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   EuGH, 05.11.2014 - C-311/13   

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https://dejure.org/2014,32815
EuGH, 05.11.2014 - C-311/13 (https://dejure.org/2014,32815)
EuGH, Entscheidung vom 05.11.2014 - C-311/13 (https://dejure.org/2014,32815)
EuGH, Entscheidung vom 05. November 2014 - C-311/13 (https://dejure.org/2014,32815)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tümer

    Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987/EWG - Drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis - Versagung des Anspruchs auf Leistungen bei Insolvenz

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch auch eines illegal aufhältigen Arbeitnehmers aus Drittstaat auf Garantieleistungen bei Insolvenz des Arbeitgebers ("Tümer")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987/EWG - Drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis - Versagung des Anspruchs auf Leistungen bei Insolvenz

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Tümer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Centrale Raad van Beroep - Auslegung des Art. 153 Abs. 2 AEUV und der Art. 2, 3 und 4 der Richtlinie 2008/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 2411
  • EuZW 2015, 68
  • NZA 2015, 476
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.11.2011 - C-435/10

    van Ardennen - Richtlinie 80/987/EWG - Schutz der Arbeitnehmer bei

    Auszug aus EuGH, 05.11.2014 - C-311/13
    Die Mitgliedstaaten können daher den Begriff "Arbeitnehmer" nicht nach ihrem Gutdünken so auslegen, dass die soziale Zweckbestimmung der Richtlinie gefährdet wird (vgl. entsprechend Urteil van Ardennen, C-435/10, EU:C:2011:751, Rn. 27 und 34).
  • EuGH, 05.05.2022 - C-101/21

    HJ () und de directeur d'une société)

    Es weist insoweit darauf hin, dass mit der Richtlinie 2008/94 nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein sozialer Zweck verfolgt werde, der darin bestehe, allen Arbeitnehmern bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ein Mindestmaß an Schutz zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Februar 2011, Andersson, C-30/10, EU:C:2011:66, Rn. 25, und vom 5. November 2014, Tümer, C-311/13, EU:C:2014:2337, Rn. 37), und dass die Mitgliedstaaten somit bestimmte Personen nur in den speziellen in dieser Richtlinie festgelegten Fällen von diesem Schutz ausschließen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1993, Wagner Miret, C-334/92, EU:C:1993:945, Rn. 14, vom 17. November 2011, van Ardennen, C-435/10, EU:C:2011:751, Rn. 39, und vom 5. November 2014, Tümer, C-311/13, EU:C:2014:2337, Rn. 37).

    Die Mitgliedstaaten können daher den Begriff "Arbeitnehmer" nicht nach ihrem Gutdünken so definieren, dass die soziale Zweckbestimmung der Richtlinie gefährdet wird (vgl. entsprechend Urteil vom 5. November 2014, Tümer, C-311/13, EU:C:2014:2337, Rn. 42).

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sich die Definition des Begriffs "Arbeitnehmer" unter Berücksichtigung dieser sozialen Zweckbestimmung der Richtlinie 2008/94 sowie des Wortlauts ihres Art. 1 Abs. 1 notwendigerweise auf ein Arbeitsverhältnis bezieht, das einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf eine Vergütung für die geleistete Arbeit entstehen lässt (vgl. entsprechend Urteil vom 5. November 2014, Tümer, C-311/13, EU:C:2014:2337, Rn. 44).

    Daher stünde es im Widerspruch zu dieser sozialen Zweckbestimmung, Personen, denen die nationale Regelung generell die Arbeitnehmereigenschaft zuerkennt und die nach dieser Regelung gegen ihren Arbeitgeber Arbeitsentgeltansprüche aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen gemäß Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie haben, den Schutz zu nehmen, den diese Richtlinie für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vorsieht (vgl. entsprechend Urteil vom 5. November 2014, Tümer, C-311/13, EU:C:2014:2337, Rn. 45).

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