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   EuGH, 05.10.1999 - C-179/95   

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https://dejure.org/1999,1908
EuGH, 05.10.1999 - C-179/95 (https://dejure.org/1999,1908)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.1999 - C-179/95 (https://dejure.org/1999,1908)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1999 - C-179/95 (https://dejure.org/1999,1908)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Fischerei - Regelung zur Begrenzung der Fangmöglichkeiten und ihrer Aufteilung zwischen den Mitgliedstaaten - Austausch von Fangquoten - Nichtigerklärung

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Spanien / Rat

    Verordnungen des Rates Nr. 3760/92, Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 4, Nr. 3362/94 und Nr. 746/95, Anhang I, fünfter Abschnitt
    1 Fischerei - Erhaltung der Meeresschätze - Fangquotenregelung - Aufteilung des Fanganteils zwischen den Mitgliedstaaten - Gerichtliche Nachprüfung - Grenzen - Erhöhung der Fangmöglichkeiten für Sardellen im ICES-Gebiet VIII - Offensichtlicher Ermessensfehler oder ...

  • EU-Kommission

    Spanien / Rat

  • Wolters Kluwer

    Steuerung des Fischereiaufwands in bestimmten Fanggebieten und in bezug auf bestimmte Fischereiressourcen der Gemeinschaft; Regelung zur Begrenzung der Fangmöglichkeiten und ihrer Aufteilung zwischen den Mitgliedstaaten; Festlegung der zulässigen Gesamtfangmengen und ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 685/95; ; Verordnung (EG) Nr. 746/95; ; Verordnung (EWG) Nr. 3760/92; ; EGV Art. 33; ; Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der P... ortugiesischen Republik Art. 161 Abs. 1 f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Fischerei - Erhaltung der Meeresschätze - Fangquotenregelung - Aufteilung des Fanganteils zwischen den Mitgliedstaaten - Gerichtliche Nachprüfung - Grenzen - Erhöhung der Fangmöglichkeiten für Sardellen im ICES-Gebiet VIII - Offensichtlicher Ermessensfehler oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Anhangs IV Nummer 1.1 Ziffer i letzter Satz der Verordnung (EG) Nr. 685/95 des Rates zur Steuerung des Fischereiaufwands in bestimmten Fanggebieten und in bezug auf bestimmte Fischereiressourcen der Gemeinschaft sowie Nichtigerklärung des Anhangs I, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.12.1995 - C-52/95

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-179/95
    Schließlich sei das Vorbringen der Kommission über den Austausch der Fangmöglichkeiten zwischen Spanien und Frankreich und über das Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95 (Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443) in der vorliegenden Rechtssache unerheblich.

    Zum anderen besage die durch das Urteil Kommission/Frankreich sanktionierte Überschreitung der Frankreich zugeteilten Sardellenquote durch diesen Mitgliedstaat lediglich, daß dieser Staat seine Verpflichtungen im Bereich der Fischerei nicht einhalte, rechtfertige jedoch nicht den Verstoß des Rates gegen das Fischereirecht der Gemeinschaft.

    Die Kommission trägt insbesondere vor, das Königreich Spanien tausche in Ausübung der ihm durch Artikel 9 der Verordnung Nr. 3760/92 verliehenen legitimen Befugnis regelmäßig Fangmöglichkeiten für Sardellen mit Frankreich aus; der Fischereisektor für Sardellen im ICES-Gebiet VIII sei durch eine besondere sozio-ökonomische Sensibilität gekennzeichnet, wie sich aus dem vorgenannten Urteil Kommission/Frankreich ergebe.

  • EuGH, 16.06.1987 - 46/86

    Romkes / Officier van Justitie

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-179/95
    Die Bewirtschaftung dieser Fänge erfolge somit aufgrund nationaler Quoten, wobei es den Mitgliedstaaten freistehe, angemessene Maßnahmen für deren Aufteilung und Verwendung zu erlassen, soweit diese dem Gemeinschaftsrecht und der gemeinsamen Fischereipolitik entsprächen (vgl. Urteile vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 46/86, Romkes, Slg. 1987, 2671, und vom 7. Mai 1992 in den Rechtssachen C-251/90 und C-252/90, Wood und Cowie, Slg. 1992, I-2873).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-405/92

    Mondiet / Armement Islais

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-179/95
    Das Urteil vom 24. November 1993 in der Rechtssache C-405/92 (Mondiet, Slg. 1993, I-6113) besage nicht, daß die wissenschaftlichen und technischen Berichte keinerlei Wert hätten und der Rat seine Entscheidungen frei treffen könne, sondern, daß der Rat strengere erhaltende Maßnahmen erlassen könne, wenn keine derartigen Berichte vorhanden seien oder wenn diese nicht überzeugend seien.
  • EuGH, 07.05.1992 - C-251/90

