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   EuGH, 05.12.1996 - C-268/95   

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https://dejure.org/1996,23927
EuGH, 05.12.1996 - C-268/95 (https://dejure.org/1996,23927)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.1996 - C-268/95 (https://dejure.org/1996,23927)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - C-268/95 (https://dejure.org/1996,23927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von pharmazeutischen Erzeugnissen ; Inhaberschaft eines Patents ; Erteilung von Einfuhrbeschränkungen und Ausfuhrbeschränkungen

  • Judicialis
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.12.1996 - C-267/95

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEN RECHTEN VON PATENTINHABERN UND ZUM GRUNDSATZ DES

    Auszug aus EuGH, 05.12.1996 - C-268/95
    Volltext siehe unter: EuGH - 05.12.1996 - AZ: C 267/95.
  • EuGH, 14.07.1981 - 187/80

    Merck / Stephar und Exler

    Auszug aus EuGH, 05.12.1996 - C-268/95
    Denn nach dem Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 187/80 (Merck), das durch die späteren Entwicklungen auf dem Gebiet der Gesetzgebung, die zur allgemeinen Einführung der Patentierbarkeit von Arzneimitteln in den nationalen Rechten und zur Gewährung eines verstärkten Schutzes für die Inhaber von Patenten für pharmazeutische Erzeugnisse im Gemeinschaftsrecht geführt haben, weder in seinen Erwägungen noch in den aufgestellten Grundsätzen zur Paralleleinfuhr patentierter Erzeugnisse in Frage gestellt wird, besteht die Substanz des Patentrechts im wesentlichen darin, dem Erfinder das ausschließliche Recht zu verleihen, das Erzeugnis als erster in den Verkehr zu bringen.
  • LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 4b O 48/15

    Erforderlichkeit des Grundpatents im Beitrittsstaat für die Erteilung des

    Hierfür spricht, dass der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, dass der Besondere Mechanismus ausdrücklich vom Erschöpfungsgrundsatz abweicht und Bestimmung in einer Beitrittsakte, die Ausnahmen oder Abweichungen von Vorschriften der Verträge erlauben, unter Berücksichtigung der betreffenden Vertragsbestimmungen eng auszulegen und auf das zur Erreichung ihres Ziels unbedingt Erforderliche zu beschränken sind (vgl. EuGH, GRUR Int. 2015, 359 - Merck Canada und Merck Sharp & Dohme; EuGH, Urteil vom 5.12.1996, C-267/95 und C-268/95 - Merck/Primecrown).

    Anders als im Fall Merck/Primecrown (EuGH, Urteil vom 05.12.1996, C-267/95 und C-268/95), in dem eine nicht in allen Sprachfassungen eindeutige Zeitregelung dahin ausgelegt wurde, dass die Übergangszeiten zu dem Zeitpunkt ablaufen, der am frühesten zur Anwendung des Grundsatzes der freien Warenverkehrsfreiheit in den Beitrittsstaaten führte, wird hier an ein bestimmtes Schutzniveau angeknüpft.

  • LG Düsseldorf, 07.03.2017 - 4b O 8/17

    Botulinumtoxin

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Besondere Mechanismus, der ausdrücklich vom Erschöpfungsgrundsatz abweicht und damit eine Bestimmung in einer Beitrittsakte darstellt, die eine Ausnahme oder Abweichung von Vorschriften der Verträge erlaubt, unter Berücksichtigung der betreffenden Vertragsbestimmungen eng auszulegen und auf das zur Erreichung seines Ziels unbedingt Erforderliche zu beschränken (vgl. EuGH, GRUR Int. 2015, 359 - Merck Canada und Merck Sharp & Dohme; EuGH, Urteil vom 5.12.1996, C-267/95 und C-268/95 - Merck/Primecrown).
  • LG Düsseldorf, 07.03.2017 - 4b O 7/17

    Botulinumtoxin

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Besondere Mechanismus, der ausdrücklich vom Erschöpfungsgrundsatz abweicht und damit eine Bestimmung in einer Beitrittsakte darstellt, die eine Ausnahme oder Abweichung von Vorschriften der Verträge erlaubt, unter Berücksichtigung der betreffenden Vertragsbestimmungen eng auszulegen und auf das zur Erreichung seines Ziels unbedingt Erforderliche zu beschränken (vgl. EuGH, GRUR Int. 2015, 359 - Merck Canada und Merck Sharp & Dohme; EuGH, Urteil vom 5.12.1996, C-267/95 und C-268/95 - Merck/Primecrown).
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