Rechtsprechung
EuGH, 06.03.2007 - C-395/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
'D''Antonio u.a.'
- EU-Kommission
D'Antonio u.a.
Freizügigkeit
- EU-Kommission
D'Antonio u.a
Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Tribunale Viterbo vom 25.10.2005 in dem Strafverfahren gegen Antonello D'Antonio u. a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Viterbo (Italien) - Auslegung der Artikel 31 EG, 86 EG, 43 EG und 48 EG - Nationales Gesetz, wonach die Ausübung der Tätigkeit des Sammelns von Wetten den Erhalt einer Genehmigung voraussetzt
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
Staatliche Lottogesellschaften dürfen gewerbliche Spielevermittler nicht …
Richtig ist auch die vom Amt daraus gezogene Schlussfolgerung, dass der Lotteriestaatsvertrag den Wettbewerb der staatlichen Lottogesellschaften nur beschränken darf, soweit dies zur Durchsetzung legitimer Gemeinwohlinteressen und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich ist (…EuGH, Urt. v. 1.10.1998, Rs. C-38/97, Slg. 1998 I Seite 5972, 5983 Rdnr. 30 Librandi; Urt. v. 6.3.2007, Rs. C-395/05 - D"Antonio). - BFH, 25.01.2006 - V R 46/04
Steuerfreie Personalgestellung durch ein Krankenhaus
"Eng verbundene Umsätze" liegen allgemein dann vor, wenn die erbrachten Leistungen als Nebenleistungen zu einer Krankenhausbehandlung anzusehen sind; dies ist dann der Fall, wenn sie keinen eigenen Zweck erfüllen, sondern das Mittel darstellen, um die Hauptleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (EuGH-Urteil vom 1. Dezember 2005 C-394/04 und C-395/05 Ygeia, UR 2006, 150); wegen des Zweckes der Steuerbefreiung in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG muss es sich dabei um Leistungen handeln, die sich auf die Kosten der medizinischen Behandlungen auswirken, wie dies hier der Fall ist. - Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-396/05
Habelt - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anwendungsbereich - Altersrenten - …
Wie die Kommission und das vorlegende Gericht in den Rechtssachen C-395/05 und C-419/05 zutreffend anführen, können die Leistungen aus Reichsgebiets-Beitragszeiten deswegen nicht als vom Exportgebot ausgenommene beitragsunabhängige Sonderleistungen im Sinne des Art. 4 Abs. 2a betrachtet werden, weil der Grund für die Zahlung der Reichsgebiets-Beitragszeiten gerade in der Tatsache liegt, dass früher Beiträge zu einem deutschen System der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden.Nach den Ausführungen des vorlegenden Gerichts in den Rechtssachen C-395/05 und C-419/05 ist die Anerkennung des Umstands, dass Beiträge in der Vergangenheit entrichtet wurden, auch der Grund gewesen, warum die Reichsgebiets-Beitragszeiten mit dem Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz vom 25. Februar 1960 aus dem Fremdrentenrecht herausgenommen und in die allgemeinen Regelungen, nämlich die damalige Reichsversicherungsordnung (RVO § 1250) und das Angestelltenversicherungsgesetz (AVG § 27) übernommen worden sind, mit der Folge, dass sie sich nunmehr in den allgemeinen Regelungen, nämlich dem SGB VI, befinden.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04
Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das …