verordnung Nr. ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Freier Dienstleistungsverkehr: Seeschiffahrt

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; Verordnung Nr. 4055/86 vom 22.12.1986 Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehr - Seeverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Für alle Schiffe unabhängig von der Nationalität des Leistungserbringers geltende Regelung, die zwischen Inlandsverkehr und dem Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten unterscheidet und dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzungsverfahren - Seeverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 72
 
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Wird zitiert von ... (70)

  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, kann sich ein Unternehmen gegenüber dem Staat, in dem es seinen Sitz hat, auf den freien Dienstleistungsverkehr berufen, sofern die Leistungen an Leistungsempfänger erbracht werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind (Urteil vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-18/93, Corsica Ferries, Slg. 1994, I-1783, Randnr. 30, Urteil Peralta, a. a. O., Randnr. 40, und Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93, Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnr. 14).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-157/99

    Smits und Peerbooms

    Nach ständiger Rechtsprechung verstößt jede nationale Regelung gegen Artikel 59 EG-Vertrag, die die Leistung von Diensten zwischen Mitgliedstaaten im Ergebnis gegenüber der Leistung von Diensten im Inneren eines Mitgliedstaats erschwert (Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93, Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnr. 17, und Kohll, Randnr. 33).
  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    56 Nach der genannten Vorschrift kann die Dienstleistungsfreiheit entgegen dem Vorbringen der deutschen Regierung von einem Unternehmen gegenüber dem Staat, in dem es seinen Sitz hat, in Anspruch genommen werden, sofern die Leistungen Dienstleistungsnehmern erbracht werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, und allgemeiner immer dann, wenn ein Leistungserbringer Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen anbietet, in dem er niedergelassen ist (vgl. u. a. Urteil vom 5. Oktober 1994, Kommission/Frankreich, C-381/93, Slg. 1994, I-5145, Randnr. 14).
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