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   EuGH, 06.03.1974 - 6/73   

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https://dejure.org/1974,30
EuGH, 06.03.1974 - 6/73 (https://dejure.org/1974,30)
EuGH, Entscheidung vom 06.03.1974 - 6/73 (https://dejure.org/1974,30)
EuGH, Entscheidung vom 06. März 1974 - 6/73 (https://dejure.org/1974,30)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 86
    1 . WETTBEWERB - MARKTBEHERRSCHENDE STELLUNG - ROHSTOFFE - HERSTELLUNG EINES ERZEUGNISSES - ANDERE VERFAHREN - SUBSTITUTION - NICHTVORHANDENSEIN

  • EU-Kommission

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Rohstoffe; Marktbeherrschende Stellung trotz Vorhandenseins anderer Herstellungsverfahren und Substitutionen; Auswirkung des Missbrauchs der beherrschenden Stellung auf den Markt der Derivate; Missbrauch der beherrschenden ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 2; ; EWG-Vertrag Art. 3 Buchst. F; ; EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; Verordnung Nr. 17/62 Art. 3; ; Verordnung Nr. 17/62 Art. 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. WETTBEWERB - MARKTBEHERRSCHENDE STELLUNG - ROHSTOFFE - HERSTELLUNG EINES ERZEUGNISSES - ANDERE VERFAHREN - SUBSTITUTION - NICHTVORHANDENSEIN

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Wird zitiert von ... (157)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.03.1974 - 6/73
    Nach den Entscheidungen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 48/69, 52/69 und 53/69 (Slg. 1972, 619 ff.) müsse, wenn Mutter- und Tochtergesellschaft als wirtschaftliche Einheit mit der Wirkung betrachtet werden sollten, daß die Handlungen der Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden können, a) Weisungsbefugniss der Muttergesellschaft über die Tochtergesellschaft und.

    Die Kommission verweist weiterhin auf die Schlußanträge des Generalanwalts in den Farbstoff-Verfahren (Rechtssache 48/69 - Slg. 1972, 619 ff.).

  • EuGH, 25.11.1971 - 22/71

    Béguelin Import / G.L. Import Export

    Auszug aus EuGH, 06.03.1974 - 6/73
    Nach der Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache Beguelin (Rechtssache 22/71 - Slg. 1971, 949 ff.) hindere die Tatsache, daß ein Unternehmen in einem dritten Land ansässig ist, die Anwendung der Wettbewerbsbestimmungen der Gemeinschaft nicht, wenn das Verhalten des Unternehmens Auswirkungen im Gemeinsamen Markt habe.
  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    So hat der Gerichtshof die Ansicht vertreten, dass ein Unternehmen in beherrschender Stellung auf dem Rohstoffmarkt, das, um sich diese Rohstoffe für die Herstellung ihrer eigenen Derivate vorzubehalten, die Belieferung eines Kunden, der selbst diese Derivate herstellte, verweigerte, so dass jeglicher Wettbewerb seitens dieses Kunden ausgeschaltet zu werden drohte, seine beherrschende Stellung im Sinne von Art. 82 EG missbräuchlich ausnutzte (Urteil des Gerichtshofs vom 6. März 1974, 1stituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, 6/73 und 7/73, Slg. 1974, 223; vgl. in Bezug auf eine Lieferverweigerung Urteil des Gerichtshofs vom 3. Oktober 1985, CBEM, 311/84, Slg. 1985, 3261).
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    In der Rechtssache Commercial Solvents (Urteil vom 16. März 1974, vérbundene Rechtssachen 6 und 7/73, Slg. 1974, 223) habe es sich um ein "Weltmonopol" gehandelt.

    Auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, vor allem in den Urteilen Commercial Solvents (Verbundene Rechtssachen 6 und 7/73, Slg. 1974, 223) und in den "Zuckersachen" (Rechtssachen 40/73 u.a., Suiker-Unie u.a., Slg. 1975, 2005), sei die Tatsache, daß die betroffenen Unternehmen sehr hohe Marktanteile besäßen, als ausreichend anzusehen für die Feststellung, daß sie eine beherrschende Stellung innehatten.

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    64 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gemeinschaftsrichter im Rahmen der Untersuchung der Frage, ob mehrere zu einer Gruppe gehörende Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden, geprüft hat, ob das Mutterunternehmen die Preispolitik (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 14. Juli 1972, 1CI/Kommission, 48/69, Slg. 1972, 619, Randnr. 137, und Geigy/Kommission, 52/69, Slg. 1972, 787, Randnr. 45), die Herstellungs- und Vertriebsaktivitäten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. März 1974, 1stituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, 6/73 und 7/73, Slg. 1974, 223, Randnrn. 37 und 39 bis 41), die Verkaufsziele, die Bruttomargen, die Verkaufskosten, den "cash flow", die Lagerbestände und das Marketing (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995, Viho/Kommission, T-102/92, Slg. 1995, II-17, Randnr. 48) beeinflussen konnte.
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