Rechtsprechung
EuGH, 05.10.2006 - C-378/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Ratenzahlungen des Zollschuldners - Rückforderung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Ratenzahlungen des Zollschuldners - Rückforderung
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Ratenzahlungen des Zollschuldners - Rückforderung
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
Finanzvorschriften , Eigene Mittel
- Wolters Kluwer
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens einer Vertragsverletzung; Regelung der Tilgung einer Zollschuld in einem Vergleich ; Gewährung von Zahlungserleichterungen in Form von Ratenzahlungen; Folgen einer Nichtübertragung der Ratenzahlungen aus der ...
- Judicialis
EG Art. 226; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 Art. 6; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 Art. 10; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 Art. 11
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Ratenzahlungen des Zollschuldners - Rückforderung - Eigenmittel der Gemeinschaften
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Belgien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Ratenzahlungen des Zollschuldners - Rückforderung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 9. September 2003
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 6, 10 und 11 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 94/728/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften - Verspätete Gutschrift der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-378/03
- EuGH, 05.10.2006 - C-378/03
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 09.11.1999 - C-365/97
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-378/03
20 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist im Rahmen einer Klage nach Artikel 226 EG das Vorliegen einer Vertragsverletzung nach dem Stand des Gemeinschaftsrechts am Ende der Frist zu beurteilen, die die Kommission dem betroffenen Mitgliedstaat für ein Handeln gemäß ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt hat (vgl. u. a. Urteile vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-61/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-3989, Randnr. 42, vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 32).Dagegen kann der Streitgegenstand nicht auf Verpflichtungen erstreckt werden, die sich aus neuen Bestimmungen ergeben und keine Entsprechung in der ursprünglichen Fassung des betreffenden Rechtsakts haben, da dies einen Verstoß gegen Formvorschriften darstellen würde, die für den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zur Feststellung der Vertragsverletzung wesentlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-363/00, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-5767, Randnr. 22).
22 Es steht fest, dass die Verpflichtungen aus den Artikeln 6 Absatz 3 Buchstaben a und b, 9 Absatz 1, 10 Absatz 1 und 11 der Verordnung Nr. 1150/2000 bereits nach den Artikeln 6 Absatz 2 Buchstaben a und b, 9 Absatz 1, 10 Absatz 1 und 11 der Verordnung Nr. 1552/89 bestanden (vgl. zu den genannten Artikeln 9 Absatz 1 und 11 Urteil vom 12. Juni 2003, Kommission/Italien, Randnr. 23).
- EuGH, 14.04.2005 - C-460/01
Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen …
Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-378/03
48 Hierzu ist zunächst festzustellen, dass die Regelung über die Einziehung der Zollschuld im Licht des Zieles einer schnellen und wirkungsvollen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-112/01, SPKR, Slg. 2002, I-10655, Randnr. 34, und vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-460/01, Kommission/Niederlande, Slg. 2005, I-2613, Randnrn.Diese Verzugszinsen können unabhängig davon verlangt werden, aus welchem Grund die Gutschrift auf dem Konto der Kommission verspätet erfolgt ist (vgl. u. a. Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 91).
- EuGH, 14.11.2002 - C-112/01
SPKR
Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-378/03
48 Hierzu ist zunächst festzustellen, dass die Regelung über die Einziehung der Zollschuld im Licht des Zieles einer schnellen und wirkungsvollen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-112/01, SPKR, Slg. 2002, I-10655, Randnr. 34, und vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-460/01, Kommission/Niederlande, Slg. 2005, I-2613, Randnrn. - EuGH, 10.09.1996 - C-61/94
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-378/03
20 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist im Rahmen einer Klage nach Artikel 226 EG das Vorliegen einer Vertragsverletzung nach dem Stand des Gemeinschaftsrechts am Ende der Frist zu beurteilen, die die Kommission dem betroffenen Mitgliedstaat für ein Handeln gemäß ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt hat (vgl. u. a. Urteile vom 10. September 1996 in der Rechtssache C-61/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-3989, Randnr. 42, vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 32). - EuGH, 12.06.2003 - C-363/00
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 05.10.2006 - C-378/03
Dagegen kann der Streitgegenstand nicht auf Verpflichtungen erstreckt werden, die sich aus neuen Bestimmungen ergeben und keine Entsprechung in der ursprünglichen Fassung des betreffenden Rechtsakts haben, da dies einen Verstoß gegen Formvorschriften darstellen würde, die für den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zur Feststellung der Vertragsverletzung wesentlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-363/00, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-5767, Randnr. 22).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2020 - C-575/18
Tschechische Republik/ Kommission
12 Vgl. Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien (C-378/03, EU:C:2006:639, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-334/08
Kommission / Italien - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel - Weigerung, …
21 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien (C-378/03, Slg. 2006, I-9805, Randnr. 44). - EuGH, 21.06.2007 - C-163/06
Finnland / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit - …
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof insbesondere auf die Bedeutung einer schnellen und wirkungsvollen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft verwiesen (Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien, C-378/03, Slg. 2006, I-9805, Randnr. 48 und die dort zitierte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07
Kommission / Italien - Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
36 - Vgl. Urteile Kommission/Niederlande (C-96/89, angeführt in Fn. 32, Randnr. 38), Kommission/Dänemark (C-392/02, angeführt in Fn. 18, Randnr. 67), Kommission/Belgien (C-275/04, angeführt in Fn. 31, Randnr. 74), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Belgien (C-378/03, Slg. 2006, I-9805, Randnr. 53).