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   EuGH, 05.12.2019 - C-725/17   

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https://dejure.org/2019,42237
EuGH, 05.12.2019 - C-725/17 (https://dejure.org/2019,42237)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2019 - C-725/17 (https://dejure.org/2019,42237)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2019 - C-725/17 (https://dejure.org/2019,42237)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beteiligung jedes Miteigentümers an Kosten der Beheizung der gemeinschaftlichen Gebäudeteile zulässig

Kurzfassungen/Presse

  • datev.de (Kurzinformation)

    Obligatorische Kostenbeteiligung von Wohnungseigentümern bei Versorgung mit Fernwärme

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.09.2018 - C-54/17

    Die Vermarktung von SIM-Karten, die kostenpflichtige vorinstallierte und

    Auszug aus EuGH, 05.12.2019 - C-725/17
    Der Gerichtshof hat insoweit darauf hingewiesen, dass eine "unbestellte Ware oder Dienstleistung" im Sinne von Nr. 29 des Anhangs I der Richtlinie 2005/29, auf die Art. 27 der Richtlinie 2011/83 verweist, insbesondere ein Verhalten ist, das darin besteht, dass der Gewerbetreibende den Verbraucher zur Bezahlung einer Ware oder Dienstleistung auffordert, die er dem Verbraucher geliefert hat, die vom Verbraucher aber nicht bestellt worden ist (Urteil vom 13. September 2018, Wind Tre und Vodafone Italia, C-54/17 und C-55/17, EU:C:2018:710, Rn. 43).
  • EuGH, 07.08.2018 - C-561/16

    Saras Energía - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2012/27/EU - Art. 7

    Auszug aus EuGH, 05.12.2019 - C-725/17
    Sowohl aus dem 12. Erwägungsgrund und Art. 1 der Richtlinie 2006/32 als auch aus dem 20. Erwägungsgrund und Art. 1 der Richtlinie 2012/27 geht nämlich hervor, dass diese beiden Richtlinien den Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Rahmen geben sollen, der es ihnen ermöglicht, geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Energieverbrauch zu verringern, ihnen aber die Wahl der Durchführungsmodalitäten lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. August 2018, Saras Energía, C-561/16, EU:C:2018:633' Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.10.2018 - C-105/17

    Kamenova - Verkauf mehrer Artikel auf Online-Plattform bedeutet nicht automatisch

    Auszug aus EuGH, 05.12.2019 - C-725/17
    Der Gerichtshof hat hierzu entschieden, dass dieser Begriff jeden nicht gewerblich oder beruflich Tätigen bezeichnet (Urteil vom 4. Oktober 2018, Kamenova, C-105/17, EU:C:2018:808, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.05.2019 - C-25/18

    Kerr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

    Auszug aus EuGH, 05.12.2019 - C-725/17
    Was insoweit den Umstand anbelangt, dass die Miteigentümer wie im vorliegenden Fall nicht an der Annahme dieser Entscheidung mitgewirkt haben oder dieser widersprochen haben, hat der Gerichtshof unlängst entschieden, dass im Rahmen eines Rechtsstreits über eine Zahlungsverpflichtung, die sich aus einer Entscheidung der Hauptversammlung der Miteigentümer ergibt und kraft bulgarischen Rechts entsteht, jeder Miteigentümer sich dadurch, dass er Miteigentümer einer Immobilie wird und bleibt, damit einverstanden erklärt, dass sämtliche Bestimmungen des Miteigentumsvertrags sowie die von der Hauptversammlung der Miteigentümer dieser Immobilie angenommenen Entscheidungen für ihn gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376' Rn. 29).
  • EuGH, 12.02.2019 - C-492/18

    TC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus EuGH, 05.12.2019 - C-725/17
    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 12. Februar 2019, TC, C-492/18 PPU, EU:C:2019:108, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-59/12

    Das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern gilt auch für

    Auszug aus EuGH, 05.12.2019 - C-725/17
    Für die Zwecke der Auslegung dieser Richtlinie kommt dem Begriff "Verbraucher" somit entscheidende Bedeutung zu, und ihre Bestimmungen sind im Wesentlichen aus der Sicht des Verbrauchers als des Adressaten und Opfers unlauterer Geschäftspraktiken konzipiert (Urteil vom 3. Oktober 2013, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, C-59/12, EU:C:2013:634, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.01.2020 - C-725/18

    Anton van Zantbeek

    Auszug aus EuGH, 05.12.2019 - C-725/17
    Diese Ersuchen ergehen im Rahmen zweier Rechtsstreitigkeiten, zum einen zwischen der "EVN Bulgaria Toplofikatsia" EAD (im Folgenden: EVN) und Frau Nikolina Stefanova Dimitrova (C-708/17) und zum anderen zwischen der "Toplofikatsia Sofia" EAD und Herrn Mitko Simeonov Dimitrov (C-725/18), betreffend Klagen auf Zahlung von Abrechnungen des Verbrauchs von Wärmeenergie der internen Anlage eines in Miteigentum stehenden Gebäudes.
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