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   EuGH, 05.10.2006 - C-226/05   

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https://dejure.org/2006,20322
EuGH, 05.10.2006 - C-226/05 (https://dejure.org/2006,20322)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.2006 - C-226/05 (https://dejure.org/2006,20322)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - C-226/05 (https://dejure.org/2006,20322)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Nicht fristgerechte Umsetzung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Nicht fristgerechte Umsetzung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzungsverfahren

  • EU-Kommission

    Kommission / Österreich

    Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Nichtumsetzung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen durch die Republik Österreich innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • Judicialis

    Richtlinie 96/82/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 96/82/EG
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/82/EG - Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen - Nicht fristgerechte Umsetzung - Sozialpolitik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b, 11, 12 und 24 Absatz 1 der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. L 10, ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.07.2005 - C-433/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aushandlung,

    Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-226/05
    7 Hierzu genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13, und vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-433/03, Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-6985, Randnr. 32).
  • EuGH, 11.10.2001 - C-110/00

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-226/05
    7 Hierzu genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13, und vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-433/03, Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-6985, Randnr. 32).
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