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   EuGH, 05.12.2006 - C-94/04, C-202/04   

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https://dejure.org/2006,85
EuGH, 05.12.2006 - C-94/04, C-202/04 (https://dejure.org/2006,85)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2006 - C-94/04, C-202/04 (https://dejure.org/2006,85)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - C-94/04, C-202/04 (https://dejure.org/2006,85)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet des Wettbewerbs - Nationale Regelungen hinsichtlich Rechtsanwaltsgebühren - Festlegung von Gebühren - Freier Dienstleistungsverkehr

  • Europäischer Gerichtshof

    Cipolla

    Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet des Wettbewerbs - Nationale Regelungen hinsichtlich Rechtsanwaltsgebühren - Festlegung von Gebühren - Freier Dienstleistungsverkehr

  • EU-Kommission PDF

    Cipolla

    Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet des Wettbewerbs - Nationale Regelungen hinsichtlich Rechtsanwaltsgebühren - Festlegung von Gebühren - Freier Dienstleistungsverkehr

  • EU-Kommission

    Cipolla

    Wettbewerb , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge

  • IWW
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EG Art. 10, 49, 81
    Dienstleistungsfreiheit und Gebührenordnung für Rechtsanwälte

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung einer die Mindestgrenze für die Honorare der Mitglieder der Rechtsanwaltschaft festlegenden Gebührenordnung durch eine nationale Norm; Unmöglichkeit einer Abweichung bei sowohl den Mitgliedern der berufsständischen Vertretung von Rechtsanwälten vorbehaltenen ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Vergütung - Vereinbarkeit von Mindestgebühren in einer Gebührenordnung mit dem Gemeinschaftsrecht

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2007, 21

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Anwaltsblatt

    EG Artt. 10, 49, 81, 82
    Zulässigkeit von gesetzlichen Mindestgebühren

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EG Art. 10; ; EG Art. 49; ; EG Art. 81; ; EG Art. 82

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerb: Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet des Wettbewerbs - Nationale Regelungen hinsichtlich Rechtsanwaltsgebühren - Festlegung von Gebühren - Freier Dienstleistungsverkehr

  • datenbank.nwb.de

    Verbot der Abweichung von Mindestgebühren als Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstößt Honorarordnung gegen EG-Dienstleistungsfreiheit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER RECHTSANWÄLTE ABZUWEICHEN, STELLT EINE BESCHRÄNKUNG DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS DAR.

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Cipolla

    Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet des Wettbewerbs - Nationale Regelungen hinsichtlich Rechtsanwaltsgebühren - Festlegung einer Gebührenordnung - Freier Dienstleistungsverkehr

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorarrecht - EuGH zu Mindestgebühren italienischer Rechtsanwälte

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Rechtsanwälte, Gebührenordnung, Dienstleistungsverkehr und Wettbewerbsrecht

Besprechungen u.ä. (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 74 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 10, 49, 81 EG
    Dienstleistungsfreiheit und Gebührenordnung für Rechtsanwälte

  • vbi.de (Entscheidungsbesprechung)

    HOAI und europäisches Recht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verstößt Honorarordnung mit Mindestgebühren gegen die EG-Dienstleistungsfreiheit? (IBR 2007, 30)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses der Corte d'Appello Turin (Italien) vom 4. Februar 2004 in dem Rechtsstreit Federico Cipolla gegen Rosaria Portolese in Fazari

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Tribunale Rom (Italien) vom 7. April 2004 in der Rechtssache Claudia Capodarte und Stefano Macrino gegen Roberto Meloni

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte d'Appello Turin (Italien) - Anwendbarkeit der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsvorschriften auf die von Rechtsanwälten angebotenen Dienstleistungen - Nationale Regelung, die unabdingbare Gebührensätze vorsieht und nach der eine ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 281
  • NVwZ 2007, 679 (Ls.)
  • EuZW 2007, 18
  • NZBau 2007, 43
  • BB 2007, 462
  • AnwBl 2007, 149
  • BauR 2007, 368
 
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Wird zitiert von ... (122)

  • EuGH, 04.07.2019 - C-377/17

    Verbindliche Honorare mit Mindest- und Höchstsätzen in HOAI für

    Art. 15 der Richtlinie 2006/123 stelle nicht auf die Marktverhältnisse ab, und der Gerichtshof habe im Urteil vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a. (C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758), die Festlegung von Mindesthonoraren für Rechtsanwälte als Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit angesehen, obwohl der Markt durch eine ausgesprochen große Anzahl von Anwälten gekennzeichnet gewesen sei.

    Aus dem Urteil vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a. (C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758), könne nicht abgeleitet werden, dass der Gerichtshof jede nationale Mindesttarife festsetzende Regelung als rechtmäßig angesehen habe, wenn der Markt durch eine große Zahl von Anbietern der in Rede stehenden Dienstleistungen gekennzeichnet sei.

    Insoweit habe der Gerichtshof im Urteil vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a. (C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758), einen Zusammenhang zwischen der Einführung eines Mindesttarifs für das Erbringen von Dienstleistungen und der Wahrung der Qualität dieser Dienstleistungen in einem Markt mit einer starken Informationsasymmetrie zwischen Dienstleistungserbringern und -empfängern und einer großen Zahl von Dienstleistungserbringern grundsätzlich anerkannt, auch wenn er dem nationalen Gericht die Feststellung des Vorliegens und der Relevanz dieses Zusammenhangs im Ausgangsrechtsstreit überlassen habe.

    Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die Festsetzung eines Mindestpreises hilft, in einem Kontext wie dem eines Marktes, der durch eine ausgesprochen große Anzahl von Dienstleistungserbringern gekennzeichnet ist, einen Konkurrenzkampf zu vermeiden, der zu Billigangeboten führen könnte, was das Risiko eines Verfalls der Qualität der erbrachten Dienstleistungen zur Folge hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 67).

  • EuGH, 19.12.2018 - C-216/17

    Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust und Coopservice -

    Im Rahmen dieser Zusammenarbeit spricht eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Fragen zum Unionsrecht, so dass der Gerichtshof das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann zurückweisen kann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 25, und vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 42).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-202/04 und C-94/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25, vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 22, sowie Kirtruna und Vigano, Randnr. 27).

    Die Vermutung der Entscheidungserheblichkeit von Vorlagefragen kann nach der Rechtsprechung nicht allein dadurch widerlegt werden, dass eine der Parteien des Ausgangsverfahrens bestimmte Tatsachen bestreitet, deren Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu überprüfen hat und die den Streitgegenstand bestimmen (Urteile Cipolla u. a., Randnr. 26, sowie van der Weerd u. a., Randnr. 23).

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