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   EuGH, 05.12.2002 - C-174/01   

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https://dejure.org/2002,9098
EuGH, 05.12.2002 - C-174/01 (https://dejure.org/2002,9098)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2002 - C-174/01 (https://dejure.org/2002,9098)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - C-174/01 (https://dejure.org/2002,9098)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzungsverfahren - Abfallbewirtschaftung - Artikel 11 Absatz 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 96/59/EG über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Luxemburg

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg.

    Artikel 226 EG
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • EU-Kommission

    Kommission / Luxemburg

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Großherzogtums Luxemburg gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle; Nichterstellung eines Plans zur Dekontaminierung und/oder Beseitigung der in das Bestandsverzeichnis ...

  • Judicialis

    EGV Art. 226; ; Richtlinie 96/59/EG Art. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 226; Richtlinie 96/59/EG Art. 11
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.12.2001 - C-148/00

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 05.12.2002 - C-174/01
    Zunächst in darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-148/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9823, Randnr. 7, und vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-177/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-5137, Randnr. 13).
  • EuGH, 21.01.1999 - C-207/97

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 05.12.2002 - C-174/01
    34 bis 36, und vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-207/97, Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-275, Randnr. 39).
  • EuGH, 06.06.2002 - C-177/01

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 05.12.2002 - C-174/01
    Zunächst in darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-148/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9823, Randnr. 7, und vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-177/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-5137, Randnr. 13).
  • EuGH, 11.06.1998 - C-232/95

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 05.12.2002 - C-174/01
    Daher kann ein solcher Plan den Verpflichtungen aus Artikel 11 Absatz 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie nur dann umfassend entsprechen, wenn er gemäß dem von der Richtlinie eingerichteten System der PCB-Beseitigung insgesamt spezifisch ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 1998 in den Rechtssachen C-232/95 und C-233/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-3343, Randnrn.
  • EuGH, 13.05.2003 - C-463/00

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE SPANISCHEN UND BRITISCHEN REGELUNGEN ÜBER

    Zur ersten Einrede der Unzulässigkeit genügt die Feststellung, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteil vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache C-174/01, Kommission/Luxemburg, Slg. 2002, I-11171, Randnr. 18).
  • EuGH, 28.10.2004 - C-185/02

    Kommission / Portugal

    22 À cet égard, il convient de relever d'abord que l'article 4, paragraphe 1, de la directive 96/59 établit que tous les appareils contenant un volume de plus de 5 dm 3 de PCB doivent être inventoriés (arrêt du 5 décembre 2002, Commission/Luxembourg, C-174/01, Rec.
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