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   EuGH, 05.10.2017 - C-437/16 P   

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https://dejure.org/2017,37428
EuGH, 05.10.2017 - C-437/16 P (https://dejure.org/2017,37428)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.2017 - C-437/16 P (https://dejure.org/2017,37428)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2017 - C-437/16 P (https://dejure.org/2017,37428)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Wolf Oil / EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union - Wortmarke CHEMPIOIL - Ältere Bildmarke CHAMPION - Zurückweisung des Widerspruchs

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2019 - C-328/18

    EUIPO/ Equivalenza Manufactory

    Zudem hat der Gerichtshof im Urteil Wolf Oil/EUIPO(36) entschieden, dass "die Beurteilung der begrifflichen Unterschiede zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen von der umfassenden Beurteilung ihrer Ähnlichkeiten abgegrenzt werden muss; es handelt sich um zwei verschiedene Schritte im Rahmen der Prüfung der allgemeinen Verwechslungsgefahr, wobei der erste eine Voraussetzung für den zweiten ist"(37).

    Noch deutlicher hat der Gerichtshof im Urteil Wolf Oil/EUIPO(54) entschieden, dass "die Neutralisierung der visuellen und klanglichen Ähnlichkeiten der einander gegenüberstehenden Zeichen durch deren Bedeutungsunterschiede bei der Gesamtbeurteilung der Ähnlichkeit dieser Zeichen geprüft wird"(55).

    36 Urteil vom 5. Oktober 2017 (C-437/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:737).

    37 Urteil vom 5. Oktober 2017, Wolf Oil/EUIPO (C-437/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:737, Rn. 45).

    54 Urteil vom 5. Oktober 2017 (C-437/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:737).

    55 Urteil vom 5. Oktober 2017, Wolf Oil/EUIPO (C-437/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:737, Rn. 44).

    56 Vgl. Urteil vom 5. Oktober 2017, Wolf Oil/EUIPO (C-437/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:737, Rn. 54 und 55).

  • EuGH, 04.03.2020 - C-328/18

    EUIPO/ Equivalenza Manufactory

    Insoweit hat der Gerichtshof in Rn. 44 des Urteils vom 5. Oktober 2017, Wolf Oil/EUIPO (C-437/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:737), entschieden, dass die Voraussetzungen einer solchen Neutralisierung im Zuge der Beurteilung der Ähnlichkeit zwischen den kollidierenden Zeichen nach Ermittlung der jeweiligen Grade der Ähnlichkeit in Bild, Klang und Bedeutung zu beurteilen sind.
  • EuG, 24.09.2019 - T-497/18

    IAK - Forum International/ EUIPO - Schwalb (IAK) - Unionsmarke -

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Bedeutungsunterschiede zwischen zwei einander gegenüberstehenden Zeichen deren optische und klangliche Ähnlichkeit neutralisieren können, sofern zumindest eines dieser Zeichen für das maßgebliche Publikum eine eindeutige und bestimmte Bedeutung hat, so dass dieses Publikum sie ohne Weiteres erfassen kann (Urteile vom 12. Januar 2006, Ruiz-Picasso u. a./HABM, C-361/04 P, EU:C:2006:25" Rn. 20, vom 23. März 2006, Mülhens/HABM, C-206/04 P, EU:C:2006:194, Rn. 35 und vom 5. Oktober 2017, Wolf Oil/EUIPO, C-437/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:737, Rn. 43).

    Vor dieser Prüfung sind die Bedeutungsunterschiede zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen festzustellen (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2017, Wolf Oil/EUIPO, C-437/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:737, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.06.2018 - C-32/17

    Apcoa Parking Holdings / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Anmeldung der

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Rechtsmittelführer angesichts des Ausnahmecharakters einer Rüge der Tatsachenverfälschung nach Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 168 Abs. 1 Buchst. d der Verfahrensordnung des Gerichtshofs insbesondere genau angeben muss, welche Tatsachen das Gericht verfälscht haben soll, und die Beurteilungsfehler darlegen muss, die das Gericht seines Erachtens zu dieser Verfälschung veranlasst haben (Urteil vom 5. Oktober 2017, Wolf Oil/HABM, C-437/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:737, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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