    Strafverfahren gegen Wood und Cowie

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-179/95
    Die Bewirtschaftung dieser Fänge erfolge somit aufgrund nationaler Quoten, wobei es den Mitgliedstaaten freistehe, angemessene Maßnahmen für deren Aufteilung und Verwendung zu erlassen, soweit diese dem Gemeinschaftsrecht und der gemeinsamen Fischereipolitik entsprächen (vgl. Urteile vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 46/86, Romkes, Slg. 1987, 2671, und vom 7. Mai 1992 in den Rechtssachen C-251/90 und C-252/90, Wood und Cowie, Slg. 1992, I-2873).
  • EuGH, 19.02.1998 - C-4/96

    'NIFPO und Northern Ireland Fishermen''s Federation'

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-179/95
    Der Richter muß sich bei der Kontrolle einer solchen Ermessensausübung darauf beschränken, zu prüfen, ob diese nicht mit einem offensichtlichen Fehler oder einem Ermessensmißbrauch behaftet ist oder ob die fragliche Behörde die Grenzen ihres Ermessens nicht offensichtlich überschritten hat (vgl. Urteil vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache C-4/96, NIFPO und Northern Ireland Fishermen's Federation, Slg. 1998, I-681, Randnrn.
  • EuGH, 20.10.1977 - 29/77

    Roquette / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-179/95
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Gemeinschaftsorgane bei der Verfolgung der Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik ständig darauf bedacht sein, isoliert betrachtet möglicherweise in Widerspruch stehende Ziele in Ausgleich zu bringen und gegebenenfalls einem von ihnen zeitweilig Vorrang einzuräumen, sofern die wirtschaftlichen Tatsachen oder Umstände, die ihrer Beschlußfassung zugrunde liegen, dies gebieten (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 29/77, Roquette Frères, Slg. 1977, 1835, Randnr. 30, vom 19. März 1992 in der Rechtssache C-311/90, Hierl, Slg. 1992, I-2061, Randnr. 13, Mondiet, Randnr. 51, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 47).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-179/95
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Gemeinschaftsorgane bei der Verfolgung der Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik ständig darauf bedacht sein, isoliert betrachtet möglicherweise in Widerspruch stehende Ziele in Ausgleich zu bringen und gegebenenfalls einem von ihnen zeitweilig Vorrang einzuräumen, sofern die wirtschaftlichen Tatsachen oder Umstände, die ihrer Beschlußfassung zugrunde liegen, dies gebieten (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 29/77, Roquette Frères, Slg. 1977, 1835, Randnr. 30, vom 19. März 1992 in der Rechtssache C-311/90, Hierl, Slg. 1992, I-2061, Randnr. 13, Mondiet, Randnr. 51, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 47).
  • EuGH, 19.03.1992 - C-311/90

    Hierl / Hauptzollamt Regensburg

    Auszug aus EuGH, 05.10.1999 - C-179/95
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Gemeinschaftsorgane bei der Verfolgung der Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik ständig darauf bedacht sein, isoliert betrachtet möglicherweise in Widerspruch stehende Ziele in Ausgleich zu bringen und gegebenenfalls einem von ihnen zeitweilig Vorrang einzuräumen, sofern die wirtschaftlichen Tatsachen oder Umstände, die ihrer Beschlußfassung zugrunde liegen, dies gebieten (vgl. Urteile vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 29/77, Roquette Frères, Slg. 1977, 1835, Randnr. 30, vom 19. März 1992 in der Rechtssache C-311/90, Hierl, Slg. 1992, I-2061, Randnr. 13, Mondiet, Randnr. 51, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2001 - C-61/96

    Spanien / Rat

    Mit Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-179/95 hat der Gerichtshof die Klage Spaniens gegen die gleiche Regelung des Sardellenfangs im ICES-Gebiet VIII damals für das Jahr 1995 abgewiesen.(2) Spanien war der Meinung, der Quotentausch im Jahre 1995 habe im Ergebnis zu einer unzulässigen - weil die relative Stabilität gefährdenden - Erhöhung der Fangmenge im Gebiet VIII geführt.

    Auch er spielte bereits im Verfahren C-179/95 eine Rolle.

    Spanien hat die Rechtmäßigkeit der Verordnungen Nr. 746/95 und Nr. 685/95 in der Rechtssache C-179/95 überprüfen lassen.

