Rechtsprechung
EuGH, 06.03.2003 - C-213/01 P |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Rechtsmittel - Bananen - Einfuhren aus AKP- und Drittstaaten - Berechnung der den Marktbeteiligten zugeteilten Jahresmenge - Einfuhr aufgrund einstweiliger Anordnungen eines nationalen Gerichts im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes - ...
- Europäischer Gerichtshof
T. Port / Kommission
- EU-Kommission
T. Port GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Rechtsmittel - Bananen - Einfuhren aus AKP und Drittstaaten - Berechnung der den Marktbeteiligten zugeteilten Jahresmenge - Einfuhr aufgrund einstweiliger Anordnungen eines nationalen Gerichts im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes - ...
- EU-Kommission
T. Port GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Landwirtschaft , Obst und Gemüse , Außenbeziehungen , Handelspolitik
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel; Bananen; Einfuhren aus AKP- und Drittstaaten; Berechnung der den Marktbeteiligten zugeteilten Jahresmenge; Einfuhr aufgrund einstweiliger Anordnungen eines nationalen Gerichts im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes; Schadensersatzklage
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
T. Port / Kommission
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 20. März 2001 in der Rechtssache T-52/99, T. Port GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Abweisung einer Klage wegen außervertraglicher Haftung - Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2362/98 ...
Verfahrensgang
- EuG, 20.03.2001 - T-52/99
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2002 - C-213/01
- EuGH, 06.03.2003 - C-213/01 P
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuG, 20.03.2001 - T-52/99
T. Port / Kommission
Auszug aus EuGH, 06.03.2003 - C-213/01
betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 20. März 2001 in der Rechtssache T-52/99 (T. Port/Kommission, Slg. 2001, II-981) wegen teilweiser Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch K.-D. Borchardt und M. Niejahr als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.Die T. Port GmbH & Co. KG (nachstehend: T. Port) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 23. Mai 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 20. März 2001 in der Rechtssache T-52/99 (T. Port/Kommission, 2001, Slg. II-981, nachstehend: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem sie die teilweise Aufhebung dieses Urteils begehrt.
- EuGH - C-182/95 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
T. Port - Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg - Auslegung des …
Auszug aus EuGH, 06.03.2003 - C-213/01
Die aufgrund dieses Vorabentscheidungsersuchens des Finanzgerichts Hamburg anhängige, im Register unter der Nummer C-182/95 eingetragene Rechtssache wurde zunächst ausgesetzt, dann durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 12. März 2001 im Register des Gerichtshofes gestrichen.Mit diesen Beschlüssen legte das Finanzgericht Hamburg dem Gerichtshof drei Fragen gleichen Wortlauts wie die ersten drei in der Rechtssache C-182/95 gestellten Fragen zur Vorabentscheidung vor.
- EuGH, 10.03.1998 - C-364/95
T. Port
Auszug aus EuGH, 06.03.2003 - C-213/01
Dieses Vorabentscheidungsersuchen führte zu dem Urteil vom 10. März 1998 in den Rechtssachen C-364/95 und C-365/95 (T. Port, Slg. 1998, I-1023).