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   EuGH, 06.02.2014 - C-2/13   

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https://dejure.org/2014,1085
EuGH, 06.02.2014 - C-2/13 (https://dejure.org/2014,1085)
EuGH, Entscheidung vom 06.02.2014 - C-2/13 (https://dejure.org/2014,1085)
EuGH, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - C-2/13 (https://dejure.org/2014,1085)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    "Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Kapitel 64 - Einfuhr von für die Herstellung von Schuhen für Sportzwecke notwendigen Teilen - Position 6404 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Humeau Beaupreau

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Kapitel 64 - Einfuhr von für die Herstellung von Schuhen für Sportzwecke notwendigen Teilen - Position 6404 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil ...

  • EU-Kommission

    Humeau Beaupreau

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Kapitel 64 - Einfuhr von für die Herstellung von Schuhen für Sportzwecke notwendigen Teilen - Position 6404 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil ...

  • Wolters Kluwer

    Zollrechtlicher Tarif für Einzelteile zur Herstellung von Sportschuhen; Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour de cassation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollrechtlicher Tarif für Einzelteile zur Herstellung von Sportschuhen; Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour de cassation

  • datenbank.nwb.de

    Zollrechtlicher Tarif für Einzelteile zur Herstellung von Sportschuhen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    HS, Erläuterung VII zur Allgemeinen Vorschrift 2 a
    Bearbeitung; Fertigung; Schuh; Zoll; Zusammensetzen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Humeau Beaupréau

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    HS
    Zusammensetzen, Bearbeitungsvorgänge zur Vervollständigung der Fertigung

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 20.06.2013 - C-568/11

    Agroferm - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Erzeugnis auf Zuckerbasis, das

    Auszug aus EuGH, 06.02.2014 - C-2/13
    Zwar sind die von der WZO ausgearbeiteten Erläuterungen wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (vgl. u. a. Urteil vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), sie sind jedoch rechtlich nicht verbindlich (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1980, Chem-Tec, 798/79, Slg. 1980, 2639, Rn. 11, vom 16. Juni 1994, Develop Dr. Eisbein, C-35/93, Slg. 1994, I-2655, Rn. 21, und vom 15. November 2012, Kurcums Metal, C-558/11, Rn. 30).
  • EuGH, 15.11.2012 - C-558/11

    Kurcums Metal - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus EuGH, 06.02.2014 - C-2/13
    Zwar sind die von der WZO ausgearbeiteten Erläuterungen wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (vgl. u. a. Urteil vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), sie sind jedoch rechtlich nicht verbindlich (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1980, Chem-Tec, 798/79, Slg. 1980, 2639, Rn. 11, vom 16. Juni 1994, Develop Dr. Eisbein, C-35/93, Slg. 1994, I-2655, Rn. 21, und vom 15. November 2012, Kurcums Metal, C-558/11, Rn. 30).
  • EuGH, 22.05.2008 - C-165/07

    Ecco Sko - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Auszug aus EuGH, 06.02.2014 - C-2/13
    Obwohl die Schlussfolgerungen des Ausschusses für den Zollkodex rechtlich nicht verbindlich sind, stellen sie doch ein wichtiges Hilfsmittel dar, um eine einheitliche Anwendung des Zollkodex durch die Zollbehörden der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolles Erkenntnismittel für die Auslegung des Zollkodex angesehen werden (vgl. u. a. Urteil vom 22. Mai 2008, Ecco Sko, C-165/07, Slg. 2008, I-4037, Rn. 47).
  • EuGH, 16.06.1994 - C-35/93

    Develop Dr. Eisbein / Hautpzollamt Stuttgart-West

    Auszug aus EuGH, 06.02.2014 - C-2/13
    Zwar sind die von der WZO ausgearbeiteten Erläuterungen wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (vgl. u. a. Urteil vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), sie sind jedoch rechtlich nicht verbindlich (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1980, Chem-Tec, 798/79, Slg. 1980, 2639, Rn. 11, vom 16. Juni 1994, Develop Dr. Eisbein, C-35/93, Slg. 1994, I-2655, Rn. 21, und vom 15. November 2012, Kurcums Metal, C-558/11, Rn. 30).
  • EuGH, 11.07.1980 - 798/79

    Hauptzollamt Köln-Rheinau / Chem-Tec

    Auszug aus EuGH, 06.02.2014 - C-2/13
    Zwar sind die von der WZO ausgearbeiteten Erläuterungen wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (vgl. u. a. Urteil vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung), sie sind jedoch rechtlich nicht verbindlich (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1980, Chem-Tec, 798/79, Slg. 1980, 2639, Rn. 11, vom 16. Juni 1994, Develop Dr. Eisbein, C-35/93, Slg. 1994, I-2655, Rn. 21, und vom 15. November 2012, Kurcums Metal, C-558/11, Rn. 30).
  • BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15

    BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat den Anwendungsbereich von Art. 344 AEUV zwar auf Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union erstreckt (vgl. EuGH, Gutachten 2/13 zum Entwurf des Vertrags über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten [EMRK] - C-2/13, EUR-lex Rn. 204 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - DB 13 S 1634/15

    Aberkennung des Ruhegehalts eines wegen Kindesmissbrauchs im Ausland verurteilten