    Der Rat beantragt, 1. die Klagen als unzulässig abzuweisen, 2. hilfsweise, die Klagen als unbegründet abzuweisen, 3. in den Verfahren C-81/00 und C-22/01 die Grundsätze zu bestätigen, auf denen das Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-179/95 (Königreich Spanien/Rat) beruht, und die die Rechtmäßigkeit des Quotenaustausches zwischen Portugal und Frankreich im Jahre 1995 bestätigten, 4. in allen Verfahren Spanien die Kosten aufzuerlegen.

    Die Klagen beträfen dieselben Parteien, mit ihnen würde dasselbe Klageziel verfolgt und es würden dieselben Klagegründe vorgetragen wie im Verfahren C-179/95.

    Sie seien insoweit identisch mit der Rechtssache C-179/95 als die Bestimmung betreffend den Sardellenfang im ICES-Gebiet VIII in den Anhängen der angefochtenen Verordnungen identisch sei mit derjenigen in der Verordnung Nr. 746/95, einschließlich der umstrittenen Anmerkung (3), die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Oktober 1999 für rechtmäßig erklärt habe.

    Der Zulässigkeit der Klagen stünde daher die Rechtskraft des Urteils in der Rechtssache C-179/95 entgegen.

    Die Auffassung, dass die Verfahren den gleichen Gegenstand betreffen, werde bestätigt durch die Entscheidungen des Präsidenten des Gerichtshofes vom 3. Mai 1996, 15. Mai 1997, 16. März 1998 und 8. März 1999, mit denen die Verfahren in den Rechtssachen C-61/96, C-132/97, C-45/98 und C-27/99 bis zum Erlass des Urteils in der Rechtssache C-179/95 ausgesetzt worden seien.

    Seine Rechtmäßigkeit sei im Urteil in der Rechtssache C-179/95 bestätigt worden.

    Über die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit demPrinzip der relativen Stabilität, sei im Urteil in der Rechtssache C-179/95 rechtskräftig entschieden worden.

    Sie ist der Auffassung, das Urteil in der Rechtssache C-179/95 beantworte die Frage der Verletzung des Prinzips der relativen Stabilität nicht abschließend.

    Im Übrigen beträfen die Rechtssachen die Verordnungen Nr. 3074/95, Nr. 390/97, Nr. 45/98, Nr. 48/1999, Nr. 2742/1999 und Nr. 2848/2000 die nicht Gegenstand des Verfahrens C-179/95 gewesen seien.

    Die Rechtssachen C-61/96, C-132/97, C-45/98, C-27/99, C-81/00 und C-22/01 betreffen dieselben Parteien wie im Verfahren C-179/95, nämlich Klagen Spaniens gegen den Rat.

    Unter anderem auch auf diesen Grund war die Klage in der Rechtssache C-179/95 gestützt.

    Fraglich ist, inwiefern die Klagen auf dasselbe Ziel gerichtet sind wie die Klage in der Rechtssache C-179/95.

    Die Klage in der Rechtssache C-179/95 betraf eine Verordnung für das Jahr 1995.

    Daher vertritt sie die Ansicht, die angefochtenen Verordnungen Nr. 3074/95, Nr. 390/97, Nr. 45/98, Nr. 48/1999 und Nr. 2742/1999 bestätigten nur den in der Verordnung Nr. 685/95 vereinbarten Quotentausch, der im Urteil in der Rechtssache C-179/95 für rechtmäßig erklärt worden ist.

    Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, dass Spanien mit den Klagen in den Rechtssachen C-61/96, C-132/97, C-45/98, C-27/99, C-81/00 und C-22/01 die Rechtmäßigkeit der Verordnung Nr. 685/95 im Gegensatz zur Klage in der Rechtssache C-179/95 nicht mehr angreift.

    Denn nach der Rechtsprechung erstreckt sich die Rechtskraft auf diejenigen Tatsachen- und Rechtsfragen, die tatsächlich oder notwendigerweise Gegenstand der betreffenden gerichtlichen Entscheidung waren.(37) Insofern ist zu berücksichtigen, dass über die Vereinbarkeit der Verordnung Nr. 685/95 mit dem Gemeinschaftsrecht rechtskräftig im Urteil in der Rechtssache C-179/95 entschieden worden ist.

    Allerdings ficht Spanien die Verordnung Nr. 685/95 in den vorliegenden Verfahren im Gegensatz zum Verfahren in der Rechtssache C-179/95 nicht mehr an.

