Rechtsprechung
EuGH, 06.02.1986 - 310/85 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Deufil / Kommission
VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN - NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER SCHADEN
- EU-Kommission
Deufil / Kommission
- Wolters Kluwer
Unvereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe für eine Herstellerin von Polyamid- und Polypropylengarn mit dem gemeinsamen Markt; Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung der Kommission in einem Wettbewerbsverfahren; Verheerende wirtschaftliche Auswirkungen der ...
- Judicialis
EWG Art. 92; ; EWG Art. 185; ; Verfahrensordnung Art. 83 § 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - VORAUSSETZUNGEN - NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER SCHADEN; [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 185; VERFAHRENSORDNUNG , ARTIKEL 83 PAR 2]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- EuGH, 06.02.1986 - 310/85 R
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1986 - 310/85
- EuGH, 24.02.1987 - 310/85
Wird zitiert von ... (20)
- EuG, 22.12.2004 - T-201/04
DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF …
240 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage der Dringlichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung danach zu beurteilen, ob die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist, um zu verhindern, dass dem Antragsteller ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 15, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-1961, Randnr. 134). - EuG, 04.04.2002 - T-198/01
Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission
52 Die Kommission wendet gegen die Zulässigkeit des vorliegenden Antrags auf einstweilige Anordnung ein, die Antragstellerin hätte warten müssen, bis die BvS vor den deutschen Gerichten ein Verfahren zur Rückforderung der streitigen Beihilfe einleite, um dann alle ihr zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22, und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26, im Folgenden: Beschluss Tubemeuse; Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-276/99, Deutschland/Kommission, Slg. 2001, I-8055). - EuGH, 18.11.1999 - C-329/99
Pfizer Animal Health / Rat
Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung (vgl. u. a. Beschluß vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 15).
- EuGH, 18.10.2002 - C-232/02
Kommission / Technische Glaswerke Ilmenau
Unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R (Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22) und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R (Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26) trägt die Kommission vor, die Antragstellerin müsse zunächst mittels einer Klage vor einem nationalen Gericht versuchen, einen etwaigen Schaden abzuwenden. - EuG, 10.02.2005 - T-291/04
Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Vorläufiger …
72 Insoweit ist zu beachten, dass die Frage der Dringlichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach der Notwendigkeit zu beurteilen ist, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, damit dem Antragsteller kein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 15, und des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-1961, Randnr. 134). - EuG, 25.06.2002 - T-34/02
Le Levant 001 u.a. / Kommission
Hiernach ist festzustellen, dass die Antragsteller, die die Absicht bekundet haben, die ihnen in Frankreich zur Verfügung stehenden Klagemöglichkeiten auszuschöpfen, da der Vollzug der streitigen Entscheidung ihrer Meinung nach die Einleitung von Gerichtsverfahren rechtfertigen würde, auch wenn dies mit Unannehmlichkeiten verbunden sei, nichts dafür vorgetragen haben, dass die ihnen nach dem nationalen Recht zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsbehelfe gegen die Rückgängigmachung der Steuerermäßigungen es ihnen nicht ermöglichen würden, den Eintritt eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens abzuwenden (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22, und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 6. Dezember 1996 in der Rechtssache T-155/96 R, Stadt Mainz/Kommission, Slg. 1996, II-1655, Randnr. 25). - EuG, 03.12.2002 - T-181/02
Neue Erba Lautex / Kommission
Sie ist der Ansicht, die Antragstellerin hätte die Einleitung des Rückforderungsverfahrens durch die BvS und die SAB abwarten und dann von den ihr gegen diese Rückforderung zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsbehelfen Gebrauch machen müssen (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-276/99, Deutschland/Kommission, Slg. 2001, I-8055; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 22, und vom 15. Juni 1987 in der Rechtssache 142/87 R, Belgien/Kommission, Slg. 1987, 2589, Randnr. 26). - Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-15/98
Italien / Kommission
Vgl. auch Beschluss vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 (Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 24) und Urteil Hytasa (zitiert in Fußnote 41, Randnr. 78). - EuG, 05.07.2005 - T-117/05
Rodenbröker u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Antrag …
71 Die Dringlichkeit eines Antrags auf einstweilige Anordnung beurteilt sich nach der Notwendigkeit, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, damit der Antragsteller keinen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden erleidet (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, Randnr. 15, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-1961, Randnr. 134). - EuG, 28.05.2001 - T-53/01
Poste Italiane / Kommission
Anträge auf einstweilige Anordnungen seien zurückgewiesen worden, wenn die Antragsteller nicht bewiesen hätten, dass der Eintritt des fraglichen Schadens durch die Inanspruchnahme eines innerstaatlichen Rechtsbehelfs nicht hätte verhindert werden können (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986in der Rechtssache 310/85 R, Deufil/Kommission, Slg. 1986, 537, und vom 17 März 1989 in der Rechtssache 303/88 R, Italien/Kommission, Slg. 1989, 801, abgekürzte Veröffentlichung). - EuG, 15.05.2003 - T-47/03
Sison / Rat
- EuG, 20.08.2014 - T-215/14
Gmina Miasto Gdynia und Port Lotniczy Gdynia Kosakowo / Kommission
- EuG, 23.05.2005 - T-85/05
Dimos Ano Liosion u.a. / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87
Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche …
- EuG, 20.08.2014 - T-217/14
Gmina Kosakowo / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-63/14
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
- EuG, 02.06.2005 - T-125/05
Umwelt- und Ingenieurtechnik Dresden / Kommission - Vergabeverfahren - Verfahren …
- EuG, 01.02.2006 - T-417/05
Endesa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Fusionskontrolle - Dringlichkeit
- EuGH, 16.03.1988 - 44/88
De Compte / Parlament
- EuGH, 15.03.1988 - 63/88
Maindiaux u.a. / ESC