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 26.02.2013 - c-399/11 - (Melloni), NJW 2013, 1215 RdNr. 37 und 63; vgl. auch Gutachten des EuGH vom 18.12.2014 - C-2/13, RdNr. 191 ff.) verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten, namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, dass der einzelne Mitgliedstaat, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte (vgl. hier die justiziellen Grundrechte in Art. 47 ff. GrCh) beachtet.
  • EuGH, 09.03.2017 - C-173/15

    GE Healthcare - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der

    Obwohl die Schlussfolgerungen des Ausschusses für den Zollkodex rechtlich nicht verbindlich sind, stellen sie doch ein wichtiges Hilfsmittel dar, um eine einheitliche Anwendung des Zollkodex durch die Zollbehörden der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolles Erkenntnismittel für die Auslegung des Zollkodex angesehen werden (Urteil vom 6. Februar 2014, Humeau Beaupréau, C-2/13, EU:C:2014:48, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1986 - 1 U 229/85
    Zur Gegenmeinung vgl. nachstehend ES Kfz-Schaden C-2/27 sowie vorstehend ES Kfz-Schaden C-2/13 und ES Kfz-Schaden C-2/15.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-173/15

    GE Healthcare - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der

    Die Stellungnahmen und Schlussfolgerungen des Ausschusses für den Zollkodex sind rechtlich nicht verbindlich, stellen aber ein wichtiges Hilfsmittel dar, um eine einheitliche Anwendung des Zollkodex durch die Zollbehörden der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolles Erkenntnismittel für die Auslegung des Zollkodex angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Mai 2006, Friesland Coberco Dairy Foods, C-11/05, EU:C:2006:312, Rn. 39 und 40, vom 22. Mai 2008, Ecco Sko, C-165/07, EU:C:2008:302, Rn. 47, und vom 6. Februar 2014, Humeau Beaupréau, C-2/13, EU:C:2014:48, Rn. 51).
  • FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 130/15

    Zollrecht - Tarifierung - Einreihung eines unvollständigen Fernsehempfangsgeräts

    Danach stellt das Nieten (riveting / rivetage) von Bauteilen ein Zusammensetzen im Sinne dieser Vorschrift dar (Erläuterungen VII zur AV 2 HS, zitiert nach EuGH, Urteil vom 06.02.2014, Humeau Beaupréau, C-2/13, Rn. 12).
  • LG Ulm, 11.04.1984 - 1 S 27/84
    In diesem Rahmen kann dahinstehen, ob das für die Zuerkennung eines merkantilen Minderwertes entscheidende Kriterium die nach erheblicher Vorreparatur verbleibende Gefahr höherer Schadensanfälligkeit als solche darstellt, oder erst die Bewertung der Gefahr höherer Schadensanfälligkeit durch den Käufermarkt [vgl. dazu vorstehend ES Kfz-Schaden C-2/11 und ES Kfz-Schaden C-2/13].
  • VGH Bayern, 28.03.2024 - 24 B 22.31106

    Asylrecht, Sekundärmigration (Bulgarien), anerkannt Schutzberechtigte, Gefahr

    Da allerdings bereits das Prüfen der Zustände in einem anderen Mitgliedstaat selbst - unabhängig von seinem Ergebnis - das grundsätzlich bestehende gegenseitige Vertrauen in Frage stellt (vgl. EuGH, Gutachten vom 18.12.2014 - C-2/13 - juris Rn. 192), wird die gerichtliche Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO hinsichtlich der Zustände in anderen Mitgliedstaaten (Fall der Sekundärmigration) nicht unter den gleichen (niedrigen) Voraussetzungen ausgelöst wie bei einem klägerischen Vortrag hinsichtlich der Zustände im Herkunftsstaat (Fall des nationalen Asylverfahrens).
  • VGH Bayern, 28.03.2024 - 24 B 22.31136

    Asylrecht, Sekundärmigration (Bulgarien), anerkannt Schutzberechtigte, Gefahr

    Da allerdings bereits das Prüfen der Zustände in einem anderen Mitgliedstaat selbst - unabhängig von seinem Ergebnis - das grundsätzlich bestehende gegenseitige Vertrauen in Frage stellt (vgl. EuGH, Gutachten vom 18.12.2014 - C-2/13 - juris Rn. 192), wird die gerichtliche Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO hinsichtlich der Zustände in anderen Mitgliedstaaten (Fall der Sekundärmigration) nicht unter den gleichen (niedrigen) Voraussetzungen ausgelöst wie bei einem klägerischen Vortrag hinsichtlich der Zustände im Herkunftsstaat (Fall des nationalen Asylverfahrens).
  • VGH Bayern, 28.03.2024 - 24 B 22.31108

    Asylrecht, Sekundärmigration (Bulgarien), anerkannt Schutzberechtigter, Gefahr

    Da allerdings bereits das Prüfen der Zustände in einem anderen Mitgliedstaat selbst - unabhängig von seinem Ergebnis - das grundsätzlich bestehende gegenseitige Vertrauen in Frage stellt (vgl. EuGH, Gutachten vom 18.12.2014 - C-2/13 - juris Rn. 192), wird die gerichtliche Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO hinsichtlich der Zustände in anderen Mitgliedstaaten (Fall der Sekundärmigration) nicht unter den gleichen (niedrigen) Voraussetzungen ausgelöst wie bei klägerischem Vortrag hinsichtlich der Zustände in seinem Herkunftsstaat (Fall des nationalen Asylverfahrens).
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