    Insofern steht der Zulässigkeit der Klagen in den vorliegenden Verfahren nicht die Rechtskraft des Urteils in der Rechtssache C-179/95 entgegen.

    Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass die Klagen in den Rechtssachen C-61/96, C- 132/97, C-45/98, C-27/99, C-81/00 und C-22/01 ihrem Ziel nach nicht identisch sind mit der Klage in der Rechtssache C-179/95.

    Ihrer Zulässigkeit steht somit nicht die Rechtskraft des Urteils in der Rechtssache C-179/95 entgegen.

    Dieser Feststellung steht die Rechtskraft des Urteils in der Rechtssache C-179/95 nicht entgegen.

    Im Übrigen verweist er auf das Urteil in der Rechtssache C-179/95, in dem der Gerichtshof festgestellt habe, dass Spanien keine genügenden Anhaltspunkte für eine Verletzung des Grundsatzes der rationellen und verantwortungsbewussten Bewirtschaftung der Ressourcen vorgetragen habe.

    2: - Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-179/95 (Spanien/Rat, Slg. 1999, I-6475).

    44: - Vgl. z. B. den vierzehnten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 3074/95.45: - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-179/95 (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 52).

  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    Im Übrigen ist die Existenz eines solchen Grundsatzes im Kern und zumindest implizit vom Gerichtshof (vgl. insbesondere Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, vom 24. November 1993 in der Rechtssache C-405/92, Mondiet, Slg. 1993, I-6133, vom 19. Januar 1994 in der Rechtssache C-435/92, Association pour la protection des animaux sauvages u. a., Slg. 1994, I-67, vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-179/95, Spanien/Rat, Slg. 1999, I-6475, und vom 21. März 2000 in der Rechtssache C-6/99, Greenpeace France, Slg. 2000, I-1651), vom Gericht (vgl. insbesondere Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-199/96, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 1998, II-2805, bestätigt im Rechtsmittelverfahren durch Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 2000 in der Rechtsache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Beschluss Pfizer Animal Health/Rat vom 30. Juni 1999, zitiert oben in Randnr. 62, bestätigt im Rechtsmittelverfahren durch Beschluss Pfizer Animal Health/Rat vom 18. November 1999, zitiert oben in Randnr. 62, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-70/99 R, Alpharma/Rat, Slg. 1999, II-2027) und vom EFTA-Gerichtshof (Urteil vom 5. April 2001 in der Rechtssache E-3/00, EFTA-Überwachungsbehörde/Norwegen, noch nicht in der amtlichen Sammlung des EFTA-Gerichtshofes veröffentlicht) anerkannt worden.
  • EuGH, 18.04.2002 - C-61/96

    Spanien / Rat

    Nach dem Erlass des Urteils in der letztgenannten Rechtssache am 5. Oktober 1999 (Spanien/Rat, Slg. 1999, I-6475) ist das Königreich Spanien mitSchreiben vom 7. Oktober 1999 um Mitteilung gebeten worden, ob es seine Klagen angesichts dieses Urteils aufrechterhalte, was es mit am 21. Oktober 1999 in der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangenem Schreiben bejaht hat.

    Der einzige mit einer Klage anfechtbare Rechtsakt sei daher in Wirklichkeit die Verordnung Nr. 685/95, und da der Gerichtshof die gegen deren Gültigkeit gerichteten Rügen in seinem Urteil Spanien/Rat zurückgewiesen habe, seien die Klagen des Königreichs Spanien unzulässig.

    Mit den Klagen in diesen beiden Rechtssachen wird aber die Nichtigerklärung anderer Verordnungen als derjenigen begehrt, deren Gültigkeit im Urteil Spanien/Rat geprüft worden ist.

    Demgegenüber unterstreicht der Rat, dass der Gerichtshof den Klagegrund einer Verletzung des Grundsatzes der relativen Stabilität in seinem Urteil Spanien/Rat bereits zurückgewiesen habe.

  • EuG, 06.12.2001 - T-196/99

    Area Cova u.a. / Rat und Kommission

    Wenn die Gemeinschaftsorgane bei der Durchführung dieser Politik einen komplexen wirtschaftlichen Sachverhalt zu beurteilen haben, verfügen sie über ein Ermessen, das sich nicht ausschließlich auf die Art und die Reichweite der zu erlassenden Bestimmungen, sondern in bestimmtem Umfang auch auf die Feststellung von Grunddaten bezieht (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-179/95, Spanien/Rat, Slg. 1999, I-6475, Randnr. 29).

    41 und 42, und Spanien/Rat, Randnr. 29).

    a./Rat, Slg. 1995, II-2071, Randnr. 80, und Urteil Spanien/Rat, Randnr. 28); Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Ausgleich die Verwirklichung der anderen Ziele nicht unmöglich macht (Urteil des Gerichtshofes vom 26. März 1998 in der Rechtssache C-324/96, Petridi, Slg. 1998, I-1333, Randnr. 30).

    Ihre Wirkung bestand also nicht darin, die Fischereitätigkeit rückwirkend zu verhindern oder für rechtswidrig zu erklären, sondern nur eine neue Regelung auf die künftigen Folgen von Sachverhalten anzuwenden, die unter der Geltung der früheren Regelung entstanden waren, was im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik eine übliche und legitime Praxis darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 20. September 1988 in der Rechtssache 203/86, Spanien/Rat, Slg. 1988, 4563, Randnr. 19).

  • EuGH, 02.07.2009 - C-343/07

    DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER

    41 und 42, vom 5. Oktober 1999, Spanien/Rat, C-179/95, Slg. 1999, I-6475, Randnr. 29, und vom 25. Oktober 2001, 1talien/Rat, C-120/99, Slg. 2001, I-7997, Randnr. 44).
  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Im Übrigen ist die Existenz eines solchen Grundsatzes im Kern und zumindest implizit vom Gerichtshof (vgl. insbesondere Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, vom 24. November 1993 in der Rechtssache C-405/92, Mondiet, Slg. 1993, I-6133, vom 19. Januar 1994 in der Rechtssache C-435/92, Association pour la protection des animaux sauvages u. a., Slg. 1994, I-67, vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-179/95, Spanien/Rat, Slg. 1999, I-6475, und vom 21. März 2000 in der Rechtssache C-6/99, Greenpeace France, Slg. 2000, I-1651), vom Gericht (vgl. insbesondere Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-199/96, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 1998, II-2805, bestätigt im Rechtsmittelverfahren durch Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 2000 in der Rechtsache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-1961, bestätigt im Rechtsmittelverfahren durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P(R), Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343, sowie Beschluss Alpharma/Rat, zitiert oben in Randnr. 57) und vom EFTA-Gerichtshof (Urteil vom 5. April 2001 in der Rechtssache E-3/00, EFTA-Überwachungsbehörde/Norwegen, noch nicht in der amtlichen Sammlung des EFTA-Gerichtshofes veröffentlicht) anerkannt worden.
  • EuGH, 09.09.2004 - C-304/01

    Spanien / Kommission - Gemeinsame Fischereipolitik - Verordnung (EG) Nr.

    41 und 42, vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-179/95, Spanien/Rat, Slg. 1999, I-6475, Randnr. 29, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-120/99, Italien/Rat, Slg. 2001, I-7997, Randnr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2003 - C-304/01

    Spanien / Kommission

    41 und 42), vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-179/95 (Spanien/Rat, Slg. 1999, I-6475, Randnr. 29) und in der Rechtssache Italien/Rat (zitiert in Fußnote 17, Randnr. 44).

    26 - Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-284/94 (Spanien/Rat, Slg. 1998, I-7309, Randnr. 28).

  • EuGH, 25.10.2001 - C-120/99

    Italien / Rat

    41 und 42, und vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-179/95, Spanien/Rat, Slg. 1999, I-6475, Randnr. 29).
  • EuG, 17.03.2005 - T-285/03

    Agraz u.a. / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation für

    41 und 42, vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-179/95, Spanien/Rat, Slg. 1999, I-6475, Randnr. 29, vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-120/99, Italien/Rat, Slg. 2001, I-7997, Randnr. 44; Urteil des Gerichts vom 11. September 2002 in der Rechtssache T-13/99, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 2002, II-3305, Randnrn.
  • EuG, 13.03.2003 - T-125/01

    José Martí Peix / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-221/09

    AJD Tuna - Gemeinsame Fischereipolitik - Verordnung (EG) Nr. 530/2008 der

  • EuG, 19.10.2005 - T-415/03

    Cofradía de pescadores "San Pedro" de Bermeo u.a. / Rat - Fischerei - Erhaltung

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-120/99

    Italien / Rat

  • EuGH, 11.01.2017 - C-128/15

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Fischerei - Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2010 - C-365/08

    Agrana Zucker - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinsame Marktorganisation für Zucker

  • EuGH, 05.07.2001 - C-100/99

    Italien / Rat und Kommission

  • EuG, 17.10.2002 - T-180/00

    Astipesca / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-128/15

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Fischerei - Verordnung (EU) Nr. 1367/2014 zur

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